ZAW Meister/in im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk (6001652007-KarrC Bw Nürnberg)

Karrierecenter der Bundeswehr Nürnberg

Rahmenvertrag über die zivilberufliche Aus- und Weiterbildung von Soldaten auf Zeit und Soldatinnen auf Zeit im Rahmen der militärfachlichen Ausbildung (ZAW) während der Wehrdienstzeit (ZAW) zum/zur Meister/in im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk in Würzburg mit einer Laufzeit von 4 Jahren.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-05-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-05-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeine und berufliche Bildung
Referenznummer: 6001672872-KarrC Bw Nürnberg
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über die zivilberufliche Aus- und Weiterbildung von Soldaten auf Zeit und Soldatinnen auf Zeit im Rahmen der militärfachlichen Ausbildung (ZAW) während der Wehrdienstzeit (ZAW) zum/zur Meister/in im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk in Würzburg mit einer Laufzeit von 4 Jahren.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Allgemeine und berufliche Bildung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fachausbildung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Würzburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Karrierecenter der Bundeswehr Nürnberg
Postanschrift: Allersberger Str. 190
Postleitzahl: 90461
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: karrcbwnuernbergbfd@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 931-9707-4506 📞
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=255704 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-02 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 086-207793
ABl. S-Ausgabe: 86
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Teilnehmer werden auf die Prüfung zum/zur Meister/in im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk vorbereitet und legen diese vor der Handwerkskammer für Unterfranken in Würzburg ab.
1 Lehrgang pro Jahr, also 4 Lehrgänge insgesamt bei einer Laufzeit von 4 Jahren.
Dauer: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Würzburg

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
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Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
§ 135 Unwirksamkeit
Quelle: OJS 2019/S 086-207793 (2019-05-02)