Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen in einem 2-stufigen Verfahren i. R. v. Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (ELER-VO), umgesetzt durch das EPLR Thüringen 2014-2020
Die Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren. Auf der 1. Stufe geben die Bieter ein Angebot über ihre Beratungsleistungen für ein oder mehrere Beratungsthemen (= Fachlose) ab. Der Zuschlag wird auf die Angebote erteilt, die die Voraussetzungen erfüllen; damit ist gleichzeitig der Rahmenvertrag abgeschlossen. Nach Ermittlung des konkreten Beratungsbedarfs und Festlegung der Finanzmittel für jedes Fachlos erfolgt auf der 2. Stufe der Abschluss von Dienstleistungsverträgen (DLV). Die je Fachlos zu vergebenden Finanzmittel werden unter Beachtung des Mindestbetrages von 4 500 EUR netto und des Höchstbetrages von 30 000 EUR netto (im Ausnahmefall nachträglich bis maximal 37 500 EUR netto) pro einzelnem Berater und Jahr sowie anhand der von den Bietern angegebenen Beratungskapazitäten unter allen Bietern, die den Zuschlag erhalten haben, aufgeteilt. Erst mit dem Abschluss des DLV entstehen konkrete Beratungspflichten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Referenznummer: ELER 2.1-1.2019
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren. Auf der 1. Stufe geben die Bieter ein Angebot über ihre Beratungsleistungen für ein oder mehrere Beratungsthemen (= Fachlose) ab. Der Zuschlag wird auf die Angebote erteilt, die die Voraussetzungen erfüllen; damit ist gleichzeitig der Rahmenvertrag abgeschlossen. Nach Ermittlung des konkreten Beratungsbedarfs und Festlegung der Finanzmittel für jedes Fachlos erfolgt auf der 2. Stufe der Abschluss von Dienstleistungsverträgen (DLV). Die je Fachlos zu vergebenden Finanzmittel werden unter Beachtung des Mindestbetrages von 4 500 EUR netto und des Höchstbetrages von 30 000 EUR netto (im Ausnahmefall nachträglich bis maximal 37 500 EUR netto) pro einzelnem Berater und Jahr sowie anhand der von den Bietern angegebenen Beratungskapazitäten unter allen Bietern, die den Zuschlag erhalten haben, aufgeteilt. Erst mit dem Abschluss des DLV entstehen konkrete Beratungspflichten.
Die Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren. Auf der 1. Stufe geben die Bieter ein Angebot über ihre Beratungsleistungen für ein oder mehrere Beratungsthemen (= Fachlose) ab. Der Zuschlag wird auf die Angebote erteilt, die die Voraussetzungen erfüllen; damit ist gleichzeitig der Rahmenvertrag abgeschlossen. Nach Ermittlung des konkreten Beratungsbedarfs und Festlegung der Finanzmittel für jedes Fachlos erfolgt auf der 2. Stufe der Abschluss von Dienstleistungsverträgen (DLV). Die je Fachlos zu vergebenden Finanzmittel werden unter Beachtung des Mindestbetrages von 4 500 EUR netto und des Höchstbetrages von 30 000 EUR netto (im Ausnahmefall nachträglich bis maximal 37 500 EUR netto) pro einzelnem Berater und Jahr sowie anhand der von den Bietern angegebenen Beratungskapazitäten unter allen Bietern, die den Zuschlag erhalten haben, aufgeteilt. Erst mit dem Abschluss des DLV entstehen konkrete Beratungspflichten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unternehmens- und Managementberatung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Thüringen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-06-17 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-19 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 116-285032
ABl. S-Ausgabe: 116
Zusätzliche Informationen
1) Für die Erstellung des Angebotes (= Angebotsschreiben und Anlagen) sind die von der GFAW vorgegebenen Vordrucke in den Vergabeunterlagen (= Auftragsunterlagen) zwingend zu verwenden. Werden die zur Verfügung gestellten Vordrucke nicht verwendet, muss das Angebot ausgeschlossen werden. In den Vordrucken sind alle gelb hinterlegten Felder, soweit erforderlich, auszufüllen;
2) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform mindestens in Textform abzugeben. Wenn in den Unterlagen die Textform für ein Dokument gefordert wird, so muss eine lesbare Erklärung, die die Person des Erklärenden erkennen lässt, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Das bedeutet, dass bei elektronisch übermittelten Dokumenten in Textform der Name (Vor- und Zuname) der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, erkennbar sein muss. Weiterhin können Dokumente auch elektronisch mit fortgeschrittener bzw. qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden. Dies ist jedoch nicht zwingend, da die Unterlagen lediglich die Textform fordern;
3) Soweit Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Vergabeverfahren bestehen, sind diese in deutscher Sprache elektronisch über die eVergabe-Plattform („Anfrage stellen“) – ggf. unter Angabe des Betreffs „Fragen zum ELER 2.1 – 1.2019“ – bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Die Fragen der Bieter werden anonymisiert und mit den Antworten der GFAW allen Bietern in deutscher Sprache auf der eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Es steht in der Verantwortung des Bieters, diesen Veröffentlichungsort bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzusehen und die beantworteten Fragen bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Hierzu wird empfohlen, sich auf der eVergabe-Plattform zu registrieren und regelmäßig das Bieterkonto einzusehen;
4) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er darauf unverzüglich die GFAW in deutscher Sprache vor Angebotsabgabe in Textform über die eVergabe-Plattform („Anfrage stellen“) hinzuweisen. Ergänzende oder berichtigende Angaben der GFAW werden in deutscher Sprache auf der eVergabe-Plattform eingestellt. Es steht in der Verantwortung des Bieters, diesen Veröffentlichungsort bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzusehen und sich dort über den aktuellen Stand der Vergabe zu informieren. Hierzu wird empfohlen, sich auf der eVergabe-Plattform zu registrieren und regelmäßig das Bieterkonto einzusehen;
5) Es erfolgt keine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung und Abgabe des Angebotes;
6) Mit dem Zuschlag gilt der Rahmenvertrag als geschlossen;
7) Die Wertangaben der einzelnen Fachlose beruhen auf Schätzungen. Die endgültigen Finanzmittel je Fachlos werden vor Abschluss der Dienstleistungsverträge für die Dauer des Rahmenvertrages unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Fachbeirats „Landwirtschaftliche und gartenbauliche Beratung" festgelegt.
1) Für die Erstellung des Angebotes (= Angebotsschreiben und Anlagen) sind die von der GFAW vorgegebenen Vordrucke in den Vergabeunterlagen (= Auftragsunterlagen) zwingend zu verwenden. Werden die zur Verfügung gestellten Vordrucke nicht verwendet, muss das Angebot ausgeschlossen werden. In den Vordrucken sind alle gelb hinterlegten Felder, soweit erforderlich, auszufüllen;
2) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform mindestens in Textform abzugeben. Wenn in den Unterlagen die Textform für ein Dokument gefordert wird, so muss eine lesbare Erklärung, die die Person des Erklärenden erkennen lässt, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Das bedeutet, dass bei elektronisch übermittelten Dokumenten in Textform der Name (Vor- und Zuname) der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, erkennbar sein muss. Weiterhin können Dokumente auch elektronisch mit fortgeschrittener bzw. qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden. Dies ist jedoch nicht zwingend, da die Unterlagen lediglich die Textform fordern;
3) Soweit Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Vergabeverfahren bestehen, sind diese in deutscher Sprache elektronisch über die eVergabe-Plattform („Anfrage stellen“) – ggf. unter Angabe des Betreffs „Fragen zum ELER 2.1 – 1.2019“ – bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Die Fragen der Bieter werden anonymisiert und mit den Antworten der GFAW allen Bietern in deutscher Sprache auf der eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Es steht in der Verantwortung des Bieters, diesen Veröffentlichungsort bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzusehen und die beantworteten Fragen bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Hierzu wird empfohlen, sich auf der eVergabe-Plattform zu registrieren und regelmäßig das Bieterkonto einzusehen;
4) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er darauf unverzüglich die GFAW in deutscher Sprache vor Angebotsabgabe in Textform über die eVergabe-Plattform („Anfrage stellen“) hinzuweisen. Ergänzende oder berichtigende Angaben der GFAW werden in deutscher Sprache auf der eVergabe-Plattform eingestellt. Es steht in der Verantwortung des Bieters, diesen Veröffentlichungsort bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzusehen und sich dort über den aktuellen Stand der Vergabe zu informieren. Hierzu wird empfohlen, sich auf der eVergabe-Plattform zu registrieren und regelmäßig das Bieterkonto einzusehen;
5) Es erfolgt keine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung und Abgabe des Angebotes;
6) Mit dem Zuschlag gilt der Rahmenvertrag als geschlossen;
7) Die Wertangaben der einzelnen Fachlose beruhen auf Schätzungen. Die endgültigen Finanzmittel je Fachlos werden vor Abschluss der Dienstleistungsverträge für die Dauer des Rahmenvertrages unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Fachbeirats „Landwirtschaftliche und gartenbauliche Beratung" festgelegt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 399 500 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Cross Compliance
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Beratungen zu Verpflichtungen auf Ebene des landwirtschaftlichen Betriebes, die sich aus den Grundanforderungen an die Betriebsführung (Cross Compliance (CC)) und/oder die Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) ergeben (Beratung zu CC, GLÖZ).
Beratungen zu Verpflichtungen auf Ebene des landwirtschaftlichen Betriebes, die sich aus den Grundanforderungen an die Betriebsführung (Cross Compliance (CC)) und/oder die Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) ergeben (Beratung zu CC, GLÖZ).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 120 000 EUR 💰
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) i.V.m. M02, 2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Bezeichnung des Loses: Ökosysteme, grüne Infrastruktur
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Beratungen zu dem Klima und der Umwelt zugutekommende landwirtschaftliche Praktiken, Ökosystemleistungen und grüne Infrastruktur
Hierunter fällt auch die Beratung zur Umsetzung von Maßnahmen zur produktionsintegrierten Kompensation in konventionell und ökologisch wirtschaftenden Betrieben.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 60 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Ausgewählte ELER-Maßnahmen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Beratungen zur Planung, Beantragung und/oder Umsetzung der im Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020 des Freistaates Thüringen enthaltenen ELER-Maßnahmen:
– M04-Investitionsförderung in materielle Vermögenswerte
4.1 Unterstützung für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben (AFP, kleine Investitionen, ÖkoInvest)
4.2 Unterstützung für Investitionen in die Verarbeitung/Vermarktung und/oder Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (einschließlich ökologischen Erzeugnissen),
– M06-Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen,
– M10-Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen,
– M11-Ökologischer/biologischer Landbau,
– M16-Zusammenarbeit.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 270 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Gewässerschutz
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Beratungen zu Anforderungen auf Ebene des landwirtschaftlichen Betriebes für die Umsetzung von Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2000/60/EG (insbesondere landwirtschaftlicher Gewässerschutz, landwirtschaftliche Tätigkeiten in Trinkwasserschutzgebieten)
Beratungen zu Anforderungen auf Ebene des landwirtschaftlichen Betriebes für die Umsetzung von Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2000/60/EG (insbesondere landwirtschaftlicher Gewässerschutz, landwirtschaftliche Tätigkeiten in Trinkwasserschutzgebieten)
Dabei muss die Beratung die Optimierung des Stickstoff-Managements im Betrieb zur Reduzierung der Nitratbelastung im Grundwasser zum Ziel haben.
Für eine Beratung kommen nur Betriebe in Frage, die landwirtschaftlich genutzte Flächen:
— in den N-belasteten Grundwasserkörpern nach der in der Anlage 2 des Rahmenvertrages dargestellten „Kulisse für Fachlos 4 Gewässerschutz“ oder
— in Trinkwasserschutzgebieten, in denen der Wasserversorger zum Schutz des Grundwassers Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung einfordert.
Bewirtschaften.
Betriebe, die gleichzeitig Mitglied einer Gewässerschutzkooperation sind, dürfen eine Beratung nach Fachlos 4 nur in Anspruch nehmen, sofern die Beratung nicht den bereits vertraglich vereinbarten Leistungen im Rahmen der Beteiligung an der Gewässerschutzkooperation entspricht.
Betriebe, die gleichzeitig Mitglied einer Gewässerschutzkooperation sind, dürfen eine Beratung nach Fachlos 4 nur in Anspruch nehmen, sofern die Beratung nicht den bereits vertraglich vereinbarten Leistungen im Rahmen der Beteiligung an der Gewässerschutzkooperation entspricht.
Bezeichnung des Loses: Nachhaltiger Pflanzenschutz
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Beratungen zum nationalen Aktionsplan (NAP) zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) (Anforderungen auf Ebene der Begünstigten für die Umsetzung von Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009).
Bezeichnung des Loses: Junglandwirte
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Beratungen für Junglandwirte
Eine Beratung für Junglandwirte ist unter den Voraussetzungen möglich, dass:
– es sich um eine natürliche Person handelt, die sich erstmals mit/in einem landwirtschaftlichen Betrieb niedergelassen hat und die die Kontrolle über den Betrieb alleine oder gemeinschaftlich ausübt sowie,
– zum Zeitpunkt des Beratungsbeginns nicht älter als 40 Jahre ist.
Auch wenn sich mehr als ein Junglandwirt im Betrieb befindet, kann die Beratung nur für einen Junglandwirt in Anspruch genommen werden.
Die Beratung für Junglandwirte ist auf einen Zeitraum bis maximal 5 Jahre nach Erstniederlassung begrenzt. Die Frist wird eingehalten, wenn vor Ablauf mit der Beratung begonnen worden ist.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 30 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Wirtschaftlichkeit und Ökologie
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Beratungen zu Fragen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und ökologischen Leistung des landwirtschaftlichen Betriebes (einschließlich Qualitätsmanagement und Digitalisierung sowie Beratung zur Energieeffizienz).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 345 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Ökologischer Landbau
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Beratungen zur Umsetzung der Grundsätze des ökologischen Landbaus auf Basis der jeweils gültigen EU-Verordnungen.
Dabei muss die Beratung mindestens zu einem der folgenden Punkte erfolgen:
– Beratung von ökologisch wirtschaftenden Betrieben zur Optimierung von Tierhaltung, Pflanzenbau, Betriebsmanagement und Vermarktung. Bei ökologisch wirtschaften Betrieben handelt es sich ausschließlich um anerkannte Öko-Betriebe, die dem Kontrollverfahren gemäß der aktuell gültigen EU-Kontrollverordnung unterliegen,
– Beratung von ökologisch wirtschaftenden Betrieben zur Optimierung von Tierhaltung, Pflanzenbau, Betriebsmanagement und Vermarktung. Bei ökologisch wirtschaften Betrieben handelt es sich ausschließlich um anerkannte Öko-Betriebe, die dem Kontrollverfahren gemäß der aktuell gültigen EU-Kontrollverordnung unterliegen,
– Beratung zur Umstellung von konventionell wirtschaftenden Betrieben auf ökologische Bewirtschaftungsverfahren.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 100 500 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Kurze Versorgungsketten
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Beratungen zur Entwicklung kurzer Versorgungsketten
Dabei soll sich die Beratung auf mindestens einen der folgenden Inhalte beziehen:
– Produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Beratung zur Anbaudiversifizierung,
– Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion,
– Beratung der Direktvermarkter zur Diversifizierung der Vermarktungswege.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 40 500 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Schafhaltung (einschließlich Ziegenhaltung
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Beratungen zur Schafhaltung (einschließlich Ziegenhaltung)
Dabei umfasst die Beratung mindestens einen der folgenden Punkte und deren Inhalte:
1) Produktionstechnische Beratung im Betrieb:
– Tierhaltung und Tiergesundheit/Tierwohl, Tiergerechtheit; Investitionsberatung Fütterung (Rationsplanung und -kalkulationen für Winterfütterung und Gestaltung der Weideperiode),
– Optimierung der Nutzung der vorhandenen Flächenausstattung (KULAP, Anbauplanung u. ä.),
– Unterstützung bei Verhandlungen zu Landschaftspflege- und Naturschutzmaßnahmen,
– Arbeitswirtschaft, u. a. auch zum Einsatz und Umgang mit Herdenschutzhunden als Präventionsmaßnahme,
– Zucht (Rassen, Bockeinsatz, Selektionsmaßnahmen in der Herde),
– Vermarktung.
2) Unterstützung bzw. Übernahme von Aufgaben zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen, zu Dokumentationspflichten und Anträgen:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 70 500 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Ressourcenschonende Landbewirtschaftung
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
Beratungen zur ressourcenschonenden Landbewirtschaftung
Dabei soll die Beratung mindestens einem der folgenden Punkte umfassen:
— fachgerechte Umsetzung der jeweils gültigen Düngeverordnung einschließlich der Landesdüngeverordnung,
— effizienter Einsatz aller Makro- und Mikronährstoffe im Betrieb einschließlich der Nutzung entsprechender Software bzw. anderer Hilfsmittel zur fachgerechten Düngebedarfsermittlung,
— effizienter Einsatz organischer Dünger/Erstellung einer Wirtschaftsdüngerkonzeption im Betrieb,
— Beratung zum Anbau besonders stickstoff- und wassereffizienter Kulturen und Sorten,
— Beratung zum Erosions- und Bodenschutz,
— Einführung/ Optimierung neuer, ressourceneffizienter Bewirtschaftungsformen im Betrieb,
— Optimierung der Technikausstattung im Sinne einer ressourcenschonenden Bewirtschaftung (u. a. Düngeausbringungstechnik, Einsatz von Sensortechnik zur Nährstoffbestimmung von Pflanzenbeständen und/ oder in flüssigen organischen Düngern, Lageroptimierung),
— Optimierung der Technikausstattung im Sinne einer ressourcenschonenden Bewirtschaftung (u. a. Düngeausbringungstechnik, Einsatz von Sensortechnik zur Nährstoffbestimmung von Pflanzenbeständen und/ oder in flüssigen organischen Düngern, Lageroptimierung),
— Wirtschaftlichkeitsberechnung bzw. Machbarkeitsprüfung für vorgenannte Inhalte.
Bezeichnung des Loses: Soziale Landwirtschaft
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung:
Beratungen zu sozialer Landwirtschaft
Hierunter fällt auch die Beratung zur Diversifizierungsmöglichkeit „Lernort Bauernhof“.
Bezeichnung des Loses: Bienenfreundliche Landwirtschaft
Losnummer: 13
Kurze Beschreibung:
Beratungen zu bienenfreundlicher Landwirtschaft: Möglichkeiten der Landwirtschaft zur Förderung der Honigbiene und weiterer Blüten besuchender Insekten
Die Beratung muss mindestens zu einem der folgenden Punkte und deren Inhalten erfolgen:
1) Ackerbau:
– Integration von Trachtpflanzen (Nektar, Pollen) in die Fruchtfolge,
– blühende Kulturarten (z. B. Körnerleguminosen), Zwischenfrüchte, Untersaaten, Mischfruchtanbau, Blühflächen/‐streifen.
2) Grünland:
– Erhalt, Pflege und Entwicklung von Wildpflanzen‐ /blütenreicher Flächen.
3) Bewirtschaftung und Technik:
– Anpassung von Mahd-/Mulchterminen und -technik,
– Belassen von (Rand-)Streifen, Erhalt und Schaffung von Rückzugsorten,
– Pflanzenschutz.
4) Kommunikation vor Ort;
5) Konkrete Maßnahmenvorschläge und Fördermöglichkeiten.
Bezeichnung des Loses: Tiergerechtheit Schweinehaltung
Losnummer: 14
Kurze Beschreibung:
Beratungen zum Tierwohl, zur Tiergerechtheit und zu gesundheitlichen Aspekten in der Schweinehaltung
Dabei muss die Beratung mindestens einen der folgenden Inhalte umfassen:
– Verfahrenstechnologische Beratung im Hinblick auf eine emissionsarme Verfahrensgestaltung (insbesondere Gestaltung raumlufttechnischer Anlagen und deren Sicherheitssysteme, BVT, etc.),
– Beurteilung der verschiedenen Aspekte des Tierwohls auf der Basis von Indikatoren (tierbezogene, ressourcenbezogene und managementbezogene Indikatoren),
– Bewertung der Tiergerechtheit auf Basis der vorhandenen Bewertungsverfahren (Tiergerechtheitsindex, Nationaler Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren, Checklisten, etc.),
– Tiergesundheit.
Bezeichnung des Loses: Tiergerechtheit Rinderhaltung
Losnummer: 15
Kurze Beschreibung:
Beratungen zum Tierwohl, zur Tiergerechtheit und zu gesundheitlichen Aspekten in der Rinderhaltung
– Verfahrenstechnologische Beratung im Hinblick auf eine emissionsarme Verfahrensgestaltung,
Bezeichnung des Loses: Tiergerechtheit (außer Rinder, Schweine und Schafe/Ziegen, d. h. außerhalb der Fachlose 10, 14 und 15)
Losnummer: 16
Kurze Beschreibung:
Beratungen zum Tierwohl, zur Tiergerechtheit und zu gesundheitlichen Aspekten in der Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren (außer Rinder, Schweine und Schafe/Ziegen, d. h. außerhalb der Fachlose 10, 14 und 15)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 21 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gilt für III.1.1) und III.1.3): Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und mindestens in Textform dem Angebot beizufügen. Die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen Eigenerklärungen abgeben. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen, in deutscher Sprache bzw. unter Beifügen einer beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung im pdf-Format; ihnen obliegt der Nachweis der Gleichwertigkeit. Die Nachforderung von Nachweisen bleibt vorbehalten.
Gilt für III.1.1) und III.1.3): Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und mindestens in Textform dem Angebot beizufügen. Die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen Eigenerklärungen abgeben. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen, in deutscher Sprache bzw. unter Beifügen einer beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung im pdf-Format; ihnen obliegt der Nachweis der Gleichwertigkeit. Die Nachforderung von Nachweisen bleibt vorbehalten.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern/Nachunternehmern sind alle geforderten Nachweise auch von diesen einzureichen.
Für alle Bieter gilt:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB,
— Vorlage einer Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt im pdf-Format, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als einen Monat ist,
— Vorlage einer Bescheinigung der Krankenkasse im pdf-Format die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als einen Monat ist – im Falle eines Einzelberaters von dessen Krankenkasse oder im Falle von mehreren Beschäftigten von der Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind,
— Vorlage einer Bescheinigung der Krankenkasse im pdf-Format die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als einen Monat ist – im Falle eines Einzelberaters von dessen Krankenkasse oder im Falle von mehreren Beschäftigten von der Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind,
— Vorlage einer Gewerbean- bzw. -ummeldung/Gewerbeerlaubnis im pdf-Format (im Falle einer gewerblichen Tätigkeit); entfällt bei freiberuflicher Tätigkeit,
— alternativ können die o. g. Nachweise auch durch ein Zertifikat einer Präqualifizierungsdatenbank; die Eigenerklärung kann durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder durch ein Zertifikat einer Präqualifizierungsdatenbank erbracht werden,
— alternativ können die o. g. Nachweise auch durch ein Zertifikat einer Präqualifizierungsdatenbank; die Eigenerklärung kann durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder durch ein Zertifikat einer Präqualifizierungsdatenbank erbracht werden,
— Eigenerklärung, dass in den Finanz-Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002, (EG) Nr. 753/2011 sowie (EG) Nr. 2580/2001 (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/) keine Eintragung vorliegt.
— Eigenerklärung, dass in den Finanz-Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002, (EG) Nr. 753/2011 sowie (EG) Nr. 2580/2001 (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/) keine Eintragung vorliegt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Übersicht zur Anzahl der funktionsfähigen Computerarbeitsplätze– mindestens 1 Arbeitsplatz erforderlich – und Angaben zur Mobilität (z. B. Pkw, Car-Sharing usw.) zum Nachweis der Beratungsanbieterausstattung,
— für jeden einzelnen Berater sind die in den nachfolgenden Nrn. 1. bis 4. genannten Angaben zu machen:
1) Vorlage mindestens eines Zeugnisses im pdf-Format, das zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) zugeordnet wurde, zum Nachweis einer einschlägigen Ausbildung des einzelnen Beraters;
2) Vorlage von mindestens 3 einschlägigen Teilnahmebescheinigungen, Zertifikaten o. ä. im pdf-Format für die letzten 5 Jahre bis zur Angebotsabgabe zum Nachweis einer fachlichen Weiterbildung des einzelnen Beraters; anerkannt werden auch andere geeignete Aktivitäten (z. B. Publikationen in Fachzeitschriften, Vortrags- oder Lehrtätigkeiten, Praxiseinsätze);
2) Vorlage von mindestens 3 einschlägigen Teilnahmebescheinigungen, Zertifikaten o. ä. im pdf-Format für die letzten 5 Jahre bis zur Angebotsabgabe zum Nachweis einer fachlichen Weiterbildung des einzelnen Beraters; anerkannt werden auch andere geeignete Aktivitäten (z. B. Publikationen in Fachzeitschriften, Vortrags- oder Lehrtätigkeiten, Praxiseinsätze);
3) Übersicht zum beruflichen Werdegang/der ausgeübten Tätigkeiten nach Jahren bezogen auf die gebotenen Fachlose/Beratungsthemen – mindestens 1 Angabe pro Fachlosnr. erforderlich – zum Nachweis des beruflichen Werdegangs/der ausgeübten Tätigkeiten des einzelnen Beraters;
3) Übersicht zum beruflichen Werdegang/der ausgeübten Tätigkeiten nach Jahren bezogen auf die gebotenen Fachlose/Beratungsthemen – mindestens 1 Angabe pro Fachlosnr. erforderlich – zum Nachweis des beruflichen Werdegangs/der ausgeübten Tätigkeiten des einzelnen Beraters;
4) Referenzliste zu den Unternehmen, die beraten wurden (mit jeweils Fachlos/Beratungsthema; Referenznummer; Namen und Adressen der Unternehmen, die beraten wurden; Beratungsdauer (Beginn und Ende)), für die letzten 2 Jahre bis zur Angebotsabgabe.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer des Dienstleistungsvertrages hat nur einen Anspruch auf Auszahlung des jährlich vereinbarten Leistungsentgeltes, wenn die für die erbrachten Beratungen erstellte Abrechnung spätestens bis zum 17.11. des Jahres bei der GFAW eingegangen ist. Die dazugehörigen Rechnungen sind als Abdruck vom Original und die Beratungsverträge sowie die Beratungsberichte sind jeweils im Original mit einzureichen.
Der Auftragnehmer des Dienstleistungsvertrages hat nur einen Anspruch auf Auszahlung des jährlich vereinbarten Leistungsentgeltes, wenn die für die erbrachten Beratungen erstellte Abrechnung spätestens bis zum 17.11. des Jahres bei der GFAW eingegangen ist. Die dazugehörigen Rechnungen sind als Abdruck vom Original und die Beratungsverträge sowie die Beratungsberichte sind jeweils im Original mit einzureichen.
Bereits vor dem Abschluss aller Beratungen kann der Auftragnehmer Teilabrechnungen vornehmen, wenn diese mind. 4 500 EUR netto betragen.
Hat die GFAW die Verwaltungskontrollen und ggf. die Vor-Ort-Kontrollen abgeschlossen und hat der Auftragnehmer alle Voraussetzungen eingehalten, wird der Abrechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen auf das Bankkonto des Auftragnehmers überwiesen. Hat der Auftragnehmer hingegen nicht alle Voraussetzungen eingehalten, kommt eine Kürzung oder ein Ausschluss von der Auszahlung des Leistungsentgeltes in Betracht.
Hat die GFAW die Verwaltungskontrollen und ggf. die Vor-Ort-Kontrollen abgeschlossen und hat der Auftragnehmer alle Voraussetzungen eingehalten, wird der Abrechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen auf das Bankkonto des Auftragnehmers überwiesen. Hat der Auftragnehmer hingegen nicht alle Voraussetzungen eingehalten, kommt eine Kürzung oder ein Ausschluss von der Auszahlung des Leistungsentgeltes in Betracht.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-07-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:01
Ort des Eröffnungstermins: Gfaw
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt
1) Für die Erstellung des Angebotes (= Angebotsschreiben und Anlagen) sind die von der GFAW vorgegebenen Vordrucke in den Vergabeunterlagen (= Auftragsunterlagen) zwingend zu verwenden. Werden die zur Verfügung gestellten Vordrucke nicht verwendet, muss das Angebot ausgeschlossen werden. In den Vordrucken sind alle gelb hinterlegten Felder, soweit erforderlich, auszufüllen;
1) Für die Erstellung des Angebotes (= Angebotsschreiben und Anlagen) sind die von der GFAW vorgegebenen Vordrucke in den Vergabeunterlagen (= Auftragsunterlagen) zwingend zu verwenden. Werden die zur Verfügung gestellten Vordrucke nicht verwendet, muss das Angebot ausgeschlossen werden. In den Vordrucken sind alle gelb hinterlegten Felder, soweit erforderlich, auszufüllen;
2) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform mindestens in Textform abzugeben. Wenn in den Unterlagen die Textform für ein Dokument gefordert wird, so muss eine lesbare Erklärung, die die Person des Erklärenden erkennen lässt, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Das bedeutet, dass bei elektronisch übermittelten Dokumenten in Textform der Name (Vor- und Zuname) der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, erkennbar sein muss. Weiterhin können Dokumente auch elektronisch mit fortgeschrittener bzw. qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden. Dies ist jedoch nicht zwingend, da die Unterlagen lediglich die Textform fordern;
2) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform mindestens in Textform abzugeben. Wenn in den Unterlagen die Textform für ein Dokument gefordert wird, so muss eine lesbare Erklärung, die die Person des Erklärenden erkennen lässt, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Das bedeutet, dass bei elektronisch übermittelten Dokumenten in Textform der Name (Vor- und Zuname) der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, erkennbar sein muss. Weiterhin können Dokumente auch elektronisch mit fortgeschrittener bzw. qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden. Dies ist jedoch nicht zwingend, da die Unterlagen lediglich die Textform fordern;
3) Soweit Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Vergabeverfahren bestehen, sind diese in deutscher Sprache elektronisch über die eVergabe-Plattform („Anfrage stellen“) – ggf. unter Angabe des Betreffs „Fragen zum ELER 2.1 – 1.2019“ – bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Die Fragen der Bieter werden anonymisiert und mit den Antworten der GFAW allen Bietern in deutscher Sprache auf der eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Es steht in der Verantwortung des Bieters, diesen Veröffentlichungsort bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzusehen und die beantworteten Fragen bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Hierzu wird empfohlen, sich auf der eVergabe-Plattform zu registrieren und regelmäßig das Bieterkonto einzusehen;
3) Soweit Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Vergabeverfahren bestehen, sind diese in deutscher Sprache elektronisch über die eVergabe-Plattform („Anfrage stellen“) – ggf. unter Angabe des Betreffs „Fragen zum ELER 2.1 – 1.2019“ – bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Die Fragen der Bieter werden anonymisiert und mit den Antworten der GFAW allen Bietern in deutscher Sprache auf der eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Es steht in der Verantwortung des Bieters, diesen Veröffentlichungsort bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzusehen und die beantworteten Fragen bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Hierzu wird empfohlen, sich auf der eVergabe-Plattform zu registrieren und regelmäßig das Bieterkonto einzusehen;
4) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er darauf unverzüglich die GFAW in deutscher Sprache vor Angebotsabgabe in Textform über die eVergabe-Plattform („Anfrage stellen“) hinzuweisen. Ergänzende oder berichtigende Angaben der GFAW werden in deutscher Sprache auf der eVergabe-Plattform eingestellt. Es steht in der Verantwortung des Bieters, diesen Veröffentlichungsort bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzusehen und sich dort über den aktuellen Stand der Vergabe zu informieren. Hierzu wird empfohlen, sich auf der eVergabe-Plattform zu registrieren und regelmäßig das Bieterkonto einzusehen;
4) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er darauf unverzüglich die GFAW in deutscher Sprache vor Angebotsabgabe in Textform über die eVergabe-Plattform („Anfrage stellen“) hinzuweisen. Ergänzende oder berichtigende Angaben der GFAW werden in deutscher Sprache auf der eVergabe-Plattform eingestellt. Es steht in der Verantwortung des Bieters, diesen Veröffentlichungsort bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzusehen und sich dort über den aktuellen Stand der Vergabe zu informieren. Hierzu wird empfohlen, sich auf der eVergabe-Plattform zu registrieren und regelmäßig das Bieterkonto einzusehen;
5) Es erfolgt keine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung und Abgabe des Angebotes;
6) Mit dem Zuschlag gilt der Rahmenvertrag als geschlossen;
7) Die Wertangaben der einzelnen Fachlose beruhen auf Schätzungen. Die endgültigen Finanzmittel je Fachlos werden vor Abschluss der Dienstleistungsverträge für die Dauer des Rahmenvertrages unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Fachbeirats „Landwirtschaftliche und gartenbauliche Beratung" festgelegt.
7) Die Wertangaben der einzelnen Fachlose beruhen auf Schätzungen. Die endgültigen Finanzmittel je Fachlos werden vor Abschluss der Dienstleistungsverträge für die Dauer des Rahmenvertrages unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Fachbeirats „Landwirtschaftliche und gartenbauliche Beratung" festgelegt.
Die 10-Tage-Frist des § 160 III 1 Nr. 1 GWB für die Einlegung einer Rüge.
Die 15-Tage-Frist des § 160 III 1 Nr. 4 GWB nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber sowie.
Die Fristen des 135 II GWB zur Beantragung der Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung.
Quelle: OJS 2019/S 116-285032 (2019-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 399 500 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
• M04-Investitionsförderung in materielle Vermögenswerte
4.2 Unterstützung für Investitionen in die Verarbeitung/Vermarktung und/oder Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (einschließlich ökologischen Erzeugnissen)
• M06-Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen
• M10-Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
• M11-Ökologischer/biologischer Landbau
• M16-Zusammenarbeit
Betriebe, die gleichzeitig Mitglied einer Gewässerschutzkooperation sind, dürfen eine Beratung nach Fachlos 4 nur in Anspruch nehmen, sofern die Beratung nicht den bereits vertraglich vereinbarten Leistungen im Rahmen der Beteiligung an der Gewässerschutzkooperation entspricht
Betriebe, die gleichzeitig Mitglied einer Gewässerschutzkooperation sind, dürfen eine Beratung nach Fachlos 4 nur in Anspruch nehmen, sofern die Beratung nicht den bereits vertraglich vereinbarten Leistungen im Rahmen der Beteiligung an der Gewässerschutzkooperation entspricht
Beratungen zum nationalen Aktionsplan (NAP) zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) (Anforderungen auf Ebene der Begünstigten für die Umsetzung von Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009)
• es sich um eine natürliche Person handelt, die sich erstmals mit/in einem landwirtschaftlichen Betrieb niedergelassen hat und die die Kontrolle über den Betrieb alleine oder gemeinschaftlich ausübt sowie
• zum Zeitpunkt des Beratungsbeginns nicht älter als 40 Jahre ist.
Die Beratung für Junglandwirte ist auf einen Zeitraum bis maximal fünf Jahre nach Erstniederlassung begrenzt. Die Frist wird eingehalten, wenn vor Ablauf mit der Beratung begonnen worden ist.
Beratungen zu Fragen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und ökologischen Leistung des landwirtschaftlichen Betriebes (einschließlich Qualitätsmanagement und Digitalisierung sowie Beratung zur Energieeffizienz)
Beratungen zur Umsetzung der Grundsätze des ökologischen Landbaus auf Basis der jeweils gültigen EU-Verordnungen
• Beratung von ökologisch wirtschaftenden Betrieben zur Optimierung von Tierhaltung, Pflanzenbau, Betriebsmanagement und Vermarktung. Bei ökologisch wirtschaften Betrieben handelt es sich ausschließlich um anerkannte Öko-Betriebe, die dem Kontrollverfahren gemäß der aktuell gültigen EU-Kontrollverordnung unterliegen.
• Beratung von ökologisch wirtschaftenden Betrieben zur Optimierung von Tierhaltung, Pflanzenbau, Betriebsmanagement und Vermarktung. Bei ökologisch wirtschaften Betrieben handelt es sich ausschließlich um anerkannte Öko-Betriebe, die dem Kontrollverfahren gemäß der aktuell gültigen EU-Kontrollverordnung unterliegen.
• Beratung zur Umstellung von konventionell wirtschaftenden Betrieben auf ökologische Bewirtschaftungsverfahren.
• Produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Beratung zur Anbaudiversifizierung
• Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion
• Beratung der Direktvermarkter zur Diversifizierung der Vermarktungswege.
1. Produktionstechnische Beratung im Betrieb
• Tierhaltung und Tiergesundheit/Tierwohl, Tiergerechtheit; Investitionsberatung Fütterung (Rationsplanung und -kalkulationen für Winterfütterung und Gestaltung der Weideperiode)
• Optimierung der Nutzung der vorhandenen Flächenausstattung (KULAP, Anbauplanung u. ä.)
• Unterstützung bei Verhandlungen zu Landschaftspflege- und Naturschutzmaßnahmen
• Arbeitswirtschaft, u. a. auch zum Einsatz und Umgang mit Herdenschutzhunden als Präventionsmaßnahme
• Zucht (Rassen, Bockeinsatz, Selektionsmaßnahmen in der Herde)
• Vermarktung
2. Unterstützung bzw. Übernahme von Aufgaben zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen, zu Dokumentationspflichten und Anträgen
— fachgerechte Umsetzung der jeweils gültigen Düngeverordnung einschließlich der Landesdüngeverordnung
— effizienter Einsatz aller Makro- und Mikronährstoffe im Betrieb einschließlich der Nutzung entsprechender Software bzw. anderer Hilfsmittel zur fachgerechten Düngebedarfsermittlung
— effizienter Einsatz organischer Dünger/Erstellung einer Wirtschaftsdüngerkonzeption im Betrieb
— Beratung zum Anbau besonders stickstoff- und wassereffizienter Kulturen und Sorten
— Beratung zum Erosions- und Bodenschutz
— Einführung/ Optimierung neuer, ressourceneffizienter Bewirtschaftungsformen im Betrieb
— Optimierung der Technikausstattung im Sinne einer ressourcenschonenden Bewirtschaftung (u.a. Düngeausbringungstechnik, Einsatz von Sensortechnik zur Nährstoffbestimmung von Pflanzenbeständen und/ oder in flüssigen organischen Düngern, Lageroptimierung)
— Optimierung der Technikausstattung im Sinne einer ressourcenschonenden Bewirtschaftung (u.a. Düngeausbringungstechnik, Einsatz von Sensortechnik zur Nährstoffbestimmung von Pflanzenbeständen und/ oder in flüssigen organischen Düngern, Lageroptimierung)
• Erhalt, Pflege und Entwicklung von Wildpflanzen‐ /blütenreicher Flächen
3. Bewirtschaftung und Technik:
• Anpassung von Mahd- /Mulchterminen und -technik
• Belassen von (Rand-)Streifen, Erhalt und Schaffung von Rückzugsorten
• Pflanzenschutz
4. Kommunikation vor Ort
5. Konkrete Maßnahmenvorschläge und Fördermöglichkeiten.
• Verfahrenstechnologische Beratung im Hinblick auf eine emissionsarme Verfahrensgestaltung (insbesondere Gestaltung raumlufttechnischer Anlagen und deren Sicherheitssysteme, BVT, etc.)
• Beurteilung der verschiedenen Aspekte des Tierwohls auf der Basis von Indikatoren (tierbezogene, ressourcenbezogene und managementbezogene Indikatoren)
• Bewertung der Tiergerechtheit auf Basis der vorhandenen Bewertungsverfahren (Tiergerechtheitsindex, Nationaler Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren, Checklisten, etc.)
• Tiergesundheit
• Verfahrenstechnologische Beratung im Hinblick auf eine emissionsarme Verfahrensgestaltung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodik der Beratung: Darstellung der angewendeten Beratungsmethoden (30 Pkt.) oder Darstellung der selbstentwickelten Beratungsmethoden (15 Pkt.), sonst (0 Pkt.)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1-30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beratungserfahrung: Beratungen zu CC-Verpflichtungen und zu GLÖZ innerhalb der letzten 5 Jahre in mindestens 20 Unternehmen (25 Pkt.) oder in mindestens 10 Unternehmen (15 Pkt.), sonst (0 Pkt.)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1-25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kapazitäten: Jährlich können mehr als 15 Unternehmen (5 Pkt.) oder weniger als 15 Unternehmen (3 Pkt.) beraten werden, sonst (0 Pkt.)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1-5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Regionale Leistungsfähigkeit: Beratung erfolgt Thüringen weit (5 Pkt.) oder in mindestens 9 Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens (3 Pkt.), sonst (0 Pkt.)
Lieferzeit: Ganzjähriges Angebot (5 Pkt.), sonst (0 Pkt.)
Preis (Gewichtung): 1-30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beratungserfahrung: Mindestens 2 Beratungen zu Ökosystem-/-dienstleistungen innerhalb der letzten 5 Jahre in (25 Pkt.) oder mindestens 1 Beratung (15 Pkt.), sonst (0 Pkt.)
Beratungserfahrung: Mind. 10 Beratungen z. Umsetzung von Projekten zu FörderRL der FILET 2007-2013/ FILET 2014-2020 innerh. d. letzten 5 Jahre (25 Pkt.) o. mind. 5 Beratungen (15 Pkt.), sonst (0 Pkt.)
Beratungserfahrung: Mindestens 2 Beratungen zum Gewässerschutz innerhalb der letzten 5 Jahre (25 Pkt.) oder mindestens 1 Beratung (15 Pkt.), sonst (0 Pkt.)
