Verfahrensgegenstand ist die Auswahl eines Zuwendungsempfängers für Aufbau und Betrieb einer von diesem zu errichtenden Breitbandinfrastruktur zur Internetanbindung mit hohen Übertragungsraten (NGA-Netz) in der amtsangehörigen, auf Amrum gelegenen Gemeinde Nebel (OT Süddorf) des Amtes Föhr-Amrum und deren Betrieb im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung. Das Verfahren wurde ursprünglich durch die Auftragsbekanntmachung ABl. EU 2018/S 044-096178 vom 03.03.2018 eingeleitet und betraf zunächst den vorgenannten Gegenstand als Los 2, während Los 1 unterversorgte Bereiche auf der Insel Föhr betraf. Für das Los 1 wurde zwischenzeitlich bereits ein Zuschlag erteilt und ein Zuwendungsvertrag geschlossen. Für das Los 2 erfolgt mit dieser Bekanntmachung eine Rückversetzung des Verfahrens (unter Wahrung seiner Identität) an den Beginn des Teilnahmewettbewerbs durch erneute Bekanntmachung, um Änderungen an den Vorgaben der Vergabe zu berücksichtigen (v.a. max. Fördersumme, Frist).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-12.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wirtschaftlichkeitslückenförderung NGA-Breitbandausbau
Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsnetz📦
Kurze Beschreibung:
“Verfahrensgegenstand ist die Auswahl eines Zuwendungsempfängers für Aufbau und Betrieb einer von diesem zu errichtenden Breitbandinfrastruktur zur...”
Kurze Beschreibung
Verfahrensgegenstand ist die Auswahl eines Zuwendungsempfängers für Aufbau und Betrieb einer von diesem zu errichtenden Breitbandinfrastruktur zur Internetanbindung mit hohen Übertragungsraten (NGA-Netz) in der amtsangehörigen, auf Amrum gelegenen Gemeinde Nebel (OT Süddorf) des Amtes Föhr-Amrum und deren Betrieb im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung. Das Verfahren wurde ursprünglich durch die Auftragsbekanntmachung ABl. EU 2018/S 044-096178 vom 03.03.2018 eingeleitet und betraf zunächst den vorgenannten Gegenstand als Los 2, während Los 1 unterversorgte Bereiche auf der Insel Föhr betraf. Für das Los 1 wurde zwischenzeitlich bereits ein Zuschlag erteilt und ein Zuwendungsvertrag geschlossen. Für das Los 2 erfolgt mit dieser Bekanntmachung eine Rückversetzung des Verfahrens (unter Wahrung seiner Identität) an den Beginn des Teilnahmewettbewerbs durch erneute Bekanntmachung, um Änderungen an den Vorgaben der Vergabe zu berücksichtigen (v.a. max. Fördersumme, Frist).
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 500 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Nordfriesland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Insel Amrum, Kreis Nordfriesland
Beschreibung der Beschaffung:
“Der ausgewählte Netzbetreiber hat in den unterversorgten Bereichen („weiße NGA-Flecken“) die Breitbandinfrastruktur im eigenen Namen und auf eigene Kosten...”
Beschreibung der Beschaffung
Der ausgewählte Netzbetreiber hat in den unterversorgten Bereichen („weiße NGA-Flecken“) die Breitbandinfrastruktur im eigenen Namen und auf eigene Kosten aufzubauen und für die siebenjährige Zweckbindungsfrist zu betreiben und dabei eine NGA-Breitbandanbindung mit entsprechenden Endkundenprodukten flächendeckend zu gewährleisten. Die errichtete Breitbandinfrastruktur in den Ausbaugebieten muss es ermöglichen, bei Bedarf bzw. auf Anfrage symmetrische Bandbreiten bis zu 1 Gbit/s im Downstream/Upstream für private und gewerbliche Nachfrager an jedem Teilnehmeranschluss bereitzustellen. Nicht jedes angebotene Endkundenprodukt muss so ausgestaltet sein. Endkundenprodukte müssen jedoch mindestens 50 Mbit/s im Downstream zuverlässig gewährleisten (nicht nur „bis zu“). Vgl. im Einzelnen die Vergabeunterlagen.
