Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen/Leistungen, der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistungvergleichbar sind, mindestens 3 Referenzen;
Jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3 Kalenderjahre, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Technischen Leistungspersonal (nur auf Anforderung,
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben mit der Eigenerklärung KEV 179 zunächst nur die Erklärung ab, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen);
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen.
Wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung.
(§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre zu den in § 6eEU Abs. 1 bis 3 VOB/A genannten Vergehen;
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmenist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular KEV 179) vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
Unter der diese in der Liste des Vereins für diePräqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) aufgesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“
Genannten Bescheinigungenzuständiger Stellen zu bestätigen (je eine schriftliche Bestätigung des damaligen Auftraggebers zu den benannten Referenzen, dass die Leistungen auftragsgemäß
Erbracht wurden; Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes; ggf. Bescheinigung.
In Steuersachen sowie Freistellungsbescheinigung.
Nach § 48b EStG [Steuern, Abgaben und Sozialabgaben]).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung akzeptiert.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen