Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Den vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung hat der Bewerber durch die Eigenerklärung gemäß der Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) oder durch die EEE zu erbringen. Das Formblatt 133/333b-L/F „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den zeitgleich zu dieser Bekanntmachung veröffentlichten Unterlagen beigefügt.
a) Erklärung nach § 45 Abs.1 Nr. 3 VgV, dass eine Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen wird oder dass im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Auch ist der Nachweis für die Maximierung der Ersatzleistung zu bringen.
Erklärung gem. Formblatt 133/333b-L/F in Ziffer 6,
b) Angaben zur Bepunktung der Eignungskriterien:
Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten Eignungskriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 5 bewertet. Dabei werden die Punkte nach folgender Systematik vergeben:
— 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt;
— 4 Punkte: Kriterium überdurchschnittlich erfüllt;
— 3 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt;
— 2 Punkte: Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt;
— 1 Punkt: Kriterium noch erfüllt;
— 0 Punkte: Kriterium (Mindestanforderung) nicht erfüllt.
Ist eine der geforderten, bekannt gemachten Mindestanforderungen nicht erfüllt (0 Punkte des Bewerbers), ist die Eignung nicht nachgewiesen und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Erklärung nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen (Wichtung 25 %):
Erklärung gem. Formblatt 133/333b-L/F in Ziffer 7.2
Vergleichbare Dienstleistungen werden wie folgt definiert: Erarbeitung von Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) und/oder der zugehörigen Fachbeiträge wie FFH-Verträglichkeitsstudie, Fachbeitrag Artenschutz, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) für linienhafte Infrastrukturprojekte.
Bewertungsmaßstab:
— 5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer Dienstleistungen > 1 000 000 EUR/a;
— 4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer Dienstleistungen bis 1 000 000 EUR/a;
— 3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer Leistungen bis 800 000 EUR/a;
— 2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer Leistungen bis 600 000 EUR/a;
— 1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer Leistungen bis 400 000 EUR/a;
— 0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer Leistungen < 200 000 EUR/a.