II.2.7) Nach dem tatsächlichen Leistungbeginn gem. Aufforderung durch die Objektüberwachung im vrsl. 3.Quartal 2020 ist die Leistung gem. AVB 214.H Anlage 1 Punkt 6.15 innerhalb von 299 Werktagen abnahmereif fertigzustellen. Vertragliche Zwischenfristen sind ebenfalls mit der Dauer in Werktagen ab dem tatsächlichen Beginn aufgeführt. Diese sind Vertragsbestandteil.