2041/G23 – Beratungs- und Unterstützungsleistungen für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für den Aufbau der Schnellladeinfrastruktur in Deutschland

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Servicestelle Vergabe

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von Schnellladestandorten im öffentlichen und halböffentlichen Raum für den Mittel- und Langstreckenverkehr im Wege einer europaweiten Ausschreibung in Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Gegenstand des Auftrags ist die umfassende Beratung und Unterstützung in Bezug auf die Konzeption und die fristgerechte und rechtssichere Durchführung des o. g. Vergabeverfahrens unter Berücksichtigung sämtlicher einschlägiger Rechtsgebiete und sonstigen Vorgaben auf Abruf.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-08 Auftragsbekanntmachung
2020-09-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2022-01-10 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2020-06-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Juristische Beratung und Vertretung
Referenznummer: 2041/G23
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von Schnellladestandorten im öffentlichen und halböffentlichen Raum für den Mittel- und Langstreckenverkehr im Wege einer europaweiten Ausschreibung in Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Gegenstand des Auftrags ist die umfassende Beratung und Unterstützung in Bezug auf die Konzeption und die fristgerechte und rechtssichere Durchführung des o. g. Vergabeverfahrens unter Berücksichtigung sämtlicher einschlägiger Rechtsgebiete und sonstigen Vorgaben auf Abruf.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Juristische Beratung und Vertretung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bereich Infrastrukturen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Servicestelle Vergabe
Postanschrift: Invalidenstr.44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de 🌏
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=332091 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=332091 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-08 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 112-271901
ABl. S-Ausgabe: 112
Zusätzliche Informationen
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze dieses Vertrages. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. Es ist davon auszugehen, dass der AN im Hinblick auf das geplante Verfahren zu einem Beschaffungsdienstleister (§ 6 VgV) bzw. vorbefassten Unternehmen (§ 7 VgV) wird. Auf die mögliche Rechtsfolge des § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB wird hingewiesen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von Schnellladestandorten im öffentlichen und halböffentlichen Raum für den Mittel- und Langstreckenverkehr im Wege einer europaweiten Ausschreibung in Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
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Gegenstand des Auftrags ist die umfassende Beratung und Unterstützung in Bezug auf die Konzeption und die fristgerechte und rechtssichere Durchführung des o. g. Vergabeverfahrens unter Berücksichtigung sämtlicher einschlägiger Rechtsgebiete und sonstigen Vorgaben auf Abruf.
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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von Schnellladestandorten im öffentlichen und halböffentlichen Raum für den Mittel- und Langstreckenverkehr im Wege einer europaweiten Ausschreibung in Form eines Verhandlungsverfahrens Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Damit sollen flächendeckend die Infrastrukturvoraussetzungen für einen Mittel- und Langstreckenverkehr mit Elektrofahrzeugen geschaffen werden, wie sie bereits der Masterplan Ladeinfrastruktur der Bundesregierung formuliert hat.
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Der Auftragnehmer (AN) berät den Auftraggeber (AG) rechtlich in den Phasen der Konzeption und der Vergabe und unterbreitet dem AG entsprechende Lösungsvorschläge und Empfehlungen für die erforderliche Entscheidungsfindung zur Umsetzung.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Dauer: 16 Monate
Beschreibung der Optionen:
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
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c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
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Zusätzliche Informationen:
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
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c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
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Es ist davon auszugehen, dass der AN im Hinblick auf das geplante Verfahren zu einem Beschaffungsdienstleister (§ 6 VgV) bzw. vorbefassten Unternehmen (§ 7 VgV) wird. Auf die mögliche Rechtsfolge des § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB wird hingewiesen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot/Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
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b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
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c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer – spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber – die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer branchenüblichen Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung.
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterium 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Beratungsleistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
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Bereich: Rechtsberatung zu folgenden (nationalen/deutschen) Rechtsgebieten:
— Vertragsrecht;
— Gesellschaftsrecht;
— Wettbewerbsrecht.
Die Referenzen müssen die nachfolgend genannten Mindestanforderungen (Mindeststandards) erfüllen.
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind Angaben gem. Formblatt 3.1 zu machen.
Eignungskriterium 3.2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten sieben Jahren erbrachten wesentlichen Beratungsleistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
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Bereich: Beratungsleistung im Zusammenhang mit dem Aufbau und dem Betrieb von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind Angaben gem. Formblatt 3.2 zu machen.
