Dataport bietet Kunden in Schleswig-Holstein zurzeit Dienstleistungen zur Fachanwendung PROSOZ/W an, mit der Kommunen Anträge auf Wohngeld bearbeiten und Wohngeldleistungen verwalten. PROSOZ Herten hat die Weiterentwicklung und Pflege zu PROSOZ/W für sämtliche Kunden zum 30.6.2020 gekündigt. Daher wird nun ein neuer Partner gesucht, der eine Fachanwendung zum Wohngeld und Dienstleistungen zur Bereitstellung, Einführung und Pflege dieser Fachanwendung anbietet. Dataport soll in die Lage versetzt werden, die Nutzung der Fachanwendung eigenen Kunden anbieten und Dienstleistungen des Herstellers abrufen zu können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: DP-2019000040
Kurze Beschreibung:
Dataport bietet Kunden in Schleswig-Holstein zurzeit Dienstleistungen zur Fachanwendung PROSOZ/W an, mit der Kommunen Anträge auf Wohngeld bearbeiten und Wohngeldleistungen verwalten.
PROSOZ Herten hat die Weiterentwicklung und Pflege zu PROSOZ/W für sämtliche Kunden zum 30.6.2020 gekündigt. Daher wird nun ein neuer Partner gesucht, der eine Fachanwendung zum Wohngeld und Dienstleistungen zur Bereitstellung, Einführung und Pflege dieser Fachanwendung anbietet.
Dataport soll in die Lage versetzt werden, die Nutzung der Fachanwendung eigenen Kunden anbieten und Dienstleistungen des Herstellers abrufen zu können.
Dataport bietet Kunden in Schleswig-Holstein zurzeit Dienstleistungen zur Fachanwendung PROSOZ/W an, mit der Kommunen Anträge auf Wohngeld bearbeiten und Wohngeldleistungen verwalten.
PROSOZ Herten hat die Weiterentwicklung und Pflege zu PROSOZ/W für sämtliche Kunden zum 30.6.2020 gekündigt. Daher wird nun ein neuer Partner gesucht, der eine Fachanwendung zum Wohngeld und Dienstleistungen zur Bereitstellung, Einführung und Pflege dieser Fachanwendung anbietet.
Dataport soll in die Lage versetzt werden, die Nutzung der Fachanwendung eigenen Kunden anbieten und Dienstleistungen des Herstellers abrufen zu können.
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw.Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekannt gemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/ Unklarheiten/ Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B— Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw.Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekannt gemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/ Unklarheiten/ Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B— Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dataport bietet Kunden in Schleswig-Holstein zurzeit Dienstleistungen zur Fachanwendung PROSOZ/W an, mit der Kommunen Anträge auf Wohngeld bearbeiten und Wohngeldleistungen verwalten.
PROSOZ Herten hat die Weiterentwicklung und Pflege zu PROSOZ/W für sämtliche Kunden zum 30.6.2020 gekündigt. Daher wird nun ein neuer Partner gesucht, der eine Fachanwendung zum Wohngeld und Dienstleistungen zur Bereitstellung, Einführung und Pflege dieser Fachanwendung anbietet.
PROSOZ Herten hat die Weiterentwicklung und Pflege zu PROSOZ/W für sämtliche Kunden zum 30.6.2020 gekündigt. Daher wird nun ein neuer Partner gesucht, der eine Fachanwendung zum Wohngeld und Dienstleistungen zur Bereitstellung, Einführung und Pflege dieser Fachanwendung anbietet.
Dataport soll in die Lage versetzt werden, die Nutzung der Fachanwendung eigenen Kunden anbieten und Dienstleistungen des Herstellers abrufen zu können.
Rahmenvertrag über die Lieferung einer Fachanwendung zur Unterstützung der Bearbeitung von Wohngeldanträgen und Verwaltung von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sowie die Erbringung von Projektleistungen zur Anpassung der Fachanwendung an die fachlichen und technischen Anforderungen der Kunden (inkl. Customizing für jeden Kunden), die Erbringung von Projektleistungen zur Einführung (inkl. Schulungen, Datenmigration), die Unterstützung des Roll-Outs der Fachanwendung (Leistungen zur Installation und Bereitstellung) und Pflege und Support zur gelieferten Software bzw. der eingeführten Fachanwendung.
