1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrages verwenden müssen,
2. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche, berufliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“), so hat er/ sie die in den Ziffern III.1.1) Nrn. 1 bis 4 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eigungsleihe erforderlich ist – die in den Ziffern III.1.2.) Nrn. 1 bis 3 sowie III.1.3) Nrn. 1 bis 10 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen,
3. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/ sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung),
4. Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben,
5. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen des Teilnahmeantrags. Entschädigungszahlungen werden für ein Angebot gewährt, solange das Angebot nicht den Zuschlag erhält,
6. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen,
7. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet,
8. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen,
9) Der Teilnahmeantrag ist unter Verwendung des Bewerberbogens bis zum Ablauf der Einreichungsfrist vollständig an die in Ziffer I.3) genannte Kontaktadresse zu übermitteln. Dies gilt nicht bei elektronischer Einreichung des Teilnahmeantrags,
10. Für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in dem Vergabeverfahren verwendender öffentliche Auftraggeber und die Unternehmen grundsätzlich Geräte und Programme für die elektronische Datenübermittlung (elektronische Kommunikation);
11. Es werden nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt,
12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen,
13. Fragen sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter
www.vergabe.bremen.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb“ bzw. „Fragen zum Angebotsverfahren“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3) genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform
www.vergabe.bremen.de können sich die Bewerber an
info@vergabe.bremen.de wenden. Auf Fragen, die nach dem 18.3.2019 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen,
14. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen der in Ziffer III.1) genannten Teilnahmebedingungen oder Angeboten bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.