Mit dem Projekt „Berufswahlpass (BWP) 4.0" führt die G. I. B. mbH ein Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines internetbasierten E-Portfolios zur Beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern durch. Am Ende des Projektes steht ein für alle beteiligten Bundesländer nutzbarer Berufswahlpass 4.0 zur Verfügung. Neben der G.I.B. mbH sind an dem Projektvorhaben beteiligt:
— Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS),
— Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB),
— Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF),
— Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB),
— Bundesagentur für Arbeit (BA) und
— Kultusministerien weiterer Bundesländer.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt die Finanzierung des Projekts zur Verfügung. Der neue Berufswahlpass soll internetbasiert sein und als App und responsive Webanwendung auf allen gängigen mobilen und stationären Endgeräten genutzt werden können. Zusätzliche Informationen finden sich in Ziffer II.2.4).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wissenschaftliche Begleitung BWP 4.0
01-2019-EU BWP 4.0
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦
Kurze Beschreibung:
“Mit dem Projekt „Berufswahlpass (BWP) 4.0" führt die G. I. B. mbH ein Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines internetbasierten E-Portfolios zur...”
Kurze Beschreibung
Mit dem Projekt „Berufswahlpass (BWP) 4.0" führt die G. I. B. mbH ein Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines internetbasierten E-Portfolios zur Beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern durch. Am Ende des Projektes steht ein für alle beteiligten Bundesländer nutzbarer Berufswahlpass 4.0 zur Verfügung. Neben der G.I.B. mbH sind an dem Projektvorhaben beteiligt:
— Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS),
— Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB),
— Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF),
— Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB),
— Bundesagentur für Arbeit (BA) und
— Kultusministerien weiterer Bundesländer.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt die Finanzierung des Projekts zur Verfügung. Der neue Berufswahlpass soll internetbasiert sein und als App und responsive Webanwendung auf allen gängigen mobilen und stationären Endgeräten genutzt werden können. Zusätzliche Informationen finden sich in Ziffer II.2.4).
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen:
“In Konkretisierung der Ziffer II.1.6) teilt die Vergabestelle mit, dass eine Bewerbung um Teilnahme entweder ausschließlich für die Lose 1 und 2 einerseits...”
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen
In Konkretisierung der Ziffer II.1.6) teilt die Vergabestelle mit, dass eine Bewerbung um Teilnahme entweder ausschließlich für die Lose 1 und 2 einerseits oder aber ausschließlich für das Los 3 zulässig ist, da das Los 3 die Evaluation der Lose 1-2 zum Gegenstand hat.
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Wissenschaftliche Begleitung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 01
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Entwicklung von Analyse- oder Wissenschaftssoftware📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung📦
Ort der Leistung: Bottrop, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“G.I.B GmbH Im Blankenfeld 4 46238 Bottrop – Die Implemtierung und Anwendung des BWP 4.0 findet letztlich in den teilnehmenden Bundesländern statt.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Der neue Berufswahlpass soll internetbasiert sein und als App und responsive Webanwendung auf allen gängigen mobilen und stationären Endgeräten genutzt...”
Beschreibung der Beschaffung
Der neue Berufswahlpass soll internetbasiert sein und als App und responsive Webanwendung auf allen gängigen mobilen und stationären Endgeräten genutzt werden können. Mit der Neukonzeption des Berufswahlpasses soll ein Instrument entwickelt werden, das die heterogenen Ausgangslagen der Schülerschaft berücksichtigt und die neuen Möglichkeiten der digitalen Lernbegleitung aufnimmt. Der zukünftige BWP 4.0 soll auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung des medialen Nutzerverhaltens als digitales Lerninstrumentarium dienen. Durch die Entwicklung eines digitalisierten Berufswahlpasses mit mobiler Anwendung soll die Nutzung des Portfolioinstruments stärker an der Praxis ausgerichtet und das Instrument den veränderten Lern- und Informationsbedürfnissen der Jugendlichen gerecht werden.
