Das Objekt wurde 2006 mit einem neuen Wandhydranten-System (Typ F) ausgestattet. Über eine automatischen Füll- und Entleerungsstation ist das Wandhydranten-System vom Trinkwassernetz abgekoppelt. Die automatischen Füll- und Entleerungsstation wird zurzeit nicht über eine Ersatz Stromversorgung elektrisch versorgt und ist auch nicht in einem separaten F90 Raum untergebracht. Sie befindet sich mit vielen anderen technischen Einrichtungen in der Heizungstechnikzentrale. Die Feuerlöschtrennstation ist nicht für den Einsatz in Hochhäuser zugelassen, der anstehende Druck ist nicht ausreichend und die aktuellen hygienischen Anforderungen der Trinkwasser-Verordnung werden nicht erfüllt. Im Rahmen der Sanierung soll die Anlage daher demontiert und durch eine neue Nassanlage, welche die zurzeit gültigen Vorschriften und DIN Normen erfüllt ersetzt werden. Die Standorte der Wandhydranten im Hochhaus (Bauteil 1) müssen auf der Ostseite geändert werden. Die neuen Positionen der Wandhydranten sind im aktuellen Brandschutzgutachten festgelegt und mit der Feuerwehr abgestimmt worden. Zudem müssen die Steigeleitungen auf der Westseite, aufgrund der geänderten Lage des Schachtes im WC-Kern ebenfalls angepasst werden. Leistungsumfang ist daher das Erneuern der kompletten Wandhydrantenanlage einschließlich der zentralen Feuerlösch-Druckerhöhungsanlage mit Löschwasser-Vorlagebehälter, sowie die Montage und der neuer Anschluss- von Edelstahl-Steigeleitungen. Ebenso sind Änderungen am Feuerlöschleitungsnetz des Bauteils 2 erforderlich. Des Weiteren wurde das Melde- und Steuerungskabel der Grenztaster mit einfachen Kunststoffkabelbinder an den vorhandenen Rohrleitungen befestigt. Neben Änderungen an der Rohleitungsführung ist daher auch eine neue fachgerechte Verlegung neuer Steuer- und Meldeleitung für die Anbindung der in den neuen Feuerlöschkästen enthaltenen Grenztaster erforderlich. Diese Leistungen werden vom Gewerk ELT (Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlagen) ausgeführt. Die Erneuerung sämtliche Brandschutzdurchführungen in beiden Bauteilen gehören zum Leistungsumfang.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-02.
Auftragsbekanntmachung (2020-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauinstallationsarbeiten
Referenznummer: 101-B-20-037
Kurze Beschreibung:
Das Objekt wurde 2006 mit einem neuen Wandhydranten-System (Typ F) ausgestattet.
Über eine automatischen Füll- und Entleerungsstation ist das Wandhydranten-System vom Trinkwassernetz abgekoppelt. Die automatischen Füll- und Entleerungsstation wird zurzeit nicht über eine Ersatz Stromversorgung elektrisch versorgt und ist auch nicht in einem separaten F90 Raum untergebracht. Sie befindet sich mit vielen anderen technischen Einrichtungen in der Heizungstechnikzentrale.
Die Feuerlöschtrennstation ist nicht für den Einsatz in Hochhäuser zugelassen, der anstehende Druck ist nicht ausreichend und die aktuellen hygienischen Anforderungen der Trinkwasser-Verordnung werden nicht erfüllt.
Im Rahmen der Sanierung soll die Anlage daher demontiert und durch eine neue Nassanlage, welche die zurzeit gültigen Vorschriften und DIN Normen erfüllt ersetzt werden.
Die Standorte der Wandhydranten im Hochhaus (Bauteil 1) müssen auf der Ostseite geändert werden. Die neuen Positionen der Wandhydranten sind im aktuellen Brandschutzgutachten festgelegt und mit der Feuerwehr abgestimmt worden. Zudem müssen die Steigeleitungen auf der Westseite, aufgrund der geänderten Lage des Schachtes im WC-Kern ebenfalls angepasst werden.
Leistungsumfang ist daher das Erneuern der kompletten Wandhydrantenanlage einschließlich der zentralen Feuerlösch-Druckerhöhungsanlage mit Löschwasser-Vorlagebehälter, sowie die Montage und der neuer Anschluss- von Edelstahl-Steigeleitungen. Ebenso sind Änderungen am Feuerlöschleitungsnetz des Bauteils 2 erforderlich.
