Beschreibung der Beschaffung
Anlieferung von Tiefkühlkostkomponenten zur Mittagsverpflegung für ca. 600 Kinder in den 8 städt. Kindertageseinrichtungen und ca. 100 Kinder in 2 Offenen Ganztagsschulen, insgesamt rund 150 000 Mittagsmahlzeiten aus Tiefkühlkomponenten pro Jahr.
Zur Herstellung der Mittagsverpflegung der Kinder in den städtischen Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen soll ab dem 1.8.2020 für den Zeitraum von 2 Jahren ein externer Tiefkühlkostkomponentenanbieter die Versorgung übernehmen. In den Einrichtungen werden Kinder im Alter von 1 bis ca 10 Jahren mit einer warmen Mittagsmahlzeit versorgt.
3. Folgende Voraussetzungen müssen zwingend erfüllt werden:
3.1. Umfang
In den städtischen Einrichtungen sind wöchentlich 5 Verpflegungstage vorgesehen. Während der Schließungszeiten der Einrichtungen (bis zu insg. 5 Wochen pro Jahr) sowie an Feiertagen erfolgt keine Verpflegung.
Der Anbieter gewährleistet die Lieferung der Tiefkühlkomponenten zur Herstellung einer ernährungsphysiologisch kindgerechten Mittagsmahlzeit einmal pro Woche an die entsprechenden Standorte der Einrichtungen (Standorte siehe Anlage).
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung in Höhe der angegebenen Kinderzahlen, eine Garantie bezüglich der Umfänge der Bestellungen kann nicht gegeben werden. Der Angebotspreis gilt auch bei abweichenden Bestellumfängen.
Die Bestellungen erfolgen mindestens 14-tägig, je nach Einrichtung wöchentlich. Die Rechnungslegung erfolgt monatlich.
3.2. Qualität
Die Nahrungskomponenten müssen sich an den Zertifizierungsmodellen der INFORM Deutschland Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung orientieren und den Bestimmungen der Deutschen Gesellschaft für gesunde Ernährung (DGEG) entsprechen.
Die Produkte müssen frei von Konservierungsstoffen, Zusatzstoffen, Farbstoffen, Geschmacksverstärkern, künstlichen Aromen und Süßstoffen sein.
Es werden keine Speisen angeboten, in denen Alkohol/ Alkoholaromen eingesetzt werden.
Es erfolgt kein Einsatz von gentechnisch veränderten Lebensmitteln, das ist entsprechend zu bescheinigen.
Die Komponenten sind mit einem Anteil von mindestens 50 % in BIO-Qualität anzubieten.
Die Komponenten sind als Sonderprodukte bei Diabetes oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten anzubieten.
Ebenso sind für Kinder, die aus ethischen oder religiösen Gründen kein Fleisch oder keinen Fisch essen, vegetarische Komponenten anzubieten.
Die Inhaltsstoffe müssen nach der Lebensmittelinformationsverordnung (EU 1169/2011) entsprechend deklariert werden.
Die Mahlzeiten müssen einzeln portionierbar sein und in Gastro-Norm 1/1 und ½ Behältern in Konvektomaten oder Combi-Dämpfern zubereitet werden können.
3.3. Hygiene
Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung sämtlicher Hygienevorschriften, von der externen Zubereitung bis hin zur Übergabe vor Ort verantwortlich.
Es gelten die gesetzlichen Vorgaben laut Verordnung (EG 852/2004 und Infektionsschutzgesetz)
Ein betriebliches Qualitätssicherungs- bzw. Hygienekonzept nach HACCP ist erforderlich. Der Nachweis hierzu hat schriftlich zu erfolgen.
Die Einhaltung der hygienischen Bestimmungen muss in Form von regelmäßigen Kontrollen — jeweils im August und Februar eines Jahres — durch einen professionellen Dritten der Lebensmittelüberwachung geprüft werden und durch Zertifikate nachgewiesen werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Hygienevorschriften einzuhalten und die Ergebnisse von Kontrollen unaufgefordert an den Auftraggeber weiterzuleiten.
3.4. Transport und Anlieferung
Der Transport und die Lieferung sind vom Anbieter sicherzustellen.
Die Lieferungen erfolgen in der Regel wöchentlich oder 14-tägig und richten sich nach der Lagerkapazität der jeweiligen Einrichtung.
Für den Transport sind die den Anforderungen entsprechenden und hygienisch vorschriftsmäßigen Transportmittel (Thermophore/Thermoporte) vom Anbieter zu stellen.
