Gegenstand des Vertrages ist die operative Unterstützung der kaufmännischen Geschäftsführung und der kaufmännischen Bereichsleitungen bei der Optimierung des kaufmännischen Bereichs. Dies erfolgt im Rahmen einer Bestandsaufnahme/Analyse der operativen Prozesse bis auf die Sachbearbeiterebene im entsprechenden ERP-System der BGE (SAP) sowie in den entsprechenden Projektplanungstools.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-07.
Auftragsbekanntmachung (2019-05-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5171/43-1416📞
E-Mail: andreas.sander@bge.de📧
Fax: +49 5171/43-1502 📠
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E64958121🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unterstützung der kaufmännischen Geschäftsführung bei der Harmonisierung/Optimierung des kaufmännischen Bereichs”
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Unternehmensanalyse📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vertrages ist die operative Unterstützung der kaufmännischen Geschäftsführung und der kaufmännischen Bereichsleitungen bei der Optimierung...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vertrages ist die operative Unterstützung der kaufmännischen Geschäftsführung und der kaufmännischen Bereichsleitungen bei der Optimierung des kaufmännischen Bereichs. Dies erfolgt im Rahmen einer Bestandsaufnahme/Analyse der operativen Prozesse bis auf die Sachbearbeiterebene im entsprechenden ERP-System der BGE (SAP) sowie in den entsprechenden Projektplanungstools.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung📦
Ort der Leistung: Peine🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In Wolfenbüttel und Peine (Sitz der BGE)
Beschreibung der Beschaffung: s.o.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Auftragsunterlagen.
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Umsatz,
Refernzen,
Weitere Details siehe Auftragsunterlagen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Auftragsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-03
00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag Zur Einlegung von Rechtbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschrift entgeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
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Quelle: OJS 2019/S 090-216274 (2019-05-07)