Des Weiteren wurde das Melde- und Steuerungskabel der Grenztaster mit einfachen Kunststoffkabelbinder an den vorhandenen Rohrleitungen befestigt. Neben Änderungen an der Rohleitungsführung ist daher auch eine neue fachgerechte Verlegung neuer Steuer- und Meldeleitung für die Anbindung der in den neuen Feuerlöschkästen enthaltenen Grenztaster erforderlich. Diese Leistungen werden vom Gewerk ELT (Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlagen) ausgeführt. Die Erneuerung sämtliche Brandschutzdurchführungen in beiden Bauteilen gehören zum Leistungsumfang.
Das Objekt wurde 2006 mit einem neuen Wandhydranten-System (Typ F) ausgestattet.
Über eine automatischen Füll- und Entleerungsstation ist das Wandhydranten-System vom Trinkwassernetz abgekoppelt. Die automatischen Füll- und Entleerungsstation wird zurzeit nicht über eine Ersatz Stromversorgung elektrisch versorgt und ist auch nicht in einem separaten F90 Raum untergebracht. Sie befindet sich mit vielen anderen technischen Einrichtungen in der Heizungstechnikzentrale.
Die Feuerlöschtrennstation ist nicht für den Einsatz in Hochhäuser zugelassen, der anstehende Druck ist nicht ausreichend und die aktuellen hygienischen Anforderungen der Trinkwasser-Verordnung werden nicht erfüllt.
Im Rahmen der Sanierung soll die Anlage daher demontiert und durch eine neue Nassanlage, welche die zurzeit gültigen Vorschriften und DIN Normen erfüllt ersetzt werden.
Die Standorte der Wandhydranten im Hochhaus (Bauteil 1) müssen auf der Ostseite geändert werden. Die neuen Positionen der Wandhydranten sind im aktuellen Brandschutzgutachten festgelegt und mit der Feuerwehr abgestimmt worden. Zudem müssen die Steigeleitungen auf der Westseite, aufgrund der geänderten Lage des Schachtes im WC-Kern ebenfalls angepasst werden.
Leistungsumfang ist daher das Erneuern der kompletten Wandhydrantenanlage einschließlich der zentralen Feuerlösch-Druckerhöhungsanlage mit Löschwasser-Vorlagebehälter, sowie die Montage und der neuer Anschluss- von Edelstahl-Steigeleitungen. Ebenso sind Änderungen am Feuerlöschleitungsnetz des Bauteils 2 erforderlich.
Des Weiteren wurde das Melde- und Steuerungskabel der Grenztaster mit einfachen Kunststoffkabelbinder an den vorhandenen Rohrleitungen befestigt. Neben Änderungen an der Rohleitungsführung ist daher auch eine neue fachgerechte Verlegung neuer Steuer- und Meldeleitung für die Anbindung der in den neuen Feuerlöschkästen enthaltenen Grenztaster erforderlich. Diese Leistungen werden vom Gewerk ELT (Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlagen) ausgeführt. Die Erneuerung sämtliche Brandschutzdurchführungen in beiden Bauteilen gehören zum Leistungsumfang.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauinstallationsarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-02 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-04 📅
Datum des Beginns: 2020-06-15 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 045-105665
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
Bieter und deren Bevollmächtigte
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Objekt wurde 2006 mit einem neuen Wandhydranten-System (Typ F) ausgestattet.
Über eine automatischen Füll- und Entleerungsstation ist das Wandhydranten-System vom Trinkwassernetz abgekoppelt. Die automatischen Füll- und Entleerungsstation wird zurzeit nicht über eine Ersatz Stromversorgung elektrisch versorgt und ist auch nicht in einem separaten F90 Raum untergebracht. Sie befindet sich mit vielen anderen technischen Einrichtungen in der Heizungstechnikzentrale.
Über eine automatischen Füll- und Entleerungsstation ist das Wandhydranten-System vom Trinkwassernetz abgekoppelt. Die automatischen Füll- und Entleerungsstation wird zurzeit nicht über eine Ersatz Stromversorgung elektrisch versorgt und ist auch nicht in einem separaten F90 Raum untergebracht. Sie befindet sich mit vielen anderen technischen Einrichtungen in der Heizungstechnikzentrale.
