Abrechnung von privat- und wahlärztlichen Leistungen

UKB, KKB, KKS, KV, BKB, KW, RMK

Abrechnung von privat- und wahlärztlichen Leistungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-03-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-03-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungsstellung
Referenznummer: 2020JBA005
Kurze Beschreibung: Abrechnung von privat- und wahlärztlichen Leistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungsstellung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ukb, kkb, kks, kv, bkb, kw, rmk
Postort: Bundesweit
Kontakt
Internetadresse: http://www.kk-service.de 🌏
E-Mail: vegabe@kk-service.de 📧
URL der Dokumente: https://bieter-vergabe.kk-service.de/eVergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=JEbHvCkF5Gw%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://bieter-vergabe.kk-service.de/evergabe.bieter/index.aspx 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-11 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 050-118700
ABl. S-Ausgabe: 50
Zusätzliche Informationen
Die KKSG schließt im Namen und im Auftrag der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung. Einzelabrufe werden von den Auftraggebern vergeben. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Die Abrechnung der Leistungen und Abwicklung der Vereinbarung erfolgt zwischen den einzelnen Auftraggebern und dem Dienstleister. Die KKSG ist für das Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Abrechnung von privat- und wahlärztlichen Leistungen.
Gegenstand ist zunächst das Volumen der Leistungen, die über das Beteiligungsmodell abgerechnet werden (Krankenhaus hat Liquidationsrecht, Chefärzte sind an den Erlösen beteiligt). Das Volumen, das im Liquidationsmodel abrechnet wird (Chefärzte rechnen Leistungen unmittelbar gegenüber dem Patienten ab), wird als Option aufgeführt.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung kann 2 Mal um 12 Monate verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung hat eine maximale Laufzeit von 48 Monaten.
Beschreibung der Optionen:
Gegenstand sind Leistungen, die über das Beteiligungsmodell abgerechnet werden (Krankenhaus hat Liquidationsrecht, Chefärzte sind an den Erlösen beteiligt). Leistungen, die im Liquidationsmodel abrechnet wird (Chefärzte rechnen Leistungen unmittelbar gegenüber dem Patienten ab), ist optionaler Bestandteil.
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Zusätzliche Informationen:
Die KKSG schließt im Namen und im Auftrag der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung. Einzelabrufe werden von den Auftraggebern vergeben. Die Auftraggeber sind keine Gesamtschuldner. Die Abrechnung der Leistungen und Abwicklung der Vereinbarung erfolgt zwischen den einzelnen Auftraggebern und dem Dienstleister. Die KKSG ist für das Vergabeverfahren Vergabestelle und Kontaktstelle.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
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— § 129 des Strafgesetzbuchs StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
— § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
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— § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
— § 263 StGB(Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
— § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
— § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr).
— § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern).
— den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete).
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels).
B. Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
C. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
— das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
im Rahmender beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz.
D. Erklärung zu den Ausschlussgründen
Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer gesondert als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019).
Mindeststandards:
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für sonstige Schäden,
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a. und b. angepasst werden wird.
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Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.
Die Erklärung über Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer gesondert auszufüllen und als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019).
Die Erklärung zum Umsatz ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer (soweit dieser die Eignung verleiht) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen. Der Umsatz muss mindestens 1,0 Mio. EUR pro Jahr betragen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (durchgeführte Abrechnungen von privat- und wahlärztlichen Leistungen für Krankenhäuser) in Form einer Liste aufzuführen, die in dem Zeitraum (seit dem 1.1.2017) die erbrachten wesentlichen Dienstleistungen aufzeigen. In der Liste sind folgende Angaben zu machen:
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— Projektbezeichnung mit Name des Referenzgeber;
— Name des Referenznehmers;
— Auftragswert;
— Erbringungszeitpunkt.
Mindeststandards:
Jeder Bieter muss mindestens 3 geeignete Referenz einreichen.
Es werden nur Referenzen zugelassen, die in dem Zeitraum seit dem 1.1.2017 mindestens 5 000 Abrechnungsfälle pro Jahr nachweisen können.
Bei Bietergemeinschaften und eignungsverleihenden Unterauftragnehmern muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft und / oder welchem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsverleihender Unterauftragnehmer die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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Die Erklärung „Referenzprojekte“ ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer (soweit dieser die Eignung verleiht) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44892
Land: Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH
Postort: Bottrop
Postleitzahl: 46242
Land: Bottrop, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaftsklinikum Saar GmbH
Postort: Püttlingen
Postleitzahl: 66346
Land: Saarland 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Vest GmbH
Postort: Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Recklinghausen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH
Postort: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45894
Land: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Westfalen GmbH
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44309
Land: Dortmund, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Maas Klinikum GmbH
Postort: Würselen
Postleitzahl: 52146
Land: Städteregion Aachen 🏙️
Kontakt
Kontaktperson: Baier, Jonas
Internetadresse: www.kk-service.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.kk-service.de 🌏
Kontaktperson: Knappschaft Kliniken Service GmbH (KKSG)
E-Mail: vergabe@kk-service.de 📧
Internetadresse: https://www.kk-bochum.de 🌏
: https://www.kk-bottrop.de 🌏
: https://kksaar.de 🌏
: https://www.klinikum-vest.de 🌏
: https://www.bergmannsheil-buer.de 🌏
: https://www.klinikum-westfalen.de 🌏
: https://www.rheinmaasklinikum.de 🌏
Dokumente URL: https://bieter-vergabe.kk-service.de/eVergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=JEbHvCkF5Gw%253d 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: BUNDESKARTELLAMT Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2020/S 050-118700 (2020-03-07)