Abrechnung von privat- und wahlärztlichen Leistungen

UKB, KKB, KKS, KV, BKB, KW, RMK

Abrechnung von privat- und wahlärztlichen Leistungen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-18 Auftragsbekanntmachung
2020-09-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungsstellung
Referenznummer: 2020JBA011
Kurze Beschreibung: Abrechnung von privat- und wahlärztlichen Leistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungsstellung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rechnungsstellung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ukb, kkb, kks, kv, bkb, kw, rmk
Postort: Bundesweit
Kontakt
Internetadresse: http://www.kk-service.de 🌏
E-Mail: vegabe@kk-service.de 📧
URL der Dokumente: https://bieter-vergabe.kk-service.de/eVergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=sHhgFTooy8Y%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://bieter-vergabe.kk-service.de/evergabe.bieter/index.aspx 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-18 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-21 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 162-393677
ABl. S-Ausgabe: 162
Zusätzliche Informationen
Für die Vereinbarung wird ein maximales Abrufkontingent festgelegt. Danach kann das geschätzte Volumen für das Beteiligungs- und Liquidationsmodell (gesamte Anzahl Abrufe während der Laufzeit) um bis zu 30 Prozent überschritten werden. Das maximale Volumen für die Vertragslaufzeit wird danach auf 702 000 Abrechnungen festgelegt. Darüber hinaus können keine Aufträge über die Vereinbarung erteilt werden. Die prognostizierten Mengen dienen der Kalkulation und stellen keine Mindestabnahmemenge dar. Zurückgewiesene Fälle werden nicht in das Maximalvolumen eingerechnet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zu melden, wenn die Auftraggeber 80 Prozent des maximalen Auftragsvolumens erreicht haben. Pro Jahr werden für die Auftraggeber ca. 65 000 Abrechnungen im Beteiligungsmodell vorgenommen. Derzeit sind nicht alle Umsätze mit Fallzahlen belegt. Die für das Beteiligungsmodell angegebenen Fahlzahlen enthalten daher in ihrer Summe einen geschätzten Anteil von zusätzlich 5 000 Fällen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass Abrechnungen, die derzeit noch über das Liquidationsmodell vorgenommen werden, auch vom Auftragnehmer bearbeitet werden. Die Zahl wird auf ca. 70 000 Abrechnungen pro Jahr geschätzt. Das Maximalvolumen umfasst auch das derzeit im Liquidationsmodell anfallende Abrechnungsvolumen.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 2 955 236 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Vergeben wird die Abrechnung von privat- und wahlärztlichen Leistungen. Gegenstand ist zunächst das Volumen der Leistungen, die über das Beteiligungsmodell (Krankenhaus hat Liquidationsrecht, Chefärzte sind an den Erlösen beteiligt) abgerechnet werden. Das Volumen, das im Liquidationsmodel (Chefärzte rechnen Leistungen unmittelbar gegenüber dem Patienten ab) abrechnet wird, wird als Option aufgeführt.
Mehr anzeigen
Abrechnungsvolumen beim Beteiligungsmodell im Verbund pro Jahr:
— Ambulant: ca. 7 712 044 EUR;
— Stationär: ca. 15 317 916 EUR;
— Gesamt: ca. 23 029 960 EUR;
Die geschätzte Anzahl beim Beteiligungsmodell liegt bei ca. 65 000 Abrechnungen pro Jahr.
Abrechnungsvolumen beim Liquidationsmodel im Verbund:
— Ambulant: ca. 7 487 776 EUR;
— Stationär: ca. 15 273 810 EUR;
— Gesamt: ca. 22 761 586 EUR;
Die geschätzte Anzahl beim Liquidationsmodel liegt bei ca. 70 000 Abrechnungen pro Jahr.
Die KKSG führt im Namen der Auftraggeber die Ausschreibung durch und schließt eine Rahmenvereinbarung ab, in der die Leistungseckpunkte und insbesondere die Preise verbindlich festgelegt werden. Die Abrechnung der Leistungen und Abwicklung der Vereinbarung erfolgt zwischen den einzelnen Auftraggebern und dem Dienstleister.
Mehr anzeigen
Es besteht die Möglichkeit, dass sich das Gesamt-Volumen um die Abrechnungen aus dem Liquidationsmodel erweitert. Der Auftragnehmer muss die ggf. zusätzlichen Mengen abrechnen können. Der Auftragswert würde sich entsprechend vergrößern. Die Auftraggeber können die Überleitung der Verträge nicht eigenständig festlegen. Der in Bezug auf den Auftragswert angegebene Betrag bezieht sich auf das Volumen im Beteiligungsmodell und zeigt den geschätzten Nettopreis für 48 Monate.
