Vergabe des Betriebs eines NGA-Telekommunikationsnetzes im Kreis Plön

Zweckverband Breitbandversorgung im Kreis Plön

Der Kreis Plön verfolgt mit seinem Zweckverband das Ziel, in seinem Gebiet einen flächendeckenden und nachhaltigen Breitbandausbau im Betreibermodell umzusetzen. Begonnen wurde das Vorhaben hinsichtlich des hiesigen Projektabschnitts mit der Abgrenzung des hier auftragsgegenständlichen Versorgungsgebiets im Mai 2019 mit Einleitung eines Markterkundungsverfahrens. Der Zweckverband beabsichtigt nun im nächsten Schritt, eine Dienstleistungskonzession für den Betrieb des noch zu errichtenden Glasfasernetzes ab dessen Fertigstellung nach KonzVgV zu vergeben.
Parallel zur Ausschreibung hat der Zweckverband Fördermittel im Rahmen des 6. Aufrufs nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ zur Umsetzung eines Betreibermodells beantragt. Es wird erwartetet, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bzw. der Projektträger Atene KOM GmbH im Laufe der nächsten Monate Zuwendungen vorläufig bescheidet. Zusätzlich wu

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-11-05 Auftragsbekanntmachung
2021-06-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-11-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Referenznummer: Z5-01-19
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Plön verfolgt mit seinem Zweckverband das Ziel, in seinem Gebiet einen flächendeckenden und nachhaltigen Breitbandausbau im Betreibermodell umzusetzen. Begonnen wurde das Vorhaben hinsichtlich des hiesigen Projektabschnitts mit der Abgrenzung des hier auftragsgegenständlichen Versorgungsgebiets im Mai 2019 mit Einleitung eines Markterkundungsverfahrens. Der Zweckverband beabsichtigt nun im nächsten Schritt, eine Dienstleistungskonzession für den Betrieb des noch zu errichtenden Glasfasernetzes ab dessen Fertigstellung nach KonzVgV zu vergeben. Parallel zur Ausschreibung hat der Zweckverband Fördermittel im Rahmen des 6. Aufrufs nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ zur Umsetzung eines Betreibermodells beantragt. Es wird erwartetet, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bzw. der Projektträger Atene KOM GmbH im Laufe der nächsten Monate Zuwendungen vorläufig bescheidet. Zusätzlich wu
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Plön 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Breitbandversorgung im Kreis Plön
Postanschrift: Neverstorfer Str. 7
Postleitzahl: 24321
Postort: Lütjenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.wr-recht.de 🌏
E-Mail: n.schoen@wr-recht.de 📧
Telefon: +49 4037669-210 📞
Fax: +49 4037669-222 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CD553/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CD553 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-05 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-08 📅
Datum des Endes: 2041-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 216-530400
ABl. S-Ausgabe: 216
Zusätzliche Informationen
Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Konzessionsvergabe. Da die Veröffentlichungsplattform ein Bekanntmachungsformular für Konzessionsvergaben nicht bereitstellt, wurde das Formular für Dienstleistungsaufträge nach VgV gewählt, da die Angaben mit denen einer Konzessionsbekanntmachung übereinstimmen. Die Vergabeunterlagen werden nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb ausschließlich den Bieternbereitgestellt, die der Konzessionsgeber auf Grundlage der Teilnahmebedingungen als geeignet ermittelt undnach Maßgabe der Auswahlkriterien zur Beschränkung der Bewerberzahl im Teilnahmewettbewerb ausgewählthat. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CD553.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Plön verfolgt mit seinem Zweckverband das Ziel, in seinem Gebiet einen flächendeckenden und nachhaltigen Breitbandausbau im Betreibermodell umzusetzen. Begonnen wurde das Vorhaben hinsichtlich des hiesigen Projektabschnitts mit der Abgrenzung des hier auftragsgegenständlichen Versorgungsgebiets im Mai 2019 mit Einleitung eines Markterkundungsverfahrens. Der Zweckverband beabsichtigt nun im nächsten Schritt, eine Dienstleistungskonzession für den Betrieb des noch zu errichtenden Glasfasernetzes ab dessen Fertigstellung nach KonzVgV zu vergeben.
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Parallel zur Ausschreibung hat der Zweckverband Fördermittel im Rahmen des 6. Aufrufs nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ zur Umsetzung eines Betreibermodells beantragt. Es wird erwartetet, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bzw. der Projektträger Atene KOM GmbH im Laufe der nächsten Monate Zuwendungen vorläufig bescheidet. Zusätzlich wu
