Vorhaben:
Die Regens-Wagner-Stiftung Michelfeld, als Rechtsträger von Regens Wagner Michelfeld beabsichtigt das Kloster „Michelfeld“ in 91275 Auerbach (Michelfeld) umzubauen und instand zu setzen.
Die heutige Nutzung des Gebäudes basiert auf der in den 1970 er Jahren durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen. Derzeit befinden sich insbesondere Wohnplätze für Menschen mit Behinderung im Gebäude. Ein Teil der Räumlichkeiten ist aufgrund der unzureichenden Raumstandards inzwischen ungenutzt.
Im Zuge der nun anstehenden abschließenden Modernisierung sollen neben den Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung (27 Plätze) und dem Pflegebereich (26 Plätze) auch zentrale Dienste, die für Regens Wagner Michelfeld als Gesamteinrichtung von großer Bedeutung sind, im Klostergebäude beheimatet sein (Zentralküche, Leitung und Verwaltung, Fortbildung, Begegnungsstätte, inklusiver Andachtsraum). Weiterhin wird eine Tagesstätte für Erwachsene Menschen nach dem Erwerbsleben (T-ENE) für 12 Personen sowie eine Förderstätte für 6 Menschen mit Behinderung eingeplant.
Auftrag:
Die Planungsaufgaben umfasst:
— Technische Ausrüstung – HLS Lph 3-9 (Lph 3 teilweise % erbracht)
Projektkosten (KoBe – Brutto): 37 000 000 EUR
Die Planungsleistung werden stufenweise und nach Bauabschnitten (I – IV) getrennt abgerufen/beauftragt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-02-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Regens-Wagner-Stiftung Michelfeld als Rechtsträger von Regens Wagner Michelfeld vertreten durch die Direktion der Regens-Wagner-Stiftungen”
Postanschrift: Kardinal-von-Waldburg-Str. 1
Postort: Dillingen
Postleitzahl: 89407
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Michael Schamberger
Telefon: +49 9071502570📞
E-Mail: michael.schamberger@regens-wagner.de📧
Fax: +49 9071502603 📠
Region: Dillingen a.d. Donau🏙️
URL: www.regens-wagner.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=156982🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umbau und Instandsetzung des Klostergebäudes Michelfeld – Technische Ausrüstung- HLS, LPh 3-9 nach § 55 ff. HOAI”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Vorhaben:
Die Regens-Wagner-Stiftung Michelfeld, als Rechtsträger von Regens Wagner Michelfeld beabsichtigt das Kloster „Michelfeld“ in 91275 Auerbach...”
Kurze Beschreibung
Vorhaben:
Die Regens-Wagner-Stiftung Michelfeld, als Rechtsträger von Regens Wagner Michelfeld beabsichtigt das Kloster „Michelfeld“ in 91275 Auerbach (Michelfeld) umzubauen und instand zu setzen.
Die heutige Nutzung des Gebäudes basiert auf der in den 1970 er Jahren durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen. Derzeit befinden sich insbesondere Wohnplätze für Menschen mit Behinderung im Gebäude. Ein Teil der Räumlichkeiten ist aufgrund der unzureichenden Raumstandards inzwischen ungenutzt.
Im Zuge der nun anstehenden abschließenden Modernisierung sollen neben den Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung (27 Plätze) und dem Pflegebereich (26 Plätze) auch zentrale Dienste, die für Regens Wagner Michelfeld als Gesamteinrichtung von großer Bedeutung sind, im Klostergebäude beheimatet sein (Zentralküche, Leitung und Verwaltung, Fortbildung, Begegnungsstätte, inklusiver Andachtsraum). Weiterhin wird eine Tagesstätte für Erwachsene Menschen nach dem Erwerbsleben (T-ENE) für 12 Personen sowie eine Förderstätte für 6 Menschen mit Behinderung eingeplant.
Auftrag:
Die Planungsaufgaben umfasst:
— Technische Ausrüstung – HLS Lph 3-9 (Lph 3 teilweise % erbracht)
Projektkosten (KoBe – Brutto): 37 000 000 EUR
Die Planungsleistung werden stufenweise und nach Bauabschnitten (I – IV) getrennt abgerufen/beauftragt.
