Gegenstand der Ausschreibung ist:
— die Entwicklung und Ausgestaltung der Wirtschaftsstandortmarke Rheinland-Pfalz sowie
— ihre Umsetzung im Standort-, Tourismus- und Weinmarketing. Dazu gehören auch,
— die Umsetzung des vorliegenden Standortmarketingkonzeptes im In- und Ausland,
— die Weiterentwicklung des Tourismusmarketings und
— die Entwicklung von Leitlinien für das Weinmarketing.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Wirtschaftsstandortmarke Rheinland-Pfalz: Entwicklung und Umsetzung in Standort-, Tourismus- und Weinmarketing
02 108-00005/2019-018”
Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist:
— die Entwicklung und Ausgestaltung der Wirtschaftsstandortmarke Rheinland-Pfalz sowie
— ihre Umsetzung im Standort-,...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist:
— die Entwicklung und Ausgestaltung der Wirtschaftsstandortmarke Rheinland-Pfalz sowie
— ihre Umsetzung im Standort-, Tourismus- und Weinmarketing. Dazu gehören auch,
— die Umsetzung des vorliegenden Standortmarketingkonzeptes im In- und Ausland,
— die Weiterentwicklung des Tourismusmarketings und
— die Entwicklung von Leitlinien für das Weinmarketing.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Marketing-Beratung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Ort der Leistung: Rheinland-Pfalz🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) will den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz kraftvoller...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) will den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz kraftvoller vermarkten.
Zielgruppen im In- und Ausland sollen künftig eine klare Sicht auf Rheinland-Pfalz haben und etwas mit dem Land verbinden. Davon verspricht sich das MWVLW mehr Interesse am Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz, insbesondere in der Investorenakquise und bei der Ansprache von Gästen.
Eine koordinierte, übergreifend geplante Herangehensweise an das gesamte Wirtschaftsstandortmarketing gibt es bislang nicht. Das MWVLW wird daher eine Wirtschaftsstandortmarke Rheinland-Pfalz als Dach für alle Vermarktungsaktivitäten entwickeln und etablieren.
Gegenstand der Ausschreibung ist:
— die Entwicklung und Ausgestaltung der Wirtschaftsstandortmarke Rheinland-Pfalz sowie
— ihre Umsetzung im Standort-, Tourismus- und Weinmarketing. Dazu gehören auch
— die Umsetzung des vorliegenden Standortmarketingkonzeptes im In- und Ausland,
— die Weiterentwicklung des Tourismusmarketings und
— die Entwicklung von Leitlinien für das Weinmarketing.
Ziel ist das Etablieren einer Wirtschaftsstandortmarke, die das Image von Rheinland-Pfalz als innovativem und attraktivem Wirtschaftsstandort vermittelt und eine einheitliche, wiedererkennbare Ansprache aller Zielgruppen ermöglicht. Es sollen keine eigenständigen Tourismus- oder Weinmarken entwickelt werden. Die neue Wirtschaftsstandortmarke ist zudem ausdrücklich nicht nur als eine visuelle Klammer für die Vermarktung auszugestalten. Sie soll auch inhaltliche Synergien herstellen und gemeinsame Maßnahmen vorbereiten sowie umsetzen. Die neue Wirtschaftsstandortmarke soll auch anschlussfähig für weitere
Bereiche sein.
Weitere Einzelheiten zur Aufgabenbeschreibung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Es müssen 3 Referenzen über die Erstellung und Durchführung von Werbe- und Informationskampagnen in den letzten 3 Jahren vorgelegt werden. Dabei genügt es,...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es müssen 3 Referenzen über die Erstellung und Durchführung von Werbe- und Informationskampagnen in den letzten 3 Jahren vorgelegt werden. Dabei genügt es, wenn der Schlusszeitpunkt des Projektes in den letzten 3 Jahren liegt.
Von diesen Referenzen sollte je eine
— für einen öffentlichen Auftraggeber erfolgt sein,
— die Umsetzung in (auch) einer Fremdsprache umfassen,
— als (Haupt-) Zielgruppe sich an Entscheiderinnen und Entscheider aus der Wirtschaft richten („B2B", keine privaten Endkunden).