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Im Kreis Plön hat sich am 5.1.2015 der Zweckverband Breitbandversorgung im Kreis Plön gegründet, mit der Aufgabe, die Versorgungssituation mit schnellen Internetverbindungen in seinen Mitgliedsgemeinden zu verbessern. Mitglieder des Zweckverbands sind derzeit 46 Gemeinden des Kreisgebietes. Der Zweckverband errichtet derzeit mit seinem Betreiber im Verbandsgebiet ein Glasfasernetz, das sich gemäß dem Vertrag auf 95 % des Versorgungsgebietes beschränkt.
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Um den politischen Willen auf Bundes- und Landesebene zu unterstützen und den Bedarf der Bevölkerung – gerade im ländlichen Bereich – zu decken, ist beabsichtigt, nach Fertigstellung des Hauptprojektes nun den Ausbau der weiterhin unterversorgten weißen Flecken in den verbleibenden 5 % des Netzgebietes (Außenlagen) vorzunehmen. Außerdem ist der Beitritt der Gemeinden Dobersdorf, Schellhorn und Wittmoldt in den Zweckverband geplant. Der Ausbau soll in diesen Kommunen ebenfalls die restlichen unterversorgten Lücken schließen.
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Insgesamt betrifft das vorliegende im Betreibermodell zu realisierende Projekt ca. 1 300 FTTB-Hausanschlüsse (davon ca. 400 Ferienwohnungen und 25Gebäude für Ent-/Ver-/Energie-/Funkversorgung), die über ein Netz mit einer Trassenlänge von ca. 250 km versorgt werden sollen.
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Das in diesen Restbereichen für die flächendeckende Breitbandversorgung herzustellende passive Glasfasernetz soll an einen Betreiber verpachtet werden. Zu dessen Auswahl bzw. zur Vergabe der entsprechenden Dienstleistungskonzession dient die vorliegende Ausschreibung. Der Auftragnehmer soll das Netz nach Fertigstellung betreiben und die angeschlossenen Endkunden im Auftragsgebiet versorgen.
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Zentraler Auftragsgegenstand sind der Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes und die Versorgung der unterversorgten Gebiete (sog. weißen Flecken) in dem Auftragsgebiet. Dabei sind für alle Haushalte im Projektgebiet zuverlässig Bandbreiten von mind. 1 Gigabit/s zu gewährleisten. Insbesondere für den Ausbau der Außenlagen des bestehenden Netzes wird eine Durchleitung durch das bestehende Netz erforderlich werden. Etwaige Planungs- und Bauaufträge zur Errichtung des NGA-Netzes werden in einer separaten Ausschreibung vergeben und sind demgegenüber nicht Gegenstand dieses Auftrages.
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Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013 beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015. Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Antrag auf Förderung nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015“ in der novellierten Fassung auf dem Stand vom 15.11.2018 zu stellen. Weiterhin plant der Auftraggeber, Landesfördermittel unter der Richtlinie über die Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein (Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie SH) vom 14.5.2019 zu beantragen (Amtsbl. SH 2019, 518).
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Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass die genannten Richtlinien nebst Nebenbestimmungen sowie die demgemäß ergehenden Zuwendungsbescheide die Grundlagen des mit dem beauftragten Unternehmen zu schließenden Pachtvertrags bilden werden. Der Vertrag wird den Auftragnehmer auf die Einhaltung der in den Bescheiden, Förderrichtlinien und Nebenbestimmungen jeweils festgelegten Vorgaben verpflichten, wie sie sich aus deren jeweils aktueller Fassung ergeben. Die gegenwärtigen Fassungen der Förderrichtlinien, der relevanten Nebenbestimmungen sowie der ebenfalls für die Förderung maßgeblichen NGA-Rahmenregelung wird den Teilnehmern bereits in den Anlagen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CDH53/documents zur Kenntnis gebracht.
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Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 17 Abs. 1 KonzVgV im Zuge der Aufforderung zur Angebotsabgabe den hierzu zuzulassenden Bietern unter einer elektronischen Adresse zur Verfügung gestellt.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein (Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie SH) vom 14.05.2019 zu beantragen (Amtsbl. SH 2019, 518).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Plön

