Die Stadt Putbus beabsichtigt einen treuhänderischen Sanierungsträger i. S. d. §§ 157, 160 BauGB mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Schlosspark" im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderprogramms „Zukunft Stadtgrün" zu beauftragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe Leistungen Sanierungsträger Putbus
695/19
Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Putbus beabsichtigt einen treuhänderischen Sanierungsträger i. S. d. §§ 157, 160 BauGB mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Putbus beabsichtigt einen treuhänderischen Sanierungsträger i. S. d. §§ 157, 160 BauGB mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Schlosspark" im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderprogramms „Zukunft Stadtgrün" zu beauftragen.
Gegenstand der Beauftragung in diesem Verfahren ist mithin die Begleitung dieser städtebaulichen Gesamtmaßnahme als treuhänderischer Sanierungsträger.
Der Sanierungsträger soll für sämtliche Maßnahmen, die innerhalb des Sanierungsgebiets Schlossparks anfallen, eingesetzt werden. Dies umfasst die Vorbereitung, Durchführung und Abrechnungen der Einzelmaßnahmen als auch der Gesamtmaßnahme. Wahrzunehmende Aufgaben sind unter anderem die treuhänderische Mittelverwaltung nach §§ 160, 161 BauGB unter Beachtung der jeweils gültigen Förderrichtlinien, die Aufstellung und Fortschreibung des Maßnahmenplans, Antragstellungen bei Behörden insbesondere für Einzelmaßnahmen und Städtebauförderungsmittel, Beratung bei der Erarbeitung und Fortschreibung von städtebaulichen Planungen und bei der Vorbereitung für die Vergabe von Einzelmaßnahmen sowie Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht gem. § 149 BauGB und weitere. Eine genaue Beschreibung der wahrzunehmenden Aufgaben ist derzeit noch nicht möglich, da die Umsetzung einzelner Maßnahmen von der Gewährung von Fördermitteln abhängt. Eine Übersicht über die geplanten Einzelmaßnahmen sowie eine Karte des Gebiets sind als Anlagen den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die wahrzunehmenden Aufgaben werden u. a. folgende Aspekte umfassen:
— Vorbereitung und Begleitung der Einzelmaßnahmen sowie der städtebaulichen Gesamtmaßnahme und durchführungsbezogene Untersuchungen und Gutachten,
— Mitwirkung bei der Erarbeitung und Fortschreibung städtebaulichen Planungen,
— Verhandlung mit den zu beteiligenden Behörden und Mitwirkung bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit,
— Einrichtung, Bewirtschaftung und Verwaltung des Treuhandvermögens gem. § 160 BauGB,
— Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht gem. § 149 BauGB,
— Vorbereitung der jährlich zu stellenden Förderanträge inkl. Bearbeitung der jährlichen Sachstandsberichte, Begleitinformationen und Monitoringberichte,
— Erstellung der jährlichen Zwischenabrechnungen und der Abrechnung der Gesamtmaßnahme zum Abschluss der Gesamtmaßnahme.
Der Vertrag beruht auf einer Vergütung von Unternehmensstundensätzen pro Aufwandstunde sowie von Tagessätzen (ab einem Stundenaufwand von acht Stunden pro Arbeitstag). Die Dauer der Leistungen ist auf die Dauer der städtebaulichen Gesamtmaßnahme begrenzt. Der Sanierungsträger soll die Gesamtmaßnahme bis zu ihrem Abschluss begleiten. Die Laufzeit ist derzeit noch nicht absehbar. Geplant ist die Durchführung jedenfalls bis 2025, bei entsprechender Förderung auch darüber hinaus.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vertragsbedingungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 35
Dauer
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag hat eine unbestimmte Laufzeit, da der Sanierungsträger die Gesamtmaßnahme bis zum Ende begleiten soll. Die Laufzeit ist derzeit noch nicht...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag hat eine unbestimmte Laufzeit, da der Sanierungsträger die Gesamtmaßnahme bis zum Ende begleiten soll. Die Laufzeit ist derzeit noch nicht absehbar.
Die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung ist bis zum 31.12.2025 ausgeschlossen. Danach kann die Auftraggeberin den Auftrag mit Frist von 6 Monaten jeweils zum Jahresende kündigen.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bewerber muss die Voraussetzungen nach § 158 BauGB für die Beauftragung als Sanierungsträger erfüllen.
Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bewerber muss die Voraussetzungen nach § 158 BauGB für die Beauftragung als Sanierungsträger erfüllen.
Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss diese Eintragung vorliegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: — durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz für die Jahre 2016, 2017 und 2018
Bedingungen für die Teilnahme
“— Mindestanforderung hinsichtlich durchschnittlichem Netto-Jahresumsatz: durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz für die 3 Jahre 2016, 2017 und 2018 in Höhe...”
— Mindestanforderung hinsichtlich durchschnittlichem Netto-Jahresumsatz: durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz für die 3 Jahre 2016, 2017 und 2018 in Höhe von 80 000,00 EUR
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Anzahl der für die Auftragserfüllung eingesetzten Mitarbeiter,
— Angaben zu den bei der Auftragserfüllung eingesetzten leitenden Mitarbeitern: Benennung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Anzahl der für die Auftragserfüllung eingesetzten Mitarbeiter,
— Angaben zu den bei der Auftragserfüllung eingesetzten leitenden Mitarbeitern: Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters, Darstellung Aus- und Fortbildung, Dauer der bisherigen Berufstätigkeit, Darlegung der Maßnahmen bei einem möglichen Wechsel des eingesetzten Personals.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Bei Beauftragung muss der Bewerber über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 4 000...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Bei Beauftragung muss der Bewerber über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 4 000 000 EUR (brutto) und für Sach- bzw. sonstige Vermögensschäden von mindestens 2 000 000 EUR (brutto) verfügen.
— mindestens zwei vergleichbare Referenzen
— Bezüglich des Bewerbers dürfen keine Umstände vorliegen, welche die Auftraggeberin zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Vergabeverfahrens zu dessen Ausschluss nach § 123 GWB verpflichten oder nach § 124 GWB berechtigen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern in der jeweils geltenden Fassung” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-24
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-02-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-24 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLGD45Q
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es können Nachprüfungsanträge gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es können Nachprüfungsanträge gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/🌏
Quelle: OJS 2019/S 248-614440 (2019-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Putbus beabsichtigt einen treuhänderischen Sanierungsträger i. S. d. §§ 157, 160 BauGB mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Putbus beabsichtigt einen treuhänderischen Sanierungsträger i. S. d. §§ 157, 160 BauGB mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Schlosspark“ im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderprogramms „Zukunft Stadtgrün“ zu beauftragen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 450 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beauftragung in diesem Verfahren ist mithin die Begleitung dieser städtebaulichen Gesamtmaßnahme als treuhänderischer Sanierungsträger.
Der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beauftragung in diesem Verfahren ist mithin die Begleitung dieser städtebaulichen Gesamtmaßnahme als treuhänderischer Sanierungsträger.
Der Sanierungsträger soll für sämtliche Maßnahmen, die innerhalb des Sanierungsgebiets Schlossparks anfallen, eingesetzt werden. Dies umfasst die Vorbereitung, Durchführung und Abrechnungen der Einzelmaßnahmen als auch der Gesamtmaßnahme. Wahrzunehmende Aufgaben sind unter anderem die treuhänderische Mittelverwaltung nach §§ 160, 161 BauGB unter Beachtung der jeweils gültigen Förderrichtlinien, die Aufstellung und Fortschreibung des Maßnahmenplans, Antragstellungen bei Behörden insbesondere für Einzelmaßnahmen und Städtebauförderungsmittel, Beratung bei der Erarbeitung und Fortschreibung von städtebaulichen Planungen und bei der Vorbereitung für die Vergabe von Einzelmaßnahmen sowie Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht gem. § 149 BauGB und weitere. Eine genaue Beschreibung der wahrzunehmenden Aufgaben ist derzeit noch nicht möglich, da die Umsetzung einzelner Maßnahmen von der Gewährung von Fördermitteln abhängt. Eine Übersicht über die geplanten Einzelmaßnahmen sowie eine Karte des Gebiets sind als Anlagen den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die wahrzunehmenden Aufgaben werden u. a. folgende Aspekte umfassen:
— Vorbereitung und Begleitung der Einzelmaßnahmen sowie der städtebaulichen Gesamtmaßnahme und durchführungsbezogene Untersuchungen und Gutachten
— Mitwirkung bei der Erarbeitung und Fortschreibung städtebaulichen Planungen;
— Verhandlung mit den zu beteiligenden Behörden und Mitwirkung bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit;
— Einrichtung, Bewirtschaftung und Verwaltung des Treuhandvermögens gem. § 160 BauGB
— Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht gem. § 149 BauGB;
— Vorbereitung der jährlich zu stellenden Förderanträge inkl. Bearbeitung der jährlichen Sachstandsberichte, Begleitinformationen und Monitoringberichte;
— Erstellung der jährlichen Zwischenabrechnungen und der Abrechnung der Gesamtmaßnahme zum Abschluss der Gesamtmaßnahme.
Der Vertrag beruht auf einer Vergütung von Unternehmensstundensätzen pro Aufwandstunde sowie von Tagessätzen (ab einem Stundenaufwand von acht Stunden pro Arbeitstag). Die Dauer der Leistungen ist auf die Dauer der städtebaulichen Gesamtmaßnahme begrenzt. Der Sanierungsträger soll die Gesamtmaßnahme bis zu ihrem Abschluss begleiten. Die Laufzeit ist derzeit noch nicht absehbar. Geplant ist die Durchführung jedenfalls bis 2025, bei entsprechender Förderung auch darüber hinaus.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 248-614440
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Vergabe Leistungen Sanierungsträger
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BIG Städtebau GmbH
Postanschrift: Eckernförder Straße 212
Postort: Kronshagen
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rendsburg-Eckernförde🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 450 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLGDNGB
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es können Nachprüfungsanträge gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es können Nachprüfungsanträge gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 124-304528 (2020-06-26)