Eignungskriterium 3.3: Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenwidersprüche) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i.S.d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen geschuldeten Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise mit der Errichtung oder dem Betrieb von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Zusammenhang stehen („Potentielle Interessenkollision“), es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
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Eine Potentielle lnteressenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn
1. der Bieter (einschließlich der vorgenanten Unternehmen) mit Unternehmen der Automobilwirtschaft, Energieversorgungsunternehmen oder Betreibern von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (oder deren gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundenen Rechtssubjekten) wirtschaftlich/gesellschaftsrechtlich verflochten ist oder
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2. der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) selbst Auftragnehmer für Aufträge war, ist/sind bzw. möglicherweise sein wird/werden, die im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Zusammenhang stehen erteilt wurden/werden oder
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3. der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) Beratungs- oder Dienstleistungen für Unternehmen der Automobilwirtschaft, Energieversorgungsunternehmen oder Betreibern von Ladeinfrastruktur im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur erbracht hat/erbringt bzw. möglicherweise erbringen wird, die nicht Gegenstand der vertraglich geschuldeten Leistungen sind.
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Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmens), dass:
— derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Interessenkollision im vorgenannten Sinne ausgeschlossen ist oder
— eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus sich des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Der Bieter muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen.
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Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter bzw. das betroffene Unternehmen von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters gem. Formblatt F3.3
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Zu Eignungskriterium 3.1: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
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Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen kumulativ erfüllt:
a) das Referenzprojekt, zu dem beraten wurde/wird, muss ein Gesamtprojektvolumen i.H.v. mindestens 10 Mio. EUR haben
b) der bereits erbrachte, eigene Leistungsanteil muss mindestens 500 Personentage betragen haben
c) die Beratungsleistungen müssen sämtliche der folgenden nationalen (deutschen) Rechtsgebiete umfasst haben:
— Vertragsrecht;
— Gesellschaftsrecht;
— Wettbewerbsrecht (insbesondere Kartell-, Vergabe- und Beihilfenrecht).
Zu Eignungskriterium 3.2: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
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Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, die eine Beratungsleistung im Zusammenhang mit dem Aufbau und dem Betrieb von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur zum Gegenstand hat/hatte.
Wenn zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die Referenzen noch nicht abgeschlossen sind, müssen die eigenen Leistungsanteile mindestens seit 2019 ununterbrochen erbracht werden.
Zu Eignungskriterium 3.3: Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenwidersprüche) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen geschuldeten Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise mit der Errichtung oder dem Betrieb von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Zusammenhang stehen („Potentielle Interessenkollision“), es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
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Eine Potentielle lnteressenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn
1. der Bieter (einschließlich der vorgenanten Unternehmen) mit Unternehmen der Automobilwirtschaft, Energieversorgungsunternehmen oder Betreibern von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (oder deren gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundenen Rechtssubjekten) wirtschaftlich/gesellschaftsrechtlich verflochten ist oder
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2. der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) selbst Auftragnehmer für Aufträge war, ist/sind bzw. möglicherweise sein wird/werden, die im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Zusammenhang stehen erteilt wurden/werden oder
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3) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) Beratungs- oder Dienstleistungen für Unternehmen der Automobilwirtschaft, Energieversorgungsunternehmen oder Betreibern von Ladeinfrastruktur im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur erbracht hat/erbringt bzw. möglicherweise erbringen wird, die nicht Gegenstand der vertraglich geschuldeten Leistungen sind.
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Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmens), dass:
— derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Interessenkollision im vorgenannten Sinne ausgeschlossen ist oder
— eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus sich des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Der Bieter muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen.
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Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter bzw. das betroffene Unternehmen von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Projektleitung (Projektleiter/in und Stellvertreter/-in) muss aus 2 zugelassenen Rechtsanwälten bestehen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenwidersprüche) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i.S.d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen geschuldeten Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise mit der Errichtung oder dem Betrieb von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Zusammenhang stehen („Potentielle Interessenkollision“), es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
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Vgl. Ziff III.1.3)
Personell-fachliche Anforderungen (Mindestanforderungen) gem. Ziff. 3.5 der Leistungsbeschreibung:
Während der gesamten Laufzeit ist eine zügige bzw. kurzfristige und kontinuierliche Beratung des AG sicherzustellen. Daher ist während der gesamten Vertragslaufzeit ausschließlich Personal einzusetzen, das über entsprechende Fachkenntnisse und Erfahrungen zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen verfügt.