Mehr anzeigen
Für die Vereinbarung wird ein maximales Abrufkontingent festgelegt. Danach kann das geschätzte Volumen für das Beteiligungs- und Liquidationsmodell (gesamte Anzahl Abrufe während der Vertragslaufzeit) um bis zu 30 Prozent überschritten werden. Die prognostizierten Mengen dienen der Kalkulation und stellen keine Mindestabnahmemenge dar. Für das Abrechnungsvolumen beim Liquidationsrecht wird den liquidationsberechtigten Ärzten nahegelegt, zukünftig auf ein Beteiligungsmodell umzustellen. Das Abrechnungsunternehmen muss zukünftig die freien Kapazitäten (Personal, etc.) haben, um zusätzlich 70 000 Abrechnungen mit ca. 22,7 Mio. EUR Abrechnungsvolumen abzurechnen zu können.
Mehr anzeigen
Es wird mit den Vergabeunterlagen ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag veröffentlicht. Darin sind technische und organisatorische Maßnahmen festgelegt, welche der Auftragnehmer erfüllen muss. Der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag wird zur Dokumentation nach Zuschlag vom Auftragnehmer und dem jeweiligen Auftraggeber unterzeichnet.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 955 236 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit beginnt am 1.1.2021 und endet am 31.12.2022. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich 2 Mal um jeweils 12 Monate, wenn Sie nicht durch die Auftraggeber mit einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2024. Die Vereinbarung hat damit eine maximale Laufzeit von 48 Monaten.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Optionen:
Vergeben wird die Abrechnung von privat- und wahlärztlichen Leistungen. Gegenstand ist zunächst das Volumen der Leistungen, die über das Beteiligungsmodell (Krankenhaus hat Liquidationsrecht, Chefärzte sind an den Erlösen beteiligt) abgerechnet werden. Das Volumen, das im Liquidationsmodel (Chefärzte rechnen Leistungen unmittelbar gegenüber dem Patienten ab) abrechnet wird, wird als Option aufgeführt.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
Für die Vereinbarung wird ein maximales Abrufkontingent festgelegt. Danach kann das geschätzte Volumen für das Beteiligungs- und Liquidationsmodell (gesamte Anzahl Abrufe während der Laufzeit) um bis zu 30 Prozent überschritten werden. Das maximale Volumen für die Vertragslaufzeit wird danach auf 702 000 Abrechnungen festgelegt. Darüber hinaus können keine Aufträge über die Vereinbarung erteilt werden. Die prognostizierten Mengen dienen der Kalkulation und stellen keine Mindestabnahmemenge dar. Zurückgewiesene Fälle werden nicht in das Maximalvolumen eingerechnet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zu melden, wenn die Auftraggeber 80 Prozent des maximalen Auftragsvolumens erreicht haben.
Mehr anzeigen
Pro Jahr werden für die Auftraggeber ca. 65 000 Abrechnungen im Beteiligungsmodell vorgenommen. Derzeit sind nicht alle Umsätze mit Fallzahlen belegt. Die für das Beteiligungsmodell angegebenen Fahlzahlen enthalten daher in ihrer Summe einen geschätzten Anteil von zusätzlich 5 000 Fällen.
Mehr anzeigen
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass Abrechnungen, die derzeit noch über das Liquidationsmodell vorgenommen werden, auch vom Auftragnehmer bearbeitet werden. Die Zahl wird auf ca. 70 000 Abrechnungen pro Jahr geschätzt. Das Maximalvolumen umfasst auch das derzeit im Liquidationsmodell anfallende Abrechnungsvolumen.
Mehr anzeigen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
Mehr anzeigen
— § 129 des Strafgesetzbuchs StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
— § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Mehr anzeigen
— § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
— § 263 StGB(Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
— § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
— § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr).
— § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern).
— den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete).
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels).
B. Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
C. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
— das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Mehr anzeigen
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz.
D. Erklärung zu den Ausschlussgründen
Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer gesondert als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019).
Mindeststandards:
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für sonstige Schäden,
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a. und b. angepasst werden wird.
Mehr anzeigen
Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehr anzeigen
Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.
Die Erklärung über Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer gesondert auszufüllen und als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019).
Die Erklärung zum Umsatz ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer (soweit dieser die Eignung verleiht) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen. Der Umsatz muss mindestens 1,0 Mio. EUR pro Jahr betragen.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (durchgeführte Abrechnungen von privat- und wahlärztlichen Leistungen für Krankenhäuser) in Form einer Liste aufzuführen, die in dem Zeitraum (seit dem 1.1.2017) die erbrachten wesentlichen Dienstleistungen aufzeigen. In der Liste sind folgende Angaben zu machen:
Mehr anzeigen
— Projektbezeichnung mit Name des Referenzgeber;
— Name des Referenznehmers;
— Auftragswert;
— Erbringungszeitpunkt;
Zusätzlich: Referenzprojekte zu bestimmten Fachdisziplinen
Es ist mindestens eine (1) geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (durchgeführte Abrechnungen von privat- und wahlärztlichen Leistungen für Krankenhäuser) in Form einer Liste aufzuführen, die in dem Zeitraum (seit dem 1.1.2017) die erbrachten wesentlichen Dienstleistungen aufzeigen. In der Liste sind folgende Angaben zu machen:
Mehr anzeigen
— Projektbezeichnung;
— Name des Referenzgeber;
— Auftragswert.
Mindeststandards:
Jeder Bieter muss mindestens 3 geeignete Referenz einreichen.
Es werden nur Referenzen zugelassen, die in dem Zeitraum seit dem 1.1.2017 mindestens jeweils 10 000 durchgeführte Abrechnungen mit einem jährlichen Mindestvolumen von 5 Mio. EUR pro Jahr nachweisen können.
Zusätzlich: Referenzprojekte zu bestimmten Fachdisziplinen
Jeder Bieter muss mindestens eine geeignete Referenz einreichen. Es werden nur Referenzen zugelassen, die in dem Zeitraum zwischen dem 1.1.2017 und dem 31.12.2019 mindestens 250 durchgeführte Abrechnungen je Fachdisziplin nachweisen können.
Im Formblatt „9b Referenzprojekte zu bestimmten Fachdisziplinen“ sind die Referenzen zu benennen. Zu diesen bestimmten Fachdisziplinen gehören:
— Augenheilkunde;
— Neurochirurgie;
— Hämatologie;
— Plastische Chirurgie;
— Schmerztherapie;
— Onkologie mit Stammzelle;
— Kieferchirurgie;
— Nuklearmedizin;
Jeder Bieter muss zu jeder genannten Fachdisziplin mindestens eine geeignete Referenz einreichen. Referenzen können auch für mehrere Fachdisziplinen genannt werden.
Hinweis:
Der Begriff „Auftragswert“ bezieht sich auf den gesamten Erbringungszeitraum. Wenn der Vertrag noch nicht abgeschlossen ist, ist das voraussichtliche Ende des Vertrages anzugeben. Es ist anzugeben, ob der Auftraggeber eine öffentliche Einrichtung oder ein privates Unternehmen ist.
Mehr anzeigen
Bei Bietergemeinschaften und eignungsverleihenden Unterauftragnehmern muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft und / oder welchem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsverleihender Unterauftragnehmer die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Mehr anzeigen
Die Erklärung „Referenzprojekte“ ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer (soweit dieser die Eignung verleiht) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH
Postort: Bochum
Land: Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH
Postort: Bottrop
Land: Bottrop, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaftsklinikum Saar GmbH
Postort: Püttlingen
Land: Saarland 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Vest GmbH
Postort: Recklinghausen
Land: Recklinghausen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH
Postort: Gelsenkirchen
Land: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Westfalen GmbH
Postort: Dortmund
Land: Dortmund, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Maas Klinikum GmbH
Postort: Würselen
Land: Städteregion Aachen 🏙️
Kontakt
Kontaktperson: Baier, Jonas
Internetadresse: www.kk-service.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.kk-service.de 🌏
Internetadresse: https://www.kk-bochum.de 🌏
E-Mail: vergabe@kk-service.de 📧
Internetadresse: https://www.kk-bottrop.de 🌏
: https://kksaar.de 🌏
: https://www.klinikum-vest.de 🌏
: https://www.bergmannsheil-buer.de 🌏
: https://www.klinikum-westfalen.de 🌏
: https://www.rheinmaasklinikum.de 🌏
Dokumente URL: https://bieter-vergabe.kk-service.de/eVergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=sHhgFTooy8Y%253d 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 162-393677 (2020-08-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Abrechnung von privat- und wahlärztlichen Leistungen.
Gesamtwert des Auftrags: 738 809 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 190-459538
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 162-393677
ABl. S-Ausgabe: 190

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Gesamt: ca. 23 029 960 EUR.
— Gesamt: ca. 22 761 586 EUR.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-25 📅
Name: PVS Mosel Saar GmbH
Postort: Trier
Land: Deutschland 🇩🇪
Trier, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 738 809 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 190-459538 (2020-09-25)