Wirtschaftlichkeitslückenförderung Breitbandinfrastruktur

Amt Bokhorst-Wankendorf

Verfahrensgegenstand ist die Auswahl eines Zuwendungsempfängers für Aufbau und Betrieb einer von diesem zu errichtenden Breitbandnetz-Infrastruktur zur Internetanbindung mit hohen Übertragungsraten (NGA-Netz) in den amtsangehörigen Gemeinden Belau, Ruhwinkel, Stolpe und Wankendorf und deren Betrieb im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-01-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Kurze Beschreibung:
Verfahrensgegenstand ist die Auswahl eines Zuwendungsempfängers für Aufbau und Betrieb einer von diesem zu errichtenden Breitbandnetz-Infrastruktur zur Internetanbindung mit hohen Übertragungsraten (NGA-Netz) in den amtsangehörigen Gemeinden Belau, Ruhwinkel, Stolpe und Wankendorf und deren Betrieb im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Plön 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Amt Bokhorst-Wankendorf
Postanschrift: Kampstraße 1
Postleitzahl: 24601
Postort: Wankendorf
Kontakt
Internetadresse: https://www.amt-bokhorst-wankendorf.de/ 🌏
E-Mail: ralf.bretthauer@amt-bokhorst-wankendorf.de 📧
Telefon: +49 4326997916 📞
URL der Dokumente: https://abruf.bi-medien.de/D434782148 🌏
URL der Teilnahme: https://www.bi-medien.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-10 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 010-018972
ABl. S-Ausgabe: 10
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird in Anlehnung an die Vorschriften der VgV als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Einzelheiten ergeben sich aus den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen. Zu I.3: Zur Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist die Verwendung einer Software der oben genannten e-Vergabeplattform erforderlich. Zur Erstattung erforderlicher Kosten vgl. Vergabeunterlagen (Verfahrensregeln, Abschnitt III.5 c) cc)). Wie oben ausgeführt, geht das Amt davon aus, dass das vorliegende Verfahren nicht der Vergabe eines öffentlichen Auftrags dient und daher das förmliche GWB-Vergaberecht nicht anwendbar ist, auch nicht betreffend eine Dienstleistungskonzession. Dementsprechend unterliegt das Verfahren nach Auffassung des Amtes auch nicht den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB 2016). Da das Verfahren auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Zuwendungsvertrags ausgerichtet ist, geht das Amt vielmehr davon aus, dass für Rechtsbehelfe im Hinblick auf das Verfahren die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben ist, sodass vorliegend das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig, Telefon: 04621/860, Telefax: 04621/86-1277, Zuständig wäre. Falls demgegenüber geltend gemacht wird, dass es sich entgegen der Auffassung des Amtes um ein Vergabeverfahren im Anwendungsbereich des GWB handeln sollte und diesbezügliche Verstöße gegen Vergabevorschriften geltend gemacht werden sollen, wäre zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren die Vergabekammer Schleswig-Holstein, Anschrift siehe sogleich. Daher werden hier beide Stellen genannt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der ausgewählte Netzbetreiber hat in den unterversorgten Bereichen („weiße NGA-Flecken“) die Breitbandinfrastruktur im eigenen Namen und auf eigene Kosten aufzubauen und für die siebenjährige Zweckbindungsfrist zu betreiben und dabei eine NGA-Breitbandanbindung mit entsprechenden Endkundenprodukten flächendeckend zu gewährleisten. Gefordert ist eine zuverlässige Bandbreite von physikalisch mind. 100 Mbit/s symmetrisch an jedem Endnutzeranschluss, Endkundenprodukte können differenzieren (diese sind Gegenstand der Bewertung), vgl. im Einzelnen Vergabeunterlagen.
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Das Amt beabsichtigt durch die Vergabe keine Beschaffung von ihm selbst wirtschaftlich zugute kommenden Leistungen. Der im vorliegenden Verfahren auszuwählende Netzbetreiber erhält vom Amt kein Entgelt. Die Vergabe dient der Auswahl eines Zuwendungsempfängers, sie betrifft keinen öffentlichen Auftrag. Mit dem erfolgreichen Bieter wird ein öffentlich-rechtlicher Zuwendungsvertrag über eine Investitionsbeihilfe zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke geschlossen, und zwar auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (v. 15.6.2015) und der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins – Breitbandrichtlinie – vom 30.5.2017. Ein Zuwendungsbescheid ist noch nicht erteilt, dieser soll erst nach den endgültigen Angeboten eingeholt werden. Ohne Zuwendungsbescheid, der den nach dem wirtschaftlichsten Angebot geforderten Zuschuss (Wirtschaftlichkeitslücke) unter Berücksichtigung des richtliniengemäßen und im Bescheid festgelegten kommunalen Eigenanteils abdeckt, wird kein Zuschlag erteilt.
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Dauer: 100 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: ELER, VO (EU) Nr. 1305/2013, LPLR SH 2014-2020 7.3, SA.48520 (2017/X)-Deutschland
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Belau, Ruhwinkel, Stolpe, Wankendorf

