Beschaffung von Dienstleistungen für reaktive Rufbereitschaften im 2nd-Level-Support für Verfahren der Polizei und weitere Verfahren und IT-Services außerhalb der Geschäftszeiten der HZD (Rahmenvertrag).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2nd-Level Rufbereitschaft 24/7
VG-3000-2020-0012
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Dienstleistungen für reaktive Rufbereitschaften im 2nd-Level-Support für Verfahren der Polizei und weitere Verfahren und IT-Services...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung von Dienstleistungen für reaktive Rufbereitschaften im 2nd-Level-Support für Verfahren der Polizei und weitere Verfahren und IT-Services außerhalb der Geschäftszeiten der HZD (Rahmenvertrag).
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 5753100.17 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Hessen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Beschreibung der Beschaffung:
“Es muss eine Dienstleistung für 2nd-Level IT-Support außerhalb der Standard-Servicezeiten der HZD in Form einer Rufbereitschaft erbracht werden. Diese...”
Beschreibung der Beschaffung
Es muss eine Dienstleistung für 2nd-Level IT-Support außerhalb der Standard-Servicezeiten der HZD in Form einer Rufbereitschaft erbracht werden. Diese umfasst neben der Rufbereitschaft und sich daraus ergebender Einsätze auch einen administrativen und koordinierenden Leistungsbestandteil.
Die Leistung ist für ausgewählte IT-Services zu erbringen und die Hinzunahme weiterer ITServices in die „2nd-Level Rufbereitschaft 24/7“ ist geplant und muss möglich sein. Es ist geplant im Vertragszeitraum bis maximal 92 IT-Services in die „2nd-Level Rufbereitschaft 24/7“ aufzunehmen. Die Abrechnung erfolgt mit einer monatlichen Pauschale. Es wird keine Mindestabnahmemenge zugesagt.
Die Hinzunahme weiterer IT-Services (heute bereits in Planung oder völlig neue) in den Grundsupport ist vorgesehen und muss möglich sein. Hierfür ist projektbasiert Knowhow von der HZD an den Dienstleister zu transferieren und bedarfsgerecht aufzubereiten. Weiter sind in diesen Projekten organisatorische und technische Voraussetzungen zu schaffen, um diese IT-Services vollfunktional in den Grundsupport zu integrieren. Es ist geplant, jährlich bis zu 18 IT-Services (in Summe also 72) in den Grundsupport aufzunehmen. Die Abrechnung erfolgt über eine projektbezogene Pauschale. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt.
Zum Leistungsbeginn erfolgt die Durchführung eines Übergangs-Projektes. Dieses dient der Übergabe der Dienstleistung „2nd-Level Rufbereitschaft 24/7“ vom aktuellen Dienstleister an den Auftragnehmer. Weiterhin erfolgt im Zuge des Projektes ein Wissenstransfer auch zwischen Auftragnehmer und HZD. Ziel ist eine unterbrechungsfreie und stets vollständige Betriebsfähigkeit der „2nd-Level Rufbereitschaft 24/7“. Die Abrechnung erfolgt über eine einmalige Pauschale.
Stundenkontingent
Für unvorhergesehene Tätigkeiten im Rahmen der „2nd-Level Rufbereitschaft 24/7“, welche über die Intentionen und Beschreibungen der Leistungen „Grundsupport“, „Aufnahme-Projekte“ und „Übergangs-Projekt“ hinausgehen, soll ein zusätzliches Stundenkontingent beschafft werden, um Personalressourcen aus der Rufbereitschaft flexibel und kurzfristig einsetzen zu können.
Es soll zunächst ein Kontingent in Höhe von 300 Personenstunden beschafft werden. Sofern dieses ausgeschöpft ist, soll der Auftraggeber optional weitere zusätzliche Leistungen in Form von Stundenkontingenten a 100 Stunden abrufen können. Es wird mit einem maximalen Bedarf von 1 500 Stunden innerhalb der Vertragslaufzeit von 4 Jahren gerechnet. Die Abrechnung erfolgt über einen Stundensatz. Eine Mindestabnahmemenge über die 300 Stunden hinaus wird nicht zugesagt.
Für die Beschreibung und Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Aufgaben im Kontext dieser Dienstleistung sind Rollen definiert.
Teamleiter: Diese Rolle wird durch das leistungserbringende Personal des Auftragnehmers ausgefüllt. Sie übernimmt neben ggf. operativen Aufgaben insbesondere koordinierende und administrative Tätigkeiten. Für jeden Abruf einer Dienstleistung sind 2 „Teamleiter RB24/7“ zu benennen. Die Träger dieser Rolle befinden sich in einer Schlüsselposition gemäß EVB-IT-Dienstleistung.