Rahmenvertrag über die Lieferung einer Fachanwendung zur Unterstützung der Bearbeitung von Wohngeldanträgen und Verwaltung von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sowie die Erbringung von Projektleistungen zur Anpassung der Fachanwendung an die fachlichen und technischen Anforderungen der Kunden (inkl. Customizing für jeden Kunden), die Erbringung von Projektleistungen zur Einführung (inkl. Schulungen, Datenmigration), die Unterstützung des Roll-Outs der Fachanwendung (Leistungen zur Installation und Bereitstellung) und Pflege und Support zur gelieferten Software bzw. der eingeführten Fachanwendung.
Dataport bietet Kunden in Schleswig-Holstein zurzeit Dienstleistungen zur Fachanwendung PROSOZ/W an, mit der Kommunen Anträge auf Wohngeld bearbeiten und Wohngeldleistungen verwalten. Grundlage ist eine Kooperation mit dem Hersteller PROSOZ Herten. PROSOZ Herten hat die Weiterentwicklung und Pflege zu PROSOZ/W für sämtliche Kunden zum 30.6.2020 gekündigt. Daher wird nun ein neuer Partner gesucht, der eine Fachanwendung zum Wohngeld und Dienstleistungen zur Bereitstellung, Einführung und Pflege dieser Fachanwendung anbietet.
Dataport bietet Kunden in Schleswig-Holstein zurzeit Dienstleistungen zur Fachanwendung PROSOZ/W an, mit der Kommunen Anträge auf Wohngeld bearbeiten und Wohngeldleistungen verwalten. Grundlage ist eine Kooperation mit dem Hersteller PROSOZ Herten. PROSOZ Herten hat die Weiterentwicklung und Pflege zu PROSOZ/W für sämtliche Kunden zum 30.6.2020 gekündigt. Daher wird nun ein neuer Partner gesucht, der eine Fachanwendung zum Wohngeld und Dienstleistungen zur Bereitstellung, Einführung und Pflege dieser Fachanwendung anbietet.
Dataport soll in die Lage versetzt werden, die Nutzung der Fachanwendung eigenen Kunden anbieten und Dienstleistungen des Herstellers abrufen zu können. Bedarf besteht insbesondere bei ca. 80 PROSOZ/W-Kunden in Schleswig-Holstein mit ca. 190 Arbeitsplätzen. Dataport möchte darüber hinaus die Nutzung der Fachanwendung sowie Leistungen zur Fachanwendung bundesweit anbieten dürfen. Eine Mindestabnahme kann nicht garantiert werden. Bei den oben genannten Mengenangaben handelt es sich um Schätzwerte, ermittelt auf der Grundlage des Bedarfs zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens. Diese Zahlenangaben sind unverbindlich; aus ihnen können keine Ansprüche abgeleitet werden. Für die Lieferung maßgebend ist der tatsächliche Bedarf des Auftraggebers. Der Auftragnehmer muss auch die Bedarfe liefern, die über den geschätzten Mengen liegen, bis zu einer Höchstmenge von 150 % der angegebenen Schätzwerte.
Dataport soll in die Lage versetzt werden, die Nutzung der Fachanwendung eigenen Kunden anbieten und Dienstleistungen des Herstellers abrufen zu können. Bedarf besteht insbesondere bei ca. 80 PROSOZ/W-Kunden in Schleswig-Holstein mit ca. 190 Arbeitsplätzen. Dataport möchte darüber hinaus die Nutzung der Fachanwendung sowie Leistungen zur Fachanwendung bundesweit anbieten dürfen. Eine Mindestabnahme kann nicht garantiert werden. Bei den oben genannten Mengenangaben handelt es sich um Schätzwerte, ermittelt auf der Grundlage des Bedarfs zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens. Diese Zahlenangaben sind unverbindlich; aus ihnen können keine Ansprüche abgeleitet werden. Für die Lieferung maßgebend ist der tatsächliche Bedarf des Auftraggebers. Der Auftragnehmer muss auch die Bedarfe liefern, die über den geschätzten Mengen liegen, bis zu einer Höchstmenge von 150 % der angegebenen Schätzwerte.
