Trägerschaft offene Ganztagsschule, Halbtagesbetreuung sowie Schule „von 8 bis 1“ sowie „13 Plus“

Gemeinde Windeck

Übernahme der Trägerschaft für die offene Ganztagsschule und/oder der Halbtagsbeteruung an den Grundschulen der Gemeinde Windeck

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-02-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-02-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Sozialwesens
Referenznummer: 2019-3130-FB3-01
Kurze Beschreibung:
Übernahme der Trägerschaft für die offene Ganztagsschule und/oder der Halbtagsbeteruung an den Grundschulen der Gemeinde Windeck
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Sozialwesens 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen des Sozialwesens 📦
Grundschulunterricht 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Windeck
Postanschrift: Rathausstr. 12
Postleitzahl: 51570
Postort: Windeck
Kontakt
Internetadresse: https://www.windeck-bewegt.de/ 🌏
E-Mail: nadia.yasin@gemeinde-windeck.de 📧
URL der Dokumente: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRKY30K/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRKY30K/documents 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-06 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-11 📅
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2021-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 029-065568
ABl. S-Ausgabe: 29
Zusätzliche Informationen
Der Vertrag endet zum 31.7.2021. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Trägerschaft offene Ganztagsschule
Losnummer: 1
Zusätzliche Informationen:
Der Vertrag endet zum 31.7.2021. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt.
Bezeichnung des Loses: Trägerschaft „Schule von 8 bis 1 und 13 Plus“
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Übernahme der Trägerschaft „Schule von 8 bis 1“ und „13 Plus“ an 2 Grundschulen der Gemeinde Windeck.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Schulen sich derzeit in einem Prozess befinden, der möglicherweise zum Ziel hat, die Schulen in offene Ganztagsschulen zu wandeln. Sollte dieser Prozess während der Vertragslaufzeit abgeschlossen werden, so hat der Maßnahmeträger die Voraussetzungen aus Los 1 – offene Ganztagsschule sowie Halbtagsbetreuung – zu erfüllen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es wäre wünschenswert, wenn der Maßnahmeträger als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SBG VIII anerkannt ist oder dieses Verfahren eingeleitet wurde.
Der Bieter hat folgende Erklärungen abzugeben:
— Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
— Eigenerklärung Scientology,
— Formblatt Referenzen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise vorzulegen:
— Nachweis des zuständigen Sozialversicherungsträgers (örtlich zuständige Krankenkasse, der die Mehrheit der Mitarbeiter angehört) über die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters,
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— Nachweis der zuständigen Stelle über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters,
— Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen für Nachunterneh.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Maßnahmeträger stellt das Personal der jeweiligen Betreuungsform ein. Bei allen Einstellungen ist das Einvernehmen der Schulleitung erforderlich. Bezüglich der OGS-Leitungskräfte ist dabei zusätzlich die Zustimmung des Schulträgers erforderlich
Der Maßnahmeträger übernimmt die pädagogische Anleitung und Fortbildung seines Personals sowie die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz und den Hygienevorschriften bezgl. der Mittagsverpflegung.
Für das Personal muss ein erweitertes Führungszeignis vor Aufnahme seiner Tätigkeit vorliegen (§ 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz). Die Vorlage ist dem Schulträger jährlich zu bestätigen.
Die gestezlichen Regelungen des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12 – 63 Nr. 2) bleiben unberührt.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: SB Jugend, Schule, Sport

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu dies bezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die auf dem Vergabeportal registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikation unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der auf dem Vergabeportal hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
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1) Erklärungen/Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestellenicht nachgefordert werden:
— ausgefülltes und signiertes Angebotsformular,
— unterschriebene Leistungsverzeichnisse für die angebotenen Lose,
— Personal- und Finanzierungskonzept,
— pädagogisches Konzept,
— Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend),
— Formblatt „Unteraufträge“.
2) Erklärungen/Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordertwerden können:
— Eigenerklärung Ausschlussgründe,
— Eigenerklärung Scientology,
— Formblatt „Referenzen“.
3) Erklärungen/Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind (Anforderung nur von Bieternin der engeren Wahl):
— Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert),
— Nachweis des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters,
— Nachweis der zuständigen Stelle über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters,
— Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
— Verpflichtungserklärungen und Eignungsnachweise Nachunternehmer und Verleihern von Arbeitskräften,
— Nachweis der erweiterten Führungszeugnisse des Personals.
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten die Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach der Vergabeverordnung sowie die den Vergabeunterlagen beigefügten Kooperationsvereinbarungen und Vertragsbedingungen (BVB TVgG NRW).
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Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind - unter Angabeder Präqualifizierungsnummer – zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zuerbringen. Gleiches gilt für Unternehmen, die in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind. Ferner kann auf bereits der Vergabestelle vorliegende Eignungsnachweise verwiesen werden.
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Eintragungen im Vergaberegister oder im Gewerbezentralregister können zum Angebotsausschluss führen.Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal inKenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
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Die Bieterinformationen gemäß § 134 GWB erfolgt (ausschließlich) über das Vergabeportal.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 – 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221 / 147-2120 📞
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221 / 147-2889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich frühestens 10 Tage nach Absendung (auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Bieterinformation gem. § 134 GWB.
Quelle: OJS 2019/S 029-065568 (2019-02-06)