Die Vorgaben zu Standzeiten und Temperaturen (TLMV, Verordnung über gefrorene Lebensmittel) sind zu beachten. Die Kühlkette darf während des Transportes nicht unterbrochen werden. Standzeiten und Temperaturen müssen dokumentiert werden.
Durch die Anlieferung darf keine Beeinträchtigung des Betriebes des jeweiligen Standortes der Einrichtung verursacht werden.
3.5. Referenzen
Jeweils mindestens 2 aktuelle Referenzeinrichtungen sowie Referenzspeiseangebote des Anbieters im Bereich der Verpflegung von Kindern im Bereich Kita und Grundschule sind vorzulegen, ebenso die erforderlichen Zertifikate (HACCP, ISO 22000, BIO-Siegel).
Der Anbieter hat im Rahmen der Bewerbung des Weiteren:
— den Nachweis über die gewerbliche Tätigkeit (nicht älter als 6 Monate);
— ein Firmenprofil/Unternehmensdarstellung mit Angaben zum Umsatz (netto) der letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren, sowie eine
— Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen);
— eine Nachforderung von Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen behält sich der Auftraggeber bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung vor — vorzulegen.
4. Zuschlagskriterien
Neben dem Preis wird auch der Geschmack einer Bewertung unterzogen.
Zu diesem Zweck soll ein unentgeltliches Probeessen stattfinden, bei dem 3 verschiedene Tagesgerichte in einer der städtischen Einrichtungen zubereitet werden.
4.1. Für die Auswahl sind 3 verschiedene Tagesgerichte vorgesehen:
Vegetarisch:
Vegetarische Bolognese, Spaghetti.
Mit Fleisch:
Hähnchenschnitzel mit Vollkornreis, Blumenkohl (leicht gebunden) und Rahmsoße.
Mit Fisch:
Panierte Schollenfilets mit Kartoffelpüree und Rahmspinat.
An dem Probeessen sollen:
— 29 Vertreter aus den Einrichtungen (11 Elternteile, davon 8 aus Kita, 3 aus OGS/8 Kinder aus Kita im Alter von 4 bis 6, 6 Kinder aus OGS im Alter von 7 bis 10 Jahre/4 Fachkräfte, davon 2 aus Kita, 2 aus OGS);
— 3 Trägervertreter;
— 3 Vertreter des Jugendhilfe- und Schulausschusses.
Teilnehmen- insgesamt 35 Personen
4.2. Bewertung:
Die Bewertung erfolgt nach Punkteverteilung.
Höchste Punktevergabe für folgende Kriterien:
— 40 Punkte: Preis;
— 60 Punkte: Ergebnis des Probeessens.
Kriterien für die Bewertung des Probeessens durch die Teilnehmer sind:
— Aussehen;
— Mundgefühl;
— Geschmack/Geruch;
— Gewürze.
Jedes Angebot erhält eine vorab festgelegte farbliche Zuordnung, welche den Teilnehmern des Probeessens nicht bekannt gegeben wird.
Die Bewertung erfolgt je Gericht anhand von Bewertungskarten durch Ankreuzen, anonymisiert für die Teilnehmer. Alle Bewertungen werden gleich gewichtet.
Für jede Bewertung zählt das angekreuzte Smiley unter „Gesamt“ pro Gericht und wird bei der Bepunktung mit Lachend = 5 Punkte, Neutral = 3 Punkte, Traurig = 1 Punkt gezählt.
4.3. Punktematrix für das Probeessen:
Erreichte Punktzahl aus Probeessen-------Ergebnis der Gesamtbewertung
473-525------------------------------------------ 60
421-472------------------------------------------ 55
369-420------------------------------------------ 50
316-368------------------------------------------ 45
252-315------------------------------------------ 40
211-251------------------------------------------ 35
158-210------------------------------------------ 30
Bis 158--------------------------------------------25
Angebotspreis-----------------------------Punktzahl
Günstigstes Angebot---------------------40
Zweitgünstigstes Angebot--------------35
Drittgünstigstes Angebot----------------30
Fortlaufend---------------------------------Jeweils 5 Punkte weniger
Das erstplatzierte Angebot beim Kriterium Preis bekommt die volle Punktzahl = 40 Punkte.
Ab dem zweitplatzierten Angebot reduziert sich die Punktezahl um jeweils 5 Punkte.
Beim Kriterium Probeessen erfolgt die Punkteverteilung nach dem Ergebnis der Gesamtbewertung (s. Matrix).
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (Addition aus Probeessengesamtpunktzahl und Preispunktzahl).
Bei Gleichstand auf Platz 1 ist das Ergebnis des Probeessens ausschlaggebend.
Sollte auch hier Gleichstand erreicht worden sein, wird durch Los entschieden.