ACU ist die standardisierte Steuer- und Benutzerschnittstelle für alle hochpräzisen Leistungswandler von FAIR (Facility for Antiproton and Ion Research). Diese Wandler liefern den Laststrom für die Magnete der FAIR-Beschleuniger. Verschiedene Ausbaustufen des ACU-Systems decken unterschiedliche Anforderungen der verschiedenen Wandlertypen ab.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ACU-Module
27/50070434
Produkte/Dienstleistungen: Elektronischer, elektromechanischer und elektrotechnischer Bedarf📦
Kurze Beschreibung:
“ACU ist die standardisierte Steuer- und Benutzerschnittstelle für alle hochpräzisen Leistungswandler von FAIR (Facility for Antiproton and Ion Research)....”
Kurze Beschreibung
ACU ist die standardisierte Steuer- und Benutzerschnittstelle für alle hochpräzisen Leistungswandler von FAIR (Facility for Antiproton and Ion Research). Diese Wandler liefern den Laststrom für die Magnete der FAIR-Beschleuniger. Verschiedene Ausbaustufen des ACU-Systems decken unterschiedliche Anforderungen der verschiedenen Wandlertypen ab.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektronische Ausstattung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baugruppen aus integrierten Schaltungen📦
Ort der Leistung: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt”
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschafft wird die Herstellung, Bestückung und das damit verbundene Qualitätsmanagement für das Adaptive Control Unit (ACU)-System, sowie die Prüfung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschafft wird die Herstellung, Bestückung und das damit verbundene Qualitätsmanagement für das Adaptive Control Unit (ACU)-System, sowie die Prüfung der zusammengebauten ACU-Module und die optionale endgültige Inbetriebnahme (Programmierung, Kalibrierung und Prüfung).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 10
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Programmieren, Kalibieren und Testen von 3 ausgewählten Modulen. Details, siehe Leistungsverzeichnis.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Gemäß Auftragsunterlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Beschreibung der Qualitätsstandards für Fertigungsprozesse gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertige Standards.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mindestanforderungen an die Referenzen: die Anforderungen können auch über eine Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer nachgewiesen werden; die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Mindestanforderungen an die Referenzen: die Anforderungen können auch über eine Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer nachgewiesen werden; die Darstellung sollte die geforderten Erfahrungen für den Auftraggeber nachvollziehbar und ausführlich belegen (ggf. zusätzliche Dokumente beifügen):
1) Erfahrung in der Herstellung von Multilayer-Leiterplatten in Feinleitertechnologie mit entsprechender Prüfmethode oder qualitativ hochwertiger Unterlieferant, der über entsprechende Erfahrungen und Prüfmethode verfügt,
2) Erfahrung in der Leiterplattenbestückung (gemischt SMD, THT),
3) Erfahrungen in Lötverfahren (Dampfphasen-, Reflow- oder Selektiv-Löten),
4) Erfahrung im Umgang mit der erforderlichen elektronischen Messtechnik,
5) Erfahrung in der erforderlichen mechanischen Fertigung oder qualitativ hochwertiger Unterlieferant (Frontplattenherstellung und Beschriftung in Untereloxaldruck),
6) Erfahrung mit Modultest/Systemtest/Flashen/Prüfaufbauten.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-23
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-07-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail:...”
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRR4
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Teilt die GSI dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Teilt die GSI dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 121-294427 (2020-06-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 959000.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 2370000.00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beschreibung der Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 18
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beschreibung des Produktionsablaufs und des Herstellungsprozesses
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Angebotsunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vollständigkeit der Informationen
Preis (Gewichtung): 40.00
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Programmieren, Kalibieren und Testen von drei ausgewählten Modulen. Details, siehe Leistungsverzeichnis.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 121-294427
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe cae Automation GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: cae Automation GmbH
Postanschrift: Akazienstrasse 5
Postort: Riedstadt
Postleitzahl: 64560
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6158747516📞
E-Mail: u.anthes@cae-automation.de📧
Fax: +49 6158747529 📠
Region: Groß-Gerau🏙️
URL: http://www.cae-automation.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 089 000 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 959000.00
Höchstes Angebot: 2370000.00
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYR0L
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 248-616788 (2020-12-16)