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens werden folgende Leistungen vergeben:
a) Lieferung der Fachanwendung zur Unterstützung der Bearbeitung von Wohngeldanträgen und Verwaltung von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz;
b) Erbringung von Projektleistungen zur Anpassung der Fachanwendung an die fachlichen und technischen Anforderungen der Kunden (inkl. Customizing für jeden Kunden);
c) Erbringung von Projektleistungen zur Einführung (inkl. Schulungen, Datenmigration);
d) Unterstützung des Roll-Outs der Fachanwendung (Leistungen zur Installation und Bereitstellung);
e) Pflege und Support zur gelieferten Software bzw. der eingeführten Fachanwendung.
Dauer: 48 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als fachkundig ist nur derjenige Bewerber anzusehen, der über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt, um den zu vergebenden Auftrag ord-nungsgemäß durchzuführen. Ein Bewerber gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position und seiner strategi-schen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln gibt, den zu vergeben-den Auftrag (bzw. den ihn davon betreffenden Teil) fachgerecht ausführen zu können. Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmer-schaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines privilegierten Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht.
Als fachkundig ist nur derjenige Bewerber anzusehen, der über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt, um den zu vergebenden Auftrag ord-nungsgemäß durchzuführen. Ein Bewerber gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position und seiner strategi-schen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln gibt, den zu vergeben-den Auftrag (bzw. den ihn davon betreffenden Teil) fachgerecht ausführen zu können. Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmer-schaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines privilegierten Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht.
Zur Feststellung der Fachkunde werden die Angaben zum Eignungskriterium Unternehmensbeschreibung ausgewertet. Der Bewerber füllt dazu im Bieteras-sistenten der eVergabe unter dem Punkt „Teilnehmaunterlagen“ im Unterpunkt „Eignungskriterien“ unter Fachkunde“ das Feld „Unternehmensbeschreibung gemäß den dort gegebenen Hinweisen aus oder lädt eine Unternehmensbe-schreibung als eigene Anlage gemäß den Vorgaben im Bieterassistenten hoch.
Zur Feststellung der Fachkunde werden die Angaben zum Eignungskriterium Unternehmensbeschreibung ausgewertet. Der Bewerber füllt dazu im Bieteras-sistenten der eVergabe unter dem Punkt „Teilnehmaunterlagen“ im Unterpunkt „Eignungskriterien“ unter Fachkunde“ das Feld „Unternehmensbeschreibung gemäß den dort gegebenen Hinweisen aus oder lädt eine Unternehmensbe-schreibung als eigene Anlage gemäß den Vorgaben im Bieterassistenten hoch.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Für die Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wurden folgende Bewertungskriterien festgelegt:
1) Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Gewichtung: 10 % [Auswertung der ANLAGE Umsatz]
5 Punkte erhält der Bewerber für eine kontinuierliche oder zunehmende bzw. bis maximal 5 % rückläufige Umsatzentwicklung. Die Umsatzentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. Bei einem rück-läufigen Umsatz von > 5 % bis < = 7 % erhält der Bewerber 2 Punkte. Bei einem rückläufigen Umsatz von > 7 % erhält der Bewerber 0 Punkte.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5 Punkte erhält der Bewerber für eine kontinuierliche oder zunehmende bzw. bis maximal 5 % rückläufige Umsatzentwicklung. Die Umsatzentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. Bei einem rück-läufigen Umsatz von > 5 % bis < = 7 % erhält der Bewerber 2 Punkte. Bei einem rückläufigen Umsatz von > 7 % erhält der Bewerber 0 Punkte.
Mindeststandards:
Alle Ausschlusskriterien sowie alle derzeit feststehenden weiteren Zuschlags- und Bewertungskriterien ergeben sich aus den Vergabeunterlagen und insbesondere auch aus dem Dokument „ANLAGE Leistungsbewertung- Kriterienkatalog“. Diese Unterlagen sind unter dem unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich.
