2041/G23 – Beratungs- und Unterstützungsleistungen für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für den Aufbau der Schnellladeinfrastruktur in Deutschland
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von Schnellladestandorten im öffentlichen und halböffentlichen Raum für den Mittel- und Langstreckenverkehr im Wege einer europaweiten Ausschreibung in Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Gegenstand des Auftrags ist die umfassende Beratung und Unterstützung in Bezug auf die Konzeption und die fristgerechte und rechtssichere Durchführung des o. g. Vergabeverfahrens unter Berücksichtigung sämtlicher einschlägiger Rechtsgebiete und sonstigen Vorgaben auf Abruf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Juristische Beratung und Vertretung
Referenznummer: 2041/G23
Kurze Beschreibung:
“Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von Schnellladestandorten im öffentlichen...”
Kurze Beschreibung
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von Schnellladestandorten im öffentlichen und halböffentlichen Raum für den Mittel- und Langstreckenverkehr im Wege einer europaweiten Ausschreibung in Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Juristische Beratung und Vertretung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bereich Infrastrukturen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.”
Quelle: OJS 2020/S 112-271901 (2020-06-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrags ist die umfassende Beratung und Unterstützung in Bezug auf die Konzeption und die fristgerechte und rechtssichere Durchführung des...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die umfassende Beratung und Unterstützung in Bezug auf die Konzeption und die fristgerechte und rechtssichere Durchführung des Vergabeverfahrens zur Errichtung und den Betrieb von Schnellladestandorten im öffentlichen und halböffentlichen Raum für den Mittel- und Langstreckenverkehr unter Berücksichtigung sämtlicher einschlägiger Rechtsgebiete und sonstigen Vorgaben auf Abruf.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de📧
Telefon: +49 228-300-3774📞
Fax: +49 228-300-807-3779 📠
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-14 📅
Datum des Beginns: 2020-09-07 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 010-021693
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 184-444575
ABl. S-Ausgabe: 10
Zusätzliche Informationen
“Gemäß § 39 Abs. 6 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung z.B. den...”
Gemäß § 39 Abs. 6 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung z.B. den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen. Im vorliegenden Fall zählt die Information über den Gesamtauftragswert der vereinbarten anwaltlichen Vergütung zu den durch das Berufsgeheimnis geschützten geschäftlichen Interessen. Ein Bekanntwerden der vereinbarten Honorarsätze ist geeignet, die Wettbewerbsposition zukünftig zu schwächen. Daher wird der Gesamtwert der Beschaffung in Abschnitt V.2.4) sowie die Preisangaben im Abschnitt VII.2.3) anonymisiert angegeben.
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Quelle: OJS 2022/S 010-021693 (2022-01-10)