Projektleitung, Stellvertretung und Creative Director müssen mindestens über 5 Jahre Berufserfahrung verfügen.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt nach folgenden (gewichteten) Kriterien:
— Kreative Kompetenz 35 %,
— Strategische Kompetenz 25 %,
— Kompetenz in digitaler Kampagnenführung 20 %,
— Qualität der visuellen Darstellung 20 %.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
Der Bieter bzw. Bewerber, alle Mitglieder einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
Der Bieter bzw. Bewerber, alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der „Erklärung über Ausschlussgründe" zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, ist auch die „Erklärung Bewerbergemeinschaften" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet vorzulegen.
Für den Fall der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer sind die Teile des Auftrags, die an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt „Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen und zur Eignungsleihe").
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es müssen 3 Referenzen über die Erstellung und Durchführung von Werbe- und Informationskampagnen in den letzten 3 Jahren vorgelegt werden. Dabei genügt es,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es müssen 3 Referenzen über die Erstellung und Durchführung von Werbe- und Informationskampagnen in den letzten 3 Jahren vorgelegt werden. Dabei genügt es, wenn der Schlusszeitpunkt des Projektes in den letzten 3 Jahren liegt.
Von diesen Referenzen sollte je eine
— für einen öffentlichen Auftraggeber erfolgt sein,
— die Umsetzung in (auch) einer Fremdsprache umfassen,
— als (Haupt-) Zielgruppe sich an Entscheiderinnen und Entscheider aus der Wirtschaft richten („B2B", keine privaten Endkunden).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Projektleitung, Stellvertretung und Creative Director müssen mindestens über 5 Jahre Berufserfahrung verfügen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die „Erklärung Landestariftreuegesetz"...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die „Erklärung Landestariftreuegesetz" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz – LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z. B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Die Bieter haben mit dem Angebot die „Scientology-Schutzerklärung" vorzulegen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-10
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-10-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-31 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAYHZA
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
URL: www.mwvlw.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162250📞
E-Mail: zentralevergabestelle@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 613116172250 📠
URL: www.mwvlw.rlp.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 150-369935 (2019-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung war:
— die Entwicklung und Ausgestaltung der Wirtschaftsstandortmarke Rheinland-Pfalz sowie
— ihre Umsetzung im Standort-,...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung war:
— die Entwicklung und Ausgestaltung der Wirtschaftsstandortmarke Rheinland-Pfalz sowie
— ihre Umsetzung im Standort-, Tourismus- und Weinmarketing. Dazu gehören auch
— die Umsetzung des vorliegenden Standortmarketingkonzeptes im In- und Ausland,
— die Weiterentwicklung des Tourismusmarketings und
— die Entwicklung von Leitlinien für das Weinmarketing.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 678 570 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
55116 Mainz”
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) will den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz kraftvoller...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) will den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz kraftvoller vermarkten.
Zielgruppen im In- und Ausland sollen künftig eine klare Sicht auf Rheinland-Pfalz haben und etwas mit dem Land verbinden. Davon verspricht sich das MWVLW mehr Interesse am Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz, insbesondere in der Investorenakquise und bei der Ansprache von Gästen.
Eine koordinierte, übergreifend geplante Herangehensweise an das gesamte Wirtschaftsstandortmarketing gibt es bislang nicht. Das MWVLW wird daher eine Wirtschaftsstandortmarke Rheinland-Pfalz als Dach für alle Vermarktungsaktivitäten entwickeln und etablieren.
Gegenstand der Ausschreibung war:
— die Entwicklung und Ausgestaltung der Wirtschaftsstandortmarke Rheinland-Pfalz sowie
— ihre Umsetzung im Standort-, Tourismus- und Weinmarketing. Dazu gehören auch
— die Umsetzung des vorliegenden Standortmarketingkonzeptes im In- und Ausland,
— die Weiterentwicklung des Tourismusmarketings und
— die Entwicklung von Leitlinien für das Weinmarketing.
Ziel ist das Etablieren einer Wirtschaftsstandortmarke, die das Image von Rheinland-Pfalz als innovativem und attraktivem Wirtschaftsstandort vermittelt und eine einheitliche, wiedererkennbare Ansprache aller Zielgruppen ermöglicht. Es sollen keine eigenständigen Tourismus- oder Weinmarken entwickelt werden. Die neue Wirtschaftsstandortmarke ist zudem ausdrücklich nicht nur als eine visuelle Klammer für die Vermarktung auszugestalten. Sie soll auch inhaltliche Synergien herstellen und gemeinsame Maßnahmen vorbereiten sowie umsetzen. Die neue Wirtschaftsstandortmarke soll auch anschlussfähig für weitere
Bereiche sein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept und Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 150-369935
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 02 108-00005/2019-018
Titel:
“Wirtschaftsstandortmarke Rheinland-Pfalz: Entwicklung und Umsetzung in Standort-, Tourismus- und Weinmarketing”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: boy Strategie und Kommunikation GmbH
Postort: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 678 570 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-06-15) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) will den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz kraftvoller...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) will den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz kraftvoller vermarkten.