Alle Ausschlusskriterien sowie alle derzeit feststehenden weiteren Zuschlags- und Bewertungskriterien ergeben sich aus den Vergabeunterlagen und insbesondere auch aus dem Dokument „ANLAGE Leistungsbewertung- Kriterienkatalog“. Diese Unterlagen sind unter dem unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand, Referenzen, Gewichtung: 70 %
Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem Referenzen. Das Notensystem sowie weitere Angaben hierzu sind in der „ANLAGE_Bewertungsmatrix_Eignungsprüfung“ und in „Teil A Teilnahmeunterlage“ in den Vergabeunterlagen enthalten. Der Bewerber muss mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt benennen. Diese muss eine ausführliche Darstellung Bereitstellung und Pflege einer Wohngeldlösung für öffentlich-rechtliche Auftraggeber aus laufenden oder in den letzten 3 Jahren abgeschlossenen Projekten mit detaillierter Beschreibung des Projektinhalts und Realisierungszeitraums. Es sollten Erfahrungen zu mindestens einer großen oder mehreren kleineren Wohngeldbehörden und der Betreuung von mind. 80 Anwendern vorliegen.
Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem Referenzen. Das Notensystem sowie weitere Angaben hierzu sind in der „ANLAGE_Bewertungsmatrix_Eignungsprüfung“ und in „Teil A Teilnahmeunterlage“ in den Vergabeunterlagen enthalten. Der Bewerber muss mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt benennen. Diese muss eine ausführliche Darstellung Bereitstellung und Pflege einer Wohngeldlösung für öffentlich-rechtliche Auftraggeber aus laufenden oder in den letzten 3 Jahren abgeschlossenen Projekten mit detaillierter Beschreibung des Projektinhalts und Realisierungszeitraums. Es sollten Erfahrungen zu mindestens einer großen oder mehreren kleineren Wohngeldbehörden und der Betreuung von mind. 80 Anwendern vorliegen.
2) Beschäftigtenzahlen, Gewichtung: 5 %
Für das Kriterium „Beschäftigtenzahlen“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem „Personalstärke“. Das Notensystem sowie weitere Angaben hierzu sind in der „ANLAGE_Bewertungsmatrix_Eignungsprüfung“ und in „Teil A Teilnahmeunterlage“ in den Vergabeunterlagen enthalten.
Für das Kriterium „Beschäftigtenzahlen“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem „Personalstärke“. Das Notensystem sowie weitere Angaben hierzu sind in der „ANLAGE_Bewertungsmatrix_Eignungsprüfung“ und in „Teil A Teilnahmeunterlage“ in den Vergabeunterlagen enthalten.
Der Bewerber muss liegen einschlägige Profile und Referenzen zu Mitarbeiter/innen vorlegen und als Anlage zu seinem Teilnahmeantrag im Bieterassistenten der eVergabe hochladen. Es müssen jeweils mindestens vorgelegt werden:
a) 3 Profile für die Weiterentwicklung und Pflege der Fachanwendung (Programmierung),
b) 2 Profile für die technische Administration der Anwendung bzw. für die technische Betreuung der Kunden,
c) 3 Profile für die Anwenderbetreuung und Durchführung von Schulungen.
Für das Kriterium „Darstellung Qualifiziertes Personal“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem „Personalstärke“. Das Notensystem sowie weitere Angaben hierzu sind in der „ANLAGE_Bewertungsmatrix_Eignungsprüfung“ und in „Teil A Teilnahmeunterlage“ in den Vergabeunterlagen enthalten.
Für das Kriterium „Darstellung Qualifiziertes Personal“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem „Personalstärke“. Das Notensystem sowie weitere Angaben hierzu sind in der „ANLAGE_Bewertungsmatrix_Eignungsprüfung“ und in „Teil A Teilnahmeunterlage“ in den Vergabeunterlagen enthalten.
4) Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Gewichtung: 10 %
Für das Kriterium „Maßnahmen zur Qualitätssicherung“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5.
a) 5 Punkte: Das Unternehmen besitzt ein gültiges Zertifikat, das einem Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2008 gleichwertig ist; eine Kopie dieses Zertifikats ist beigefügt bzw. Unternehmen besitzt ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2008; eine Kopie dieses Zertifikats ist beigefügt.
a) 5 Punkte: Das Unternehmen besitzt ein gültiges Zertifikat, das einem Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2008 gleichwertig ist; eine Kopie dieses Zertifikats ist beigefügt bzw. Unternehmen besitzt ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2008; eine Kopie dieses Zertifikats ist beigefügt.
b) 2 Punkte: Das Unternehmen ist nicht zertifiziert, aber hat gem. Darstellung all-gemeine QM-Maßnahmen für alle Geschäftsabläufe implementiert.
c) 0 Punkte: Das Unternehmen hat keine allgemeinen QM-Maßnahmen für alle Geschäftsabläufe implementiert.
