Rund 10 % der ca. 9 Millionen Tadschik/innen leben als Arbeitsmigrant/innen zeitweise oder dauerhaft im Ausland, die meisten davon in Russland. Die Überweisungen von im Ausland lebenden Tadschik/innen (Remittances) machten 2019 rund 30 % des Bruttoinlandprodukts aus. In den letzten Jahren wächst jedoch der Anteil der Arbeitsmigrant/innen, die von Russland zeitweise oder dauerhaft mit Wiedereinreiseverboten belegt werden. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wird nach Schätzungen der Weltbank für das Jahr 2020 zusätzlich mit einem Rückgang der Geldsendungen der Migrant/innen von rund 28 % gerechnet. Für zahlreiche tadschikische Haushalte ist deshalb die Erschließung lokaler Einkommensmöglichkeiten der einzige Weg zur Existenzsicherung. Das durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) umgesetzte Neuvorhaben „Verbesserung der Beschäftigungs- und Einkommenssituation für tadschikische Arbeitsmigranten in Tadschikistan“ hat zum Ziel, die wirtschaftliche Integration von Arbeitsmigrant/innen und von Arbeitsmigration betroffener Haushalte zu verbessern. Hierzu werden beschäftigungswirksame Qualifizierungsangebote für Arbeitsmigrant/innen und für von Arbeitsmigration betroffene Haushalte pilotiert. Die Qualität von Beratungsleistungen für Arbeitsmigrant/innen wird durch Kapazitätsentwicklungsmaßnahmen für Behörden, die mit der Unterstützung von Arbeitsmigranten beauftragt sind und durch den Aufbau eines Mentorennetzwerks erhöht. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll der Hauptteil der Projektaktivitäten vergeben werden. Im Fokus liegt dabei die Entwicklung und Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen für die Zielgruppe, beispielsweise im Bereich Finanzwissen, Existenzgründung, Zertifizierung von Kompetenzen und beruflichen Kurzzeitfortbildungen. Für lokale Behörden sollen u. a. Beratungsleistungen und bedarfsorientierte Weiterbildungen für Mitarbeitende angeboten werden. Basierend auf einem bereits pilotierten peer-to-peer Mentoringansatzes ist außerdem vorgesehen, erfolgreiche zurückgekehrte Arbeitsmigrant/innen zu freiwilligen Mentoren auszubilden, die andere Arbeitsmigrant/innen bei ihrer Reintegration unterstützen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Berufsausbildung
Referenznummer: 81262305
Kurze Beschreibung:
Rund 10 % der ca. 9 Millionen Tadschik/innen leben als Arbeitsmigrant/innen zeitweise oder dauerhaft im Ausland, die meisten davon in Russland. Die Überweisungen von im Ausland lebenden Tadschik/innen (Remittances) machten 2019 rund 30 % des Bruttoinlandprodukts aus. In den letzten Jahren wächst jedoch der Anteil der Arbeitsmigrant/innen, die von Russland zeitweise oder dauerhaft mit Wiedereinreiseverboten belegt werden. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wird nach Schätzungen der Weltbank für das Jahr 2020 zusätzlich mit einem Rückgang der Geldsendungen der Migrant/innen von rund 28 % gerechnet. Für zahlreiche tadschikische Haushalte ist deshalb die Erschließung lokaler Einkommensmöglichkeiten der einzige Weg zur Existenzsicherung.
Das durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) umgesetzte Neuvorhaben „Verbesserung der Beschäftigungs- und Einkommenssituation für tadschikische Arbeitsmigranten in Tadschikistan“ hat zum Ziel, die wirtschaftliche Integration von Arbeitsmigrant/innen und von Arbeitsmigration betroffener Haushalte zu verbessern. Hierzu werden beschäftigungswirksame Qualifizierungsangebote für Arbeitsmigrant/innen und für von Arbeitsmigration betroffene Haushalte pilotiert. Die Qualität von Beratungsleistungen für Arbeitsmigrant/innen wird durch Kapazitätsentwicklungsmaßnahmen für Behörden, die mit der Unterstützung von Arbeitsmigranten beauftragt sind und durch den Aufbau eines Mentorennetzwerks erhöht.
