Die Orgelstadt Borgentreich beabsichtigt den Neubau einer Mehrzweckhalle als Dreifachsporthalle. Die Halle soll sowohl den Anforderungen an eine moderne Versammlungsstätte für über 200 Personen als auch dem Breiten- und Schulsport gerecht werden. Das Vorhaben ist in Abschnitt II.2.4) näher beschrieben. Gegenstand des Auftrags sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) und 8 (Gebäudeautomation) des Bauvorhabens. Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Haustechnik
Referenznummer: 5557/19-2
Kurze Beschreibung:
Die Orgelstadt Borgentreich beabsichtigt den Neubau einer Mehrzweckhalle als Dreifachsporthalle. Die Halle soll sowohl den Anforderungen an eine moderne Versammlungsstätte für über 200 Personen als auch dem Breiten- und Schulsport gerecht werden. Das Vorhaben ist in Abschnitt II.2.4) näher beschrieben.
Gegenstand des Auftrags sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) und 8 (Gebäudeautomation) des Bauvorhabens. Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9.
Die Orgelstadt Borgentreich beabsichtigt den Neubau einer Mehrzweckhalle als Dreifachsporthalle. Die Halle soll sowohl den Anforderungen an eine moderne Versammlungsstätte für über 200 Personen als auch dem Breiten- und Schulsport gerecht werden. Das Vorhaben ist in Abschnitt II.2.4) näher beschrieben.
Gegenstand des Auftrags sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) und 8 (Gebäudeautomation) des Bauvorhabens. Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Haustechnik📦
Zusätzlicher CPV-Code: Heizungsplanung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Höxter
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-23 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-27 📅
Datum des Beginns: 2020-03-09 📅
Datum des Endes: 2020-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 249-618681
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft das Datum der Fertigstellung der Entwurfsplanung am Ende der Leistungsphase 3. Im Falle einer stufenweisen Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 4 bis 9 wären diese im Anschluss an das genannte Datum zu erbringen.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft das Datum der Fertigstellung der Entwurfsplanung am Ende der Leistungsphase 3. Im Falle einer stufenweisen Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 4 bis 9 wären diese im Anschluss an das genannte Datum zu erbringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Orgelstadt Borgentreich beabsichtigt den Neubau einer Mehrzweckhalle als Dreifachsporthalle. Die Halle soll sowohl den Anforderungen an eine moderne Versammlungsstätte für über 200 Personen als auch dem Breiten- und Schulsport gerecht werden. Das Vorhaben ist in Abschnitt II.2.4) näher beschrieben.
Die Orgelstadt Borgentreich beabsichtigt den Neubau einer Mehrzweckhalle als Dreifachsporthalle. Die Halle soll sowohl den Anforderungen an eine moderne Versammlungsstätte für über 200 Personen als auch dem Breiten- und Schulsport gerecht werden. Das Vorhaben ist in Abschnitt II.2.4) näher beschrieben.
Gegenstand des Auftrags sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) und 8 (Gebäudeautomation) des Bauvorhabens. Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9.
Gegenstand des Auftrags sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) und 8 (Gebäudeautomation) des Bauvorhabens. Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9.
Die zu planende Mehrzweckhalle soll als Dreifachsporthalle ausgeführt werden, um sowohl den Anforderungen an eine moderne Versammlungsstätte (über 200 Personen) als auch dem Breiten- und Schulsport gerecht zu werden. Weiterhin soll der aktuelle Stand der Technik in den Bereichen Energetik, Klimatisierung und Brandschutz erreicht werden. Die Halle soll barrierefrei ausgeführt werden, um viele Nutzergruppen anzusprechen.
Die zu planende Mehrzweckhalle soll als Dreifachsporthalle ausgeführt werden, um sowohl den Anforderungen an eine moderne Versammlungsstätte (über 200 Personen) als auch dem Breiten- und Schulsport gerecht zu werden. Weiterhin soll der aktuelle Stand der Technik in den Bereichen Energetik, Klimatisierung und Brandschutz erreicht werden. Die Halle soll barrierefrei ausgeführt werden, um viele Nutzergruppen anzusprechen.
Weiterhin ist die Neuordnung des Schulzentrums unter Einbezug der Außenflächen ein zusätzliches Planungsziel der Maßnahme.
Für das Vorhaben ist eine Förderung mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden" vorgesehen. Der verbleibende Eigenanteil soll durch Mittel aus dem Programm „Gute Schule", die jährliche Schulpauschale sowie Haushaltsmittel der Stadt gedeckt werden.
Für das Vorhaben ist eine Förderung mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden" vorgesehen. Der verbleibende Eigenanteil soll durch Mittel aus dem Programm „Gute Schule", die jährliche Schulpauschale sowie Haushaltsmittel der Stadt gedeckt werden.
