11x Ultraschallgeräte

Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.

Es sollen 11 Stück 2D-Sonographiegeräte für Untersuchungen/Diagnostik in verschiedenen Disziplinen beschafft werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-11-02 Auftragsbekanntmachung
2020-12-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-11-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Echo-, Ultraschall- und Dopplerbildgebungsausrüstung
Referenznummer: 56/2020/EU/E13
Kurze Beschreibung:
Es sollen 11 Stück 2D-Sonographiegeräte für Untersuchungen/Diagnostik in verschiedenen Disziplinen beschafft werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Echo-, Ultraschall- und Dopplerbildgebungsausrüstung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Echo-, Ultraschall- und Dopplerbildgebungsausrüstung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Postanschrift: Leipziger Str. 44
Postleitzahl: 39120
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.med.uni-magdeburg.de/ 🌏
E-Mail: g3@med.ovgu.de 📧
Telefon: +49 391-6715152 📞
Fax: +49 391-6715104 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=356000 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=356000 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-02 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-06 📅
Datum des Beginns: 2021-01-04 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 217-529738
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation mit den Bietern erfolgt ausschließlich über diese Vergabeplattform. Für die Sicherstellung des Erhalts und Berücksichtigung vertragsrelevanter Informationen muss der Bieter sich auf dieser Vergabeplattform kostenfrei registrieren. Sofern der Bieter sich nicht registriert oder diese Inhalte nicht bei der Angebotsabgabe berücksichtigt hat, muss sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 400 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Die Kommunikation mit den Bietern erfolgt ausschließlich über diese Vergabeplattform. Für die Sicherstellung des Erhalts und Berücksichtigung vertragsrelevanter Informationen muss der Bieter sich auf dieser Vergabeplattform kostenfrei registrieren. Sofern der Bieter sich nicht registriert oder diese Inhalte nicht bei der Angebotsabgabe berücksichtigt hat, muss sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Leipziger Straße 44
39120 Magdeburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=356000&criteriaId=8867
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Entsprechend der Checkliste Teil A-C, Anlage 1
2. Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes,
3. Bewerbungsbedingungen,
4. Allg. Auftrags- und Zahlungsbedingungen,
6. Bewerbererklärung national,
8. Besondere Vertragsbedingungen,
10. Angebotsschreiben,
11. Erfassungsbogen MPG,
12. Hinweis zur Ausschreibung,
15. Hinweis zur Wirtschaftlichkeitsanalyse,
16. Leistungsverzeichnis,
21. Eigenerklärung: Es liegt keine Insolvenz/Liquidation vor.,
22. Eigenerklärung: Es liegt nachweislich keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
23. Bescheinigung vom Finanzamt zur Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben,
24. Gültige Bescheinigung zur Entrichtung der Beiträge der gesetzlichen Sozialversicherung,
25. Gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft. (Unbedenklichkeitsbescheinigung),
26. Gewerbean- bzw. ummeldung, Gewerbeerlaubnis,
27. Eintragung im Berufs und Handelsregister (Handelsregisterauszug),
28. Angaben zum Gesamtumsatz und zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Eigenerklärung),
29. Referenzliste von wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen (Eigenerklärung),
30. Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflicht (Bescheinigung der Versicherung),
32. Eigenerklärung entsprechend den Bestimmungen und Gesetzen des Landesvergabegesetzes LSA,
33. Eigenerklärung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des GWB §§ 123, 124,125,
34. Eigenerklärung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des GWB § 128.
Mindeststandards: Siehe Ausschreibungsunterlagen (Leistungsbeschreibung).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Ausschreibungsunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 17:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Punkte aus Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsbereich 3/Zentraler Einkauf
Geschäftsbereich 3/Zentraler Einkauf/Herr Fabian Wagner
Telefon: +49 391-6713053 📞
E-Mail: fabian.wagner@med.ovgu.de 📧
Fax: +49 391-67290110 📠
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=356000 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungamt (Sachsen Anhalt)
Postanschrift: Ernst- Kamieth-Straße 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529 📞
Fax: +49 345-5141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB — Einleitung und Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB — Entscheidung der Vergabekammer:
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 217-529738 (2020-11-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 400 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 250-624060
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 217-529738
ABl. S-Ausgabe: 250

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-18 📅
Name: Canon Medical Systems GmbH
Postort: Neuss
Land: Deutschland 🇩🇪
Rhein-Kreis Neuss 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsbereich 3 / Zentraler Einkauf
Geschäftsbereich 3 / Zentraler Einkauf / Herr Fabian Wagner

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB - Einleitung und Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
Quelle: OJS 2020/S 250-624060 (2020-12-18)