Es soll in der Zukunft mit dem BWP 4.0 dabei ein digitales Lerninstrument zur Verfügung stehen, welches die Jugendlichen in ihrer Eigenverantwortung und Selbststeuerung stärkt, sie bei der Entwicklung ihrer Berufswahlkompetenz unterstützt und als Portfolioinstrument zur Doku-mentation der Prozessschritte und -ergebnisse dienen soll. Die digitalen Möglichkeiten zur eigenen Steuerung des Lernprozesses und zur Förderung der Motivation sollen mithilfe des Instrumentes genutzt werden und somit zur umfassenden Nutzung durch die Jugendlichen beitragen.
Hauptzielgruppe des BWP 4.0 sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis 13 von allen allgemeinbildenden Schulformen sowie Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen in Bildungsgängen, die nicht zu einem Berufsabschluss führen. Weitere Nutzergruppen sind Lehrerinnen und Lehrer und ggf. weitere Nutzer*innen. Der BWP 4.0 soll dabei diversitätssensibel, klischeefrei, inklusiv und kultursensibel gestaltet werden, um den unterschiedlichen Anforderungen seiner Nutzer*innen-Gruppe zu entsprechen. Zur Verwaltung/Administration, Content-Pflege und Statistik/Reporting sollen weitere Akteure Zugang zu einem eigenen Bereich des BWP 4.0 erhalten. Zu diesen Akteuren gehören u. a. Schulen, Schulverwaltung, Ministerien, Beraterinnen und Berater der Bundesagentur für Arbeit und Kommunale Koordinierungsstellen.
Kernaspekt des Loses 1 ist die Wissenschaftliche Beratung und Entwicklung im Bereich Berufsorientierungsforschung – dies umfasst auch die Entwicklung des Self-Assessment-Tools zur Erfassung des Stands der beruflichen Orientierung. Vorgesehenes Budget: 400 000 EUR. Weitere Einzelheiten sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung, die Anlage 1 der Teilnahmeunterlagen aus Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung ist, entnommen werden.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vergabestelle möchte eine Verlängerung in den Vertragsregelungen mit den Bietern diskutieren, um einen ordnungsgemäßen Abschluss des Projektes zu...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vergabestelle möchte eine Verlängerung in den Vertragsregelungen mit den Bietern diskutieren, um einen ordnungsgemäßen Abschluss des Projektes zu gewährleisten. Die genaue Laufzeitregelung bleibt dem Verhandlungsverfahren vorbehalten.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 und höchstens die 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 und höchstens die 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die mindetestens 3-5 geeigenten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
a) Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in Millionen Euro netto mit vergleichbaren Leistungen nach Ziffer C. II Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.
b) Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung). Die Vergabestelle legt fünf Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster der Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestellt die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Es werden mindestens die drei und höchstens die fünf geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal fünf Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als 5 Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.
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Es werden Varianten akzeptiert ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur...”
Beschreibung der Optionen
Sofen optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung in Anlage 1 zu diesen Teilnahme- und Vergabeunterlagen zu...”
Zusätzliche Informationen
Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung in Anlage 1 zu diesen Teilnahme- und Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Vergabe der Leistungen, bezogen auf den Zeitraum des Haushaltsjahres 2021, erfolgt unter Haushaltsvorbehalt.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Mediendidaktische Entwicklung, Beratung und Umsetzung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 02
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Der neue Berufswahlpass soll internetbasiert sein und als App und responsive Webanwendung auf allen gängigen mobilen und stationären Endgeräten genutzt...”
Beschreibung der Beschaffung
Der neue Berufswahlpass soll internetbasiert sein und als App und responsive Webanwendung auf allen gängigen mobilen und stationären Endgeräten genutzt werden können. Mit der Neukonzeption des Berufswahlpasses soll ein Instrument entwickelt werden, das die heterogenen Ausgangslagen der Schülerschaft berücksichtigt und die neuen Möglichkeiten der digitalen Lernbegleitung aufnimmt. Der zukünftige BWP 4.0 soll auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung des medialen Nutzerverhaltens als digitales Lerninstrumentarium dienen. Durch die Entwicklung eines digitalisierten Berufswahlpasses mit mobiler Anwendung soll die Nutzung des Portfolioinstruments stärker an der Praxis ausgerichtet und das Instrument den veränderten Lern- und Informationsbedürfnissen der Jugendlichen gerecht werden.
Es soll in der Zukunft mit dem BWP 4.0 dabei ein digitales Lerninstrument zur Verfügung stehen, welches die Jugendlichen in ihrer Eigenverantwortung und Selbststeuerung stärkt, sie bei der Entwicklung ihrer Berufswahlkompetenz unterstützt und als Portfolioinstrument zur Dokumentation der Prozessschritte und -ergebnisse dienen soll. Die digitalen Möglichkeiten zur eigenen Steuerung des Lernprozesses und zur Förderung der Motivation sollen mithilfe des Instrumentes genutzt werden und somit zur umfassenden Nutzung durch die Jugendlichen beitragen.
Hauptzielgruppe des BWP 4.0 sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis 13 von allen allgemeinbildenden Schulformen sowie Schülerinnen und Schüler von berufsbilden-den Schulen in Bildungsgängen, die nicht zu einem Berufsabschluss führen. Weitere Nutzergruppen sind Lehrerinnen und Lehrer und ggf. weitere Nutzer*innen. Der BWP 4.0 soll dabei diversitätssensibel, klischeefrei, inklusiv und kultursensibel gestaltet werden, um den unter-schiedlichen Anforderungen seiner Nutzer*innen-Gruppe zu entsprechen. Zur Verwaltung/Administration, Content-Pflege und Statistik/Reporting sollen weitere Akteure Zugang zu einem eigenen Bereich des BWP 4.0 erhalten. Zu diesen Akteuren gehören u. a. Schulen, Schulverwaltung, Ministerien, Beraterinnen und Berater der Bundesagentur für Arbeit und Kommunale Koordinierungsstellen.
Der neue Berufswahlpass soll internetbasiert sein und als App und responsive Webanwendung auf allen gängigen mobilen und stationären Endgeräten genutzt werden können. Mit der Neukonzeption des Berufswahlpasses soll ein Instrument entwickelt werden, das die heterogenen Ausgangslagen der Schülerschaft berücksichtigt und die neuen Möglichkeiten der digitalen Lernbegleitung aufnimmt. Der zukünftige BWP 4.0 soll auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung des medialen Nutzerverhaltens als digitales Lerninstrumentarium dienen. Durch die Entwicklung eines digitalisierten Berufswahlpasses mit mobiler Anwendung soll die Nutzung des Portfolioinstruments stärker an der Praxis ausgerichtet und das Instrument den veränderten Lern- und Informationsbedürfnissen der Jugendlichen gerecht werden.
Es soll in der Zukunft mit dem BWP 4.0 dabei ein digitales Lerninstrument zur Verfügung stehen, welches die Jugendlichen in ihrer Eigenverantwortung und Selbststeuerung stärkt, sie bei der Entwicklung ihrer Berufswahlkompetenz unterstützt und als Portfolioinstrument zur Doku-mentation der Prozessschritte und -ergebnisse dienen soll. Die digitalen Möglichkeiten zur eigenen Steuerung des Lernprozesses und zur Förderung der Motivation sollen mithilfe des Instrumentes genutzt werden und somit zur umfassenden Nutzung durch die Jugendlichen beitragen.
Hauptzielgruppe des BWP 4.0 sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis 13 von allen allgemeinbildenden Schulformen sowie Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen in Bildungsgängen, die nicht zu einem Berufsabschluss führen. Weitere Nutzergruppen sind Lehrerinnen und Lehrer und ggf. weitere Nutzer*innen. Der BWP 4.0 soll dabei diversitätssensibel, klischeefrei, inklusiv und kultursensibel gestaltet werden, um den unterschiedlichen Anforderungen seiner Nutzer*innen-Gruppe zu entsprechen. Zur Verwaltung/Administration, Content-Pflege und Statistik/Reporting sollen weitere Akteure Zugang zu einem eigenen Bereich des BWP 4.0 erhalten. Zu diesen Akteuren gehören u. a. Schulen, Schulverwaltung, Ministerien, Beraterinnen und Berater der Bundesagentur für Arbeit und Kommunale Koordinierungsstellen.
