Für die Vorbereitung und Umsetzung von Entscheidungen in Politik und Wirtschaft stellen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse eine wesentliche Hilfe dar. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für den Bereich seiner Ressortzuständigkeit ein Forschungs-Informations-System (FIS) als internetbasierte Wissensplattform eingerichtet. Das FIS verfolgt folgende Ziele: – Integration, Vernetzung und Verdichtung von Wissen, – dauerhafte Abbildung der Komplexität von vorhandenen Informationen auf eine Regelhafte, einfache und systematische Struktur, – Förderung des Wissenstransfers von der Forschung in die Politik und Planungspraxis, – Beitrag zur Lösung verkehrspolitischer Frage- und Problemstellungen, – Bereitstellung von Forschungsergebnissen durch Downloadmöglichkeit, Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-20.
Auftragsbekanntmachung (2019-09-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Referenznummer: 1944/G12
Kurze Beschreibung:
Für die Vorbereitung und Umsetzung von Entscheidungen in Politik und Wirtschaft stellen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse eine wesentliche Hilfe dar. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für den Bereich seiner Ressortzuständigkeit ein Forschungs-Informations-System (FIS) als internetbasierte Wissensplattform eingerichtet.
Das FIS verfolgt folgende Ziele:
– Integration, Vernetzung und Verdichtung von Wissen,
– dauerhafte Abbildung der Komplexität von vorhandenen Informationen auf eine Regelhafte, einfache und systematische Struktur,
– Förderung des Wissenstransfers von der Forschung in die Politik und Planungspraxis,
– Beitrag zur Lösung verkehrspolitischer Frage- und Problemstellungen,
– Bereitstellung von Forschungsergebnissen durch Downloadmöglichkeit,
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für die Vorbereitung und Umsetzung von Entscheidungen in Politik und Wirtschaft stellen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse eine wesentliche Hilfe dar. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für den Bereich seiner Ressortzuständigkeit ein Forschungs-Informations-System (FIS) als internetbasierte Wissensplattform eingerichtet.
Das FIS verfolgt folgende Ziele:
– Integration, Vernetzung und Verdichtung von Wissen,
– dauerhafte Abbildung der Komplexität von vorhandenen Informationen auf eine Regelhafte, einfache und systematische Struktur,
– Förderung des Wissenstransfers von der Forschung in die Politik und Planungspraxis,
– Beitrag zur Lösung verkehrspolitischer Frage- und Problemstellungen,
– Bereitstellung von Forschungsergebnissen durch Downloadmöglichkeit,
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de;) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info.
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 14.10.2019 um 15:00 Uhr: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de;) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info.
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 14.10.2019 um 15:00 Uhr: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Vorbereitung und Umsetzung von Entscheidungen in Politik und Wirtschaft stellen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse eine wesentliche Hilfe dar. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für den Bereich seiner Ressortzuständigkeit ein Forschungs-Informations-System (FIS) als internetbasierte Wissensplattform eingerichtet.
Für die Vorbereitung und Umsetzung von Entscheidungen in Politik und Wirtschaft stellen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse eine wesentliche Hilfe dar. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für den Bereich seiner Ressortzuständigkeit ein Forschungs-Informations-System (FIS) als internetbasierte Wissensplattform eingerichtet.
Das FIS verfolgt folgende Ziele:
– Integration, Vernetzung und Verdichtung von Wissen,
– dauerhafte Abbildung der Komplexität von vorhandenen Informationen auf eine Regelhafte, einfache und systematische Struktur,
– Förderung des Wissenstransfers von der Forschung in die Politik und Planungspraxis,
– Beitrag zur Lösung verkehrspolitischer Frage- und Problemstellungen,
– Bereitstellung von Forschungsergebnissen durch Downloadmöglichkeit,
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vergeben werden soll die Erstellung eines Gesamtsystems auf der Grundlage eines Content-Management-System (CMS) als Informations- bzw. Redaktionssystems für das Forschungs-Informations-Systems (FIS) des BMVI einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, dem Betrieb, dem Systemservice und der Weiterentwicklung des Gesamtsystems. Dieses CMS kann sowohl auf dem bisher verwendetem Framework (Web-Genesis, weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.iosb.fraunhofer.de/servlet/is/18052/) aufbauen oder auch unter Einsatz von Standardsoftware (siehe Definition EVB-IT System-AGB) erstellt werden.
Vergeben werden soll die Erstellung eines Gesamtsystems auf der Grundlage eines Content-Management-System (CMS) als Informations- bzw. Redaktionssystems für das Forschungs-Informations-Systems (FIS) des BMVI einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, dem Betrieb, dem Systemservice und der Weiterentwicklung des Gesamtsystems. Dieses CMS kann sowohl auf dem bisher verwendetem Framework (Web-Genesis, weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.iosb.fraunhofer.de/servlet/is/18052/) aufbauen oder auch unter Einsatz von Standardsoftware (siehe Definition EVB-IT System-AGB) erstellt werden.
Die Aufgaben umfassen die Benutzerbetreuung, den Support und sämtliche Betriebsadministrationen.
Die Erstellung, Weiterentwicklung und Pflege sowie der Betrieb der Anwendung FIS hat im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften zu erfolgen. Der AN erstellt hierzu auch ein Datenschutzkonzept und schreibt dieses während des gesamten Leistungszeitraums zur Gewährleistung der Aktualität fort.
Die Erstellung, Weiterentwicklung und Pflege sowie der Betrieb der Anwendung FIS hat im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften zu erfolgen. Der AN erstellt hierzu auch ein Datenschutzkonzept und schreibt dieses während des gesamten Leistungszeitraums zur Gewährleistung der Aktualität fort.
Der AN stellt die unter Abbildung 2 benannte entsprechende technische Infrastruktur (WebGenesis® oder Vergleichbares) sowie alle zum Betrieb benötigten Systeme (z.B. Hardware, Serverbetriebssysteme, Datenbanksysteme, Sicherheitssysteme usw.) mit den in Kapitel 2 der LB beschriebenen Funktionalitäten bereit.
Der AN stellt die unter Abbildung 2 benannte entsprechende technische Infrastruktur (WebGenesis® oder Vergleichbares) sowie alle zum Betrieb benötigten Systeme (z.B. Hardware, Serverbetriebssysteme, Datenbanksysteme, Sicherheitssysteme usw.) mit den in Kapitel 2 der LB beschriebenen Funktionalitäten bereit.
Die Datenverarbeitung erfolgt im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 (sog. Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO). AG und AN schließen dazu die beigefügte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung: s. Anlage 1 zur LB
Die Datenverarbeitung erfolgt im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 (sog. Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO). AG und AN schließen dazu die beigefügte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung: s. Anlage 1 zur LB
Das System ist spätestens 2 Monate nach Zuschlagserteilung mit vollem Funktionsumfang in Betrieb zu nehmen.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Leistungszeitraum beträgt 3 Jahre (+ 1 Jahr Verlängerungsoption). Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird die Erklärung in Textform von dem AG spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gegenüber dem AN mitgeteilt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer – spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber – die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer – spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber – die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
EK 2.1:
Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung durch Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass eine entsprechende Versicherung besteht oder abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. (Formblatt F2.1).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung durch Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass eine entsprechende Versicherung besteht oder abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. (Formblatt F2.1).
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
EK 2.2: Vorlage einer Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (CMS und Nutzerbetreuung); (Formblatt F2.2)
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Zu 2.1:Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Für Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000,00 EUR pauschal je Schadensfall,
— Für Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR je Schadensfall.
Zu 2.2: Es wird eine Mindestjahresumsatzhöhe von 1 500 000 EUR gefordert;
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
EK 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
EK 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereiche:
— Entwicklung von CMS,
— Aufbereitung von Informationen im Mehrschichtverfahren/Verlinkung
Von Informationen mit Knoten
— Schulung von Nutzern des eigenen CMS,
— Betreuung Datenbanken.
EK 3.2:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich:
— Nutzerbetreuung/Support
EK 3.3:
Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens der letzten 3 Jahre
Eigenerklärung zur Angabe der Zahl der durchschnittlich jährlich fest angestellten Beschäftigten des Bieters und Angabe zu den Führungskräften (Formblatt F3.3)
Insbesondere Angaben zu:
— Angabe der Zahl der Beschäftigten für die Nutzerbetreuung für den Wirkbetrieb,
— Angabe der Zahl der Beschäftigten für die Systemadministration.
