Gegenstand des zu vergebenen Auftrages ist die Optimierung der Prozesse und der dazu erforderlichen IT-Umgebung der Bayerischen Verwaltungsschule unter Berücksichtigung der bestehenden und zukünftigen Herausforderungen der Digitalisierung und zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit der BVS.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-22.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: VgV-Verfahren „Optimierung und Zukunftsfähigkeit“
11349/2019
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des zu vergebenen Auftrages ist die Optimierung der Prozesse und der dazu erforderlichen IT-Umgebung der Bayerischen Verwaltungsschule unter...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des zu vergebenen Auftrages ist die Optimierung der Prozesse und der dazu erforderlichen IT-Umgebung der Bayerischen Verwaltungsschule unter Berücksichtigung der bestehenden und zukünftigen Herausforderungen der Digitalisierung und zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit der BVS.
Ziel der im Wege des wettbewerblichen Dialogs zu beschaffenden Leistung ist die Optimierung aller Prozesse und der dazu erforderlichen IT-Umgebung der Bayerischen Verwaltungsschule (nachfolgend als „BVS“ bezeichnet) unter Berücksichtigung der bestehenden und zukünftigen Herausforderungen der Digitalisierung und zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit der BVS (nachfolgend zusammengefasst als „Zielvorstellungen“ bezeichnet).
Die zur Teilnahme am Dialog aufgeforderten Wirtschaftsteilnehmer haben in der Dialogphase jeweils unter Berücksichtigung der Zielvorstellungen auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Informationen die folgenden Maßnahmen durchzuführen:
1) Bewertung der bestehenden Prozesse der BVS dahingehend,
— ob diese effektiv und effizient sind
— und, soweit die Prozesse nach Ansicht des jeweiligen Teilnehmers nicht effektiv und/ oder nicht effizient sein sollten, wie diese Prozesse optimiert werden können (Optimierungsziele)
— und wie die (ggf. optimierten) Prozesse im Hinblick auf die zukünftigen Digitalisierungsanforderungen ausgerichtet werden müssen (Zukunftsfähigkeit).
2) Bewertung und Begründung, ob und in welchem Umfang die im Dialog erarbeiteten Optimierungsziele und ermittelte Zukunftsfähigkeit mit dem bei der BVS eingesetzten System „ANTRAGO“ eigenständig oder durch ergänzende IT-Lösungen (Erweiterungen/ Reduzierungen/ Integration) oder alternative IT-Lösungen erreicht werden können (Lösungsvorschläge).
3) Soweit die Optimierungsziele und die Zukunftsfähigkeit durch ANTRAGO und/ oder ergänzende IT-Lösungen und/ oder alternative Lösungen erreicht werden können: Bewertung und Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile aller Lösungsvorschläge und Herausarbeiten des vor dem Hintergrund der Zielvorstellungen für die BVS besten Lösungsvorschlags.
4) Mitteilung, wie die Lösungsvorschläge mit der für den Auftraggeber maximalen Kostensicherheit umgesetzt werden können.
5) Mitteilung, innerhalb welchen Zeitplans sich der Lösungsvorschlag/die Lösungsvorschläge umsetzen lässt/ lassen.
Im Rahmen der unter Nr. 2 und Nr. 3 beschriebenen Maßnahmen sind jeweils das System ANTRAGO sowie alle vorgeschlagenen ergänzenden oder alternativen IT-Lösungen hinsichtlich
— der benötigten Kernfunktionalitäten,
— der aktuellen Implementierung von ANTRAGO in der BVS,
— der Handhabung und Nutzung,
— der Offenheit (d. h. der Anbindung von anderen Systemen) und Integrationsfähigkeit von anderen Systemen,
— des Customizings und der Erweiterbarkeit,
— der Skalierbarkeit hinsichtlich der zu verwaltenden Ressourcen und Veranstaltungen sowie Nutzer,
— der Wartbarkeit,
— der Softwarearchitektur,
— und zukünftig geplanten Standardfunktionsumfangs und Versionsplanung (Entwicklungsfähigkeit)
zu bewerten.
