Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand: Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2015 erfolgreich abgeschlossen hat. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar:
– wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Leistungsumfang, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht,
– insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Beschaffungsgegenstände beschreiben: mindestens eine Referenz bei einem öffentlichen Auftraggeber, mindestens eine Referenz mit einem Firewalldurchsatz >10Gbit/s, mindestens eine Referenz mit applikationsbezogener Firewall mit mehreren Mandanten auf einem System.
Kontinuität der Personalentwicklung: Die Personalentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. Dazu wertet der Auftraggeber die Angaben zu Personalentwicklung (eVergabe Kriterium 3.2.5.2) aus.
Qualifikation des einzusetzenden Personals: Für das Kriterium „Qualifikation des einzusetzenden Personals“ wertet der Auftraggeber die Angaben zu Personal profil 1 – 4 (eVergabe Kriterien 3.2.6.2 – 3.2.6.5) aus. Das eingesetzte Personal gilt als qualifiziert, sofern folgende Nachweise erbracht werden:
– Nachweis über 2 Mitarbeiter/innen des Bieters, die über eine technische Zertifizierungsstufe des Herstellers im Bereich Firewallsysteme verfügen. Die Personen können anonymisiert dargestellt werden, jedoch muss durch die angegebene Kennung die konkrete Person ermittelt werden können,
– Nachweis über 2 Mitarbeiter/innen des Bieters, die über die höchste technische Zertifizierungsstufe des Herstellers im Bereich Firewallsysteme verfügen, mit einer kurzen Beschreibung der jeweiligen Qualifikationen. Die Personen können anonymisiert dargestellt werden, jedoch muss durch die angegebene Kennung die konkrete Person ermittelt werden können.
Erklärung zum Qualitätsmanagementsystem: Für das Kriterium „Qualitätsmanagement“ wertet der Auftraggeber die Angaben zu Qualitätsmanagement (eVergabe Kriterium 3.2.7.1) aus. Die Anforderungen an das Kriterium Qualitätsmanagement gelten als erfüllt, sofern der Nachweis erbracht wird, dass der Bieter über eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2008/9001:2015 bzw. gleichwertig verfügt oder ersatzweise die Implementierung allgemeiner Qualitätsmanagement-Maßnahmen für alle Geschäftsabläufe dargestellt hat.