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Firmenprofil des Bewerbers (das Firmenprofil soll enthalten: Gesellschaftsform; Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, ggf. beschäftigter Schwerbehinderter, ggf. Auszubildender, ggf. Freiberufler und sonstiger Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw. Gründungsjahr, Anteil des Geschäftsfeldes Telekommunikation am Gesamtunternehmen, Organigramm zur Personalstruktur);
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b) Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist;
c) Nachweis der Zulassung nach § 6 des Telekommunikationsgesetzes (TKG);
d) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden (siehe bereitgestelltes Formular Anlage A);
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e) Eigenerklärung über die Beachtung der Nebenbestimmungen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der jeweils aktuell geltenden Fassung und der sonstigen Zuwendungsvoraussetzungen (siehe bereitgestelltes Formular Anlage B).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Eigenerklärung über Gesamtumsatz und den hiervon jeweils auf Erlöse im TK-Bereich entfallenden Anteil in den letzten 3 Geschäftsjahren (2016-2018) (siehe bereitgestelltes Formular Anlage C);
b) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, z. B. Kopie eines Versicherungsscheins oder Bestätigung durch den Versicherer für das laufende Kalenderjahr;
c) Kopien der Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit Gründung bei jüngeren Unternehmen / sofern verfügbar).
Mindeststandards:
a) Mindestjahresumsatz von jeweils 500 000 EUR netto im Zusammenhang mit dem Betrieb von Telekommunikationsnetzen in den letzten 3 Geschäftsjahren;
b) Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden von 500 000 EUR und von 1 000 000 EUR für Vermögensschäden pro Versicherungsfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Strukturierte Liste von Referenzen zum Betrieb von FTTB-Telekommunikationsnetzen in den letzten 3 Jahren unter Angabe der jeweiligen Trassenlänge, Anzahl der angeschlossenen Haushalte und der versorgten Kunden und Anzahl an Netzverteilern sowie unter Benennung von Ansprechpartnern und deren Kontaktdaten;
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b) Eigene Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
Mindeststandards:
Aus den Referenzen muss hervorgehen, dass im ländlichen Raum (i. S. d. Raumkategorie des deutschen Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung) insgesamt FTTB-Netzinfrastruktur betrieben wurde, die zumindest zu einem Zeitpunkt in den vergangenen 3 Jahren kumuliert die folgenden 3 Kriterien erfüllte:
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1) 200 km Trassenlänge;
2) 1 000 versorgte Kunden;
3) 80 Netzverteiler.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass im Zuschlagsfalle eine Vertragserfüllungsbürgschaft eines Kreditinstitutes oder eines Kreditversicherers in Höhe eines Jahrespachtzinses oder eine gleichwertige Besicherung vorzulegen ist.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband
Kontakt
Kontaktperson: Wirtschaftsrat Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg
Internetadresse: www.wr-recht.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CD553/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Konzessionsvergabe.
Da die Veröffentlichungsplattform ein Bekanntmachungsformular für Konzessionsvergaben nicht bereitstellt, wurde das Formular für Dienstleistungsaufträge nach VgV gewählt, da die Angaben mit denen einer Konzessionsbekanntmachung übereinstimmen.
Die Vergabeunterlagen werden nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb ausschließlich den Bieternbereitgestellt, die der Konzessionsgeber auf Grundlage der Teilnahmebedingungen als geeignet ermittelt undnach Maßgabe der Auswahlkriterien zur Beschränkung der Bewerberzahl im Teilnahmewettbewerb ausgewählthat.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CD553.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Internetadresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzungin seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstößegegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB
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(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
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(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismu
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 216-530400 (2019-11-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Internet-Telefondienste
Gesamtwert des Auftrags: 27 190 193 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Internet-Telefondienste 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 121-321069
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 216-530400
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Konzessionsvergabe. Da die Veröffentlichungsplattform ein Bekanntmachungsformular für Konzessionsvergaben nicht bereitstellt, wurde das Formular für Dienstleistungsaufträge nach VgV gewählt, da die Angaben mit denen einer Konzessionsbekanntmachung übereinstimmen. Die Vergabeunterlagen werden nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb ausschließlich den Bietern bereitgestellt, die der Konzessionsgeber auf Grundlage der Teilnahmebedingungen als geeignet ermittelt und nach Maßgabe der Auswahlkriterien zur Beschränkung der Bewerberzahl im Teilnahmewettbewerb ausgewählt hat. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CRH4E
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Kofinanzierung der Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein (Kofinanzierungs-Breitbandrichtlinie SH) vom 14.5.2019 zu beantragen (Amtsbl. SH 2019, 518).

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vertriebskonzept mit regionalem Bezug
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Endkundenpreise inklusiv Bereitstellungskosten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation des Kundenservice, Technische Kundenbetreuung
Kostenkriterium (Name): Höhe des angebotenen Pachtzinses
Kostenkriterium (Gewichtung): 300

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-16 📅
Name: pepcom GmbH
Postanschrift: Dieselstraße 1
Postort: Unterföhring
Postleitzahl: 85774
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 27 190 193 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb ausschließlich den Bietern bereitgestellt, die der Konzessionsgeber auf Grundlage der Teilnahmebedingungen als geeignet ermittelt und nach Maßgabe der Auswahlkriterien zur Beschränkung der Bewerberzahl im Teilnahmewettbewerb ausgewählt hat.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CRH4E

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB
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(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Quelle: OJS 2021/S 121-321069 (2021-06-22)
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