Das Notensystem sowie weitere Angaben hierzu sind auch in der ANLAGE_Bewertungsmatrix_Eignungsprüfung“ und in „Teil A Teilnahmeunterlage“ in den Vergabeunterlagen enthalten.
Gesamtergebnis Eignung:
Für die Teilnahmeanträge der geeigneten Bewerber wird aus den jeweils erzielten Punktwerten zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ein Gesamtergebnis „Leistungsfähigkeit“ errechnet. Dazu wird die Gewichtung:
Für die Teilnahmeanträge der geeigneten Bewerber wird aus den jeweils erzielten Punktwerten zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ein Gesamtergebnis „Leistungsfähigkeit“ errechnet. Dazu wird die Gewichtung:
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 10 %
— Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 90 %
angewendet. Aufgrund der erreichten Punktzahl bildet die Vergabestelle eine Rangfolge der Bewerber (siehe Ziffer 5.5.).
Mindeststandards:
Alle Ausschlusskriterien sowie alle derzeit feststehenden weiteren Zuschlags- und Bewertungskriterien ergeben sich aus den Vergabeunterlagen und insbesondere auch aus dem Dokument "ANLAGE Leistungsbewertung- Kriterienkatalog". Diese Unterlagen sind unter dem unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich.
Alle Ausschlusskriterien sowie alle derzeit feststehenden weiteren Zuschlags- und Bewertungskriterien ergeben sich aus den Vergabeunterlagen und insbesondere auch aus dem Dokument "ANLAGE Leistungsbewertung- Kriterienkatalog". Diese Unterlagen sind unter dem unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Mindestens 5 geeignete Bewerber mit der höchsten Benotung gemäß Ziffer 5.4.2. werden zu Vertragsverhandlungen aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, weitere Unternehmen zu Vertragsverhandlungen aufzufordern, wenn die Art bzw. Anzahl der Bewerbungen dies begründet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Mindestens 5 geeignete Bewerber mit der höchsten Benotung gemäß Ziffer 5.4.2. werden zu Vertragsverhandlungen aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, weitere Unternehmen zu Vertragsverhandlungen aufzufordern, wenn die Art bzw. Anzahl der Bewerbungen dies begründet.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-10-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw.Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekannt gemacht werden können.
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw.Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekannt gemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/ Unklarheiten/ Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Erkennt ein Bieter Fehler/ Unklarheiten/ Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B— Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B— Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Quelle: OJS 2019/S 167-408147 (2019-08-28)
Ergänzende Angaben (2019-09-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dataport bietet Kunden in Schleswig-Holstein zurzeit Dienstleistungen zur Fachanwendung Prosoz/W an, mit der Kommunen Anträge auf Wohngeld bearbeiten und Wohngeldleistungen verwalten.
Prosoz Herten hat die Weiterentwicklung und Pflege zu Prosoz/W für sämtliche Kunden zum 30.6.2020 gekündigt. Daher wird nun ein neuer Partner gesucht, der eine Fachanwendung zum Wohngeld und Dienstleistungen zur Bereitstellung, Einführung und Pflege dieser Fachanwendung anbietet.
Dataport soll in die Lage versetzt werden, die Nutzung der Fachanwendung eigenen Kunden anbieten und Dienstleistungen des Herstellers abrufen zu können.
Dataport bietet Kunden in Schleswig-Holstein zurzeit Dienstleistungen zur Fachanwendung Prosoz/W an, mit der Kommunen Anträge auf Wohngeld bearbeiten und Wohngeldleistungen verwalten.