Das Amt beabsichtigt durch die Vergabe keine Beschaffung von ihm selbst wirtschaftlich zugute kommenden Leistungen. Der im vorliegenden Verfahren auszuwählende Netzbetreiber erhält vom Amt kein Entgelt. Die Vergabe dient der Auswahl eines Zuwendungsempfängers, sie betrifft keinen öffentlichen Auftrag. Mit dem erfolgreichen Bieter wird ein öffentlich-rechtlicher Zuwendungsvertrag über eine Investitionsbeihilfe zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke geschlossen, und zwar auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (v. 15.6.2015) und der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins – Breitbandrichtlinie – vom 30.5.2017. Das Amt hat einen (mehrfach geänderten) Zuwendungsbescheid des Landes nach dieser Richtlinie erhalten, dessen Bedingungen Bestandteil des Zuwendungsvertrages werden (auch betr. den kommunalen Förderanteil).
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 500 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 99
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“1) Berufliche Erfahrung auf der Basis der Qualität der Referenzen zu TL1 (60 %);
2) Wirtschaftlicher Umfang vergleichbarer Leistungen auf der Basis des...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) Berufliche Erfahrung auf der Basis der Qualität der Referenzen zu TL1 (60 %);
2) Wirtschaftlicher Umfang vergleichbarer Leistungen auf der Basis des Tätigkeitsumfangs nach WL2 (20 %);
3) Finanzielle Stabilität nach WL3 (20 %).
Die Wertungsmethode ist den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen (dort Teil A, Dokument „Verfahrensregeln“, Abschnitt IV.5).
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Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Projektnummer oder -referenz: ELER, VO (EU) Nr. 1305/2013, LPLR SH 2014-2020 7.3, SA.48520 (2017/X)- Deutschland”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bedingungen: A. Wirksame Gründung, B. Eintragung ins Register, C. Erlaubnis zur Berufsausübung, D. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Einzelheiten sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bedingungen: A. Wirksame Gründung, B. Eintragung ins Register, C. Erlaubnis zur Berufsausübung, D. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument „Verfahrensregeln“), Abschnitt IV, geregelt und zu beachten! Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
— PL1 Unternehmensprofil PL2 Keine Straftaten,
— PL3.1 Steuern und Abgaben,
— PL3.2 Nachweis Sozialversicherungsbeiträge,
— PL4.1 Eigenerklärung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht PL4.2 Eigenerklärung AEntG, MiLoG,
— PL4.3 Eigenerklärung TTG-Auftragssperre,
— PL5 Keine Insolvenz o.Ä.,
— PL6 Keine schweren Verfehlungen PL7 Keine Vertragsverletzungen.
Einzelheiten zu PL1 bis PL7 gem. Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten!
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Kriterien: E. Haftpflichtversicherungsdeckung, F. Wirtschaftlicher Umfang vergleichbarer Leistungen, G. Finanzielle Stabilität.
Einzelheiten der Kriterien...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Kriterien: E. Haftpflichtversicherungsdeckung, F. Wirtschaftlicher Umfang vergleichbarer Leistungen, G. Finanzielle Stabilität.
Einzelheiten der Kriterien sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument „Verfahrensregeln“), Abschnitt IV, geregelt und zu beachten!
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
— WL 1 Haftpflichtversicherung,
— WL 2 Tätigkeitsumfang (Umsatz),
— WL 3 Bankerklärung oder Rating.
Einzelheiten zu WL1 bis WL3 gem. Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten!
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Kriterien: H. Berufliche Erfahrung/Referenzen, J. Vertriebserfahrung/Referenzen.
Einzelheiten zu den Kriterien sind aus Platzgründen in den öffentlich...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Kriterien: H. Berufliche Erfahrung/Referenzen, J. Vertriebserfahrung/Referenzen.
Einzelheiten zu den Kriterien sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument „Verfahrensregeln“), Abschnitt IV, geregelt und zu beachten!
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
TL1 Referenzliste
Einzelheiten zu TL1 gem. Vergabeunterlagen Teil A (Dokument Verfahrensregeln), Abschnitt IV, sind zu beachten!