Die Feuerlöschtrennstation ist nicht für den Einsatz in Hochhäuser zugelassen, der anstehende Druck ist nicht ausreichend und die aktuellen hygienischen Anforderungen der Trinkwasser-Verordnung werden nicht erfüllt.
Im Rahmen der Sanierung soll die Anlage daher demontiert und durch eine neue Nassanlage, welche die zurzeit gültigen Vorschriften und DIN Normen erfüllt ersetzt werden.
Die Standorte der Wandhydranten im Hochhaus (Bauteil 1) müssen auf der Ostseite geändert werden. Die neuen Positionen der Wandhydranten sind im aktuellen Brandschutzgutachten festgelegt und mit der Feuerwehr abgestimmt worden. Zudem müssen die Steigeleitungen auf der Westseite, aufgrund der geänderten Lage des Schachtes im WC-Kern ebenfalls angepasst werden.
Die Standorte der Wandhydranten im Hochhaus (Bauteil 1) müssen auf der Ostseite geändert werden. Die neuen Positionen der Wandhydranten sind im aktuellen Brandschutzgutachten festgelegt und mit der Feuerwehr abgestimmt worden. Zudem müssen die Steigeleitungen auf der Westseite, aufgrund der geänderten Lage des Schachtes im WC-Kern ebenfalls angepasst werden.
Leistungsumfang ist daher das Erneuern der kompletten Wandhydrantenanlage einschließlich der zentralen Feuerlösch-Druckerhöhungsanlage mit Löschwasser-Vorlagebehälter, sowie die Montage und der neuer Anschluss- von Edelstahl-Steigeleitungen. Ebenso sind Änderungen am Feuerlöschleitungsnetz des Bauteils 2 erforderlich.
Leistungsumfang ist daher das Erneuern der kompletten Wandhydrantenanlage einschließlich der zentralen Feuerlösch-Druckerhöhungsanlage mit Löschwasser-Vorlagebehälter, sowie die Montage und der neuer Anschluss- von Edelstahl-Steigeleitungen. Ebenso sind Änderungen am Feuerlöschleitungsnetz des Bauteils 2 erforderlich.
Des Weiteren wurde das Melde- und Steuerungskabel der Grenztaster mit einfachen Kunststoffkabelbinder an den vorhandenen Rohrleitungen befestigt. Neben Änderungen an der Rohleitungsführung ist daher auch eine neue fachgerechte Verlegung neuer Steuer- und Meldeleitung für die Anbindung der in den neuen Feuerlöschkästen enthaltenen Grenztaster erforderlich. Diese Leistungen werden vom Gewerk ELT (Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlagen) ausgeführt. Die Erneuerung sämtliche Brandschutzdurchführungen in beiden Bauteilen gehören zum Leistungsumfang.
Des Weiteren wurde das Melde- und Steuerungskabel der Grenztaster mit einfachen Kunststoffkabelbinder an den vorhandenen Rohrleitungen befestigt. Neben Änderungen an der Rohleitungsführung ist daher auch eine neue fachgerechte Verlegung neuer Steuer- und Meldeleitung für die Anbindung der in den neuen Feuerlöschkästen enthaltenen Grenztaster erforderlich. Diese Leistungen werden vom Gewerk ELT (Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlagen) ausgeführt. Die Erneuerung sämtliche Brandschutzdurchführungen in beiden Bauteilen gehören zum Leistungsumfang.
Bei dem Gebäude 101 handelt es sich um einen Komplex aus 3 unterschiedlichen Bauteilen.
Bei dem Bauteil 1 handelt es sich um einen 9-geschossigen Hochhausriegel mit einer Höhe von über 22 m.
Die Haupterschließung erfolgt nördlich von der Universitätsstraße aus, über den Vorplatz,
Durch den Eingang im Erdgeschoss des Hochhauses BT1.
Der Flachbau BT2 bildet, durch die verbindenden Wandelgänge durch die 3 Hörsäle sowie den 3 Seminarräumen und den insgesamt 3 Innenhöfen, eine kammähnliche Gebäudestruktur.
Zurzeit ist es geplant die Sanierungsarbeiten zeitversetzt in 2 Bauabschnitten (1. Hochhaus, 2. Flachtrakt) auszuführen.
Als 1. Bauabschnitt wird das Hochhaus vom UG2 bis zum 8. OG. saniert werden. Zum 1. Bauabschnitt gehört des Weiteren der große Hörsaal 1, PC-Pool-2 und weitere kleinere Seminarräume.