Prosoz Herten hat die Weiterentwicklung und Pflege zu Prosoz/W für sämtliche Kunden zum 30.6.2020 gekündigt. Daher wird nun ein neuer Partner gesucht, der eine Fachanwendung zum Wohngeld und Dienstleistungen zur Bereitstellung, Einführung und Pflege dieser Fachanwendung anbietet.
Dataport soll in die Lage versetzt werden, die Nutzung der Fachanwendung eigenen Kunden anbieten und Dienstleistungen des Herstellers abrufen zu können.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Dataport bietet Kunden in Schleswig-Holstein zurzeit Dienstleistungen zur Fachanwendung Prosoz/W an, mit der Kommunen Anträge auf Wohngeld bearbeiten und Wohngeldleistungen verwalten.
Prosoz Herten hat die Weiterentwicklung und Pflege zu Prosoz/W für sämtliche Kunden zum 30.6.2020 gekündigt. Daher wird nun ein neuer Partner gesucht, der eine Fachanwendung zum Wohngeld und Dienstleistungen zur Bereitstellung, Einführung und Pflege dieser Fachanwendung anbietet.
Prosoz Herten hat die Weiterentwicklung und Pflege zu Prosoz/W für sämtliche Kunden zum 30.6.2020 gekündigt. Daher wird nun ein neuer Partner gesucht, der eine Fachanwendung zum Wohngeld und Dienstleistungen zur Bereitstellung, Einführung und Pflege dieser Fachanwendung anbietet.
Quelle: OJS 2019/S 190-461990 (2019-09-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dataport bietet Kunden in Schleswig-Holstein zurzeit Dienstleistungen zur Fachanwendung PROSOZ/W an, mit der Kommunen Anträge auf Wohngeld bearbeiten und Wohngeldleistungen verwalten.
PROSOZ Herten hat die Weiterentwicklung und Pflege zu PROSOZ/W für sämtliche Kunden zum 30.06.2020 gekündigt. Daher wird nun ein neuer Partner gesucht, der eine Fachanwendung zum Wohngeld und Dienstleistungen zur Bereitstellung, Einführung und Pflege dieser Fachanwendung anbietet.
Dataport soll in die Lage versetzt werden, die Nutzung der Fachanwendung eigenen Kunden anbieten und Dienstleistungen des Herstellers abrufen zu können.
Dataport bietet Kunden in Schleswig-Holstein zurzeit Dienstleistungen zur Fachanwendung PROSOZ/W an, mit der Kommunen Anträge auf Wohngeld bearbeiten und Wohngeldleistungen verwalten.
PROSOZ Herten hat die Weiterentwicklung und Pflege zu PROSOZ/W für sämtliche Kunden zum 30.06.2020 gekündigt. Daher wird nun ein neuer Partner gesucht, der eine Fachanwendung zum Wohngeld und Dienstleistungen zur Bereitstellung, Einführung und Pflege dieser Fachanwendung anbietet.
Dataport soll in die Lage versetzt werden, die Nutzung der Fachanwendung eigenen Kunden anbieten und Dienstleistungen des Herstellers abrufen zu können.
Gesamtwert des Auftrags: 2 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw.Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekannt gemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als‚ Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B— Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw.Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekannt gemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als‚ Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B— Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
PROSOZ Herten hat die Weiterentwicklung und Pflege zu PROSOZ/W für sämtliche Kunden zum 30.06.2020 gekündigt. Daher wird nun ein neuer Partner gesucht, der eine Fachanwendung zum Wohngeld und Dienstleistungen zur Bereitstellung, Einführung und Pflege dieser Fachanwendung anbietet.
PROSOZ Herten hat die Weiterentwicklung und Pflege zu PROSOZ/W für sämtliche Kunden zum 30.06.2020 gekündigt. Daher wird nun ein neuer Partner gesucht, der eine Fachanwendung zum Wohngeld und Dienstleistungen zur Bereitstellung, Einführung und Pflege dieser Fachanwendung anbietet.
Dataport bietet Kunden in Schleswig-Holstein zurzeit Dienstleistungen zur Fachanwendung PROSOZ/W an, mit der Kommunen Anträge auf Wohngeld bearbeiten und Wohngeldleistungen verwalten. Grundlage ist eine Kooperation mit dem Hersteller PROSOZ Herten. PROSOZ Herten hat die Weiterentwicklung und Pflege zu PROSOZ/W für sämtliche Kunden zum 30.06.2020 gekündigt. Daher wird nun ein neuer Partner gesucht, der eine Fachanwendung zum Wohngeld und Dienstleistungen zur Bereitstellung, Einführung und Pflege dieser Fachanwendung anbietet.
