Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 407 Fördertechnik
2020HTR000007
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Aufzügen und Rolltreppen📦
Kurze Beschreibung:
“Fördertechnik für den Neubau Forschungsgebäude Translational Research Center (TRC IV) des Universitätsklinikums Erlangen.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 211 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Aufzüge und Fördereinrichtungen📦
Ort der Leistung: Erlangen, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Fördertechnik für den Neubau Forschungsgebäude Translational Research Center (TRC IV) des Universitätsklinikums Erlangen.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-27 📅
Datum des Endes: 2023-01-20 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister; nach Aufforderung: Vorlage von Gewerbeanmeldung,Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister; nach Aufforderung: Vorlage von Gewerbeanmeldung,Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer;Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zu evtl. Insolvenzverfahren und Liquidation; Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen;Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben zu evtl. Insolvenzverfahren und Liquidation; Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen;Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zu Arbeitskräften; Angaben zum Umsatz des Unternehmens; Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-27
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-05-27
09:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken — Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Universitätsklinikums Erlangen zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs.3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr.3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zur rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 081-190003 (2020-04-22)
Ergänzende Angaben (2020-05-20)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 081-190003
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-05-27 📅
Zeit: 09:00
Neuer Wert
Datum: 2020-06-08 📅
Zeit: 08:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/07/2020
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 08/08/2020
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 27/05/2020
Ortszeit: 09:00
Neuer Wert
Text: Tag: 08/06/2020
Ortszeit: 08:00
Andere zusätzliche Informationen
“Aufgrund eines Bieterwunsches wird die Frist zur Einreichung eines Angebotes verlängert (siehe Terminangaben unter IV), um eine ausreichende...”
Aufgrund eines Bieterwunsches wird die Frist zur Einreichung eines Angebotes verlängert (siehe Terminangaben unter IV), um eine ausreichende Kalkulationszeit einzuräumen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 100-239243 (2020-05-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 183426.8 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 081-190003
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: 407 Fördertechnik
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: FB-Aufzüge GmbH & Co. KG – Dresden
Postort: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 183426.8 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Universitätsklinikums Erlangen zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zur rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 177-424552 (2020-09-08)