Beratungserfahrung: Mindestens 10 Beratungen zur nachhaltigen PSM-Anwendung innerhalb der letzten 5 Jahre (25 Pkt.) oder mindestens 5 Beratungen (15 Pkt.), sonst (0 Pkt.)
Beratungserfahrung: Mindestens 5 Beratungen für Junglandwirte innerhalb der letzten 5 Jahre (25 Pkt.) oder mindestens 2 Beratungen (15 Pkt.), sonst (0 Pkt.)
Beratungserfahrung: Mindestens 20 Beratungen zu Wirtschaftlichkeit und Ökologie innerhalb der letzten 5 Jahre (25 Pkt.) oder mindestens 10 Beratungen (15 Pkt.), sonst (0 Pkt.)
Beratungserfahrung: Mindestens 10 Beratungen zum Ökolandbau innerhalb der letzten 5 Jahre (25 Pkt.) oder mindestens 5 Beratungen (15 Pkt.), sonst (0 Pkt.)
Beratungserfahrung: Mind. 5 Beratungen zur regionalen Vermarktung, Veredlung oder zu Marketingstrategien innerhalb der letzten 5 Jahre (25 Pkt.) oder mind. 2 Beratungen (15 Pkt.), sonst (0 Pkt.)
Beratungserfahrung: Mindestens 10 Beratungen zur Schaf- bzw. Ziegenhaltung innerhalb der letzten 5 Jahre (25 Pkt.) oder mindestens 5 Beratungen (15 Pkt.), sonst (0 Pkt.)
Beratungserfahrung: Mindestens 10 Beratungen zur ressourcenschonenden Landbewirtschaftung innerhalb der letzten 5 Jahre (25 Pkt.) oder mindestens 5 Beratungen (15 Pkt.), sonst (0 Pkt.)
Beratungserfahrung: Mindestens 5 Beratungen zur sozialen Landwirtschaft innerhalb der letzten 5 Jahre (25 Pkt.) oder mindestens 2 Beratungen (15 Pkt.), sonst (0 Pkt.)
Beratungserfahrung: Mindestens 5 Beratungen zur bienenfreundlichen Landwirtschaft innerhalb der letzten 5 Jahre (25 Pkt.) oder mindestens 2 Beratungen (15 Pkt.), sonst (0 Pkt.)
Beratungserfahrung: Mindestens 10 Beratungen zur Tiergerechtheit Schweinehaltung innerhalb der letzten 5 Jahre (25 Pkt.) oder mindestens 5 Beratungen (15 Pkt.), sonst (0 Pkt.)
Beratungserfahrung: Mindestens 10 Beratungen zur Tiergerechtheit Rinderhaltung innerhalb der letzten 5 Jahre (25 Pkt.) oder mindestens 5 Beratungen (15 Pkt.), sonst (0 Pkt.)
Beratungserfahrung: Mind. 5 Beratungen zur Tiergerechtheit außer Rinder, Schweine und Schafe/Ziegen innerhalb der letzten 5 Jahre (25 Pkt.) oder mind. 2 Beratungen (15 Pkt.), sonst (0 Pkt.)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-02 📅
Name: Ingenieurbüro Zeiske, Inh. Karin Zeiske
Postanschrift: Riesaer Str. 13
Postort: Priestewitz
Postleitzahl: 01561
Land: Deutschland 🇩🇪 Meißen🏙️
Name: Thüringer Agrarberatung TAB Wolfgang Ebenhan
Postanschrift: Bergstr. 6
Postort: Hörsel
Postleitzahl: 99880
Land: Gotha🏙️
Name: IAK Agrar Consulting GmbH
Postanschrift: Bornaer Str. 16
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04288
Land: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: Thüringer Beratungsgesellschaft für Landwirtschaft, Gartenbau und ländlichen Raum mbH
Postanschrift: Alfred-Hess-Str. 8
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99094
Land: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: Betriebsberatung e. V.
Postanschrift: Am Burgblick 19
Postort: Stadtroda
Postleitzahl: 07646
Land: Saale-Holzland-Kreis🏙️
Name: Thüringer Agrarberatung Annegret Geißler
Postanschrift: Obergrunstedter Str. 9
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99428
Land: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: Thüringer Landgesellschaft mnH
Postanschrift: Weimarische Str. 29b
Postleitzahl: 99099
Gesamtwert des Auftrags: 120 000 EUR 💰
Name: JenaBios GmbH
Postanschrift: Löbstedter Str. 80
Postort: Jena
Postleitzahl: 07749
Land: Jena, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: Unternehmensberatung Uwe Schmidt
Postanschrift: Steinbrücken 13
Postort: Gera
Postleitzahl: 07554
Land: Gera, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: Thüringer Landgesellschaft mbH
Gesamtwert des Auftrags: 60 000 EUR 💰
Name: TBV Service und Marketing GmbH
Gesamtwert des Auftrags: 270 000 EUR 💰
Name: NüPA GmbH
Postanschrift: Alte Karlsruher Str. 8
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76227
Land: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 30 000 EUR 💰
Name: AWADO Agrar- und Energieberatung GmbH
Postanschrift: Augustusplatz 9
Postleitzahl: 04109
Name: Service Verband Gartenbau Thüringen e. V.
BELANU - Thorsten Breitschuh
Postanschrift: Gröbziger Str. 15
Postort: Südliches Anhalt
Postleitzahl: 06388
Land: Anhalt-Bitterfeld🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 345 000 EUR 💰
100 500 EUR 💰
40 500 EUR 💰
Name: Landeskontrollverband für Leistungs- und Qualitätsprüfung Sachsen-Anhalt e.V.
Postanschrift: Angerstr. 6
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06118
Land: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 70 500 EUR 💰
Name: Dr. Ulrich Hampl
Postanschrift: Weiherstr. 6
Postort: Vilgertshofen
Postleitzahl: 86946
Land: Landsberg am Lech🏙️
Name: Thüringer Ökoherz e. V.
Postanschrift: Schlachthofstr. 8-10
Postleitzahl: 99423
Postanschrift: Weiherstr. 8
Gesamtwert des Auftrags: 21 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
6
9
1
3
10
5
4
Quelle: OJS 2019/S 212-520686 (2019-10-30)