Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einer Bedarfsgemeinschaft nach § 16 f SGB II f für schwer zu aktivierenden Bedarfsgemeinschaften, bzw. Bedarfsgemeinschaften mit multiplen oder komplexen Vermittlungshemmnissen. Das Ziel der Maßnahme ist im Wesentlichen, dass die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erkennen was jedes Mitglied dazu beitragen kann den Bezug von ALG II-Leistungen zu vermindern oder komplett zu beenden. Hierzu zählen das Erkennen von notwendigen unterstützenden Hilfen und das Organisieren von diesen Unterstützungsangeboten. Die Grundsätze des ressourcenorientierten Ansatzes sind zu beachten. Vornehmliche Problemlagen sind: — Finanzen, — Persönlichkeit/Arbeit, — Gesundheit, — Sprache, — Wohnen (weiterer Text siehe weitere Informationen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-01-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verschiedene Unterrichts- und Ausbildungsdienste
Referenznummer: 021 2019 KML
Kurze Beschreibung:
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einer Bedarfsgemeinschaft nach § 16 f SGB II f für schwer zu aktivierenden Bedarfsgemeinschaften, bzw. Bedarfsgemeinschaften mit multiplen oder komplexen Vermittlungshemmnissen. Das Ziel der Maßnahme ist im Wesentlichen, dass die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erkennen was jedes Mitglied dazu beitragen kann den Bezug von ALG II-Leistungen zu vermindern oder komplett zu beenden. Hierzu zählen das Erkennen von notwendigen unterstützenden Hilfen und das Organisieren von diesen Unterstützungsangeboten. Die Grundsätze des ressourcenorientierten Ansatzes sind zu beachten. Vornehmliche Problemlagen sind:
— Finanzen,
— Persönlichkeit/Arbeit,
— Gesundheit,
— Sprache,
— Wohnen (weiterer Text siehe weitere Informationen).
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einer Bedarfsgemeinschaft nach § 16 f SGB II f für schwer zu aktivierenden Bedarfsgemeinschaften, bzw. Bedarfsgemeinschaften mit multiplen oder komplexen Vermittlungshemmnissen. Das Ziel der Maßnahme ist im Wesentlichen, dass die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erkennen was jedes Mitglied dazu beitragen kann den Bezug von ALG II-Leistungen zu vermindern oder komplett zu beenden. Hierzu zählen das Erkennen von notwendigen unterstützenden Hilfen und das Organisieren von diesen Unterstützungsangeboten. Die Grundsätze des ressourcenorientierten Ansatzes sind zu beachten. Vornehmliche Problemlagen sind:
— Finanzen,
— Persönlichkeit/Arbeit,
— Gesundheit,
— Sprache,
— Wohnen (weiterer Text siehe weitere Informationen).
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-01-17 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-21 📅
Datum des Beginns: 2019-05-02 📅
Datum des Endes: 2020-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 014-028130
ABl. S-Ausgabe: 14
Zusätzliche Informationen
Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte soll die Positionierung für den 1. Arbeitsmarkt und für noch schulpflichtige Jugendliche die Chance für den 1. Ausbildungsmarkt wesentlich verbessert werden. In der systemischen Beratung geht es darum, gemeinsame Zielbilder zu entwickeln und den Weg dorthin abzustimmen.
Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte soll die Positionierung für den 1. Arbeitsmarkt und für noch schulpflichtige Jugendliche die Chance für den 1. Ausbildungsmarkt wesentlich verbessert werden. In der systemischen Beratung geht es darum, gemeinsame Zielbilder zu entwickeln und den Weg dorthin abzustimmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einer Bedarfsgemeinschaft nach § 16 f SGB II f für schwer zu aktivierenden Bedarfsgemeinschaften, bzw. Bedarfsgemeinschaften mit multiplen oder komplexen Vermittlungshemmnissen. Das Ziel der Maßnahme ist im Wesentlichen, dass die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erkennen was jedes Mitglied dazu beitragen kann den Bezug von ALG II-Leistungen zu vermindern oder komplett zu beenden. Hierzu zählen das Erkennen von notwendigen unterstützenden Hilfen und das Organisieren von diesen Unterstützungsangeboten. Die Grundsätze des ressourcenorientierten Ansatzes sind zu beachten. Vornehmliche Problemlagen sind:
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einer Bedarfsgemeinschaft nach § 16 f SGB II f für schwer zu aktivierenden Bedarfsgemeinschaften, bzw. Bedarfsgemeinschaften mit multiplen oder komplexen Vermittlungshemmnissen. Das Ziel der Maßnahme ist im Wesentlichen, dass die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erkennen was jedes Mitglied dazu beitragen kann den Bezug von ALG II-Leistungen zu vermindern oder komplett zu beenden. Hierzu zählen das Erkennen von notwendigen unterstützenden Hilfen und das Organisieren von diesen Unterstützungsangeboten. Die Grundsätze des ressourcenorientierten Ansatzes sind zu beachten. Vornehmliche Problemlagen sind:
— Finanzen,
— Persönlichkeit/Arbeit,
— Gesundheit,
— Sprache,
— Wohnen (weiterer Text siehe weitere Informationen).