Kernaspekt des Loses 2 ist die Mediendidaktische Entwicklung, Beratung und Umsetzung (der verschiedenen Funktionen und Inhalte zur Beruflichen Orientierung). Vorgesehenes Budget: 200 000 EUR. Weitere Einzelheiten sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung, die Anlage 1 der Teilnahmeunterlagen aus Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung ist, entnommen werden.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 und höchstens die 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 und höchstens die 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die mindetestens 3-5 geeigenten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
a) Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in Millionen Euro netto mit vergleichbaren Leistungen nach Ziffer C. II Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.
b) Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung). Die Vergabestelle legt fünf Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster der Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestellt die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Es werden mindestens die drei und höchstens die fünf geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal fünf Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als fünf (5) Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Konzeption, Begleitung und Auswertung der iterativen Entwicklungs- und Erprobungsphase” Titel
Los-Identifikationsnummer: 03
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Der neue Berufswahlpass soll internetbasiert sein und als App und responsive Webanwendung auf allen gängigen mobilen und stationären Endgeräten genutzt...”
Beschreibung der Beschaffung
Der neue Berufswahlpass soll internetbasiert sein und als App und responsive Webanwendung auf allen gängigen mobilen und stationären Endgeräten genutzt werden können. Mit der Neukonzeption des Berufswahlpasses soll ein Instrument entwickelt werden, das die heterogenen Ausgangslagen der Schülerschaft berücksichtigt und die neuen Möglichkeiten der digitalen Lernbegleitung aufnimmt. Der zukünftige BWP 4.0 soll auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung des medialen Nutzerverhaltens als digitales Lerninstrumentarium dienen. Durch die Entwicklung eines digitalisierten Berufswahlpasses mit mobiler Anwendung soll die Nutzung des Portfolioinstruments stärker an der Praxis ausgerichtet und das Instrument den veränderten Lern- und Informationsbedürfnissen der Jugendlichen gerecht werden.
Es soll in der Zukunft mit dem BWP 4.0 dabei ein digitales Lerninstrument zur Verfügung stehen, welches die Jugendlichen in ihrer Eigenverantwortung und Selbststeuerung stärkt, sie bei der Entwicklung ihrer Berufswahlkompetenz unterstützt und als Portfolioinstrument zur Dokumentation der Prozessschritte und -ergebnisse dienen soll. Die digitalen Möglichkeiten zur eigenen Steuerung des Lernprozesses und zur Förderung der Motivation sollen mithilfe des Instrumentes genutzt werden und somit zur umfassenden Nutzung durch die Jugendlichen beitragen.
Hauptzielgruppe des BWP 4.0 sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis 13 von allen allgemeinbildenden Schulformen sowie Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen in Bildungsgängen, die nicht zu einem Berufsabschluss führen. Weitere Nutzergruppen sind Lehrerinnen und Lehrer und ggf. weitere Nutzer*innen. Der BWP 4.0 soll dabei diversitätssensibel, klischeefrei, inklusiv und kultursensibel gestaltet werden, um den unterschiedlichen Anforderungen seiner Nutzer*innen-Gruppe zu entsprechen. Zur Verwaltung/Administration, Content-Pflege und Statistik/Reporting sollen weitere Akteure Zugang zu einem eigenen Bereich des BWP 4.0 erhalten. Zu diesen Akteuren gehören u. a. Schulen, Schulverwaltung, Ministerien, Beraterinnen und Berater der Bundesagentur für Arbeit und Kommunale Koordinierungsstellen.
Kernaspekt des Loses 3 ist die Konzeption, Begleitung und Auswertung der iterativen Entwicklungs- und Erprobungsphase, Vorgesehenes Budget: 110 000 EUR. Weitere Einzelheiten sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung, die Anlage 1 der Teilnahmeunterlagen aus Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung ist, entnommen werden.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 und höchstens die 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber fordert mindestens die 3 und höchstens die 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die mindetestens 3-5 geeigenten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
a) Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren in Millionen Euro netto mit vergleichbaren Leistungen nach Ziffer C. II Nr. 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.
b) Auswahlkriterium 2: Anzahl (i) und Qualität (ii) der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung. Im Rahmen der Bewertung nach ii) addiert die Vergabestelle jeweils die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus den Anlagen (Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung). Die Vergabestelle legt 5 Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als 5 Referenzmuster der Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestellt die ersten 5 Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Es werden mindestens die drei und höchstens die 5 geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal 5 Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als 5 Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Kriterium (b). Es wird in diesem Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV);
2) Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“3) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV);
4) Der Bewerber weist mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz in Höhe des voraussichtlichen Auftragswertes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf;
5) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
6) Angabe der Höhe der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 0,5 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend);
7) Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
“4) Der Bewerber weist mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz in Höhe des voraussichtlichen Auftragswertes in den letzten 3 abgeschlossenen...”