Dataport bietet Kunden in Schleswig-Holstein zurzeit Dienstleistungen zur Fachanwendung PROSOZ/W an, mit der Kommunen Anträge auf Wohngeld bearbeiten und Wohngeldleistungen verwalten. Grundlage ist eine Kooperation mit dem Hersteller PROSOZ Herten. PROSOZ Herten hat die Weiterentwicklung und Pflege zu PROSOZ/W für sämtliche Kunden zum 30.06.2020 gekündigt. Daher wird nun ein neuer Partner gesucht, der eine Fachanwendung zum Wohngeld und Dienstleistungen zur Bereitstellung, Einführung und Pflege dieser Fachanwendung anbietet.
Dataport soll in die Lage versetzt werden, die Nutzung der Fachanwendung eigenen Kunden anbieten und Dienstleistungen des Herstellers abrufen zu können. Bedarf besteht insbesondere bei ca. 80 PROSOZ/W-Kunden in Schleswig-Holstein mit ca. 190 Arbeitsplätzen und beim Land Bremen und Bremerhaven mit dort insgesamt bis zu 70 Arbeitsplätzen bzw. Anwendern. Dataport möchte darüber hinaus die Nutzung der Fachanwendung sowie Leistungen zur Fachanwendung bundesweit anbieten dürfen. Eine Mindestabnahme kann nicht garantiert werden. Bei den oben genannten Mengenangaben handelt es sich um Schätzwerte, ermittelt auf der Grundlage des Bedarfs zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens. Diese Zahlenangaben sind unverbindlich; aus ihnen können keine Ansprüche abgeleitet werden. Für die Lieferung maßgebend ist der tatsächliche Bedarf des Auftraggebers. Der Auftragnehmer muss auch die Bedarfe liefern, die über den geschätzten Mengen liegen, bis zu einer Höchstmenge von 150% der angegebenen Schätzwerte.
Dataport soll in die Lage versetzt werden, die Nutzung der Fachanwendung eigenen Kunden anbieten und Dienstleistungen des Herstellers abrufen zu können. Bedarf besteht insbesondere bei ca. 80 PROSOZ/W-Kunden in Schleswig-Holstein mit ca. 190 Arbeitsplätzen und beim Land Bremen und Bremerhaven mit dort insgesamt bis zu 70 Arbeitsplätzen bzw. Anwendern. Dataport möchte darüber hinaus die Nutzung der Fachanwendung sowie Leistungen zur Fachanwendung bundesweit anbieten dürfen. Eine Mindestabnahme kann nicht garantiert werden. Bei den oben genannten Mengenangaben handelt es sich um Schätzwerte, ermittelt auf der Grundlage des Bedarfs zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens. Diese Zahlenangaben sind unverbindlich; aus ihnen können keine Ansprüche abgeleitet werden. Für die Lieferung maßgebend ist der tatsächliche Bedarf des Auftraggebers. Der Auftragnehmer muss auch die Bedarfe liefern, die über den geschätzten Mengen liegen, bis zu einer Höchstmenge von 150% der angegebenen Schätzwerte.
a) Lieferung der Fachanwendung zur Unterstützung der Bearbeitung von Wohngeldanträgen und Verwaltung von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
b) Erbringung von Projektleistungen zur Anpassung der Fachanwendung an die fachlichen und technischen Anforderungen der Kunden (inkl. Customizing für jeden Kunden)
c) Erbringung von Projektleistungen zur Einführung (inkl. Schulungen, Datenmigration)
d) Unterstützung des Roll-Outs der Fachanwendung (Leistungen zur Installation und Bereitstellung)
e) Pflege und Support zur gelieferten Software bzw. der eingeführten Fachanwendung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-07 📅
Name: Lämmerzahl GmbH
Postort: Dortmund
Land: Deutschland 🇩🇪 Dortmund, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als‚ Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B— Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als‚ Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B— Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“