Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer und andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären.
Dies erfolgt durch die Einreichung mit der den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Eigenerklärung gem. GWB. Diese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen. Von den Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung gem. GWB auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Die Eigenerklärung gem. GWB ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, wenn diese nicht Bestandteil des eingereichten Angebotes ist.
Mit dem Angebot sind weiterhin einzureichen:
— Angebotsschreiben,
— detailliertes Kostenangebot auf Basis des zur Verfügung gestellten Leistungskatalogs,
— Konzept der Gestaltung,
— Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft,
— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen,
— gültige Unbedenklichkeitserklärung des zuständigen Finanzamtes im Original (bzw. gleichwertige Unterlagen des Heimatlandes bei ausländischen Unternehmen) vom Wirtschaftsteilnehmer/Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe),
— aktuelle Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis, nicht älter als 2 Monate, (bzw. gleichwertige Unterlagen des Heimatlandes bei ausländischen Unternehmen) vom Wirtschaftsteilnehmer/Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist einzureichen:
— Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen,
— gültige Unbedenklichkeitserklärung des zuständigen Finanzamtes im Original (bzw. gleichwertige Unterlagen des Heimatlandes bei ausländischen Unternehmen) von jedem Unterauftragnehmer,
— aktuelle Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis, nicht älter als 2 Monate, (bzw. gleichwertige Unterlagen des Heimatlandes bei ausländischen Unternehmen) von jedem Unterauftragnehmer,
— im Rahmen der Präsentation (Räumlichkeiten werden mit separater Einladung bekanntgegeben; Versand der Einladungen erfolgt voraussichtlich bis 02.04.2019; geplante Präsentationstermine 12.4.2019 oder 17.4.2019; Uhrzeit wird mit Einladung bekanntgegeben):
—— Erläuterung/Präsentation des eingereichten Konzeptes zu Beleuchtung (z. B. via Power-Point),
—— Präsentation eines funktionsfähigen Musterstücks,
—— Präsentation der eingesetzten LEDs zur Beurteilung der Lichtfarben.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform
www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, für sämtliche Kommunikation und für die Angebotseinreichung zu verwenden.
Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform
www.evergabe-online.de registrieren. Die Erklärungen nach §§ 10, 12 und 13 LVG LSA sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Ebenso bei den von der Vergabestelle konkret benannten nachzureichenden und auf gesondertes Verlangen einzureichenden Erklärungen. Nähere Informationen finden Sie in der beigefügten Anlage „Nutzung eVergabe“ sowie auf Seite 1 des Angebotsteils. Behelfsweise können Erklärungen, die einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, im Original unter Einhaltung der entsprechend gesetzten Fristen eingereicht werden.