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll der Hauptteil der Projektaktivitäten vergeben werden. Im Fokus liegt dabei die Entwicklung und Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen für die Zielgruppe, beispielsweise im Bereich Finanzwissen, Existenzgründung, Zertifizierung von Kompetenzen und beruflichen Kurzzeitfortbildungen. Für lokale Behörden sollen u. a. Beratungsleistungen und bedarfsorientierte Weiterbildungen für Mitarbeitende angeboten werden. Basierend auf einem bereits pilotierten peer-to-peer Mentoringansatzes ist außerdem vorgesehen, erfolgreiche zurückgekehrte Arbeitsmigrant/innen zu freiwilligen Mentoren auszubilden, die andere Arbeitsmigrant/innen bei ihrer Reintegration unterstützen.
Rund 10 % der ca. 9 Millionen Tadschik/innen leben als Arbeitsmigrant/innen zeitweise oder dauerhaft im Ausland, die meisten davon in Russland. Die Überweisungen von im Ausland lebenden Tadschik/innen (Remittances) machten 2019 rund 30 % des Bruttoinlandprodukts aus. In den letzten Jahren wächst jedoch der Anteil der Arbeitsmigrant/innen, die von Russland zeitweise oder dauerhaft mit Wiedereinreiseverboten belegt werden. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wird nach Schätzungen der Weltbank für das Jahr 2020 zusätzlich mit einem Rückgang der Geldsendungen der Migrant/innen von rund 28 % gerechnet. Für zahlreiche tadschikische Haushalte ist deshalb die Erschließung lokaler Einkommensmöglichkeiten der einzige Weg zur Existenzsicherung.
Das durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) umgesetzte Neuvorhaben „Verbesserung der Beschäftigungs- und Einkommenssituation für tadschikische Arbeitsmigranten in Tadschikistan“ hat zum Ziel, die wirtschaftliche Integration von Arbeitsmigrant/innen und von Arbeitsmigration betroffener Haushalte zu verbessern. Hierzu werden beschäftigungswirksame Qualifizierungsangebote für Arbeitsmigrant/innen und für von Arbeitsmigration betroffene Haushalte pilotiert. Die Qualität von Beratungsleistungen für Arbeitsmigrant/innen wird durch Kapazitätsentwicklungsmaßnahmen für Behörden, die mit der Unterstützung von Arbeitsmigranten beauftragt sind und durch den Aufbau eines Mentorennetzwerks erhöht.
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll der Hauptteil der Projektaktivitäten vergeben werden. Im Fokus liegt dabei die Entwicklung und Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen für die Zielgruppe, beispielsweise im Bereich Finanzwissen, Existenzgründung, Zertifizierung von Kompetenzen und beruflichen Kurzzeitfortbildungen. Für lokale Behörden sollen u. a. Beratungsleistungen und bedarfsorientierte Weiterbildungen für Mitarbeitende angeboten werden. Basierend auf einem bereits pilotierten peer-to-peer Mentoringansatzes ist außerdem vorgesehen, erfolgreiche zurückgekehrte Arbeitsmigrant/innen zu freiwilligen Mentoren auszubilden, die andere Arbeitsmigrant/innen bei ihrer Reintegration unterstützen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Berufsausbildung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wirtschaftshilfe an das Ausland📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YBCF
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rund 10 % der ca. 9 Millionen Tadschik/innen leben als Arbeitsmigrant/innen zeitweise oder dauerhaft im Ausland, die meisten davon in Russland. Die Überweisungen von im Ausland lebenden Tadschik/innen (Remittances) machten 2019 rund 30 % des Bruttoinlandprodukts aus. In den letzten Jahren wächst jedoch der Anteil der Arbeitsmigrant/innen, die von Russland zeitweise oder dauerhaft mit Wiedereinreiseverboten belegt werden. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wird nach Schätzungen der Weltbank für das Jahr 2020 zusätzlich mit einem Rückgang der Geldsendungen der Migrant/innen von rund 28 % gerechnet. Für zahlreiche tadschikische Haushalte ist deshalb die Erschließung lokaler Einkommensmöglichkeiten der einzige Weg zur Existenzsicherung.
Rund 10 % der ca. 9 Millionen Tadschik/innen leben als Arbeitsmigrant/innen zeitweise oder dauerhaft im Ausland, die meisten davon in Russland. Die Überweisungen von im Ausland lebenden Tadschik/innen (Remittances) machten 2019 rund 30 % des Bruttoinlandprodukts aus. In den letzten Jahren wächst jedoch der Anteil der Arbeitsmigrant/innen, die von Russland zeitweise oder dauerhaft mit Wiedereinreiseverboten belegt werden. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wird nach Schätzungen der Weltbank für das Jahr 2020 zusätzlich mit einem Rückgang der Geldsendungen der Migrant/innen von rund 28 % gerechnet. Für zahlreiche tadschikische Haushalte ist deshalb die Erschließung lokaler Einkommensmöglichkeiten der einzige Weg zur Existenzsicherung.
Das durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) umgesetzte Neuvorhaben „Verbesserung der Beschäftigungs- und Einkommenssituation für tadschikische Arbeitsmigranten in Tadschikistan“ hat zum Ziel, die wirtschaftliche Integration von Arbeitsmigrant/innen und von Arbeitsmigration betroffener Haushalte zu verbessern. Hierzu werden beschäftigungswirksame Qualifizierungsangebote für Arbeitsmigrant/innen und für von Arbeitsmigration betroffene Haushalte pilotiert. Die Qualität von Beratungsleistungen für Arbeitsmigrant/innen wird durch Kapazitätsentwicklungsmaßnahmen für Behörden, die mit der Unterstützung von Arbeitsmigranten beauftragt sind und durch den Aufbau eines Mentorennetzwerks erhöht.
Das durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) umgesetzte Neuvorhaben „Verbesserung der Beschäftigungs- und Einkommenssituation für tadschikische Arbeitsmigranten in Tadschikistan“ hat zum Ziel, die wirtschaftliche Integration von Arbeitsmigrant/innen und von Arbeitsmigration betroffener Haushalte zu verbessern. Hierzu werden beschäftigungswirksame Qualifizierungsangebote für Arbeitsmigrant/innen und für von Arbeitsmigration betroffene Haushalte pilotiert. Die Qualität von Beratungsleistungen für Arbeitsmigrant/innen wird durch Kapazitätsentwicklungsmaßnahmen für Behörden, die mit der Unterstützung von Arbeitsmigranten beauftragt sind und durch den Aufbau eines Mentorennetzwerks erhöht.
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll der Hauptteil der Projektaktivitäten vergeben werden. Im Fokus liegt dabei die Entwicklung und Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen für die Zielgruppe, beispielsweise im Bereich Finanzwissen, Existenzgründung, Zertifizierung von Kompetenzen und beruflichen Kurzzeitfortbildungen. Für lokale Behörden sollen u. a. Beratungsleistungen und bedarfsorientierte Weiterbildungen für Mitarbeitende angeboten werden. Basierend auf einem bereits pilotierten peer-to-peer Mentoringansatzes ist außerdem vorgesehen, erfolgreiche zurückgekehrte Arbeitsmigrant/innen zu freiwilligen Mentoren auszubilden, die andere Arbeitsmigrant/innen bei ihrer Reintegration unterstützen.
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll der Hauptteil der Projektaktivitäten vergeben werden. Im Fokus liegt dabei die Entwicklung und Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen für die Zielgruppe, beispielsweise im Bereich Finanzwissen, Existenzgründung, Zertifizierung von Kompetenzen und beruflichen Kurzzeitfortbildungen. Für lokale Behörden sollen u. a. Beratungsleistungen und bedarfsorientierte Weiterbildungen für Mitarbeitende angeboten werden. Basierend auf einem bereits pilotierten peer-to-peer Mentoringansatzes ist außerdem vorgesehen, erfolgreiche zurückgekehrte Arbeitsmigrant/innen zu freiwilligen Mentoren auszubilden, die andere Arbeitsmigrant/innen bei ihrer Reintegration unterstützen.
Rund 10 % der ca. 9 Millionen Tadschik/innen leben als Arbeitsmigrant/innen zeitweise oder dauerhaft im Ausland, die meisten davon in Russland. Die Überweisungen von im Ausland lebenden Tadschik/innen (Remittances) machten 2019 rund 30 % des Bruttoinlandprodukts aus und sind somit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor im Land. In den letzten Jahren wächst jedoch der Anteil der Arbeitsmigrant/innen, die von Russland zeitweise oder dauerhaft mit Wiedereinreiseverboten belegt werden. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wird nach Schätzungen der Weltbank für das Jahr 2020 zudem mit einem Rückgang der Geldsendungen der Migrant/innen von rund 28 % gerechnet. Für zahlreiche tadschikische Haushalte ist deshalb die Erschließung lokaler Einkommensmöglichkeiten der einzige Weg zur Existenzsicherung. Der bereits angespannte Arbeitsmarkt im Land kann die bislang von Migration abhängigen Personen nicht absorbieren.
Rund 10 % der ca. 9 Millionen Tadschik/innen leben als Arbeitsmigrant/innen zeitweise oder dauerhaft im Ausland, die meisten davon in Russland. Die Überweisungen von im Ausland lebenden Tadschik/innen (Remittances) machten 2019 rund 30 % des Bruttoinlandprodukts aus und sind somit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor im Land. In den letzten Jahren wächst jedoch der Anteil der Arbeitsmigrant/innen, die von Russland zeitweise oder dauerhaft mit Wiedereinreiseverboten belegt werden. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wird nach Schätzungen der Weltbank für das Jahr 2020 zudem mit einem Rückgang der Geldsendungen der Migrant/innen von rund 28 % gerechnet. Für zahlreiche tadschikische Haushalte ist deshalb die Erschließung lokaler Einkommensmöglichkeiten der einzige Weg zur Existenzsicherung. Der bereits angespannte Arbeitsmarkt im Land kann die bislang von Migration abhängigen Personen nicht absorbieren.
Das durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) umgesetzte Neuvorhaben „Verbesserung der Beschäftigungs- und Einkommenssituation für tadschikische Arbeitsmigranten in Tadschikistan“ hat zum Ziel, die wirtschaftliche Integration von Arbeitsmigrant/innen und von Arbeitsmigration betroffenen Haushalten zu verbessern. Auf dieses wirkt es in 2 Handlungsfeldern hin: Für Arbeitsmigrant/innen und von Arbeitsmigration betroffene Haushalte werden beschäftigungswirksame Qualifizierungsmaßnahmen pilotiert. Deren bedarfsorientierte Ausrichtung wird durch Vernetzung mit Akteuren aus der Privatwirtschaft zusätzlich gefördert (Handlungsfeld 1). Zur qualitativen Verbesserung von Beratungsleistungen für Arbeitsmigrant/innen werden Kapazitätsentwicklungsmaßnahmen für Behörden, die mit der Unterstützung von Arbeitsmigranten beauftragt sind, umgesetzt. Der Aufbau eines Mentorennetzwerkes fördert die zielgruppengerechte Beratung der Arbeitsmigrant/innen in ihren jeweiligen Gemeinden (Handlungsfeld 2).
Das durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) umgesetzte Neuvorhaben „Verbesserung der Beschäftigungs- und Einkommenssituation für tadschikische Arbeitsmigranten in Tadschikistan“ hat zum Ziel, die wirtschaftliche Integration von Arbeitsmigrant/innen und von Arbeitsmigration betroffenen Haushalten zu verbessern. Auf dieses wirkt es in 2 Handlungsfeldern hin: Für Arbeitsmigrant/innen und von Arbeitsmigration betroffene Haushalte werden beschäftigungswirksame Qualifizierungsmaßnahmen pilotiert. Deren bedarfsorientierte Ausrichtung wird durch Vernetzung mit Akteuren aus der Privatwirtschaft zusätzlich gefördert (Handlungsfeld 1). Zur qualitativen Verbesserung von Beratungsleistungen für Arbeitsmigrant/innen werden Kapazitätsentwicklungsmaßnahmen für Behörden, die mit der Unterstützung von Arbeitsmigranten beauftragt sind, umgesetzt. Der Aufbau eines Mentorennetzwerkes fördert die zielgruppengerechte Beratung der Arbeitsmigrant/innen in ihren jeweiligen Gemeinden (Handlungsfeld 2).
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll der Hauptteil der Projektaktivitäten vergeben werden. Im Fokus liegt dabei die Entwicklung und Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen für die Arbeitsmigrant/innen, beispielsweise im Bereich Finanzwissen, Existenzgründung, Zertifizierung von Kompetenzen und beruflichen Kurzzeitfortbildungen. Diese sollen an den Bedarfen des lokalen Arbeitsmarkts und den Voraussetzungen der Arbeitsmigrant/innen orientiert sein und so ihre Beschäftigungsfähigkeit in abhängiger oder selbstständiger Arbeit fördern. Für lokale Behörden sollen u. a. bedarfsorientierte Weiterbildungen für Mitarbeitende angeboten werden, etwa im Bereich Beratungswissen, Beschäftigungsförderung und Bedarfen von vulnerablen Personen. Basierend auf einem im Kontext bereits pilotierten peer-to-peer Mentoringansatzes ist außerdem vorgesehen, erfolgreiche zurückgekehrte Arbeitsmigrant/innen zu freiwilligen Mentoren auszubilden, die ihrerseits andere Arbeitsmigrant/innen bei ihrer Reintegration beraten. Auf diese Weise soll im Rahmen des Auftrags ein Multiplikatorennetzwerk zur Unterstützung von Arbeitsmigrant/innen aufgebaut werden. Der Auftrag umfasst ferner u. a. Beratungsleistungen an die Implementierungspartner des Projekts, die Anfertigung von Akteurs- und Bedarfsanalysen sowie die Entwicklung von Curricula.
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll der Hauptteil der Projektaktivitäten vergeben werden. Im Fokus liegt dabei die Entwicklung und Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen für die Arbeitsmigrant/innen, beispielsweise im Bereich Finanzwissen, Existenzgründung, Zertifizierung von Kompetenzen und beruflichen Kurzzeitfortbildungen. Diese sollen an den Bedarfen des lokalen Arbeitsmarkts und den Voraussetzungen der Arbeitsmigrant/innen orientiert sein und so ihre Beschäftigungsfähigkeit in abhängiger oder selbstständiger Arbeit fördern. Für lokale Behörden sollen u. a. bedarfsorientierte Weiterbildungen für Mitarbeitende angeboten werden, etwa im Bereich Beratungswissen, Beschäftigungsförderung und Bedarfen von vulnerablen Personen. Basierend auf einem im Kontext bereits pilotierten peer-to-peer Mentoringansatzes ist außerdem vorgesehen, erfolgreiche zurückgekehrte Arbeitsmigrant/innen zu freiwilligen Mentoren auszubilden, die ihrerseits andere Arbeitsmigrant/innen bei ihrer Reintegration beraten. Auf diese Weise soll im Rahmen des Auftrags ein Multiplikatorennetzwerk zur Unterstützung von Arbeitsmigrant/innen aufgebaut werden. Der Auftrag umfasst ferner u. a. Beratungsleistungen an die Implementierungspartner des Projekts, die Anfertigung von Akteurs- und Bedarfsanalysen sowie die Entwicklung von Curricula.
Dauer: 18 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 00000 Tadschikistan
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für den Teilnahmeantrag sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
1. Angaben zum Firmennamen und zur Anschrift, wirtschaftlich Berechtigten, Bankverbindung, Handelsregisternummer, Firmenprofil, Steuernummer, USt.-Identifikationsnummer, Ansprechpartner/in für Rückfragen (ist im Formblatt „Teilnahmeantrag und Eigenerklärung“ enthalten);
1. Angaben zum Firmennamen und zur Anschrift, wirtschaftlich Berechtigten, Bankverbindung, Handelsregisternummer, Firmenprofil, Steuernummer, USt.-Identifikationsnummer, Ansprechpartner/in für Rückfragen (ist im Formblatt „Teilnahmeantrag und Eigenerklärung“ enthalten);
2. Handelsregisterauszug (Kopie ausreichend) oder vergleichbares Dokument (Kopie ausreichend) aus dem Herkunftsland (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist);
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und/oder § 124 GWB vorliegen (ist im Formblatt „Teilnahmeantrag und Eigenerklärung“ enthalten);
4. Eigenerklärung, ob wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG eine Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR verhängt wurde (ist im Formblatt „Teilnahmeantrag und Eigenerklärung“ enthalten);
5. Integritätserklärung (ist im Formblatt „Teilnahmeantrag und Eigenerklärung enthalten);
6. wenn im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen wird (Eignungsleihe), ist nachzuweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird sowie zu erklären, dass bei dem anderen kein Ausschlussgrund nach § 123 und/oder 124 GWB vorliegt;
6. wenn im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen wird (Eignungsleihe), ist nachzuweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird sowie zu erklären, dass bei dem anderen kein Ausschlussgrund nach § 123 und/oder 124 GWB vorliegt;
7. sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, sind diese (erst) mit Angebotsabgabe zu benennen, eine entsprechend Verpflichtungserklärung sowie eine Erklärung einzureichen, dass bei dem Unterauftragnehmer keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 und/oder § 124 GWB vorliegen;
7. sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, sind diese (erst) mit Angebotsabgabe zu benennen, eine entsprechend Verpflichtungserklärung sowie eine Erklärung einzureichen, dass bei dem Unterauftragnehmer keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 und/oder § 124 GWB vorliegen;
8. bei Beteiligung als Bewerbergemeinschaft: Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen ein federführendes Mitglied bestimmen und dieses bevollmächtigen, die Gemeinschaft zu vertreten und Zahlungen mit befreiender Wirkung auch für die übrigen Mitglieder in Empfang zu nehmen. Eine entsprechende Vereinbarung, die von allen Mitgliedern unterschrieben ist, muss dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Hierfür ist das von der GIZ bereit gestellte Muster zu verwenden (Formblatt „Bewerber-, Bieter- Arbeitsgemeinschaftserklärung“).
8. bei Beteiligung als Bewerbergemeinschaft: Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen ein federführendes Mitglied bestimmen und dieses bevollmächtigen, die Gemeinschaft zu vertreten und Zahlungen mit befreiender Wirkung auch für die übrigen Mitglieder in Empfang zu nehmen. Eine entsprechende Vereinbarung, die von allen Mitgliedern unterschrieben ist, muss dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Hierfür ist das von der GIZ bereit gestellte Muster zu verwenden (Formblatt „Bewerber-, Bieter- Arbeitsgemeinschaftserklärung“).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Für den Teilnahmeantrag sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
1. Eigenerklärung zum durchschnittlichen Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (bei Ausschreibungen innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden),
2. Eigenerklärung zu der Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres,
3. Bonitätsnachweis (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist).
Mindeststandards:
1. durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (bei Ausschreibungen innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden): Mindestens 1 000 000 EUR,
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres: Mindestens 15 Personen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für den Teilnahmeantrag sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Grundlage der Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von jeweils 300 000 EUR:
Mindestens 2 Referenzprojekte im Fachgebiet Berufliche Bildung in den letzten 3 Jahren, davon muss mindestens eine Referenz aus der Region Zentralasien in den letzten 3 Jahren sein.