4) Der Bewerber weist mindestens einen durchschnittlichen jährlichen Umsatz in Höhe des voraussichtlichen Auftragswertes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen auf.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“8) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). geeignete Referenzen über früher ausgeführte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
8) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers über die Lieferung der im jeweiligen Los abgefragten Beschaffungsgegenstände;
9) Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens drei geeignete vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge auf;
10) falls zutreffend, Erklärung zum geplanten Einsatz von Nachunternehmern;
11) falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zum Nachunternehmer. Sofern die Nachunternehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, muss die vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklä-rung auf Aufforderung während des Auswertzeitraumes innerhalb von sieben Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden.
12) falls zutreffend, Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe;
13) Nachweis nach DIN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar;
14) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität- und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen.
Der Bewerber muss aufgrund seiner technischen und personellen Voraussetzungen grundsätzlich in der Lage sein, die geforderten Leistungen zu erbringen. Die Abgabe eines Teilnahmeantrages ist durch Einzelbewerber (Generalunternehmer) und Bewerbergemeinschaften zulässig. Die Einschaltung von Nachunternehmern ist grundsätzlich zulässig. Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den geheimen Wettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bieter, die sich mehrfach an diesem Vergabeverfahren beteiligen, müssen auf Anforderung durch die Vergabestelle nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den geheimen Wettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der geheime Wettbewerb verletzt ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“9) Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens drei geeignete vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge auf.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“15) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB);
16) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB);
17) falls zutreffend,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
15) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB);
16) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB);
17) falls zutreffend, Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB);
18) Anerkennung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (BVB TVgG NRW); Mindestlohngesetz;
19) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (falls vorliegend);
20) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung.
Bieter müssen im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG NRW) erforderlichen besonderen Vertragsbedingungen anerkennen. Daher sind diese Gegenstand der Eigenerklärung nach dem Mindestlohngesetz.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-23
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-06-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“A) Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des...”
A) Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich „Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
B) Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
C) Fristen, Zeitplan
Es gelten folgende verbindliche Termine und Fristen: Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist): 23.7.2019, 10.00 Uhr
Anträge, die später eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Letzter Termin zum Stellen von Bewerberfragen: 15.7.2019, 23.59 Uhr
Bewerberfragen, die später eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die G. I. B. GmbH beabsichtigt, das Vergabeverfahren nach folgendem voraussichtlichen Terminplan abzuwickeln:
— Einladung zur Abgabe eines ersten Angebots 2.8.2019,
— Angebotsabgabe (Angebotsfrist) bis 3.9.2019,
— Durchführung der Verhandlungen September 2019,
— Abgabe des finalen Angebots bis Oktober 2019,
— Versenden der Vorabinformation gem. § 134 GWB November 2019,
— Frühestmögliche Zuschlagserteilung November 2019,
— Geplanter Leistungsbeginn 1.12.2019,
— Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMY190
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 411-1691📞
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 411-1691📞
Fax: +49 2514112165 📠
Quelle: OJS 2019/S 120-294299 (2019-06-21)
Ergänzende Angaben (2019-07-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Mit dem Projekt „Berufswahlpass (BWP) 4.0“ führt die G.I.B. mbH ein Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines internetbasierten E-Portfolios zur...”
Kurze Beschreibung
Mit dem Projekt „Berufswahlpass (BWP) 4.0“ führt die G.I.B. mbH ein Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines internetbasierten E-Portfolios zur Beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern durch. Am Ende des Projektes steht ein für alle beteiligten Bundesländer nutzbarer Berufswahlpass 4.0 zur Verfügung. Neben der G.I.B. mbH sind an dem Projektvorhaben beteiligt:
— Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS),
— Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB),
— Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF),
— Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB),
— Bundesagentur für Arbeit (BA) und
— Kultusministerien weiterer Bundesländer.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt die Finanzierung des Projekts zur Verfügung. Der neue Berufswahlpass soll internetbasiert sein und als App und responsive Webanwendung auf allen gängigen mobilen und stationären Endgeräten genutzt werden können. Zusätzliche Informationen finden sich in Ziffer II.2.4).
