Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) für die sich aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergebenden Nachweise. Soweit sich die geforderten Nachweise nicht aus dem Präqualifikationsverzeichnis ergeben, ist der Nachweis wie gefordert gesondert zu führen;
2) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot ein ausgefülltes Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ vorzulegen. Die Angaben werden nachfolgend dargestellt;
3) Gelangt das Angebot in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die Eigenerklärungen im eingereichten Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ auf gesondertes Verlangen vom Bieter bestätigen und detailliert angeben zu lassen; hierzu gehören auch die Vorlage der im Formblatt genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen;
4) Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit Abgabe des Angebotes den Nachweis der Eignung entweder durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Einreichung des ausgefüllten Formblattes „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" führen; im Übrigen gilt entsprechend Vorgenannte Ziffer 1;
5) Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot Bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Für Nachunternehmer sind die Eignungsnachweise entsprechend der vorgenannten Punkte zu führen.
6) Angaben und Formalitäten:
a) die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes;
b) ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
c) ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
d) dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde;
e) dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat;
f) Das Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" umfasst weiter die folgenden Angaben:
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Es ist zu erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB),
Kreditbetrug(§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder