2019-12-10Lizenz Beihilfe-App LBV (Oberfinanzdirektion Karlsruhe – LZfD)
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) beabsichtigt im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung des Kundenservices den beihilfeberechtigten Beschäftigten der Landesverwaltung die Möglichkeit zur Verfügung zu stellen, Belege auch mittels einer App auf Smartphones/Tablets einzureichen. Mit der Beihilfe-App sollen die Beihilfeberechtigten des LBV bestimmte Belege (Arztrechnungen, Rezepte, Pflegeheimrechnung, Verordnungen etc.) digital erfassen und der Beihilfestelle übermitteln können.
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2018-05-15Fachverfahren Beihilfe (Dataport AöR)
Ausgeschrieben werden Lieferung, Konfiguration sowie Pflege und Support einer Standardsoftware, die nach entsprechender Konfiguration in der Lage ist, unter Beachtung des Beihilferechts der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) die komplette Beihilfebearbeitung zu übernehmen.
Die Lösung muss zukunftsfähig sein, d. h. sie muss bereits bei Zuschlagserteilung weitere Komponenten beinhalten die stufenweise zu einem späteren Zeitpunkt zugeschaltet werden wie z.B. Prüfprogramme (GOÄ, GOZ, GebüH, DRG u. ä.).
Das …
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