Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien:
1) Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren, Festangestellte und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter, Wichtung 10,00 v. H.
Die Angaben zu den benannten Kriterien werden wie folgt bewertet:
jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten festangestellten Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Unterkriterium Personalstruktur
— ≥ 3 Personen = 3 Punkte,
— ≥ 2 Personen = 2 Punkte.
2) Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen
Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“:
Unterkriterien Angaben zu den Referenzen vergleichbarer Leistungen
2.1) Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:
— Wichtung Anzahl (Quantität) der Referenzen Wertungskriterium 1 bis 3 je Wertungskriterium
— Wertungskriterium Büro/Unternehmen 3 v. H.
— Wertungskriterium Projektleiter 3 v. H.
— Wertungskriterium Bauleiter 3 v. H.
Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen, des Unternehmers/Bewerbers (Büro/Unternehmen),
Des Projektleiters und des verantwortlichen Bauleiters, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
— ≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 3 P.,
— = 2 Referenzen je WK = 2 P.,
— = 1 Referenz je WK = 1 P.,
— < 1 Referenz je WK = Ausschluss.
2.2) Unterkriterium Qualität der Referenzen
— Wichtung Qualität der Referenzen
— Wertungskriterium Büro/Unternehmen 7 v. H.
— WK Projektleiter 7 v. H.
— WK Bauleiter 7 v. H.
Für das Büro/Unternehmen/für den Projektleiter/den Bauleiter jeweils:
Wertungskriterium 1:
Erfahrungen in Planung und Realisierung eines Gebäudes (Neubau oder Sanierung) mit vergleichbaren Anforderungen an Aufenthaltsräume hinsichtlich Raumklima, Beheizung und Belüftung in vergleichbarer Größenordnung, mindestens 100 000 EUR Baukosten KG 410-430 (brutto) gesamt.
A):
— Neubau und/oder Sanierung eines Gebäude mit Aufenthaltsräumen mit Anforderungen an Raumklima, Heizung und Belüftung für Gruppenarbeit = 3 P.,
— Neubau und/oder Sanierung eines Gebäudes mit Anforderungen an Raumklima, Heizung und Belüftung für Aufenthaltsräume = 2 P.,
— Neubau und/oder Sanierung eines Gebäudes = 1 P.
B):
— ≥ 300 000 EUR KG 410-430 brutto = 3 P.,
— ≥ 200 000 EUR und < 300 000 EUR = 2 P.,
— ≥ 100 000 EUR und < 200 000 EUR = 1 P.,
Wertungskriterium 2:
Erfahrungen in Planung und Realisierung eines Gebäudes (Neubau oder Sanierung) mit vergleichbaren Anforderungen an sanitäre Anlagen, mindestens 100 000 EUR Baukosten KG 410-430 (brutto) gesamt.
A):
— Neubau und/oder Sanierung Sanitärbereiche in Gebäuden mit Publikumsverkehr, Betrieb/Entnahmestellen gem. TrinkwV = 3 P.,
— Neubau und/oder Sanierung Sanitärbereiche in Gebäuden mit Publikumsverkehr = 2 P.,
— Neubau und/oder Sanierung Sanitärbereiche = 1 P.
B):
— ≥ 300 000 EUR KG 410-430 brutto = 3 P.,
— ≥ 200 000 EUR und < 300 000 EUR = 2 P.,
— ≥ 100 000 EUR und < 200 000 EUR = 1 P.
Wertungskriterium 3:
Erfahrungen in Planung und Realisierung der Gebäudeautomation eines Gebäudes (Neubau oder Sanierung) mit vergleichbaren Anforderungen in vergleichbarer Größenordnung, mindestens 20 000 EUR Baukosten KG 480 (brutto) gesamt.
A):
— Neubau und/oder Sanierung eines Gebäudes mit Unterrichtsräumen = 3 P.,
— Neubau und/oder Sanierung eines Gebäudes mit Publikumsverkehr = 2 P.,
— Neubau und/oder Sanierung eines Gebäudes ohne Publikumsverkehr = 1 P.
B):
— ≥ 40 000 EUR KG 480 brutto = 3 P.,
— ≥ 30 000 EUR und < 40 000 EUR = 2 P.,
— ≥ 20 000 EUR und < 30 000 EUR = 1 P.
Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):
Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium Arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt. Insgesamt max. 300 Punkte.
Weitere Angaben s. VI.3