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu H:. Betrieb mindestens eines in Leistung und Umfang vergleichbaren Projekts im Referenzzeitraum (letzte 5 Jahre, also ab 2014) mit vereinbarter...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu H:. Betrieb mindestens eines in Leistung und Umfang vergleichbaren Projekts im Referenzzeitraum (letzte 5 Jahre, also ab 2014) mit vereinbarter Vertragsdauer von mind. 7 Jahren. Vgl. näher Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Zuwendungsempfänger unterliegt den Anforderungen des EU-Beihilferechts (insbes. NGA- Rahmenregelung) und des Zuwendungsrechts (insbes....”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Zuwendungsempfänger unterliegt den Anforderungen des EU-Beihilferechts (insbes. NGA- Rahmenregelung) und des Zuwendungsrechts (insbes. Breitbandrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein, Zuwendungsbescheid des Landes gegenüber dem Amt), insbes. der Verpflichtung zur Gewährleistung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene. Der Zuwendungsempfänger unterliegt Verwendungsnachweispflichten und Regelungen zur Anpassung bzw. Rückgewähr der Zuwendung.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbes. dem Entwurf des Zuwendungsvertrags. Sie unterliegen nach Maßgabe der Verfahrensregeln (Vergabeunterlagen Teil A) den Verhandlungen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 044-096178
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-16
14:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-08-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Wie unter II.1.4 schon erwähnt, erfolgt die Bekanntmachung als Teil-Rückversetzung des unter ABl. EU 2018/S 044-096178 bekannt gemachten Verfahrens, und...”
Wie unter II.1.4 schon erwähnt, erfolgt die Bekanntmachung als Teil-Rückversetzung des unter ABl. EU 2018/S 044-096178 bekannt gemachten Verfahrens, und zwar im Hinblick auf dessen Los 2 und unter Wahrung der rechtlichen Verfahrensidentität. Aufgrund der Rückversetzung ist eine erneute oder erstmalige Bewerbung zur Teilnahme durch Stellung eines Teilnahmeantrags mit allen geforderten Unterlagen möglich und nötig. Es gelten daher auch die Rechtsvorschriften, die bei ursprünglicher Einleitung galten (z. B. betr. Form von Teilnahmeanträgen und Angeboten).
Das Verfahren wird in Anlehnung an die Vorschriften der VgV als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Einzelheiten ergeben sich aus den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen.
Wie oben ausgeführt, geht das Amt davon aus, dass das vorliegende Verfahren nicht der Vergabe eines öffentlichen Auftrags dient und daher das förmliche GWB-Vergaberecht nicht anwendbar ist, auch nicht betreffend eine Dienstleistungskonzession. Dementsprechend unterliegt das Verfahren nach Auffassung des Amtes auch nicht den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB 2016).
Da das Verfahren auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Zuwendungsvertrags ausgerichtet ist, geht das Amt vielmehr davon aus, dass für Rechtsbehelfe im Hinblick auf das Verfahren die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben ist, sodass vorliegend das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig, Telefon: 04621/860, Telefax: 04621/86-1277, zuständig wäre.
Falls demgegenüber geltend gemacht wird, dass es sich entgegen der Auffassung des Amtes um ein Vergabeverfahren im Anwendungsbereich des GWB handeln sollte und diesbezügliche Verstöße gegen Vergabevorschriften geltend gemacht werden sollen, wäre zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren die Vergabekammer Schleswig-Holstein, Anschrift siehe sogleich. Daher werden hier beide Stellen genannt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg. 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Vgl. zu den Rechtswegen zunächst VI.3.
Im nach Auffassung des Amtes maßgeblichen Verwaltungsrechtsweg gilt keine kalendarisch bestimmte Frist für...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vgl. zu den Rechtswegen zunächst VI.3.
Im nach Auffassung des Amtes maßgeblichen Verwaltungsrechtsweg gilt keine kalendarisch bestimmte Frist für gerichtlichen Eilrechtsschutz (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) oder eine Unterlassungsklage bzw. Feststellungsklage. Solche Rechtsbehelfe können jedoch verwirkt werden oder das Rechtsschutzinteresse kann entfallen. Insoweit wird ferner vorsorglich darauf hingewiesen, dass nach Zuschlag (Vertragsschluss) verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz durch Dritte möglicherweise nicht mehr oder nur unter besonderen Umständen zu erlangen ist.
Bezüglich eines etwaigen Nachprüfungsantrags vor der Vergabekammer wird auf Folgendes hingewiesen: Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für den Fall, dass das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags oder einer Dienstleistungskonzession geltend gemacht wird oder gegeben ist, wird ferner auf Folgendes hingewiesen: Nach Zuschlagserteilung
(Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 135-332756 (2019-07-12)