„Vorbereitung einer Kooperation zu Regulations, Codes and Standards (RCS) zu Wasserstoff-Elektromobilität mit China“

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Im Rahmen der Deutsch-Chinesischen Kooperation zu Elektromobilität mit Batterie- und Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie zwischen dem BMVI und MoST soll eine Kooperation zu Regulations, Codes and Standards (RCS) zu Wasserstoff-Elektromobilität mit China vorbereitet werden. Im Zeitraum von vsl. Anfang/Mitte Mai 2019 bis vsl. Ende April/Mitte Mai 2021 soll durch die Schaffung eines gemeinsamen Verständnisses zu Normung und Regulatorik im Bereich Wasserstoff und Brennstoffzellen in der Mobilität, durch die gemeinsame Identifizierung von Synergien und Komplementaritäten bei der Entwicklung von Normen und Regelwerken schrittweise eine Grundlage für den freien Austausch von Produkten und Komponenten zwischen China und Europa geschaffen werden. Damit soll gemeinsam eine Stärkung der Marktfähigkeit von Nullemissionsmobilität mit Wasserstoff und Brennstoffzellen auf dem globalen Markt erreicht werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-01-11 Auftragsbekanntmachung
2019-05-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-01-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Deutsch-Chinesischen Kooperation zu Elektromobilität mit Batterie- und Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie zwischen dem BMVI und MoST soll eine Kooperation zu Regulations, Codes and Standards (RCS) zu Wasserstoff-Elektromobilität mit China vorbereitet werden. Im Zeitraum von vsl. Anfang/Mitte Mai 2019 bis vsl. Ende April/Mitte Mai 2021 soll durch die Schaffung eines gemeinsamen Verständnisses zu Normung und Regulatorik im Bereich Wasserstoff und Brennstoffzellen in der Mobilität, durch die gemeinsame Identifizierung von Synergien und Komplementaritäten bei der Entwicklung von Normen und Regelwerken schrittweise eine Grundlage für den freien Austausch von Produkten und Komponenten zwischen China und Europa geschaffen werden. Damit soll gemeinsam eine Stärkung der Marktfähigkeit von Nullemissionsmobilität mit Wasserstoff und Brennstoffzellen auf dem globalen Markt erreicht werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Postanschrift: Invalidenstr. 44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.bmvi.de 🌏
E-Mail: c.niebergall@fz-juelich.de 📧
Fax: +49 30 / 20199-3334 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E53433285 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E53433285 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-11 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 009-016757
ABl. S-Ausgabe: 9
Zusätzliche Informationen
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
China ist einer der wichtigsten Wirtschaftspartner Deutschlands und wichtigster Einzelmarkt für deutsche Autos. So haben beispielsweise die deutschen Automobilhersteller am chinesischen Fahrzeugmarkt einen Anteil von 19,6 % (Stand 2017), welches rund 4,8 Millionen verkauften Fahrzeugen entspricht. China verfolgt zudem große Ziele bezüglich der Produktion und Absatz von Fahrzeugen mit elektrifizierten Antrieben im Inland: Der Gesamtabsatz 2018 wird voraussichtlich 1 Million Fahrzeuge übersteigen. Für 2020 sind 2 Millionen Fahrzeuge avisiert, und der Jahresabsatz 2025 wird voraussichtlich bei über 5 Millionen Fahrzeugen liegen. Gleichzeitig verfügt China über eine eigene starke Exportwirtschaft.
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China ist bestrebt, für elektrische Antriebe und die sie versorgende Kraftstoffinfrastruktur (Strom und Wasserstoff) vereinheitlichte und sichere Auslegungsanforderungen zu definieren. Dafür entwickelt China bisher in erster Linie ihre nationalen Normen und Regelwerke („GB-Normen“), die unmittelbar Rechtskraft innerhalb Chinas erlangen.
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Durch einen Dialog zur Vorbereitung einer Kooperation zu Regulations, Codes and Standards (RCS) zu Wasserstoff-Elektromobilität mit China soll durch die Schaffung eines gemeinsamen Verständnisses zu Normung und Regulatorik im Bereich Wasserstoff und Brennstoffzellen in der Mobilität, durch die gemeinsame Identifizierung von Synergien und Komplementaritäten bei der Entwicklung von Normen und Regelwerken schrittweise eine Grundlage für den freien Austausch von Produkten und Komponenten zwischen China und Europa geschaffen werden. Damit soll gemeinsam eine Stärkung der Marktfähigkeit von Nullemissionsmobilität mit Wasserstoff und Brennstoffzellen auf dem globalen Markt erreicht werden.
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Die Aktivitäten des gegenständlichen Auftrags sollen als Bestandteil der Deutsch-Chinesischen Kooperation zu Elektromobilität mit Batterie- und Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie zwischen dem BMVI und MoST im Rahmen des Sino-German Electro Mobility Innovation and Support Center (SGEC) laufen.