Der Zuwendungsantrag muss bis zum 30.9.2020 unter Vorlage einer Entwurfsplanung mit Kostenberechnung nach DIN 276 gestellt werden. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass diese Frist für den Zuwendungsantrag eingehalten werden kann, sowie den oder die künftig für die Maßnahme ergehenden Zuwendungsbescheid(e) – insbesondere deren Auflagen und sonstige Nebenbestimmungen – bei der Durchführung der Maßnahme zu beachten und im Rahmen seiner Leistungsverantwortung für deren Einhaltung Sorge zu tragen.
Der Zuwendungsantrag muss bis zum 30.9.2020 unter Vorlage einer Entwurfsplanung mit Kostenberechnung nach DIN 276 gestellt werden. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass diese Frist für den Zuwendungsantrag eingehalten werden kann, sowie den oder die künftig für die Maßnahme ergehenden Zuwendungsbescheid(e) – insbesondere deren Auflagen und sonstige Nebenbestimmungen – bei der Durchführung der Maßnahme zu beachten und im Rahmen seiner Leistungsverantwortung für deren Einhaltung Sorge zu tragen.
Auftragsgegenstand sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) und 8 (Gebäudeautomation), Leistungsphasen 1 bis 9 (stufenweise).
Beschreibung der Verlängerungen:
Stufenweise Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 4 bis 9 (siehe Abschnitt II.2.11).
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bis 9 sollen als 2. Beauftragungsstufe zu einem späteren Zeitpunkt weiterbeauftragt werden, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die Leistungsphasen 4 bis 9 sollen als 2. Beauftragungsstufe zu einem späteren Zeitpunkt weiterbeauftragt werden, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Zusätzliche Informationen:
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft das Datum der Fertigstellung der Entwurfsplanung am Ende der Leistungsphase 3. Im Falle einer stufenweisen Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 4 bis 9 wären diese im Anschluss an das genannte Datum zu erbringen.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft das Datum der Fertigstellung der Entwurfsplanung am Ende der Leistungsphase 3. Im Falle einer stufenweisen Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 4 bis 9 wären diese im Anschluss an das genannte Datum zu erbringen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Borgentreich
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1.)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsformular.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1) Referenzen aus den letzten 7 Jahren (Stichtag: 1.1.2013) über die Bearbeitung mindestens der Leistungsphasen 2 bis 5 des Leistungsbilds Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) beim Neubau oder der Kernsanierung eines öffentlichen Gebäudes, bei denen die Anlagengruppen 1 bis 3 mindestens der Honorarzone II nach § 56 HOAI entsprachen, sich in Ausführung befinden oder fertiggestellt sind und nach aktuellem Stand der Kostenermittlung Baukosten (nur bezogen auf die Summe der Kostengruppen 410, 420, 430 und 480 entsprechend DIN 276) von mindestens 300 000 EUR ohne MwSt. aufweisen.
1) Referenzen aus den letzten 7 Jahren (Stichtag: 1.1.2013) über die Bearbeitung mindestens der Leistungsphasen 2 bis 5 des Leistungsbilds Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) beim Neubau oder der Kernsanierung eines öffentlichen Gebäudes, bei denen die Anlagengruppen 1 bis 3 mindestens der Honorarzone II nach § 56 HOAI entsprachen, sich in Ausführung befinden oder fertiggestellt sind und nach aktuellem Stand der Kostenermittlung Baukosten (nur bezogen auf die Summe der Kostengruppen 410, 420, 430 und 480 entsprechend DIN 276) von mindestens 300 000 EUR ohne MwSt. aufweisen.
2) Angabe der Anzahl qualifizierter Mitarbeiter/innen (Ingenieure und Techniker jeweils der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung) bei ihm im Bereich TGA-Fachplanung in den Jahren 2017, 2018 und 2019 (jeweils jahresdurchschnittlich) sowie aktuell, und zwar umgerechnet in Vollzeitstellen.
2) Angabe der Anzahl qualifizierter Mitarbeiter/innen (Ingenieure und Techniker jeweils der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung) bei ihm im Bereich TGA-Fachplanung in den Jahren 2017, 2018 und 2019 (jeweils jahresdurchschnittlich) sowie aktuell, und zwar umgerechnet in Vollzeitstellen.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsformular (Mitarbeiterzahl) bzw. im Bieter-Referenzformular.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:15
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:15
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRD4JF
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die…
… aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 249-618681 (2019-12-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Für das Vorhaben ist eine Förderung mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ vorgesehen. Der verbleibende Eigenanteil soll durch Mittel aus dem Programm „Gute Schule“, die jährliche Schulpauschale sowie Haushaltsmittel der Stadt gedeckt werden.
Für das Vorhaben ist eine Förderung mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ vorgesehen. Der verbleibende Eigenanteil soll durch Mittel aus dem Programm „Gute Schule“, die jährliche Schulpauschale sowie Haushaltsmittel der Stadt gedeckt werden.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 24
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des organisatorischen Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Methodik der Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Kernprojektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-23 📅
Name: Institut Der Energie Effizienz GmbH & Co.KG
Postort: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪 Region Hannover
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden.
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.