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 120-294299
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-07-23 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2019-08-06 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2019/S 146-360444 (2019-07-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wissenschaftliche Begleitung BWP 4.0 Los 3
01-2019-EU BWP 4.0
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der neue Berufswahlpass soll internetbasiert sein und als App und responsive Webanwendung auf allen gängigen mobilen und stationären Endgeräten genutzt...”
Beschreibung der Beschaffung
Der neue Berufswahlpass soll internetbasiert sein und als App und responsive Webanwendung auf allen gängigen mobilen und stationären Endgeräten genutzt werden können. Mit der Neukonzeption des Berufswahlpasses soll ein Instrument entwickelt werden, das die heterogenen Ausgangslagen der Schülerschaft berücksichtigt und die neuen Möglichkeiten der digitalen Lernbegleitung aufnimmt. Der zukünftige BWP 4.0 soll auf Basis wissenschaftlicher Er-kenntnisse und unter Berücksichtigung des medialen Nutzerverhaltens als digitales Lerninstrumentarium dienen. Durch die Entwicklung eines digitalisierten Berufswahlpasses mit mobiler Anwendung soll die Nutzung des Portfolioinstruments stärker an der Praxis ausgerichtet und das Instrument den veränderten Lern- und Informationsbedürfnissen der Jugendlichen gerecht werden.
Es soll in der Zukunft mit dem BWP 4.0 dabei ein digitales Lerninstrument zur Verfügung stehen, welches die Jugendlichen in ihrer Eigenverantwortung und Selbststeuerung stärkt, sie bei der Entwicklung ihrer Berufswahlkompetenz unterstützt und als Portfolioinstrument zur Dokumentation der Prozessschritte und -ergebnisse dienen soll. Die digitalen Möglichkeiten zur eigenen Steuerung des Lernprozesses und zur Förderung der Motivation sollen mithilfe des Instrumentes genutzt werden und somit zur umfassenden Nutzung durch die Jugendlichen beitragen.
Hauptzielgruppe des BWP 4.0 sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis 13 von allen allgemeinbildenden Schulformen sowie Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen in Bildungsgängen, die nicht zu einem Berufsabschluss führen. Weitere Nutzergruppen sind Lehrerinnen und Lehrer und ggf. weitere Nutzer*innen. Der BWP 4.0 soll dabei diversitätssensibel, klischeefrei, inklusiv und kultursensibel gestaltet werden, um den unterschiedlichen Anforderungen seiner Nutzer*innen-Gruppe zu entsprechen. Zur Verwaltung/Administration, Content-Pflege und Statistik/Reporting sollen weitere Akteure Zugang zu einem eigenen Bereich des BWP 4.0 erhalten. Zu diesen Akteuren gehören u. a. Schulen, Schulverwaltung, Ministerien, Beraterinnen und Berater der Bundesagentur für Arbeit und Kommunale Koordinierungsstellen.
Kernaspekt des Loses 3 ist die Konzeption, Begleitung und Auswertung der iterativen Entwicklungs- und Erprobungsphase, Vorgesehenes Budget: 110 000 EUR. Weitere Einzelheiten sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung, die Anlage 1 der Teilnahmeunterlagen aus Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung ist, entnommen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsumsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Sofern optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur...”
Beschreibung der Optionen
Sofern optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 120-294299
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: InterVal GmbH
Postanschrift: Habersaathstr. 58
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“A) Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des...”
A) Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich „Kommunikation“ zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
B) Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
C) Fristen, Zeitplan
Die G.I.B. GmbH beabsichtigt, das Vergabeverfahren nach folgendem voraussichtlichen Terminplan abzuwickeln:
Einladung zur Abgabe eines ersten Angebots: 13.8.2019
Angebotsabgabe (Angebotsfrist) bis: 13.9.2019
Durchführung der Verhandlungen: Oktober 2019
Abgabe des finalen Angebots bis: November 2019
Versenden der Vorabinformation gem. § 134 GWB: November 2019
Frühestmögliche Zuschlagserteilung: November 2019
Geplanter Leistungsbeginn: 1.12.2019
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMDM3R
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind;
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten;
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
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Quelle: OJS 2019/S 236-579729 (2019-12-04)