Gegenstand des Verfahrens ist die Durchführung von Abrechnungsleistungen für den Rettungsdienst im Landkreis Diepholz.
Die Abrechnung einschließlich der Rechnungsnachbearbeitung erfolgt im Namen des Landkreises Diepholz als Träger des Rettungsdienstes.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre und 3 Monate.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abrechnungsstelle Rettungsdienst
38-002/20
Produkte/Dienstleistungen: Rechnungsstellung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Verfahrens ist die Durchführung von Abrechnungsleistungen für den Rettungsdienst im Landkreis Diepholz.
Die Abrechnung einschließlich der...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Durchführung von Abrechnungsleistungen für den Rettungsdienst im Landkreis Diepholz.
Die Abrechnung einschließlich der Rechnungsnachbearbeitung erfolgt im Namen des Landkreises Diepholz als Träger des Rettungsdienstes.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre und 3 Monate.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 802874.81 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rechnungslegung und -prüfung📦
Ort der Leistung: Diepholz🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag umfasst den Betrieb einer zentralen Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst im Landkreis Diepholz. Die Abrechnung der rettungsdienstlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst den Betrieb einer zentralen Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst im Landkreis Diepholz. Die Abrechnung der rettungsdienstlichen Leistungen erfolgt sowohl gegenüber gesetzlich krankenversicherten Patienten als auch gegenüber sonstigen Nutzern des Rettungsdienstes (einschließlich Selbstzahlern) und sonstigen Kostenträgern zu einheitlichen Entgelten.
Die Aufgaben des Rettungsdienstes gemäß § 2 Abs. 2 NRettDG werden für den Auftraggeber durch eine trägereigene Rettungsdienstgesellschaft (Rettungsdienst Landkreis Diepholz GmbH) sowie durch die gem. § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 NRettDG beauftragte Deutsches Rotes Kreuz Diepholz Rettung und Krankentransport gGmbH, Herrlichkeit 30, 28857 Syke (DRK gGmbH) durchgeführt (im Folgenden „rettungsdienstliche Leistungserbringer“).
Gem. §§ 14, 15 NRettDG ermittelt der Träger unter Einbeziehung der Kosten der rettungsdienstlichen Leistungserbringer gem. § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 NRettDG die voraussichtlichen betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten (Plankosten) des Rettungsdienstes und vereinbart auf dieser Grundlage mit den Kostenträgern die notwendigen Gesamtkosten des Rettungsdienstes. Auf dieser Grundlage vereinbart der Träger zur Refinanzierung der vereinbarten Gesamtkosten privatrechtliche Entgelte.
Während der Laufzeit des zu vergebenden Auftrages über die Durchführung von Abrechnungsleistungen sollen die von den rettungsdienstlichen Leistungserbringern für den Landkreis durchgeführten Einsätze des Rettungsdienstes durch den Auftragnehmer abgerechnet werden.
Die Abrechnung umfasst die Rechnungsstellung im Namen des Trägers samt vorbereitender Maßnahmen, den Forderungseinzug, die Erstellung von Mahnungen, die Einleitung außergerichtlicher Mahnverfahren bis zur 2. Mahnstufe und erforderlichenfalls die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 802874.81 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 51
Zusätzliche Informationen:
“Die Ergänzung über einen Zeitraum von vier Jahren hinaus um 3 Monate (siehe Ziff. II.2.7)) dient dazu sicherzustellen, dass möglichst die Leistungen eines...”
Zusätzliche Informationen
Die Ergänzung über einen Zeitraum von vier Jahren hinaus um 3 Monate (siehe Ziff. II.2.7)) dient dazu sicherzustellen, dass möglichst die Leistungen eines vollständigen letzten (bei einem geplanten Leistungsausführungsbeginn am 1. Januar 2021 Kalender-) Jahres vollständig abgerechnet sind.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
— Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister in Kopie (nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
— Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister in Kopie (nicht älter als 3 Monate bei Angebotsabgabe).
[* für Deutschland das „Handelsregister“, die „Handwerksrolle“ und bei Dienstleistungsaufträgen das „Vereinsregister“, das „Partnerschaftsregister“ und die „Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder“, siehe Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU]
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe von Referenzen über Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Jahre...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe von Referenzen über Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Jahre sind, unter Verwendung der Anlage Referenzliste mit den dort vorgesehenen Angaben.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Die vom Bieter einzureichende ausgefüllte Anlage Referenzliste muss mindestens eine Referenz enthalten, die mit dem jeweiligen Auftragsgegenstand...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Die vom Bieter einzureichende ausgefüllte Anlage Referenzliste muss mindestens eine Referenz enthalten, die mit dem jeweiligen Auftragsgegenstand vergleichbar ist; dies erfordert auch eine Abrechnung gegenüber gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträger i. S. d. SGB V (siehe Anlage Referenzliste).