Supportspezialist: Auch diese Rolle wird durch das leistungserbringende Personal des Auftragnehmers ausgefüllt. Sie übernimmt im Wesentlichen operative Aufgaben. Auf Seite des Auftraggebers sind folgende Rollen festgelegt:
Koordinator: Diese Rolle wird seitens der HZD besetzt und ist Ansprechpartner und Informationsträger für alle Belange im Kontext „2nd-Level Rufbereitschaft 24/7“. Sie übernimmt außerdem koordinierende und administrative Tätigkeiten zur „2nd-Level Rufbereitschaft 24/7“ auf Seiten der HZD. In jedem Abruf einer Dienstleistung ist von der HZD ein „Koordinator RB24/7“ als Ansprechpartner für den Auftragnehmer zu benennen.
Verfahrenskoordinator: Diese Rolle existiert für jeden in der „2nd-Level Rufbereitschaft 24/7“ aufgenommenen IT-Service. Sie wird jeweils von der HZD besetzt und ist gegenüber dem Auftragnehmer Ansprechpartner.
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Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 5753100.17 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Zweimalige automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: –
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Darstellung von mindestens 1 geeigneten Referenz (Datei „Referenzen“) aus den letzten 3 Jahren (Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“), die nach Art und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Darstellung von mindestens 1 geeigneten Referenz (Datei „Referenzen“) aus den letzten 3 Jahren (Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht.
Art: Vergleichbar mit der ausgeschriebenen Dienstleistung, der Bearbeitung und Beseitigung von Störungen
— als Erweiterung der primären Support-Organisation außerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers.
Umfang:
— für mindestens 5 IT-Services, wovon mindestens 3 hinsichtlich Servicetyp (z. B. Anwendung, technischer IT-Service, kundengerichteter IT-Service) und/oder technologischer Grundlagen verschiedenartig sind;
— in einer IT-Umgebung mit mindestens 100 Servern und mehr als 10 000 Anwendern;
— bei einem Auftraggeber mit einer Größe von mindestens 500 Mitarbeiter/innen.
Die Dienstleistung muss mindestens für die Dauer eines Jahres erbracht worden sein.
In diesem Zeitraum müssen mindestens 3 unterschiedliche Personen mit der Leistungserbringung befasst gewesen sein und es müssen mindestens 30 Einsätze
Zwecks Störungsbeseitigung erbracht worden sein. In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei „Verpflichtungserklaerung_oeff_AG“)
Zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, (GVBl. S. 354) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-15
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-15
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://Vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort...”
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://Vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Erklärung betr. Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen Der Bieter hat die Eigenerklärung gemäß dem Gemeinsamen Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bieter wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ in der Fassung vom 12.
Dezember 2017 (StAnz. 1/2018 S. 15 ff) ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei elektronischem Versand ist die Eigenerklärung auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Der Name der erklärenden Person ist zu nennen.
Zusätzlich weist die Vergabestelle an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der zentralen Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren (MIS) bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung angefordert.
(Datei „Erklaerung_Ausschluss.pdf“)
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen. Der Name der erklärenden Person ist zu nennen.
(Datei „Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB.pdf“)
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Der Name der erklärenden Person ist zu nennen.
Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.
(Datei „Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB.pdf“)
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151/126603📞
Fax: +49 6151/125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 053-126225 (2020-03-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Das Land Hessen vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Postanschrift: Mainzer Strasse 29
Kontaktperson: Z6-Vergabestelle
Telefon: +49 6113400📞
Fax: +49 6113401150 📠
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.hzd.hessen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Dienstleistungen für reaktive Rufbereitschaften im 2nd-Level-Support für Verfahren der Polizeiund weitere Verfahren und IT-Services...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung von Dienstleistungen für reaktive Rufbereitschaften im 2nd-Level-Support für Verfahren der Polizeiund weitere Verfahren und IT-Services außerhalb der Geschäftszeiten der HZD (Rahmenvertrag).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 5 362 500 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es muss eine Dienstleistung für 2nd-Level IT-Support außerhalb der Standard-Servicezeiten der HZD in Form einer Rufbereitschaft erbracht werden. Diese...”
Beschreibung der Beschaffung
Es muss eine Dienstleistung für 2nd-Level IT-Support außerhalb der Standard-Servicezeiten der HZD in Form einer Rufbereitschaft erbracht werden. Diese umfasst neben der Rufbereitschaft und sich daraus ergebender Einsätze auch einen administrativen und koordinierenden Leistungsbestandteil.
