Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu dies bezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die auf dem Vergabeportal registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikation unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der auf dem Vergabeportal hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
1) Erklärungen/Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestellenicht nachgefordert werden:
— ausgefülltes und signiertes Angebotsformular,
— unterschriebene Leistungsverzeichnisse für die angebotenen Lose,
— Personal- und Finanzierungskonzept,
— pädagogisches Konzept,
— Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend),
— Formblatt „Unteraufträge“.
2) Erklärungen/Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordertwerden können:
— Eigenerklärung Ausschlussgründe,
— Eigenerklärung Scientology,
— Formblatt „Referenzen“.
3) Erklärungen/Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind (Anforderung nur von Bieternin der engeren Wahl):
— Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert),
— Nachweis des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters,
— Nachweis der zuständigen Stelle über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters,
— Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
— Verpflichtungserklärungen und Eignungsnachweise Nachunternehmer und Verleihern von Arbeitskräften,
— Nachweis der erweiterten Führungszeugnisse des Personals.
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten die Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach der Vergabeverordnung sowie die den Vergabeunterlagen beigefügten Kooperationsvereinbarungen und Vertragsbedingungen (BVB TVgG NRW).
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (
https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind - unter Angabeder Präqualifizierungsnummer – zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zuerbringen. Gleiches gilt für Unternehmen, die in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind. Ferner kann auf bereits der Vergabestelle vorliegende Eignungsnachweise verwiesen werden.
Eintragungen im Vergaberegister oder im Gewerbezentralregister können zum Angebotsausschluss führen.Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal inKenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Die Bieterinformationen gemäß § 134 GWB erfolgt (ausschließlich) über das Vergabeportal.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.