Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Der Auftragnehmer verfügt über Erfahrung mit der technischen Betriebsführung von Offshore Windparks in der deutschen Nordsee mit einer Gesamtleistung von mindestens 1 GW. Dabei zählt als Erfahrung für die technische Betriebsführung die Gesamt-Offshore-Windparkleistung, die zum Angebotszeitpunkt tatsächlich durchgeführt wird. Ein Windpark darf nicht doppelt gezählt werden.
Der Auftragnehmer verfügt über Erfahrung mit der Wartung und Instandhaltung von mindestens 30 E-Modulen (elektrotechnische Ausrüstung der Windenergieanlagen in den Transition Pieces).
Der Auftragnehmer verfügt über Erfahrung mit der Nutzung und Bedienung der PRINS Software und des Multiwindfarmcenters von BTC AG, jetzt PSI Software AG. Alternativ kann der Auftragnehmer ein mindestens, bezogen auf die Funktionalität uns Betriebssicherheit, gleichwertiges System für die Leittechnik anbieten. In diesem Fall müssen alle Leistungen zur Einrichtung, Wartung und Aufrechterhaltung dieses alternativen Systems (einschließlich auch offshore durchzuführender Funktionstests, z. B. Datenpunkttests) ohne Mehrkosten für den Auftraggeber angeboten werden.
Vertragssprache und Sprache aller operativ tätigen Mitarbeiter des Bieters muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift sein.
Der Auftragnehmer verfügt über gültige Zertifizierungen nach ISO 9001:2015, ISO 14001:2015, OHSAS 18001 bzw. ISO 45001:2018, ISO 50001:2018, deren Geltungsbereich den angebotenen Leistungsumfang abdeckt. Bis Ende 2021 verfügt der Auftragnehmer zudem über eine Zertifizierung nach Safety Culture Ladder.
Der Auftragnehmer muss auf Borkum einen Servicestützpunkt bereithalten oder einrichten, was auch die Bereitstellung eines Ersatzteillagers umfasst.
Der Bieter muss eine Betriebswarte in Norddeutschland vorhalten oder alternativ beim Auftraggeber eine redundante Betriebswarte einrichten, die alle Funktionen der Original-Betriebswarte wahrnehmen kann. Die Betriebswarte muss an 365 Tagen im Jahr 24/7 verfügbar und besetzt sein; die Mitarbeiter müssen Netzführung beherrschen und ausüben, mittelspannungs-schaltberechtigt sein und erfahren und kompetent sein; die Betriebswarte muss über einen Diesel-Notstromgenerator (mind. 2 Stunden Redundanz) und eine Ringanbindung verfügen, und binnen 2 Jahren ab Vertragsschluss muss der Bieter eine Ersatzbetriebswarte aufbauen, so dass eine Verfügbarkeit N-2 ab dann gewährleistet ist (bis dahin gilt die Anforderung N-1).
Die Betriebswarte muss Rotorsoft und Greengate als Betriebsführungssoftware vorhalten und für die technische Betriebsführung bei TWB II verwenden.
Die Betriebswarte muss die Seeraumbeobachtung mit ausgebildeten Nautikern (nautisches Patent) gewährleisten.
Der Auftraggeber muss auf die im Vorangegangenen beschriebenen notwendigen Systeme in Echtzeit und mit Administratorenrechten zugreifen können.
Alle offshore einzusetzenden Mitarbeiter des Bieters müssen über gültige Hoist-Kurse und über die HLO (Helicopter Landing Officer) sowie HDA (Helicopter Deck Assistant) Ausbildung haben.
Für alle mit dem Helikopter geplanten Einsätze muss eine Mindeststärke von 3 qualifizierten HLO/HDA vorgesehen werden.
Alle Offshore-Einsätze auf den WEA müssen von mindestens einer schaltberechtigten Elektrofachkraft begleitet werden.
Die Reaktionszeit für Entstörungen beträgt 4 Stunden auf der Offshore Lokation TWB II nach Erst-Alarmierung (Vertragsstrafenbewährt).
Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber oder vom Auftraggeber Benannten (wie z. B. dem beauftragten WEA-Service-Unternehmen) jederzeit Zugang zu den Transition Pieces gewähren
Der Bieter muss einen Umweltschutzbeauftragten, einen Abfallbeauftragten und einen Gefahrgutbeauftragten, jeweils mit nachgewiesener Qualifikation, für TWB II stellen.