Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2.1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
2.1.1. Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
Das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren (2017-2019) Beschäftigten in der geforderten Fachdisziplin (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden) inkl. der Führungskräfte betrug:
— bis zu 5 Vollzeitbeschäftigte 60 Pkt;
— ab 6 Vollzeitbeschäftigte 80 Pkt.
2.2.1. Referenz 1 des Bewerbers: Neubau, mindestens Honorarzone II:
1. Nutzung:
— Neubau, Sonstiges 50 Pkt;
— Neubau, Kulturbau* 100 Pkt;
— Neubau, Kulturbau* mit Großbühne 130 Pkt.
*Kulturbau: Bibliothek, Museum, Konzerthaus, Theater, Opern, Hörsäle, Stadthallen etc.
2. Bauwerkskosten KGR 440 + 450 (in EUR Netto):
— unter 800 000 EUR 35 Pkt;
— von 800 000 bis 1,2 Mio EUR 55 Pkt;
— über 1,2 Mio EUR 75 Pkt.
3. Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen (LPH) Technische Ausrüstung nach HOAI durch den Bewerber:
— LPH 2 4,5 Pkt;
— LPH 3 8,5 Pkt;
— LPH 4 1 Pkt;
— LPH 5 11 Pkt;
— LPH 6 3,5 Pkt;
— LPH 7 2,5 Pkt;
— LPH 8 19 Pkt.
4. Jahr der Inbetriebnahme:
— bis 31.12.2014 20 Pkt;
— 1.1.2015 – 31.12.2016 30 Pkt;
— ab 1.1.2017 40 Pkt.
5. Referenzschreiben des Auftraggebers des Referenzobjekts nach Inbetriebnahme:
— liegt nicht vor 0 Pkt;
— liegt vor und ist der Bewerbung beigelegt 5 Pkt.
2.2.2. Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Neubau, mindestens Honorarzone II:
1. Gebäudeausrüstung – Fernmelde- und Informationstechnische Anlage (FIA):
— FIA nicht vorhanden 0 Pkt;
— FIA vorhanden 10 Pkt.
2.2.3. Referenzobjekt 3 des Bewerbers: Neubau, mindestens Honorarzone II:
1. Trafoanlage:
— Trafoanlage nicht vorhanden 0 Pkt;
— Trafoanlage vorhanden 10 Pkt.
Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen.
Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmer die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur indem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.