Mindeststandards:
Für den Teilnahmeantrag sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Grundlage der Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von jeweils 300 000 EUR:
Mindestens 2 Referenzprojekte im Fachgebiet Berufliche Bildung in den letzten 3 Jahren, davon muss mindestens eine Referenz aus der Region Zentralasien in den letzten 3 Jahren sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit (mindestens 50 % ODA-finanziert) (20 %).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-12-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Juristische Person des privaten Rechts (gemeinnützige GmbH) finanziert durch die Bundesrepublik Deutschland
Kontakt
Kontaktperson: Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB Rechtsanwälte
Dokumente URL: https://ausschreibungen.giz.de/Satellite/notice/CXTRYY6YBCF/documents🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YBCF
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 210-513215 (2020-10-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1092433.30 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: tj 🏙️
Rund 10 % der ca. 9 Mio. Tadschik/innen leben als Arbeitsmigrant/innen zeitweise oder dauerhaft im Ausland, die meisten davon in Russland. Die Überweisungen von im Ausland lebenden Tadschik/innen (Remittances) machten 2019 rund 30 % des Bruttoinlandprodukts aus und sind somit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor im Land. In den letzten Jahren wächst jedoch der Anteil der Arbeitsmigrant/innen, die von Russland zeitweise oder dauerhaft mit Wiedereinreiseverboten belegt werden. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wird nach Schätzungen der Weltbank für das Jahr 2020 zudem mit einem Rückgang der Geldsendungen der Migrant/innen von rund 28 % gerechnet. Für zahlreiche tadschikische Haushalte ist deshalb die Erschließung lokaler Einkommensmöglichkeiten der einzige Weg zur Existenzsicherung. Der bereits angespannte Arbeitsmarkt im Land kann die bislang von Migration abhängigen Personen nicht absorbieren.
Rund 10 % der ca. 9 Mio. Tadschik/innen leben als Arbeitsmigrant/innen zeitweise oder dauerhaft im Ausland, die meisten davon in Russland. Die Überweisungen von im Ausland lebenden Tadschik/innen (Remittances) machten 2019 rund 30 % des Bruttoinlandprodukts aus und sind somit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor im Land. In den letzten Jahren wächst jedoch der Anteil der Arbeitsmigrant/innen, die von Russland zeitweise oder dauerhaft mit Wiedereinreiseverboten belegt werden. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wird nach Schätzungen der Weltbank für das Jahr 2020 zudem mit einem Rückgang der Geldsendungen der Migrant/innen von rund 28 % gerechnet. Für zahlreiche tadschikische Haushalte ist deshalb die Erschließung lokaler Einkommensmöglichkeiten der einzige Weg zur Existenzsicherung. Der bereits angespannte Arbeitsmarkt im Land kann die bislang von Migration abhängigen Personen nicht absorbieren.
Das durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) umgesetzte Neuvorhaben „Verbesserung der Beschäftigungs- und Einkommenssituation für tadschikische Arbeitsmigranten in Tadschikistan“ hat zum Ziel, die wirtschaftliche Integration von Arbeitsmigrant/innen und von Arbeitsmigration betroffenen Haushalten zu verbessern. Auf dieses wirkt es in zwei Handlungsfeldern hin: Für Arbeitsmigrant/innen und von Arbeitsmigration betroffene Haushalte werden beschäftigungswirksame Qualifizierungsmaßnahmen pilotiert. Deren bedarfsorientierte Ausrichtung wird durch Vernetzung mit Akteuren aus der Privatwirtschaft zusätzlich gefördert (Handlungsfeld 1). Zur qualitativen Verbesserung von Beratungsleistungen für Arbeitsmigrant/innen werden Kapazitätsentwicklungsmaßnahmen für Behörden, die mit der Unterstützung von Arbeitsmigranten beauftragt sind, umgesetzt. Der Aufbau eines Mentorennetzwerkes fördert die zielgruppengerechte Beratung der Arbeitsmigrant/innen in ihren jeweiligen Gemeinden (Handlungsfeld 2).
