Die Verfahrenskommunikation – auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. – wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt.
Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit (
http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/) – ein Versand findet nicht statt.
Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig – auch nach Angebotsschluss! – abgerufen bzw. überwacht werden.
Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatzes in den Spam-Ordner geraten und Bewerber bzw. Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender
info@vergabemarktplatz.brandenburg.de im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren E-Mail-Adressen gesetzt werden.
Werden Angebote in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht, ist zwingend das Bietertool zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc, odt. bzw. pdf) verwendet werden.
Wichtig: Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss.
Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietertool durchführen und sich bei Problemen mit dem Cosinex-Support in Verbindung setzen. Sollte der Upload im unmittelbaren Vorfeld des Fristablaufes technisch scheitern, ist zwingend Kontakt mit der Auftragsberatungsstelle herzustellen, bevor weitere Schritte unternommen werden.
Einfache elektronische Form (elektronisch in Textform) reicht aus, eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
Ist bei einem elektronisch in Textform übermittelten Angebot der Bieter (Firma und Rechtsform) und der Name der handelnden vertretungsberechtigten natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht im Unterschriftenfeld angegeben, oder ein elektronisches Angebot, das signiert/gesiegelt werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/gesiegelt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Achtung:
Fügen sie in Ihrem Angebot bitte keinerlei eigenen Liefer- bzw. sonstigen Geschäftsbedingungen bei, weder separat, noch im Anschreiben, noch als Aufdruck auf der Rückseite des Anschreibens. Andernfalls muss das Angebot zwingend gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV wegen Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen ausgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie, dass auch jegliche andere Änderungen /Ergänzungen an den Vergabeunterlagen – wie beispielsweise Änderung des in § 17 Nr. 1 VOL/B festgelegten Zahlungsziels – unzulässig sind und zum zwingenden Verfahrensausschluss führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5JDSXV