Im 2. Bauabschnitt soll dann der Flachtrakt vom UG2 bis zum EG saniert werden. Im Erdgeschoss befinden sich die Hörsäle 23-25, Seminarräume 1-3, sowie PC-Pool-1. Im UG1 wird das Bibliotheks-Magazin M1 saniert.
Auf Grund der engen Verflechtung der beiden Bauabschnitte im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung gibt es Bereiche in denen sowohl im 1. als auch im 2. Bauabschnitt Arbeiten durchgeführt werden müssen.
Die unterhalb des Untergeschosses verlaufenden Versorgungsgänge (Rohrgräben), sowie Große Bereiche im Untergeschoss 1, hier insbesondere die Verkehrswege, gehören zu dieser Kategorie. Hier werden sowohl im 1. als auch im 2. Bauabschnitt Arbeiten durchgeführt.
Die unterhalb des Untergeschosses verlaufenden Versorgungsgänge (Rohrgräben), sowie Große Bereiche im Untergeschoss 1, hier insbesondere die Verkehrswege, gehören zu dieser Kategorie. Hier werden sowohl im 1. als auch im 2. Bauabschnitt Arbeiten durchgeführt.
Des Weiteren wird der Flurbereich im Untergeschoss zur Materialanlieferung für die Installationsarbeiten im Kellerbereich, den Technikzentralen und den Installationsgängen benötigt. Ziel und letztendliche Planungsaufgabe ist die Wiederherstellung der uneingeschränkten Betriebssicherheit und die (Kern-)Sanierung des WiSo – Gebäudes 101 unter Beachtung der zuvor abgestimmten Nutzerwünsche.
Des Weiteren wird der Flurbereich im Untergeschoss zur Materialanlieferung für die Installationsarbeiten im Kellerbereich, den Technikzentralen und den Installationsgängen benötigt. Ziel und letztendliche Planungsaufgabe ist die Wiederherstellung der uneingeschränkten Betriebssicherheit und die (Kern-)Sanierung des WiSo – Gebäudes 101 unter Beachtung der zuvor abgestimmten Nutzerwünsche.
Hierbei ist auf die Einhaltung der Termin- und Kostenziele sowie die Auflagen des Denkmalschutzes zu achten.
Leistungsumfang ist daher das Erneuern der kompletten Wandhydrantenanlage einschließlich der zentralen Feuerlösch-Druckerhöhungsanlage mit Löschwasser-Vorlagebehälter, sowie die Montage und der neuer Anschluss- von Edelstahl-Steigeleitungen. Ebenso sind Änderungen am Feuerlöschleitungsnetz des Bauteils 2 erforderlich. Des Weiteren wurde das Melde- und Steuerungskabel der Grenztaster mit einfachen Kunststoffkabelbinder an den vorhandenen Rohrleitungen befestigt. Neben Änderungen an der Rohleitungsführung ist daher auch eine neue fachgerechte Verlegung neuer Steuer- und Meldeleitung für die Anbindung der in den neuen Feuerlöschkästen enthaltenen Grenztaster erforderlich. Diese Leistungen werden vom Gewerk ELT (Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlagen)
Leistungsumfang ist daher das Erneuern der kompletten Wandhydrantenanlage einschließlich der zentralen Feuerlösch-Druckerhöhungsanlage mit Löschwasser-Vorlagebehälter, sowie die Montage und der neuer Anschluss- von Edelstahl-Steigeleitungen. Ebenso sind Änderungen am Feuerlöschleitungsnetz des Bauteils 2 erforderlich. Des Weiteren wurde das Melde- und Steuerungskabel der Grenztaster mit einfachen Kunststoffkabelbinder an den vorhandenen Rohrleitungen befestigt. Neben Änderungen an der Rohleitungsführung ist daher auch eine neue fachgerechte Verlegung neuer Steuer- und Meldeleitung für die Anbindung der in den neuen Feuerlöschkästen enthaltenen Grenztaster erforderlich. Diese Leistungen werden vom Gewerk ELT (Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlagen)
Ausgeführt.
Die Erneuerung sämtliche Brandschutzdurchführungen in beiden Bauteilen gehören zum Leistungsumfang.