Die Leistung ist für ausgewählte IT-Services zu erbringen und die Hinzunahme weiterer ITServices in die „2nd-Level Rufbereitschaft 24/7“ ist geplant und muss möglich sein. Es ist geplant im Vertragszeitraum bis maximal 92 IT-Services in die „2nd-Level Rufbereitschaft 24/7“ aufzunehmen. Die Abrechnung erfolgt mit einer monatlichen Pauschale. Es wird keine Mindestabnahmemenge zugesagt.
Die Hinzunahme weiterer IT-Services (heute bereits in Planung oder völlig neue) in den Grundsupport ist vorgesehen und muss möglich sein. Hierfür ist projektbasiert Knowhow von der HZD an den Dienstleister zu transferieren und bedarfsgerecht aufzubereiten. Weiter sind in diesen Projekten organisatorische und technische Voraussetzungen zu schaffen, um diese IT-Services vollfunktional in den Grundsupport zu integrieren. Es ist geplant, jährlich bis zu 18 IT-Services (in Summe also 72) in den Grundsupport aufzunehmen.Die Abrechnung erfolgt über eine projektbezogene Pauschale. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt.
Zum Leistungsbeginn erfolgt die Durchführung eines Übergangs-Projektes. Dieses dient der Übergabe der Dienstleistung „2nd-Level Rufbereitschaft 24/7“ vom aktuellen Dienstleister an den Auftragnehmer.Weiterhin erfolgt im Zuge des Projektes ein Wissenstransfer auch zwischen Auftragnehmer und HZD. Ziel ist eine unterbrechungsfreie und stets vollständige Betriebsfähigkeit der „2nd-Level Rufbereitschaft 24/7“. Die Abrechnung erfolgt über eine einmalige Pauschale.
Stundenkontingent
Für unvorhergesehene Tätigkeiten im Rahmen der „2nd-Level Rufbereitschaft 24/7“, welche über die Intentionen und Beschreibungen der Leistungen „Grundsupport“, „Aufnahme-Projekte“ und „Übergangs-Projekt“hinausgehen, soll ein zusätzliches Stundenkontingent beschafft werden, um Personalressourcen aus der Rufbereitschaft flexibel und kurzfristig einsetzen zu können.
Es soll zunächst ein Kontingent in Höhe von 300 Personenstunden beschafft werden. Sofern dieses ausgeschöpft ist, soll der Auftraggeber optional weitere zusätzliche Leistungen in Form von Stundenkontingenten a 100 Stunden abrufen können. Es wird mit einem maximalen Bedarf von 1 500 Stunden innerhalb der Vertragslaufzeit von 4 Jahren gerechnet. Die Abrechnung erfolgt über einen Stundensatz. Eine Mindestabnahmemenge über die 300 Stunden hinaus wird nicht zugesagt.
Für die Beschreibung und Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Aufgaben im Kontext dieser Dienstleistung sind Rollen definiert.
Teamleiter: Diese Rolle wird durch das leistungserbringende Personal des Auftragnehmers ausgefüllt. Sie übernimmt neben ggf. operativen Aufgaben insbesondere koordinierende und administrative Tätigkeiten. Für jeden Abruf einer Dienstleistung sind 2 „Teamleiter RB24/7“ zu benennen. Die Träger dieser Rolle befinden sich in einer Schlüsselposition gemäß EVB-IT-Dienstleistung.
Supportspezialist: Auch diese Rolle wird durch das leistungserbringende Personal des Auftragnehmers ausgefüllt. Sie übernimmt im Wesentlichen operative Aufgaben. Auf Seite des Auftraggebers sind folgende Rollen festgelegt:
Koordinator: Diese Rolle wird seitens der HZD besetzt und ist Ansprechpartner und Informationsträger für alle Belange im Kontext „2nd-Level Rufbereitschaft 24/7“. Sie übernimmt außerdem koordinierende und administrative Tätigkeiten zur „2nd-Level Rufbereitschaft 24/7“ auf Seiten der HZD. In jedem Abruf einer Dienstleistung ist von der HZD ein „Koordinator RB24/7“ als Ansprechpartner für den Auftragnehmer zu benennen.
Verfahrenskoordinator: Diese Rolle existiert für jeden in der „2nd-Level Rufbereitschaft 24/7“ aufgenommenen IT-Service. Sie wird jeweils von der HZD besetzt und ist gegenüber dem Auftragnehmer Ansprechpartner.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 053-126225
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VG-3000-2020-0012
Titel: 2nd-Level Rufbereitschaft 24/7
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SINC GmbH
Postanschrift: Rheingaustr. 182
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 61150451800📞
E-Mail: jan.dierich@sinc.de📧
Fax: +49 61150451828 📠
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5753100.17 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5 362 500 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
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Quelle: OJS 2020/S 115-279885 (2020-06-15)