Zielgruppen im In- und Ausland sollen künftig eine klare Sicht auf Rheinland-Pfalz haben und etwas mit dem Land verbinden. Davon verspricht sich das MWVLW mehr Interesse am Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz, insbesondere in der Investorenakquise und bei der Ansprache von Gästen.
Eine koordinierte, übergreifend geplante Herangehensweise an das gesamte Wirtschaftsstandortmarketing gibt es bislang nicht. Das MWVLW wird daher eine Wirtschaftsstandortmarke Rheinland-Pfalz als Dach für alle Vermarktungsaktivitäten entwickeln und etablieren.
Gegenstand der Ausschreibung war:
— die Entwicklung und Ausgestaltung der Wirtschaftsstandortmarke Rheinland-Pfalz sowie
— ihre Umsetzung im Standort-, Tourismus- und Weinmarketing. Dazu gehören auch
— die Umsetzung des vorliegenden Standortmarketingkonzeptes im In- und Ausland,
— die Weiterentwicklung des Tourismusmarketings und
— die Entwicklung von Leitlinien für das Weinmarketing.
Ziel ist das Etablieren einer Wirtschaftsstandortmarke, die das Image von Rheinland-Pfalz als innovativem und attraktivem Wirtschaftsstandort vermittelt und eine einheitliche, wiedererkennbare Ansprache aller Zielgruppen ermöglicht. Es sollen keine eigenständigen Tourismus- oder Weinmarken entwickelt werden. Die neue Wirtschaftsstandortmarke ist zudem ausdrücklich nicht nur als eine visuelle Klammer für die Vermarktung auszugestalten. Sie soll auch inhaltliche Synergien herstellen und gemeinsame Maßnahmen vorbereiten sowie umsetzen. Die neue Wirtschaftsstandortmarke soll auch anschlussfähig für weitere Bereiche sein.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 025-057445
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 678 570 💰
Quelle: OJS 2020/S 118-287419 (2020-06-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-09-23) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) will den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz kraftvoller...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) will den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz kraftvoller vermarkten.
Zielgruppen im In- und Ausland sollen künftig eine klare Sicht auf Rheinland-Pfalz haben und etwas mit dem Land verbinden. Davon verspricht sich das MWVLW mehr Interesse am Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz, insbesondere in der Investorenakquise und bei der Ansprache von Gästen.
Eine koordinierte, übergreifend geplante Herangehensweise an das gesamte Wirtschaftsstandortmarketing gibt es bislang nicht. Das MWVLW wird daher eine Wirtschaftsstandortmarke Rheinland-Pfalz als Dach für alle Vermarktungsaktivitäten entwickeln und etablieren.
Gegenstand der Ausschreibung war
— die Entwicklung und Ausgestaltung der Wirtschaftsstandortmarke Rheinland-Pfalz sowie
— ihre Umsetzung im Standort-, Tourismus- und Weinmarketing. Dazu gehören auch
— die Umsetzung des vorliegenden Standortmarketingkonzeptes im In- und Ausland,
— die Weiterentwicklung des Tourismusmarketings und
— die Entwicklung von Leitlinien für das Weinmarketing.
Ziel ist das Etablieren einer Wirtschaftsstandortmarke, die das Image von Rheinland-Pfalz als innovativem und attraktivem Wirtschaftsstandort vermittelt und eine einheitliche, wiedererkennbare Ansprache aller Zielgruppen ermöglicht. Es sollen keine eigenständigen Tourismus- oder Weinmarken entwickelt werden. Die neue Wirtschaftsstandortmarke ist zudem ausdrücklich nicht nur als eine visuelle Klammer für die Vermarktung auszugestalten. Sie soll auch inhaltliche Synergien herstellen und gemeinsame Maßnahmen vorbereiten sowie umsetzen. Die neue Wirtschaftsstandortmarke soll auch anschlussfähig für weitere
Bereiche sein.