Das durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) umgesetzte Neuvorhaben „Verbesserung der Beschäftigungs- und Einkommenssituation für tadschikische Arbeitsmigranten in Tadschikistan“ hat zum Ziel, die wirtschaftliche Integration von Arbeitsmigrant/innen und von Arbeitsmigration betroffenen Haushalten zu verbessern. Auf dieses wirkt es in zwei Handlungsfeldern hin: Für Arbeitsmigrant/innen und von Arbeitsmigration betroffene Haushalte werden beschäftigungswirksame Qualifizierungsmaßnahmen pilotiert. Deren bedarfsorientierte Ausrichtung wird durch Vernetzung mit Akteuren aus der Privatwirtschaft zusätzlich gefördert (Handlungsfeld 1). Zur qualitativen Verbesserung von Beratungsleistungen für Arbeitsmigrant/innen werden Kapazitätsentwicklungsmaßnahmen für Behörden, die mit der Unterstützung von Arbeitsmigranten beauftragt sind, umgesetzt. Der Aufbau eines Mentorennetzwerkes fördert die zielgruppengerechte Beratung der Arbeitsmigrant/innen in ihren jeweiligen Gemeinden (Handlungsfeld 2).
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll der Hauptteil der Projektaktivitäten vergeben werden. Im Fokus liegt dabei die Entwicklung und Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen für die Arbeitsmigrant/innen, beispielsweise im Bereich Finanzwissen, Existenzgründung, Zertifizierung von Kompetenzen und beruflichen Kurzzeitfortbildungen. Diese sollen an den Bedarfen des lokalen Arbeitsmarkts und den Voraussetzungen der Arbeitsmigrant/innen orientiert sein und so ihre Beschäftigungsfähigkeit in abhängiger oder selbstständiger Arbeit fördern. Für lokale Behörden sollen u. a. bedarfsorientierte Weiterbildungen für Mitarbeitende angeboten werden, etwa im Bereich Beratungswissen, Beschäftigungsförderung und Bedarfen von vulnerablen Personen. Basierend auf einem im Kontext bereits pilotierten peer-to-peer Mentoringansatzes ist außerdem vorgesehen, erfolgreiche zurückgekehrte Arbeitsmigrant/innen zu freiwilligen Mentoren auszubilden, die ihrerseits andere Arbeitsmigrant/innen bei ihrer Reintegration beraten. Auf diese Weise soll im Rahmen des Auftrags ein Multiplikatorennetzwerk zur Unterstützung von Arbeitsmigrant/innen aufgebaut werden. Der Auftrag umfasst ferner u.a. Beratungsleistungen an die Implementierungspartner des Projekts, die Anfertigung von Akteurs- und Bedarfsanalysen sowie die Entwicklung von Curricula.
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll der Hauptteil der Projektaktivitäten vergeben werden. Im Fokus liegt dabei die Entwicklung und Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen für die Arbeitsmigrant/innen, beispielsweise im Bereich Finanzwissen, Existenzgründung, Zertifizierung von Kompetenzen und beruflichen Kurzzeitfortbildungen. Diese sollen an den Bedarfen des lokalen Arbeitsmarkts und den Voraussetzungen der Arbeitsmigrant/innen orientiert sein und so ihre Beschäftigungsfähigkeit in abhängiger oder selbstständiger Arbeit fördern. Für lokale Behörden sollen u. a. bedarfsorientierte Weiterbildungen für Mitarbeitende angeboten werden, etwa im Bereich Beratungswissen, Beschäftigungsförderung und Bedarfen von vulnerablen Personen. Basierend auf einem im Kontext bereits pilotierten peer-to-peer Mentoringansatzes ist außerdem vorgesehen, erfolgreiche zurückgekehrte Arbeitsmigrant/innen zu freiwilligen Mentoren auszubilden, die ihrerseits andere Arbeitsmigrant/innen bei ihrer Reintegration beraten. Auf diese Weise soll im Rahmen des Auftrags ein Multiplikatorennetzwerk zur Unterstützung von Arbeitsmigrant/innen aufgebaut werden. Der Auftrag umfasst ferner u.a. Beratungsleistungen an die Implementierungspartner des Projekts, die Anfertigung von Akteurs- und Bedarfsanalysen sowie die Entwicklung von Curricula.
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und / oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und / oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30.00
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-20 📅
Name: GOPA Worldwide Consultants GmbH
Postanschrift: Hindenburgring 18
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61348
Land: Deutschland 🇩🇪 Hochtaunuskreis🏙️
Name: GOPA - Gesellschaft für Organisation, Planung und Ausbildung mbH
Gesamtwert des Auftrags: 1092433.30 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.