Anmerkung: Es werden keine Referenzen berücksichtigt, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vor mehr als 3 Jahren beendet wurden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Erklärung und Vertragsbedingungen gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-26
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-26
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landkreis Diepholz, Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietern statt.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY7Y2QY
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die zulässige Antragstellung zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die zulässige Antragstellung zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 160 Abs. 3 S. 3 GWB bleibt § 134 Abs. 1 S. 2 GWB unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Verfahrens war die Durchführung von Abrechnungsleistungen für den Rettungsdienst im Landkreis Diepholz.
Die Abrechnung einschließlich der...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens war die Durchführung von Abrechnungsleistungen für den Rettungsdienst im Landkreis Diepholz.
Die Abrechnung einschließlich der Rechnungsnachbearbeitung erfolgt im Namen des Landkreises Diepholz als Träger des Rettungsdienstes.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre und 3 Monate.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag umfasst den Betrieb einer zentralen Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst im Landkreis Diepholz. Die Abrechnung der rettungsdienstlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst den Betrieb einer zentralen Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst im Landkreis Diepholz. Die Abrechnung der rettungsdienstlichen Leistungen erfolgt sowohl gegenüber gesetzlich krankenversicherten Patienten als auch gegenüber sonstigen Nutzern des Rettungsdienstes (einschließlich Selbstzahlern) und sonstigen Kostenträgern zu einheitlichen Entgelten.
Die Aufgaben des Rettungsdienstes gemäß § 2 Abs. 2 NRettDG werden für den Auftraggeber durch eine trägereigene Rettungsdienstgesellschaft (Rettungsdienst Landkreis Diepholz GmbH) sowie durch die gem. § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 NRettDG beauftragte Deutsches Rotes Kreuz Diepholz Rettung und Krankentransport gGmbH, Herrlichkeit 30, 28857 Syke (DRK gGmbH) durchgeführt (im Folgenden „rettungsdienstliche Leistungserbringer").
Gem. §§ 14, 15 NRettDG ermittelt der Träger unter Einbeziehung der Kosten der rettungsdienstlichen Leistungserbringer gem. § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 NRettDG die voraussichtlichen betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten (Plankosten) des Rettungsdienstes und vereinbart auf dieser Grundlage mit den Kostenträgern die notwendigen Gesamtkosten des Rettungsdienstes. Auf dieser Grundlage vereinbart der Träger zur Refinanzierung der vereinbarten Gesamtkosten privatrechtliche Entgelte.
Während der Laufzeit des zu vergebenden Auftrages über die Durchführung von Abrechnungsleistungen sollen die von den rettungsdienstlichen Leistungserbringern für den Landkreis durchgeführten Einsätze des Rettungsdienstes durch den Auftragnehmer abgerechnet werden.
Die Abrechnung umfasst die Rechnungsstellung im Namen des Trägers samt vorbereitender Maßnahmen, den Forderungseinzug, die Erstellung von Mahnungen, die Einleitung außergerichtlicher Mahnverfahren bis zur 2. Mahnstufe und erforderlichenfalls die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Angaben des Gesamtwerts der Beschaffung sowie des Auftragswertes sind als Platzhalter zu verstehen und erfolgten aus technischen Gründen. Der...”
Zusätzliche Informationen
Die Angaben des Gesamtwerts der Beschaffung sowie des Auftragswertes sind als Platzhalter zu verstehen und erfolgten aus technischen Gründen. Der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Werte nicht zu veröffentlichen, da dies geeignet wäre, den berechtigten Interessen der Zuschlagsempfänger zu schaden und den zukünftigen lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen zu beeinträchtigen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 188-454186
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Abrechnungsstelle Rettungsdienst
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DRK Diepholz Service GmbH
Postanschrift: Herrlichkeit 30
Postort: Syke
Postleitzahl: 28857
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Diepholz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die Angaben des Gesamtwerts der Beschaffung sowie des Auftragswertes sind als Platzhalter zu verstehen und erfolgten aus technischen Gründen. Der...”
Die Angaben des Gesamtwerts der Beschaffung sowie des Auftragswertes sind als Platzhalter zu verstehen und erfolgten aus technischen Gründen. Der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Werte nicht zu veröffentlichen, da dies geeignet wäre, den berechtigten Interessen der Zuschlagsempfänger zu schaden und den zukünftigen lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen zu beeinträchtigen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY7Y1BF
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die zulässige Antragstellung zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 160 Abs. 3 S. 3 GWB bleibt § 134 Abs. 1 S. 2 GWB unberührt.