Stromversorgung

Zentralinstitut für Seelische Gesundheit

Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung an alle Stromabnahmestellen des Auftraggebers (zurzeit 2 RLM-Lieferstellen). Das Gesamtliefervolumen beträgt ca. 19,2 GWh (inkl.Berücksichtigung des Neubaus J4) für die Jahre 2020 bis 2022. (Angaben sind Schätzungen, keine Bindung des Auftraggebers).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stromversorgung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung an alle Stromabnahmestellen des Auftraggebers (zurzeit 2 RLM-Lieferstellen). Das Gesamtliefervolumen beträgt ca. 19,2 GWh (inkl.Berücksichtigung des Neubaus J4) für die Jahre 2020 bis 2022. (Angaben sind Schätzungen, keine Bindung des Auftraggebers).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromversorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentralinstitut für Seelische Gesundheit
Postanschrift: Quadrat J5,1
Postleitzahl: 68159
Postort: Mannheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.zi-mannheim.de 🌏
E-Mail: carsten.class@zi-mannheim.de 📧
Telefon: +49 62117031054 📞
Fax: +49 62117031055 📠
URL der Dokumente: https://www.zi-mannheim.de/institut/verwaltung/baumanagement-und-technik/ausschreibungen0.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-30 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-03 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 169-412656
ABl. S-Ausgabe: 169

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 3 000 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber erhält die Option auf Verlängerung des Vertrages bis zum 31.12.2023 24:00 Uhr zu den sonst gleichen Konditionen. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption muss dem Auftragnehmer bis zum 31.12.2021 schriftlich mitgeteilt werden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft:
1) Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen sein
Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
b) § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen;
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c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
f) § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr);
g) § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern);
h) den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete);
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels);
k) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
2) Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt zudem, dass:
a) sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
b) sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich sein Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, falls ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorliegt, fügt der Bieter diesen dem Angebot bei;
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c) sein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
d) sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
e) sein Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer Vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
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f) sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien zu keinem Zeitpunkt eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
g) sein Unternehmen zu keinem Zeitpunkt versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren…
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre 2013-2015 (netto; nur Bieter allein, nicht Konzern) und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2013), und folgende Erklärung. „Wir verpflichten uns, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen oder Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem wir ansässig sind, vorgeschrieben ist.“
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— Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/ein verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben auf dem Formblatt in den Vergabeunterlagen beizubringen (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem
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Angebot Einreichung für Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vorabschließender Wertung).
— Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden Vergabeunterlagen zu verwenden. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bieter angefordert werden. Reicht der Bieter die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben. Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 und III.2.3 zu machende Angaben.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Angabe von einer oder mehrerer Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die nach ihren Anforderungen mit den Leistungen dieser Vergabe nach Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar sind, mit den vollständigen geforderten Daten. Sofern sich die Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung nicht bereits aus der Bezeichnung des Auftraggebers ergibt, muss dies erläutert werden. Verfügt der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben. Falls der Bieter keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer Unternehmen nennt, muss er erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von Konzernunternehmen/Unternehmen, mit denen der Bieter gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt nicht.
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— Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Der Verweis auf allgemeine Firmenprospekte oder andere Unterlagen genügt nicht; der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, sich aus einem Firmenprospekt oder anderen Unterlagen möglicherweise geeignete Angaben „zusammenzusuchen“. Verweist ein Bieter nur auf allgemeine Prospekte, muss er also damit rechnen, dass eine Eignung nicht festgestellt und das Angebot daher nicht berücksichtigt wird.
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— Dazu ist folgende Erklärung abzugeben: „Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass sich der Auftraggeber ohne weitere Rücksprache mit oder Zustimmung von mir/uns mit den Ansprechpartnern beim jeweiligen Referenzauftraggeber in Verbindung setzt, um die Referenzen zu überprüfen und weitere Angaben zu unserer Eignung zu erhalten. Auf Anforderung der Vergabestelle werden wird die jeweilige Referenz durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers belegen.“ Zu jeder Referenz sind Referenzauftraggeber, Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung (bitte Kalenderdaten), Auftragnehmer des Referenzauftrages (Bieter, Mitglied der Bietergemeinschaft oder Dritter; bitte vollständiger Unternehmensname), Beschreibung von Art und Umfang der eigenen Leistungen (ggf. in Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, z. B. Nachunternehmer, in dem Auftrag) sowie weitere Angaben zur Vergleichbarkeit, ggf. Bemerkungen (bitte beachten Sie, dass alle zu erbringenden Leistungen durch Referenzen abgedeckt werden sollen, s. o.),
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Umfang der Vergütung in Euro (Mindestwert oder ungefährer Wert genügt) und der Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber mit Telefon-Nr., Fax und/oder E-Mail Ansprechpartner anzugeben.
— Folgende Erklärung zu Nachunternehmern und Einrichtung entsprechender Erklärungen und ggf. Nachweise: „Ich/wir erklären(n), dass wir uns hinsichtlich unserer Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter berufen. Auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers werden wir unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten (Teil (…) der Vergabeunterlagen, Anhang/Anhänge zu Anlage(…), eine Erklärung je Drittem) dazu vorlegen, dass mir/uns die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur
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Eignung, wie sie in diesen Vergabeunterlagen gefordert sind.“ Hierzu Beschreibung der Teilleistung sowie Name und Adresse des Dritte und Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Nachunternehmer).
— Diese Anforderungen gelten…

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentraler Einkauf
Internetadresse: www.zi-mannheim.de 🌏
Dokumente URL: https://www.zi-mannheim.de/institut/verwaltung/baumanagement-und-technik/ausschreibungen0.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 2022/2023

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2019/S 169-412656 (2019-08-30)
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