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft, welche das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat und auf das der Zuschlag erteilt wird, hat den darin angebotenen Lösungsvorschlag umzusetzen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind beschrieben in Kapitel II.1.10) des Dokuments „Vergabeunterlagen“. Die...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind beschrieben in Kapitel II.1.10) des Dokuments „Vergabeunterlagen“. Die Überschrift von Kapitel II.1.10) lautet: „Beschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber“. Das Dokument „Vergabeunterlagen“ ist verfügbar unter dem folgenden Link:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDRQY/documents
Nachdem Sie auf den Link geklickt haben, gelangen Sie auf eine Übersichtseite. Das Dokument „Vergabeunterlagen“ befindet sich dort im Abschnitt „Anschreiben“.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Vertragslaufzeit kann derzeit nicht prognostiziert werden, da erst im Rahmen der Dialogphase festgestellt wird, ob und anhand welcher Lösungsvorschläge...”
Zusätzliche Informationen
Die Vertragslaufzeit kann derzeit nicht prognostiziert werden, da erst im Rahmen der Dialogphase festgestellt wird, ob und anhand welcher Lösungsvorschläge die Bedürfnisse des Auftraggebers und die Anforderungen an die zu beschaffende Leistung erfüllt werden können. Die Vertragslaufzeit wird daher ebenfalls erst im Rahmen der Dialogphase abgestimmt werden können.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 Abs. 1 bis 4, 124 GWB.
2) Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 Abs. 1 bis 4, 124 GWB.
2) Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 3 Monate sein.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Vorlage eines Versicherungsnachweises über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers bei einem in einem Mitgliedstaat...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Vorlage eines Versicherungsnachweises über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000,00 für Sach- und Vermögensschäden,
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) - b) genannt, hat der Bewerber eine Bestätigung des (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a) - b) angepasst werden wird.
Bei Bewerbergemeinschaften ist ein entsprechender Versicherungsnachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2) Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages, jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
“Vorlage eines Versicherungsnachweises über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers bei einem in einem Mitgliedstaat der...”
Vorlage eines Versicherungsnachweises über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000,00 für Sach- und Vermögensschäden,
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) - b) genannt, hat der Bewerber eine Bestätigung des (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a) - b) angepasst werden wird.
Bei Bewerbergemeinschaften ist ein entsprechender Versicherungsnachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignungskriterien sowie die verlangten Eignungsnachweise betreffend die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind beschrieben in den Kapiteln...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignungskriterien sowie die verlangten Eignungsnachweise betreffend die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind beschrieben in den Kapiteln II.1.3.7), II.1.3.8) und II.1.3.9) des Dokuments „Vergabeunterlagen“. Die Überschrift von Kapitel II.1.3.7) lautet „Referenzen“; die Überschrift von Kapitel II.1.3.8) lautet „Angabe der technischen Fachkräfte“; die Überschrift von Kapitel II.1.3.9) lautet „Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und Zahl der Führungskräfte“. Das Dokument „Vergabeunterlagen“ ist verfügbar unter dem folgenden Link:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDRQY/documents
Nachdem Sie auf den Link geklickt haben, gelangen Sie auf eine Übersichtseite. Das Dokument „Vergabeunterlagen“ befindet sich dort im Abschnitt „Anschreiben“.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Die „Möglicherweise geforderten Mindeststandards“ sind beschrieben in den Kapiteln II.1.3.7) und II.1.3.8) des Dokuments „Vergabeunterlagen“. Die...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Die „Möglicherweise geforderten Mindeststandards“ sind beschrieben in den Kapiteln II.1.3.7) und II.1.3.8) des Dokuments „Vergabeunterlagen“. Die Überschrift von Kapitel II.1.3.7) lautet „Referenzen“; die Überschrift von Kapitel II.1.3.8) lautet „Angabe der technischen Fachkräfte“. Das Dokument „Vergabeunterlagen“ ist verfügbar unter dem folgenden Link:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDRQY/documents
Nachdem Sie auf den Link geklickt haben, gelangen Sie auf eine Übersichtseite. Das Dokument „Vergabeunterlagen“ befindet sich dort im Abschnitt „Anschreiben“.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerblicher Dialog
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-22
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-12-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDRQY
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Quelle: OJS 2019/S 207-504795 (2019-10-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: VgV-Verfahren „Optimierung und Zukunftsfähigkeit"
11349/2019
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bayerische Verwaltungsschule
Ridlerstraße 75
80339 München
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel der im Wege des wettbewerblichen Dialogs zu beschaffenden Leistung ist die Optimierung aller Prozesse und der dazu erforderlichen IT-Umgebung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der im Wege des wettbewerblichen Dialogs zu beschaffenden Leistung ist die Optimierung aller Prozesse und der dazu erforderlichen IT-Umgebung der Bayerischen Verwaltungsschule (nachfolgend als „BVS" bezeichnet) unter Berücksichtigung der bestehenden und zukünftigen Herausforderungen der Digitalisierung und zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit der BVS (nachfolgend zusammengefasst als „Zielvorstellungen" bezeichnet).