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die Option der Verlängerung der Maßnahme für folgende Zeiträume: 1.5.2020 bis 30.4.2021 und 1.5.2021 bis 30.4.2022.
Zusätzliche Informationen:
Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte soll die Positionierung für den 1. Arbeitsmarkt und für noch schulpflichtige Jugendliche die Chance für den 1. Ausbildungsmarkt wesentlich verbessert werden. In der systemischen Beratung geht es darum, gemeinsame Zielbilder zu entwickeln und den Weg dorthin abzustimmen.
Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte soll die Positionierung für den 1. Arbeitsmarkt und für noch schulpflichtige Jugendliche die Chance für den 1. Ausbildungsmarkt wesentlich verbessert werden. In der systemischen Beratung geht es darum, gemeinsame Zielbilder zu entwickeln und den Weg dorthin abzustimmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten: Trägerzulassung nach § 176 Abs. 1 Satz 1 SGB III
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-02-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Kreis Minden-Lübbecke Zentrale Submissionsstelle (Raum 440)
Portastr. 13
32423 Minden
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogene Zusammenarbeit, Strategische Umsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
(1) etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2019/S 014-028130 (2019-01-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einer Bedarfsgemeinschaft nach § 16 f SGB II f für schwer zu aktivierenden Bedarfsgemeinschaften, bzw. Bedarfsgemeinschaften mit multiplen oder komplexen Vermittlungshemmnissen. Das Ziel der Maßnahme ist im Wesentlichen, dass die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erkennen was jedes Mitglied dazu beitragen kann den Bezug von ALG II-Leistungen zu vermindern oder komplett zu beenden. Hierzu zählen das Erkennen von notwendigen unterstützenden Hilfen und das Organisieren von diesen Unterstützungsangeboten.
Die Grundsätze des ressourcenorientierten Ansatzes sind zu beachten.
Vornehmliche Problemlagen sind:
— Finanzen,
— Persönlichkeit / Arbeit,
— Gesundheit,
— Sprache,
— Wohnen (weiterer Text siehe weitere Informationen).
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einer Bedarfsgemeinschaft nach § 16 f SGB II f für schwer zu aktivierenden Bedarfsgemeinschaften, bzw. Bedarfsgemeinschaften mit multiplen oder komplexen Vermittlungshemmnissen. Das Ziel der Maßnahme ist im Wesentlichen, dass die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erkennen was jedes Mitglied dazu beitragen kann den Bezug von ALG II-Leistungen zu vermindern oder komplett zu beenden. Hierzu zählen das Erkennen von notwendigen unterstützenden Hilfen und das Organisieren von diesen Unterstützungsangeboten.
Die Grundsätze des ressourcenorientierten Ansatzes sind zu beachten.
Vornehmliche Problemlagen sind:
— Finanzen,
— Persönlichkeit / Arbeit,
— Gesundheit,
— Sprache,
— Wohnen (weiterer Text siehe weitere Informationen).
Gesamtwert des Auftrags: 1 259 413 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einer Bedarfsgemeinschaft nach § 16 f SGB II f für schwer zu aktivierenden Bedarfsgemeinschaften, bzw. Bedarfsgemeinschaften mit multiplen oder komplexen Vermittlungshemmnissen. Das Ziel der Maßnahme ist im Wesentlichen, dass die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erkennen was jedes Mitglied dazu beitragen kann den Bezug von ALG II-Leistungen zu vermindern oder komplett zu beenden. Hierzu zählen das Erkennen von notwendigen unterstützenden Hilfen und das Organisieren von diesen Unterstützungsangeboten.
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einer Bedarfsgemeinschaft nach § 16 f SGB II f für schwer zu aktivierenden Bedarfsgemeinschaften, bzw. Bedarfsgemeinschaften mit multiplen oder komplexen Vermittlungshemmnissen. Das Ziel der Maßnahme ist im Wesentlichen, dass die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erkennen was jedes Mitglied dazu beitragen kann den Bezug von ALG II-Leistungen zu vermindern oder komplett zu beenden. Hierzu zählen das Erkennen von notwendigen unterstützenden Hilfen und das Organisieren von diesen Unterstützungsangeboten.
Die Grundsätze des ressourcenorientierten Ansatzes sind zu beachten.
Vornehmliche Problemlagen sind:
— Persönlichkeit / Arbeit,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-01 📅
Name: CompetenzFactory gGmbH
Postort: Minden
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland 🇩🇪 Minden-Lübbecke
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 259 413 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2019/S 177-430583 (2019-09-11)