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Das eingesetzte Projektteam (insgesamt, einschließlich Projektleitung) muss daher über Kompetenzen (Fachkenntnisse und Erfahrungen) in folgenden Rechtsgebieten verfügen:
— nationale/deutsche Rechtsgebiete: Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Energiewirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht (insbesondere Kartell- und Beihilfenrecht), Haushalts- und Vergaberecht, Kommunalrecht, Straßen- und Wegerecht;
— Recht der EU;
Die eingesetzten Personen der Projektleitung (Projektleiter/-in und Stellvertreter/-in) müssen insgesamt über nachgewiesene Fachkenntnisse und Erfahrungen
— im Bereich Projektleitung;
— im Bereich Vertragsrecht;
— im Bereich der Konzeption und rechtlichen Begleitung von EU-weiten Vergabeverfahren;
— im Bereich von Infrastrukturvergabeverfahren;
— im Bereich der Vergabe von Konzessionen im Allgemeinen;
— im Bereich Wettbewerbsrecht verfügen.
Soweit die vorgenannten Fachkenntnisse und Erfahrungen Rechtsgebiete betreffen, ist das nationale/deutsche Recht maßgebend.
Die Projektleitung (Projektleiter/in und Stellvertreter/-in) muss aus 2 zugelassenen Rechtsanwälten bestehen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept-Vorgehensweise zur rechtlichen Beratung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation Personaleinsatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrungen und Fachkenntnisse der verantwortlich als Projektleitung (Projektleiter/in und Stellvertretung) eingesetzten Personen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=332091 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert,
2. Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabeonline.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist,
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3. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 1.7.2020 zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen,
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Müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden,
4. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren,
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5. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der Unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung,
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6. Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen,
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen,
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister Etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 112-271901 (2020-06-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die umfassende Beratung und Unterstützung in Bezug auf die Konzeption und die fristgerechte und rechtssichere Durchführung des Vergabeverfahrens zur Errichtung und den Betrieb von Schnellladestandorten im öffentlichen und halböffentlichen Raum für den Mittel- und Langstreckenverkehr unter Berücksichtigung sämtlicher einschlägiger Rechtsgebiete und sonstigen Vorgaben auf Abruf.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 184-444575
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 112-271901
ABl. S-Ausgabe: 184

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-07 📅
Name: Becker Büttner Held Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater PartGmbB
Postanschrift: Magazinstraße 15-16
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Quelle: OJS 2020/S 184-444575 (2020-09-17)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de 📧
Telefon: +49 228-300-3774 📞
Fax: +49 228-300-807-3779 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-14 📅
Datum des Beginns: 2020-09-07 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 010-021693
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 184-444575
ABl. S-Ausgabe: 10
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 39 Abs. 6 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung z.B. den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen. Im vorliegenden Fall zählt die Information über den Gesamtauftragswert der vereinbarten anwaltlichen Vergütung zu den durch das Berufsgeheimnis geschützten geschäftlichen Interessen. Ein Bekanntwerden der vereinbarten Honorarsätze ist geeignet, die Wettbewerbsposition zukünftig zu schwächen. Daher wird der Gesamtwert der Beschaffung in Abschnitt V.2.4) sowie die Preisangaben im Abschnitt VII.2.3) anonymisiert angegeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: 2041/G23 – Beratungs- und Unterstützungsleistungen für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für den Aufbau der Schnellladeinfrastruktur in Deutschland
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von Schnellladestandorten im öffentlichen und halböffentlichen Raum für den Mittel- und Langstreckenverkehr im Wege einer europaweiten Ausschreibung in Form eines Verhandlungsverfahrens Teilnahmewettbewerb zu ergeben. Damit sollen flächendeckend die Infrastrukturvoraussetzungen für einen Mittel- und Langstreckenverkehr mit Elektrofahrzeugen geschaffen werden, wie sie bereits der Masterplan Ladeinfrastruktur der Bundesregierung formuliert hat. Gegenstand des Auftrags ist die umfassende Beratung und Unterstützung in Bezug auf die Konzeption und die fristgerechte und rechtssichere Durchführung des o. g. Vergabeverfahrens unter Berücksichtigung sämtlicher einschlägiger Rechtsgebiete und sonstigen Vorgaben auf Abruf.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bmvi.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Telefon: +49 2289499561 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf die Regelungen und Fristen des § 135 GWB (vgl. z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html), insbesondere auf die Absätze 1 und 2 verwiesen:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 010-021693 (2022-01-10)