Hauptpositionen aus dem LV:
Titel 1. „Bauteil 1"
1.1. Feuerlösch-Nassanlage;
1.2. Wandhydranten und tragbare Feuerlöscher;
1.3. Rohrleitung und Zubehör für Wandhydrantensystem;
1.4. Rohrleitung und Zubehör für „Sprinklerung" Rohrgraben;
1.5. Demontage Feuerlöschanlagen;
1.6. Kernbohrarbeiten und Stemmarbeiten;
1.7. Insgemeinkosten;
1.8. Wartungsarbeiten Gewerk Feuerlöschanlagen.
2. Titel 2. „Bauteil 2"
2.1. Wandhydranten und tragbare Feuerlöscher;
2.2. Rohrleitung und Zubehör für Wandhydrantensystem;
2.3. Rohrleitung und Zubehör für „Sprinklerung" Rohrgraben;
2.4. Demontage Feuerlöschanlagen;
2.5. Kernbohrarbeiten und Stemmarbeiten;
2.6. Insgemeinkosten;
2.7. Wartungsarbeiten Gewerk Feuerlöschanlagen;
Zusammenstellung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universität zu Köln, Wiso
Gebäude 101
Universitätsstraße 24
50937 Köln
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Sofern in den Punkten III.1.1) – III.1.3). nicht anders angegeben, ist die Eignung in Form von Eigenerklärungen bzw. über das Formblatt 124 nachzuweisen und sind mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Präqualifikation oder Formblatt 124, s. o.
Mindeststandards:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten 5 Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. (Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, müssen darüber hinaus 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorgelegt werden: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung).
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten 5 Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. (Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, müssen darüber hinaus 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorgelegt werden: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Präqualifikation oder Formblatt 124, s. o.
Mindeststandards:
— Angaben zu den Arbeitskräften (Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen) Falls der Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, muss die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben werden.
— Angaben zu den Arbeitskräften (Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen) Falls der Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, muss die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben werden.
— Registereintragung (Angabe darüber, ob der Bieter im Handelregister eingetragen ist, für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen, bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen oder zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist) Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, muss zur Bestätigung vorgelegt werden: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
— Registereintragung (Angabe darüber, ob der Bieter im Handelregister eingetragen ist, für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen, bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen oder zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist) Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, muss zur Bestätigung vorgelegt werden: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Eigenerklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.).
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Eigenerklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.).
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (Eigenerklärung darüber, ob für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist, oder ob für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt oder zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, es jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde).
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (Eigenerklärung darüber, ob für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist, oder ob für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt oder zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, es jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde).
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorgelegt werden).
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorgelegt werden).
— Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen muss eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorgelegt werden).
— Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen muss eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorgelegt werden).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Robert-Koch-Straße 46-50, 50931 Köln
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte
Die Vergabeunterlagen können kostenfrei unter www.evergabe.nrw abgerufen werden, bitte führen Sie eventuelle Kommunikation ausschließlich über das Vergabeportal.
Die Vergabeunterlagen werden nicht anderweitig versandt.
Der Bieter wird gebeten, seinem schriftlichen Angebot das Angebot auf Datenträger (CD) im Format gaeb .84 beizulegen. Dies dient der Vereinfachung und der Vermeidung von Übertragungsfehlern bei der Angebotsauswertung. Die digitale Datei muss hinsichtlich der geforderten Eintragungen inhaltsgleich mit dem eingereichten Papierexemplar sein. Bei Abweichungen gilt das Papierexemplar. Sollte der Bieter keine computergestützte Kalkulation anwenden oder ein digitales Angebot einreichen, entfällt dieser Punkt. (Fehlende Vorlage ist KEIN Ausschlußgrund). Bei Abgabe eines elektronischen Angebotes ist auch ein LV als pdf abzugeben.
Der Bieter wird gebeten, seinem schriftlichen Angebot das Angebot auf Datenträger (CD) im Format gaeb .84 beizulegen. Dies dient der Vereinfachung und der Vermeidung von Übertragungsfehlern bei der Angebotsauswertung. Die digitale Datei muss hinsichtlich der geforderten Eintragungen inhaltsgleich mit dem eingereichten Papierexemplar sein. Bei Abweichungen gilt das Papierexemplar. Sollte der Bieter keine computergestützte Kalkulation anwenden oder ein digitales Angebot einreichen, entfällt dieser Punkt. (Fehlende Vorlage ist KEIN Ausschlußgrund). Bei Abgabe eines elektronischen Angebotes ist auch ein LV als pdf abzugeben.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Anlauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 045-105665 (2020-03-02)