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Der Auftrag gliedert sich in folgende Arbeitspakete:
1) Etablierung eines gemeinsamen Verständnisses des Charakters, der Relevanz und der Entwicklungsprozesse von internationalen und nationalen Normen und Regelwerken für Europa und Deutschland in Bezug auf Wasserstoff-Brennstoffzellenmobilität (AP 1);
2) Erfassung der aktuellen Situation und Entwicklungen bei entsprechenden chinesischen GB- und GB/T-Normen (AP 2);
3) Status-Analyse der entsprechenden Regelwerks- und Normungssituation in Europa in Bezug auf chinesische Entsprechungen, um etwaige Regelungslücken in China sowie in Deutschland und Europa zu identifizieren (AP 3);
4) 1) Erfassung des Bedarfs zur Ergänzung des Normen-Regelwerks sowohl für China als auch für Deutschland und Europa (AP 4.1);
2) Beobachtung und Berichterstattung zu aktuellen internationalen Entwicklungen bezüglich der für die Wasserstoff-Brennstoffzellenmobilität relevanten RCS (AP 4.2).
5) Unterstützung des chinesischen Projektpartners bei der Weiterentwicklung der chinesischen EV Technical Roadmap (AP 5);
6) Punkt III.I.6 der LB Option „Übersetzungsleistungen“ (siehe II.2.11).
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Optionen:
Die AG behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung Punkt III.I.6 beschriebenen optionalen Leistungen „Übersetzungsleistungen“ bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen.
Zusätzliche Informationen: Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Befähigung zur Berufsausübung:
— Beschreibung des Bieters und der Partner,
— im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen,
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— es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen,
— im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen,
— vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem notwendigen Unterauftragnehmer sind jeweils ausgefüllte Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB einzureichen
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 (Mindestlohngesetz-MiLOG),
— gemäß § 19 Abs.4 MiLOG fordert der öffentliche Auftraggeber nach § 19 Abs.2 MiLOG bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) an. Hierzu hat der Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/notwendige Unterauftragnehmer das den Vergabeunterlagen beigefügte Datenabfrageblatt „Datenabfragebogen für GZR-Auskunft“ ausgefüllt dem Angebot beizufügen.
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Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Alle weiteren Informationen sind insbesondere den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Bietergemeinschaftsmitglieds/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
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Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Bietergemeinschaftsmitglieds/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Bietergemeinschaftsmitglieds/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Maßgeblich für die Berechnung der 3 Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet.
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Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
— abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt,
— Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen) Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
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1) Kenntnisse der Arbeits- und Kommunikationsprozesse im Rahmen nationaler und internationaler Standardentwicklung;
2) Kenntnisse der nationalen und internationalen Regulierungen, Normen und Standards für Wasserstoff;
3) Technische Fachkenntnis im Bereich der Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie für Mobilitätsanwendungen (bspw. für Fahrzeuge im Straßen-, Schienen- und Schiffsverkehr);
4) Erfahrung in der deutsch-chinesischen Projektzusammenarbeit.
Es sind zu den Punkten 1. bis 4. jeweils mindestens eine Referenz (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien (1. bis 4.) zuzuordnen. Eine Referenz darf dabei mehr als ein Eignungskriterium abdecken. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
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— Projektbezeichnung,
— Kurzbeschreibung des Projektinhalts,
— Projektlaufzeit,
— erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes,
— Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt),
— Angabe des Auftraggebers.
Darüber hinaus sind durch den Projektleiter folgende Qualifikationsanforderungen zu erfüllen:
1) Einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen im Projektmanagement – es ist hierzu mindestens eine Referenz (entweder durch den Projektleiter durchgeführte Projekte oder im Rahmen der Qualifikation des Projektleiters) auf max. einer DIN A4-Seite aussagekräftig zu beschreiben. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
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2) Englischkenntnisse in Wort und Schrift (C1) – nachzuweisen durch eine Eigenerklärung des Bieters, dass der Projektleiter über englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift des Niveaus C1 verfügt.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben (siehe Vergabeunterlagen).
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja.
Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-02-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E53433285 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E53433285 (http://www.subreport.de/E53433285) kostenlos zur Verfügung gestellt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
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Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kotaktstelle) zu rügen.
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Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
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Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert
Quelle: OJS 2019/S 009-016757 (2019-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 094-227828
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 009-016757
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
4.1) Erfassung des Bedarfs zur Ergänzung des Normen-Regelwerks sowohl für China als auch für Deutschland und Europa (AP 4.1);
4.2) Beobachtung und Berichterstattung zu aktuellen internationalen Entwicklungen bezüglich der für die Wasserstoff-Brennstoffzellenmobilität relevanten RCS (AP 4.2);
6) Punkt III.I.6) der LB Option „Übersetzungsleistungen“ (siehe II.2.11) ).
Beschreibung der Optionen:
Die AG behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung Punkt III.I.6) beschriebenen optionalen Leistungen „Übersetzungsleistungen“ bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachlich-inhaltliche Kriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisatorische Kriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-06 📅
Name: Ludwig - Bölkow - Systemtechnik GmbH
Postanschrift: Daimlerstr. 15
Postort: Ottobrunn
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gem. § 160 Abs. 3 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
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Quelle: OJS 2019/S 094-227828 (2019-05-13)