1️⃣
Ort der Leistung: Schwäbisch Hall🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Michelfeld
Beschreibung der Beschaffung: Siehe II.1.4)
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-15 📅
Datum des Endes: 2027-05-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Es sind die Gesamtumsätze aus den letzten 3 Jahren anzugeben (Jahresumsatz der letzten 3 Jahre ≥ 300 000 EUR netto),
— Es ist die Kopie einer aktuellen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Es sind die Gesamtumsätze aus den letzten 3 Jahren anzugeben (Jahresumsatz der letzten 3 Jahre ≥ 300 000 EUR netto),
— Es ist die Kopie einer aktuellen Versicherungspolice der Berufshaftpflichtversicherung aus den letzten 12 Monaten oder eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als 2 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
“Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige...”
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumzugelassenen Versicherungsunternehmens (die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben; bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ( also ohne Unterscheidung nach Sach-, Vermögens- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind). Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung eines solchen Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Berufshaftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zur personellen Ausstattung (2.2.1 Bewerbungsbogen)
2 geeignete Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft aus den letzten 10 Jahren (ab...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben zur personellen Ausstattung (2.2.1 Bewerbungsbogen)
2 geeignete Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft aus den letzten 10 Jahren (ab 1.2009) werden anerkannt. Die Leistungsphase 2 muss ab 1.2009 begonnen worden sein. Die Leistungsphase 8 muss zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung abgeschlossen sein.
Zu den Referenzen sind in den hierfür vorgesehenen Formblättern u. a.:
— Angaben zum Projekt,
— zum Auftraggeber mit Angabe einer Kontaktadresse,
— zum Ansprechpartner beim Auftraggeber,
— zum Entwurfsverfasser/Planer
— zur Projektdauer
— zur Erfahrung mit Förderverfahren
— zur Erfahrung mit Denkmal-schutz Bauwerke
— zum Gebäudetyp
— zu den Projektkosten
— zu dem Umfang der Leistung
Zur Eignungsprüfung zu machen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur sind. Juristische Personen, sofern deren...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur sind. Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Bauaufgabe entsprechen und ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs-Nachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EUNr.L255 S. 22) entspricht.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-12
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-15 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981 / 53-1837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 030-067499 (2019-02-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-27) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Regens-Wagner-Stiftung Michelfeld
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Vorhaben:
Die Regens-Wagner-Stiftung Michelfeld, als Rechtsträger von Regens Wagner Michelfeld beabsichtigt das Kloster „Michelfeld“ in 91275 Auerbach...”
Kurze Beschreibung
Vorhaben:
Die Regens-Wagner-Stiftung Michelfeld, als Rechtsträger von Regens Wagner Michelfeld beabsichtigt das Kloster „Michelfeld“ in 91275 Auerbach (Michelfeld) umzubauen und instand zu setzen.
Die heutige Nutzung des Gebäudes basiert auf der in den 1970 er Jahren durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen. Derzeit befinden sich insbesondere Wohnplätze für Menschen mit Behinderung im Gebäude. Ein Teil der Räumlichkeiten ist aufgrund der unzureichenden Raumstandards inzwischen ungenutzt.
Im Zuge der nun anstehenden abschließenden Modernisierung sollen neben den Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung (27 Plätze) und dem Pflegebereich (26 Plätze) auch zentrale Dienste, die für Regens Wagner Michelfeld als Gesamteinrichtung von großer Bedeutung sind, im Klostergebäude beheimatet sein (Zentralküche, Leitung und Verwaltung, Fortbildung, Begegnungsstätte, inklusiver Andachtsraum). Weiterhin wird eine Tagesstätte für Erwachsene Menschen nach dem Erwerbsleben (T-ENE) für 12 Personen sowie eine Förderstätte für 6 Menschen mit Behinderung eingeplant.
Auftrag:
Die Planungsaufgaben umfasst:
— Technische Ausrüstung – HLS Lph 3-9 (Lph 3 teilweise % erbracht)
Projektkosten (KoBe – Brutto): 37 000 000 EUR
Die Planungsleistung werden stufenweise und nach Bauabschnitten (I – IV) getrennt abgerufen/ beauftragt.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 544056
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 554621
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Siehe II.1.4).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 030-067499
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Burnickl Ingenieur GmbH
Postanschrift: Lichtenhaidestraße 11a
Postort: Bamberg
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 951 / 9686029-99 📠
Region: Bamberg, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 544056
Höchstes Angebot: 554621
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 167-409142 (2019-08-27)