Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten Schleswig-Holstein (LfA) betreibt u.a. in der Pastor-Bielfeldt-Straße 1-10 in 24768 Rendsburg eine Landesunterkunft für Asylsuchende.
Die Unterkunft soll im Regelfall 500 Personen beherbergen. Optional kann die Liegenschaft mit mehr Personen belegt werden. Das LfA wird als zuständige Ausländerbehörde und Vertragspartei vor Ort mit Mitarbeiter/innen vertreten sein.
Für die Asylsuchenden soll die Verpflegung über Catering sichergestellt werden.
Es soll die Verpflegung der Bewohner/-innen sichergestellt sein, hierzu hat der Anbieter 3 Mahlzeiten täglich anzubieten, zudem weitere Nahrungsmittel.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-02.
Auftragsbekanntmachung (2019-01-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kantinen- und Verpflegungsdienste
Kurze Beschreibung:
“Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten Schleswig-Holstein (LfA) betreibt u.a. in der Pastor-Bielfeldt-Straße 1-10 in 24768 Rendsburg eine...”
Kurze Beschreibung
Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten Schleswig-Holstein (LfA) betreibt u.a. in der Pastor-Bielfeldt-Straße 1-10 in 24768 Rendsburg eine Landesunterkunft für Asylsuchende.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kantinen- und Verpflegungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rendsburg-Eckernförde🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-01-02 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-04 📅
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 003-003408
ABl. S-Ausgabe: 3
Zusätzliche Informationen
“Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.”
Quelle: OJS 2019/S 003-003408 (2019-01-02)