Digitales Lernen kommt den Lerngewohnheiten der jüngeren Generation und ihrem Wunsch nach Flexibilität entgegen, ist leicht zugänglich und kann an den individuellen Lernbedarf angepasst werden. Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main realisiert deshalb Zukunftswerkstätten in den 2 Berufsbildungs- und Technologiezentren, um die Potenziale digitaler Anwendungen optimal für die Berufsausbildung zu nutzen. Zu den Zielgruppen gehören die Lernenden (Schüler, Auszubildenden und Lehrgangsteilnehmer) genauso wie die Lehrenden, also die Ausbilder/innen in den 2 Berufsbildungs- und Technologiezentren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-18.
Auftragsbekanntmachung (2019-06-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
Postanschrift: Bockenheimer Landstraße 21
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Kapellmann und Partner mbH, Ulmenstr. 37-39, 60325 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69719133-56📞
E-Mail: julian.linz@kapellmann.de📧
Fax: +49 69719133-91 📠
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.hwk-rhein-main.de/de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: www.dtvp.de🌏
Teilnahme-URL: www.dtvp.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Handwerkskammer
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Wissenschaftliche Begleitung Zukunftswerkstatt der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
4169/2017”
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦
Kurze Beschreibung:
“Digitales Lernen kommt den Lerngewohnheiten der jüngeren Generation und ihrem Wunsch nach Flexibilität entgegen, ist leicht zugänglich und kann an den...”
Kurze Beschreibung
Digitales Lernen kommt den Lerngewohnheiten der jüngeren Generation und ihrem Wunsch nach Flexibilität entgegen, ist leicht zugänglich und kann an den individuellen Lernbedarf angepasst werden. Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main realisiert deshalb Zukunftswerkstätten in den 2 Berufsbildungs- und Technologiezentren, um die Potenziale digitaler Anwendungen optimal für die Berufsausbildung zu nutzen. Zu den Zielgruppen gehören die Lernenden (Schüler, Auszubildenden und Lehrgangsteilnehmer) genauso wie die Lehrenden, also die Ausbilder/innen in den 2 Berufsbildungs- und Technologiezentren.
1️⃣
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Zukunftswerkstätten sollen die digitalen Kompetenzen gestärkt und digitale Inhalte verstärkt in bestehende Lehrinhalte (Berufsorientierung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Zukunftswerkstätten sollen die digitalen Kompetenzen gestärkt und digitale Inhalte verstärkt in bestehende Lehrinhalte (Berufsorientierung, Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung und die Meistervorbereitung) integriert werden. Ausbildungsmeister sollen die notwendigen Freiräume zur Entwicklung digitaler Kursinhalte in den Werkstätten der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main erhalten. Dabei geht es im Kern, um die zukunftsgerechte Ausgestaltung bestehender Kursangebote und die Integration bestehender digitaler, innovativer Technologien (CNC, 3D-Druck, etc.). Die entwickelten Inhalte sollen allen hessischen Lehrgangsträgern zur Verfügung gestellt werden.
Die wissenschaftliche Begleitung könnte beispielsweise auch mit einem Promotionsvorhaben verbunden sein. Die Fragestellung der Doktorarbeit könnte in der qualitätsbezogenen Dokumentation der Aspekte Konzeption, Umsetzung und Wirkungsnachweis von ausgewählten Teilen der Zukunftswerkstatt verortet sein. Seitens der Wissenschaft würde die Kooperation mit Anwendungspartnern und die in diesem Zusammenhang zu einer möglichen Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses führen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Übersteigt die Anzahl der grundsätzlich geeigneten Bewerber die geplante Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird die...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Übersteigt die Anzahl der grundsätzlich geeigneten Bewerber die geplante Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Dies wird anhand der folgenden Kriterien beurteilt:
Drei ausgewählte Referenzen zu vergleichbaren Projekten werden mehr als 2 Referenzen eingereicht, werden die 2 besten Referenzen bei der Bewerberauswahl herangezogen. Jede ausgewählte Referenz wird nach den folgenden Unterkriterien bewertet:
Art des Projekts
Volumen des Projekts zwischen 100 000,00 EUR und 500 000,00 EUR
Dauer des Projektes länger als 3 Jahre
Öffentlich gefördertes Projekt
Referenzierte Tätigkeit erfolgte für HWK/IHK
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 3 Monate ab Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung.
b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB oder etwaiger Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB. (Vordruck in den Bewerbungsunterlagen enthalten).
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählt auch die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auf Antrag des Betroffenen (§ 150 GewO).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Eigenerklärung über den jährlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Vordruck in den Bewerbungsunterlagen enthalten).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vergleiche Unternehmensreferenzen/Referenzen zu einschlägigen Projekten mit folgenden Themen:
Technikdidaktik im Bereich der beruflichen Aus- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vergleiche Unternehmensreferenzen/Referenzen zu einschlägigen Projekten mit folgenden Themen:
Technikdidaktik im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Projekt in der angewandten Forschung
Umsetzung digitaler, berufsbezogener Didaktik
Zusammenarbeit mit handwerklichen Organisationen Innungen/Fachverbänden/Handwerkskammern
Blended Learning Arrangements
Berufsrelevante IT im gewerblich-technischen Bereich
Umsetzung und Durchführung von Sensibilisierungsworkshops (digital/analog) von Personal/Ausbildungsmeistern zwecks Anwendung von didaktischen und digitalen Lehrangeboten
Erstellung und Nutzbarmachung von Lernvideos sowie deren sinnvollen methodischen und didaktischen Anwendung
Berufsorientierung /Vorbereitung von Lehrkräften auf die Berufsorientierung
Nachhaltigkeit/Energieeffizienz
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-22
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-22 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter http://www.dtvp.de zur Verfügung gestellt.
Die Kommunikation erfolgt ausschlißlich über...”
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter http://www.dtvp.de zur Verfügung gestellt.
Die Kommunikation erfolgt ausschlißlich über www.dtvp.de.
Der Zuschlag erfolgt über www.dtvp.de
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 116-284972 (2019-06-18)