Beschreibung der Beschaffung
— Beschaffung eines Abrollbehälters zur Dekontamination verletzter Personen inkl. Grundgestell, sowie Aus- und Aufbau, sowie Gerätschaften,
— Abrollbehälter und Aufbau entsprechen dem neuesten Stand der Technik,
— Abrollbehälter und Aufbau erhalten die Zulassung nach STVZO.
Die Unfallverhütungsvorschrif ten und alle sonstigen gesetzlichen Bestimmungen werden in vollem Umfang eingehalten.
Bei gelieferten Geräten, die Nachweise nach MPG erfordern, sind die dafür erforderlichen Unterlagen kostenfrei beizulegen.
Die erforderliche TÜV Abnahme ist am Tag der Abholung durch den Auftragnehmer durch zu führen.
Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) der elektrischen und bei ggf. fernmeldetechnischen Einbauten sowie Geräte ist schriftlich zu bestätigen.
Notwendige Ausnahmegenehmigungen sind vorzulegen.
Soweit keine Vorgaben von Seiten der Berufsfeuerwehr Trier erfolgen, gelten die entsprechenden Angaben der einschlägigen und insbesondere der zitierten DIN- und EN- Normen, Vorschriften und Regeln.
Der Abrollbehälter muss folgenden Normen und Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen. Diese Aufzählung gibt nur einen Überblick über die einzuhaltenden technischen Anforderungen, bei denen auch die normativen Hinweise und weiterhin einzuhaltenden Vorschriften innerhalb der Vorschriftenwerke einzuhalten sind.
—— DIN 14505 für ein Fahrzeug DIN 14505-WLF- 26/6900-1570,
—— DIN 30722 Abrollkipperfahrzeuge, Wechselladereinrichtung, Abrollbehälter,
—— DIN EN 1846-1 – Feuerwehrfahrzeuge; Nomenklatur und Bezeichnung,
—— DIN EN 1846-3 – Feuerwehrfahrzeuge fest eingebaute Ausrüstung – Sicherheits- und Leistungsanforderungen,
—— DIN 14 502 Teil 2 (Entwurf) – Feuerwehrfahrzeuge; Allgemeine Anforderungen,
—— DIN 14 502 Teil 3 – Feuerwehrfahrzeuge; Außenanstrich,
—— Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (VBG 12),
—— Straßenverkehrszulassungs ordnung (StVZO),
—— DIN VDE-Richtlinien,
—— Unfallverhütungsvorschrif ten Feuerwehren,
—— Richtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie,
—— Richtlinie 2006-95-EG Richtlinie elektrische Betriebsmittel,
— Einbauten, welche mit Trinkwasser in Kontakt kommen, sind so zu bauen, dass die Vorgaben der DVGW-Arbeitsblatt W 405, W 408, TrinkwV und die entsprechenden Fachempfehlungen eingehalten werden.
Ist die Erfüllung nach Norm oder den Forderungen der Feuerwehr Trier nicht möglich oder treten Widersprüche mit Normen, Regeln und
Vorschriften auf, hat der Bieter den Auftraggeber darauf hinzuweisen.
Der AB DEKON-V muss mit den gängigen Wechselladersystemen 1570 nach DIN 30722-1 verwendet werden können.
Alle sonstigen gültigen Regeln der Technik
Garantie mind. 2 Jahre auf Fahrgestell und Ausbau
Die Einbauten müssen die Einbaurichtlinien des Fahrzeugherstellers erfüllen.
Bei Auftragsvergabe wird mit dem Bieter eine genaue Spezifikation aller Einzelheiten festgelegt. Dies bezieht sich insbesondere auf die Verlastung der Beladung und auf die Anordnung und Art von Bedienelementen. Auf Grund technischer Gegebenheiten kann es hierdurch zu Änderungen an der Spezifikation des Pflichtenheftes kommen. Eine Preisanpassung ist ebenfalls möglich.
Änderungen, auf Grund von technischem Fortschritt, bzw. Festlegungen von Standards innerhalb der Amtsleitung der Berufsfeuerwehr Trier, können auch zu einem späteren Zeitpunkt eine Anpassung des Pflichtenheftes nach sich ziehen.
Sollten Gerätschaften/Bauteile etc. fehlen, die eine Inbetriebnahme/Funktion nicht möglich machen, so ist der Auftraggeber darüber zu informieren und der Mangel nach Absprache abzustellen. Dies gilt ebenso, wenn die Anordnung von Gerätschaften eine Inbetriebnahme erschweren/nicht möglich macht.
Erforderliche TÜV – Abnahme aufgrund Änderungen am Fahrgestell/Aufbau gehen zu Lasten des Bieters.
Eventuelle Druckgasflaschen sind gemäß der GGVSE sicher unterzubringen.