Ausgeschrieben werden Lieferung, Konfiguration sowie Pflege und Support einer Standardsoftware, die nach entsprechender Konfiguration in der Lage ist, unter Beachtung des Beihilferechts der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) die komplette Beihilfebearbeitung zu übernehmen. Die Lösung muss zukunftsfähig sein, d. h. sie muss bereits bei Zuschlagserteilung weitere Komponenten beinhalten die stufenweise zu einem späteren Zeitpunkt zugeschaltet werden wie z.B. Prüfprogramme (GOÄ, GOZ, GebüH, DRG u. ä.). Das FV wird von der Dataport (AöR) für den Landesbetrieb der FHH „Zentrum für Personaldienste“ (ZPD) beschafft und im Rechenzentrum RZ2 von Dataport betrieben. Als weitere Bedarfsstellen kommen später auch Beihilfestellen des Landes Schleswig-Holstein und ggf. weitere Träger von Dataport dazu. Für jede Bedarfsstelle müsste die Standardsoftware an das jeweilige Beihilferecht angepasst werden. Eine Auflistung der Spezifika ist in der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen enthalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-05-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung von Software
Referenznummer: DP-2018000002
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben werden Lieferung, Konfiguration sowie Pflege und Support einer Standardsoftware, die nach entsprechender Konfiguration in der Lage ist, unter Beachtung des Beihilferechts der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) die komplette Beihilfebearbeitung zu übernehmen.
Die Lösung muss zukunftsfähig sein, d. h. sie muss bereits bei Zuschlagserteilung weitere Komponenten beinhalten die stufenweise zu einem späteren Zeitpunkt zugeschaltet werden wie z.B. Prüfprogramme (GOÄ, GOZ, GebüH, DRG u. ä.).
Das FV wird von der Dataport (AöR) für den Landesbetrieb der FHH „Zentrum für Personaldienste“ (ZPD) beschafft und im Rechenzentrum RZ2 von Dataport betrieben. Als weitere Bedarfsstellen kommen später auch Beihilfestellen des Landes Schleswig-Holstein und ggf. weitere Träger von Dataport dazu. Für jede Bedarfsstelle müsste die Standardsoftware an das jeweilige Beihilferecht angepasst werden. Eine Auflistung der Spezifika ist in der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen enthalten.
Ausgeschrieben werden Lieferung, Konfiguration sowie Pflege und Support einer Standardsoftware, die nach entsprechender Konfiguration in der Lage ist, unter Beachtung des Beihilferechts der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) die komplette Beihilfebearbeitung zu übernehmen.
Die Lösung muss zukunftsfähig sein, d. h. sie muss bereits bei Zuschlagserteilung weitere Komponenten beinhalten die stufenweise zu einem späteren Zeitpunkt zugeschaltet werden wie z.B. Prüfprogramme (GOÄ, GOZ, GebüH, DRG u. ä.).
Das FV wird von der Dataport (AöR) für den Landesbetrieb der FHH „Zentrum für Personaldienste“ (ZPD) beschafft und im Rechenzentrum RZ2 von Dataport betrieben. Als weitere Bedarfsstellen kommen später auch Beihilfestellen des Landes Schleswig-Holstein und ggf. weitere Träger von Dataport dazu. Für jede Bedarfsstelle müsste die Standardsoftware an das jeweilige Beihilferecht angepasst werden. Eine Auflistung der Spezifika ist in der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen enthalten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bereitstellung von Software📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bereitstellung von Software📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Für den Nachweis der Eignung hat der Bewerber mehrere Unterlagen auszufüllen und einzureichen. Diese sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben werden Lieferung, Konfiguration sowie Pflege und Support einer Standardsoftware, die nach entsprechender Konfiguration in der Lage ist, unter Beachtung des Beihilferechts der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) die komplette Beihilfebearbeitung zu übernehmen.
Ausgeschrieben werden Lieferung, Konfiguration sowie Pflege und Support einer Standardsoftware, die nach entsprechender Konfiguration in der Lage ist, unter Beachtung des Beihilferechts der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) die komplette Beihilfebearbeitung zu übernehmen.
Die Lösung muss zukunftsfähig sein, d. h. sie muss bereits bei Zuschlagserteilung weitere Komponenten beinhalten die stufenweise zu einem späteren Zeitpunkt zugeschaltet werden wie z.B. Prüfprogramme (GOÄ, GOZ, GebüH, DRG u. ä.).
Das FV wird von der Dataport (AöR) für den Landesbetrieb der FHH „Zentrum für Personaldienste“ (ZPD) beschafft und im Rechenzentrum RZ2 von Dataport betrieben. Als weitere Bedarfsstellen kommen später auch Beihilfestellen des Landes Schleswig-Holstein und ggf. weitere Träger von Dataport dazu. Für jede Bedarfsstelle müsste die Standardsoftware an das jeweilige Beihilferecht angepasst werden. Eine Auflistung der Spezifika ist in der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen enthalten.
Das FV wird von der Dataport (AöR) für den Landesbetrieb der FHH „Zentrum für Personaldienste“ (ZPD) beschafft und im Rechenzentrum RZ2 von Dataport betrieben. Als weitere Bedarfsstellen kommen später auch Beihilfestellen des Landes Schleswig-Holstein und ggf. weitere Träger von Dataport dazu. Für jede Bedarfsstelle müsste die Standardsoftware an das jeweilige Beihilferecht angepasst werden. Eine Auflistung der Spezifika ist in der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen enthalten.
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV wird eine Standardsoftware ausgeschrieben, die nach entsprechender Konfiguration in der Lage ist, unter Beachtung des Beihilferechts der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) die komplette Beihilfebearbeitung zu übernehmen.
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV wird eine Standardsoftware ausgeschrieben, die nach entsprechender Konfiguration in der Lage ist, unter Beachtung des Beihilferechts der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) die komplette Beihilfebearbeitung zu übernehmen.
Die Lösung muss zukunftsfähig sein, d. h. sie muss bereits bei Zuschlagserteilung weitere Komponenten beinhalten, die stufenweise zu einem späteren Zeitpunkt zugeschaltet werden wie z.B. Prüfprogramme (GOÄ, GOZ, GebüH, DRG u. ä.).
Das FV wird vom IT-Dienstleister Dataport (AöR) für den Landesbetrieb der FHH „Zentrum für Personaldienste“ (ZPD) beschafft und im Rechenzentrum RZ2 von Dataport betrieben. Als weitere Bedarfsstellen kommen später auch Beihilfestellen des Landes Schleswig-Holstein und ggf. weiterer Träger-Bundesländer von Dataport dazu. Für jede Bedarfsstelle müsste die Standardsoftware an das jeweilige Beihilferecht angepasst werden. Eine Auflistung der Spezifika ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Das FV wird vom IT-Dienstleister Dataport (AöR) für den Landesbetrieb der FHH „Zentrum für Personaldienste“ (ZPD) beschafft und im Rechenzentrum RZ2 von Dataport betrieben. Als weitere Bedarfsstellen kommen später auch Beihilfestellen des Landes Schleswig-Holstein und ggf. weiterer Träger-Bundesländer von Dataport dazu. Für jede Bedarfsstelle müsste die Standardsoftware an das jeweilige Beihilferecht angepasst werden. Eine Auflistung der Spezifika ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Die konkreten Anforderungen an den Vergabegegenstand sind in der Leistungsbeschreibung formuliert.
Die Anforderungen im Teilnahmewettbewerb ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Für den Nachweis der Eignung hat der Bewerber mehrere Unterlagen auszufüllen und einzureichen. Diese sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freie und Hansestadt Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als fachkundig ist nur derjenige Bewerber anzusehen, der über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt, um den zu vergebenden Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen.
Ein Bewerber gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position und seiner strategischen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln gibt, den zu vergebenden Auftrag (bzw. den ihn davon betreffenden Teil) fachgerecht ausführen zu können. Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines privilegierten Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Antrags in dieser Hinsicht.
Ein Bewerber gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position und seiner strategischen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln gibt, den zu vergebenden Auftrag (bzw. den ihn davon betreffenden Teil) fachgerecht ausführen zu können. Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines privilegierten Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Antrags in dieser Hinsicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle haben folgende Mindestkriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt:
— Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags,
— Einreichung einer Eigenerklärung zum Vorhandensein bzw. zum späteren Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
Mindeststandards:
Mindestumsatz:
Die Anlage Umsatzkennzahlen ist mit dem Antrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz im aktuellsten angegebenen Geschäftsjahr mindestens 5 Mio. EUR im Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt.