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bedingungen: A. Wirksame Gründung, B. Eintragung ins Register, C. Erlaubnis zur Berufsausübung, D. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument „Verfahrensregeln“), Abschnitt IV, geregelt und zu beachten!
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
PL1 Unternehmensprofil
PL2 Keine Straftaten
PL3.1 Steuern und Abgaben
PL3.2 Nachweis Sozialversicherungsbeiträge
PL4.1 Eigenerklärung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht
PL4.2 Eigenerklärung AEntG, MiLoG
PL4.3 Eigenerklärung TTG-Auftragssperre
PL5 Keine Insolvenz o. Ä.
PL6 Keine schweren Verfehlungen
PL7 Keine Vertragsverletzungen
Einzelheiten zu PL1 bis PL7 gem. Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten!
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Kriterien: E. Haftpflichtversicherungsdeckung, F. Wirtschaftlicher Umfang vergleichbarer Leistungen, G. Finanzielle Stabilität.
Einzelheiten der Kriterien sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument „Verfahrensregeln“), Abschnitt IV, geregelt und zu beachten!
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
WL 1 Haftpflichtversicherung
WL 2 Tätigkeitsumfang (Umsatz)
WL 3 Bankerklärung oder Rating (möglichst, auf Anforderung zwingend)
Einzelheiten zu WL1 bis WL3 gem. Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten!
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Kriterien: H. Berufliche Erfahrung/Referenzen, J. Vertriebserfahrung/Referenzen.
Einzelheiten zu den Kriterien sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument „Verfahrensregeln“), Abschnitt IV, geregelt und zu beachten!
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
TL1 Referenzliste Betrieb
TL2 Referenzliste Vertrieb/Endkundenakquise
Einzelheiten zu TL1 bis TL2 gem. Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten!
Mindeststandards:
Zu H:. Betrieb mindestens eines vergleichbaren Projekts im Referenzzeitraum (letzte 5 Jahre, also ab 2013) mit vereinbarter Vertragsdauer von mind. 7 Jahren
Zu J: Durchführung einer Vermarktung mindestens eines vergleichbaren Projekts im Referenzzeitraum (ab 2013).
Einzelheiten in den Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Zuwendungsempfänger unterliegt den Anforderungen des EU-Beihilferechts (insbes. NGA-Rahmenregelung) und des Zuwendungsrechts (insbes. Breitbandrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein, Zuwendungsbescheid des Landes gegenüber dem Amt), insbes. der Verpflichtung zur Gewährleistung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene. Der Zuwendungsempfänger unterliegt Verwendungsnachweispflichten und Regelungen zur Anpassung bzw. Rückgewähr der Zuwendung. Es wird eine Vertragserfüllungssicherheit gefordert.
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Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbes. dem Entwurf des Zuwendungsvertrags. Sie unterliegen nach Maßgabe der Verfahrensregeln (Vergabeunterlagen Teil A) den Verhandlungen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahlkriterien sind den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen (dort Teil A, Dokument „Verfahrensregeln“, Abschnitt IV.5).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-03-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Ralf Bretthauer, Leitender Verwaltungsbeamter
Dokumente URL: https://abruf.bi-medien.de/D434782148 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird in Anlehnung an die Vorschriften der VgV als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Einzelheiten ergeben sich aus den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen.
Zu I.3: Zur Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist die Verwendung einer Software der oben genannten e-Vergabeplattform erforderlich. Zur Erstattung erforderlicher Kosten vgl. Vergabeunterlagen (Verfahrensregeln, Abschnitt III.5 c) cc)).
Wie oben ausgeführt, geht das Amt davon aus, dass das vorliegende Verfahren nicht der Vergabe eines öffentlichen Auftrags dient und daher das förmliche GWB-Vergaberecht nicht anwendbar ist, auch nicht betreffend eine Dienstleistungskonzession. Dementsprechend unterliegt das Verfahren nach Auffassung des Amtes auch nicht den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB 2016).
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Da das Verfahren auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Zuwendungsvertrags ausgerichtet ist, geht das Amt vielmehr davon aus, dass für Rechtsbehelfe im Hinblick auf das Verfahren die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben ist, sodass vorliegend das
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Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig, Telefon: 04621/860, Telefax: 04621/86-1277,
Zuständig wäre.
Falls demgegenüber geltend gemacht wird, dass es sich entgegen der Auffassung des Amtes um ein Vergabeverfahren im Anwendungsbereich des GWB handeln sollte und diesbezügliche Verstöße gegen Vergabevorschriften geltend gemacht werden sollen, wäre zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren die Vergabekammer Schleswig-Holstein, Anschrift siehe sogleich. Daher werden hier beide Stellen genannt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vgl. zu den Rechtswegen zunächst VI.3.
Im nach Auffassung des Amtes maßgeblichen Verwaltungsrechtsweg gilt keine kalendarisch bestimmte Frist für gerichtlichen Eilrechtsschutz (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) oder eine Unterlassungsklage bzw. Feststellungsklage. Solche Rechtsbehelfe können jedoch verwirkt werden oder das Rechtsschutzinteresse kann entfallen. Insoweit wird ferner vorsorglich darauf hingewiesen, dass nach Zuschlag (Vertragsschluss) verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz durch Dritte möglicherweise nicht mehr oder nur unter besonderen Umständen zu erlangen ist.
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Bezüglich eines etwaigen Nachprüfungsantrags vor der Vergabekammer wird auf Folgendes hingewiesen: Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber – hier: Auftraggeber – gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für den Fall, dass das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags oder einer Dienstleistungskonzession geltend gemacht wird oder gegeben ist, wird ferner auf Folgendes hingewiesen: Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 010-018972 (2019-01-10)
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