EK 3.4:
Einhaltung IT-Grundschutz – Abgabe einer Eigenerklärung (ohne Formular) oder Nachweis, dass der IT-Grundschutz eingehalten wird
Maßnahmen zur Qualitätssicherung-Eigenerklärung zur Einhaltung der Maßnahmen nach DIN 27001 und Vorlage der Zertifizierung nach ISO 9001
Mindeststandards:
Zu 3.1:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es soll mindestens ein Referenzprojekt je Bereich
— Betreuung Datenbanken,
— Entwicklung CMS-Systeme,
— Entwicklung eines Systems, in dem der Nutzer durch Fragen zu einer Antwort geleitet wird,
— Entwicklung eines Mehrschichtverfahrens nachgewiesen werden.
Zu 3.2:
Es ist mind. ein Referenzprojekt nachzuweisen:
— Nutzerbetreuung/Support von mind. 4 000 registrierten (eingetragen im Nutzerverzeichnis o. ä.) Nutzern
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) An die Leistungserfüllung werden besondere Bedingungen in Bezug auf den Datenschutz gestellt. Die Datenverarbeitung erfolgt im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 (sog. Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO). AG und AN schließen dazu die beigefügte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung: s. Anlage 1 zur LB
1) An die Leistungserfüllung werden besondere Bedingungen in Bezug auf den Datenschutz gestellt. Die Datenverarbeitung erfolgt im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 (sog. Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO). AG und AN schließen dazu die beigefügte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung: s. Anlage 1 zur LB
Die technisch- organisatorischen Maßnahmen müssen mit Zuschlagserteilung umgesetzt werden. (siehe Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung)
2) Erklärung, dass keine von der Scientology-Organisation und deren Unternehmen angewandte „Technologie von L. Ron Hubbard“ Anwendung findet. (F-BS)
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de;) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info.
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de;) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info.
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 14.10.2019 um 15:00 Uhr: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 14.10.2019 um 15:00 Uhr: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 184-448159 (2019-09-20)
Ergänzende Angaben (2019-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Vorbereitung und Umsetzung von Entscheidungen in Politik und Wirtschaft stellen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse eine wesentliche Hilfe dar. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für den Bereich seiner Ressortzuständigkeit ein Forschungs-Informations-System (FIS) als internetbasierte Wissensplattform eingerichtet.
Das FIS verfolgt folgende Ziele:
— Integration, Vernetzung und Verdichtung von Wissen,
— dauerhafte Abbildung der Komplexität von vorhandenen Informationen auf eine Regelhafte, einfache und systematische Struktur,
— Förderung des Wissenstransfers von der Forschung in die Politik und Planungspraxis,
— Beitrag zur Lösung verkehrspolitischer Frage- und Problemstellungen,
— Bereitstellung von Forschungsergebnissen durch Downloadmöglichkeit.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für die Vorbereitung und Umsetzung von Entscheidungen in Politik und Wirtschaft stellen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse eine wesentliche Hilfe dar. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für den Bereich seiner Ressortzuständigkeit ein Forschungs-Informations-System (FIS) als internetbasierte Wissensplattform eingerichtet.
Das FIS verfolgt folgende Ziele:
— Integration, Vernetzung und Verdichtung von Wissen,
— dauerhafte Abbildung der Komplexität von vorhandenen Informationen auf eine Regelhafte, einfache und systematische Struktur,
— Förderung des Wissenstransfers von der Forschung in die Politik und Planungspraxis,
— Beitrag zur Lösung verkehrspolitischer Frage- und Problemstellungen,
— Bereitstellung von Forschungsergebnissen durch Downloadmöglichkeit.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de;) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info.
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 18.10.2019 um 12:00 Uhr: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de;) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info.
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 18.10.2019 um 12:00 Uhr: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Erstellung, Weiterentwicklung und Pflege sowie der Betrieb der Anwendung FIS hat im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften zu erfolgen. Der AN erstellt hierzu auch ein Datenschutzkonzept und schreibt dieses während des gesamten Leistungszeitraums zur Gewährleistung…
Die Erstellung, Weiterentwicklung und Pflege sowie der Betrieb der Anwendung FIS hat im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften zu erfolgen. Der AN erstellt hierzu auch ein Datenschutzkonzept und schreibt dieses während des gesamten Leistungszeitraums zur Gewährleistung…
Referenz Zusätzliche Informationen
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 18.10.2019 um 12:00 Uhr: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 18.10.2019 um 12:00 Uhr: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).