Der Tätigkeitsbereich des Auftrags umfasst diejenigen Leistungen, die mit der hier geforderten Software für Beihilfestellen oder private Krankenversicherungen in Deutschland erbracht worden sind.
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Umsatzkennzahlen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Umsatzkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
Der Nachweis Anlage Umsatzkennzahlen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Umsatzkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
Betriebshaftpflichtversicherung:
Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird:
5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
Die Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherung werden in der eVergabe abgefordert. Sollte die Versicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Antrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Die Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherung werden in der eVergabe abgefordert. Sollte die Versicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Antrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bewerbergemeinschaften von dem führenden Unternehmen einzureichen.
Neben den o.a. Unterlagen werten Auftraggeber und Vergabestelle für die Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN (bzw. Angaben in er eVergabe) Liste privilegierter Unterauftragnehmer, Erklärung Unterauftragnehmer und Erklärung Bietergemeinschaft aus.
Neben den o.a. Unterlagen werten Auftraggeber und Vergabestelle für die Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN (bzw. Angaben in er eVergabe) Liste privilegierter Unterauftragnehmer, Erklärung Unterauftragnehmer und Erklärung Bietergemeinschaft aus.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle haben folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:
— Vorliegen einer vergleichbaren Referenzen,
— Personalkennzahlen im Tätigkeitsbereich des Auftrags
Mindeststandards:
Referenzen:
Die Anlage Referenzbeschreibung ist mit dem Antrag vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen.
Der Bieter benennt in der Anlage Referenzbeschreibung mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2012 erfolgreich abgeschlossen hat bzw. die spätestens am 31.3.2018 produktiv gegangen sind. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
Der Bieter benennt in der Anlage Referenzbeschreibung mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2012 erfolgreich abgeschlossen hat bzw. die spätestens am 31.3.2018 produktiv gegangen sind. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
— wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabe-unterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
— Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber beschreiben. Dies ist nur der Fall, wenn als Referenzprojekte Beihilfestellen oder private Krankenversicherungen (PKV) aus Deutschland benannt werden können. Projekte der Gesetzlichen Krankenversicherungen werden wegen der fehlenden Vergleichbarkeit als Referenz nicht berücksichtigt.
— Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber beschreiben. Dies ist nur der Fall, wenn als Referenzprojekte Beihilfestellen oder private Krankenversicherungen (PKV) aus Deutschland benannt werden können. Projekte der Gesetzlichen Krankenversicherungen werden wegen der fehlenden Vergleichbarkeit als Referenz nicht berücksichtigt.
Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist die Benennung eines Ansprechpartners des Referenzkunden (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Fehlt diese Angabe, so wird die betreffende Referenz bei der Wertung nicht berücksichtigt. Es wird in diesem Fall auch keine weitere Referenz nachgefordert.
Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist die Benennung eines Ansprechpartners des Referenzkunden (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Fehlt diese Angabe, so wird die betreffende Referenz bei der Wertung nicht berücksichtigt. Es wird in diesem Fall auch keine weitere Referenz nachgefordert.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand vollständig abdeckt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand vollständig abdeckt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.
Lässt die Bewertung der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Lässt die Bewertung der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Personalkennzahlen:
Die Anlage Personalkennzahlen ist mit dem Antrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl im aktuellsten angegebenen Geschäftsjahr mindestens 25 Vollzeitkräfte im Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden.
Die Anlage Personalkennzahlen ist mit dem Antrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl im aktuellsten angegebenen Geschäftsjahr mindestens 25 Vollzeitkräfte im Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden.
Sollten diese Angaben den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Antrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Sollten diese Angaben den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Antrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Personalkennzahlen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Personalkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
Der Nachweis Anlage Personalkennzahlen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Personalkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn die o.g. Mindestkriterien erfüllt werden. Erfüllt ein Bieter zwar die Voraussetzungen nach vorstehendem Satz, haben der Auftraggeber oder die Vergabestelle aber Kenntnis von Umständen, die der Annahme der Leistungsfähigkeit des Bieters gleichwohl entgegenstehen könnten, so bewerten Auftraggeber und Vergabestelle die Leistungsfähigkeit des Bieters abschließend nach allgemeinen Grundsätzen.
Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn die o.g. Mindestkriterien erfüllt werden. Erfüllt ein Bieter zwar die Voraussetzungen nach vorstehendem Satz, haben der Auftraggeber oder die Vergabestelle aber Kenntnis von Umständen, die der Annahme der Leistungsfähigkeit des Bieters gleichwohl entgegenstehen könnten, so bewerten Auftraggeber und Vergabestelle die Leistungsfähigkeit des Bieters abschließend nach allgemeinen Grundsätzen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärung nach Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein zu Tariftreue und Zahlung eines Mindestlohnes
— Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung
— Zertifizierung nach SÜG
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-07-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium: Preis
Gewichtung der Kosten: 50
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten statt.
Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden.
Für den Antrag / das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
Dem Bewerber / Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Antrag/Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters.
Dem Bewerber / Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Antrag/Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bewerber-/Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzel-fall, ob sie Antworten versendet.
Bewerber-/Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzel-fall, ob sie Antworten versendet.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes inhaltliche Fragen der Bewerber zum Entwurf der Leistungsbeschreibung, den dazugehörigen Anlagen sowie weiteren vertraglichen Regelungen grundsätzlich nur in dem Umfang beantwortet werden, wie er im Beschaffungsgegenstand (siehe Ziffer 3.1) dargestellt ist und zur Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich ist.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes inhaltliche Fragen der Bewerber zum Entwurf der Leistungsbeschreibung, den dazugehörigen Anlagen sowie weiteren vertraglichen Regelungen grundsätzlich nur in dem Umfang beantwortet werden, wie er im Beschaffungsgegenstand (siehe Ziffer 3.1) dargestellt ist und zur Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich ist.
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bewerber bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies unverzüglich mitzuteilen.
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bewerber bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies unverzüglich mitzuteilen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.
Quelle: OJS 2018/S 092-208374 (2018-05-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben werden Lieferung, Konfiguration sowie Pflege und Support einer Standardsoftware, die nach entsprechender Konfiguration in der Lage ist, unter Beachtung des Beihilferechts der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) die komplette Beihilfebearbeitung zu übernehmen.
Die Lösung muss zukunftsfähig sein, d. h. sie muss bereits bei Zuschlagserteilung weitere Komponenten beinhalten die stufenweise zu einem späteren Zeitpunkt zugeschaltet werden wie z. B. Prüfprogramme (GOÄ, GOZ, GebüH, DRG u. ä.).
Das FV wird von der Dataport (A. ö. R.) für den Landesbetrieb der FHH „Zentrum für Personaldienste“ (ZPD) beschafft und im Rechenzentrum RZ2 von Dataport betrieben. Als weitere Bedarfsstellen kommen später auch Beihilfestellen des Landes Schleswig-Holstein und ggf. weitere Träger von Dataport dazu. Für jede Bedarfsstelle müsste die Standardsoftware an das jeweilige Beihilferecht angepasst werden. Eine Auflistung der Spezifika ist in der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen enthalten.
Ausgeschrieben werden Lieferung, Konfiguration sowie Pflege und Support einer Standardsoftware, die nach entsprechender Konfiguration in der Lage ist, unter Beachtung des Beihilferechts der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) die komplette Beihilfebearbeitung zu übernehmen.
Die Lösung muss zukunftsfähig sein, d. h. sie muss bereits bei Zuschlagserteilung weitere Komponenten beinhalten die stufenweise zu einem späteren Zeitpunkt zugeschaltet werden wie z. B. Prüfprogramme (GOÄ, GOZ, GebüH, DRG u. ä.).
Das FV wird von der Dataport (A. ö. R.) für den Landesbetrieb der FHH „Zentrum für Personaldienste“ (ZPD) beschafft und im Rechenzentrum RZ2 von Dataport betrieben. Als weitere Bedarfsstellen kommen später auch Beihilfestellen des Landes Schleswig-Holstein und ggf. weitere Träger von Dataport dazu. Für jede Bedarfsstelle müsste die Standardsoftware an das jeweilige Beihilferecht angepasst werden. Eine Auflistung der Spezifika ist in der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen enthalten.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Software-Implementierung📦
Die Lösung muss zukunftsfähig sein, d. h. sie muss bereits bei Zuschlagserteilung weitere Komponenten beinhalten die stufenweise zu einem späteren Zeitpunkt zugeschaltet werden wie z. B. Prüfprogramme (GOÄ, GOZ, GebüH, DRG u. ä.).