Die zur Teilnahme am Dialog aufgeforderten Wirtschaftsteilnehmer haben in der Dialogphase jeweils unter Berücksichtigung der Zielvorstellungen auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Informationen die folgenden Maßnahmen durchzuführen:
1) Bewertung der bestehenden Prozesse der BVS dahingehend,
— ob diese effektiv und effizient sind
— und, soweit die Prozesse nach Ansicht des jeweiligen Teilnehmers nicht effektiv und/oder nicht effizient sein sollten, wie diese Prozesse optimiert werden können (Optimierungsziele)
— und wie die (ggf. optimierten) Prozesse im Hinblick auf die zukünftigen Digitalisierungsanforderungen ausgerichtet werden müssen (Zukunftsfähigkeit).
2) Bewertung und Begründung, ob und in welchem Umfang die im Dialog erarbeiteten Optimierungsziele und ermittelte Zukunftsfähigkeit mit dem bei der BVS eingesetzten System "ANTRAGO" eigenständig oder durch ergänzende IT-Lösungen (Erweiterungen/Reduzierungen/Integration) oder alternative IT-Lösungen erreicht werden können (Lösungsvorschläge).
3) Soweit die Optimierungsziele und die Zukunftsfähigkeit durch ANTRAGO und/oder ergänzende IT-Lösungen und/oder alternative Lösungen erreicht werden können: Bewertung und Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile aller Lösungsvorschläge und Herausarbeiten des vor dem Hintergrund der Zielvorstellungen für die BVS besten Lösungsvorschlags.
4) Mitteilung, wie die Lösungsvorschläge mit der für den Auftraggeber maximalen Kostensicherheit umgesetzt werden können.
5) Mitteilung, innerhalb welchen Zeitplans sich der Lösungsvorschlag/die Lösungsvorschläge umsetzen lässt/lassen.
Im Rahmen der unter Nr. 2 und Nr. 3 beschriebenen Maßnahmen sind jeweils das System ANTRAGO sowie alle vorgeschlagenen ergänzenden oder alternativen IT-Lösungen hinsichtlich
— der benötigten Kernfunktionalitäten,
— der aktuellen Implementierung von ANTRAGO in der BVS,
— der Handhabung und Nutzung,
— der Offenheit (d. h. der Anbindung von anderen Systemen) und Integrationsfähigkeit von anderen Systemen,
— des Customizings und der Erweiterbarkeit,
— der Skalierbarkeit hinsichtlich der zu verwaltenden Ressourcen und Veranstaltungen sowie Nutzer,
— der Wartbarkeit,
— der Softwarearchitektur,
— und zukünftig geplanten Standardfunktionsumfangs und Versionsplanung (Entwicklungsfähigkeit) zu bewerten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft, welche das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat und auf das der Zuschlag erteilt wird, hat den darin angebotenen Lösungsvorschlag umzusetzen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 207-504795
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: VgV-Verfahren „Optimierung und Zukunftsfähigkeit"
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDMR1
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Quelle: OJS 2019/S 228-560118 (2019-11-22)