Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 4 Kleineinsatzfahrzeugaufbau
2020-34
Produkte/Dienstleistungen: Feuerlöschfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von 4 Kleineinsatzfahrzeugen inkl. Fahrgestell, Aufbau sowie mit feuerwehrtechnischer Beladung für die Berliner Feuerwehr.”
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 4 Kleineinsatzfahrzeugen inkl. Fahrgestell, Aufbau sowie mit feuerwehrtechnischer Beladung für die Berliner Feuerwehr.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-21 📅
Datum des Endes: 2020-12-10 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu II.2.5) Zuschlagskriterien: Die Bewertung und Auswertung erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode gem. UfAB 2018. Dabei wird der Preis und die...”
Zusätzliche Informationen
Zu II.2.5) Zuschlagskriterien: Die Bewertung und Auswertung erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode gem. UfAB 2018. Dabei wird der Preis und die Leistung (=Bauausführung gemäß Unterlagen; Service; Qualität) bewertet. Das Entscheidungskriterium ist die Leistung. Es wird ein Schwankungsbereich von 10 % angesetzt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung-EU,
— Wirt-214 BVB u. Eigenerkl. zu Tariftreue_Mindestentgelt_SV,
— Wirt-2141 BVB u. Erklärung gem. Par 1 Abs. 2 Frauen-FVO.”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung-EU,
— Wirt-214 BVB u. Eigenerkl. zu Tariftreue_Mindestentgelt_SV,
— Wirt-2141 BVB u. Erklärung gem. Par 1 Abs. 2 Frauen-FVO.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-15
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-16
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Voltairestr. 2
10179 Berlin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Geschlossenes Öffnungsverfahren, es sind keine Personen zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 2021/2022
Zusätzliche Informationen
“Ausgabe der Vergabeunterlagen sowie Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin (Suchbegriff: Berliner...”
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 9013-8316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 9013-7613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Berliner Feuerwehr
Postanschrift: Voltairestraße 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3038710520📞
Fax: +49 30387995599 📠
Quelle: OJS 2020/S 030-069324 (2020-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Vergabestelle der Berliner Feuerwehr
Telefon: +49 3038710522📞
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 4 Kleineinsatzfahrzeuge — KLEF
2020-34
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 892 000 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Bewertung erfolgte nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB 2018 mit dem Entscheidungskriterium Leistung und einem Schwankungsbereich von 10 %.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 030-069324
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2020-34
Titel: Klef
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Iturri Feuerwehr- und Umwelttechnik GmbH
Postanschrift: Essener Str. 8
Postort: Wilnsdorf
Postleitzahl: 57234
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Siegen-Wittgenstein🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 907 994 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Telefon: +49 309013-8316📞
Fax: +49 309013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
E-Mail: vergabestelle@berliner-feuerwehr.de📧
Quelle: OJS 2020/S 098-233749 (2020-05-16)