Das FV wird von der Dataport (A. ö. R.) für den Landesbetrieb der FHH „Zentrum für Personaldienste“ (ZPD) beschafft und im Rechenzentrum RZ2 von Dataport betrieben. Als weitere Bedarfsstellen kommen später auch Beihilfestellen des Landes Schleswig-Holstein und ggf. weitere Träger von Dataport dazu. Für jede Bedarfsstelle müsste die Standardsoftware an das jeweilige Beihilferecht angepasst werden. Eine Auflistung der Spezifika ist in der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen enthalten.
Das FV wird von der Dataport (A. ö. R.) für den Landesbetrieb der FHH „Zentrum für Personaldienste“ (ZPD) beschafft und im Rechenzentrum RZ2 von Dataport betrieben. Als weitere Bedarfsstellen kommen später auch Beihilfestellen des Landes Schleswig-Holstein und ggf. weitere Träger von Dataport dazu. Für jede Bedarfsstelle müsste die Standardsoftware an das jeweilige Beihilferecht angepasst werden. Eine Auflistung der Spezifika ist in der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen enthalten.
Die Lösung muss zukunftsfähig sein, d. h. sie muss bereits bei Zuschlagserteilung weitere Komponenten beinhalten, die stufenweise zu einem späteren Zeitpunkt zugeschaltet werden wie z. B. Prüfprogramme (GOÄ, GOZ, GebüH, DRG u. ä.).
Das FV wird vom IT-Dienstleister Dataport (A. ö. R.) für den Landesbetrieb der FHH „Zentrum für Personaldienste“ (ZPD) beschafft und im Rechenzentrum RZ2 von Dataport betrieben. Als weitere Bedarfsstellen kommen später auch Beihilfestellen des Landes Schleswig-Holstein und ggf. weiterer Träger-Bundesländer von Dataport dazu. Für jede Bedarfsstelle müsste die Standardsoftware an das jeweilige Beihilferecht angepasst werden. Eine Auflistung der Spezifika ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Das FV wird vom IT-Dienstleister Dataport (A. ö. R.) für den Landesbetrieb der FHH „Zentrum für Personaldienste“ (ZPD) beschafft und im Rechenzentrum RZ2 von Dataport betrieben. Als weitere Bedarfsstellen kommen später auch Beihilfestellen des Landes Schleswig-Holstein und ggf. weiterer Träger-Bundesländer von Dataport dazu. Für jede Bedarfsstelle müsste die Standardsoftware an das jeweilige Beihilferecht angepasst werden. Eine Auflistung der Spezifika ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-20 📅
Name: SINC GmbH
Postanschrift: Rheingaustraße 182
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland 🇩🇪 Hessen🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z. B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z. B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z. B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden.
Für den Antrag/ das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
Dem Bewerber/ Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Antrag/ Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bewerbers/ Bieters.
Dem Bewerber/ Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Antrag/ Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bewerbers/ Bieters.
Erkennt ein Bieter Fehler/ Unklarheiten/ Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Erkennt ein Bieter Fehler/ Unklarheiten/ Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bewerber-/ Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzel-fall, ob sie Antworten versendet.
Bewerber-/ Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzel-fall, ob sie Antworten versendet.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes inhaltliche Fragen der Bewerber zum Entwurf der Leistungsbeschreibung, den dazugehörigen Anlagen sowie weiteren vertraglichen Regelungen grundsätzlich nur in dem Umfang beantwortet werden, wie er im Beschaffungsgegenstand (siehe Ziffer 3.1) ) dargestellt ist und zur Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich ist.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes inhaltliche Fragen der Bewerber zum Entwurf der Leistungsbeschreibung, den dazugehörigen Anlagen sowie weiteren vertraglichen Regelungen grundsätzlich nur in dem Umfang beantwortet werden, wie er im Beschaffungsgegenstand (siehe Ziffer 3.1) ) dargestellt ist und zur Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.