AIDA 2020-2024 (mehrj Vertrag mit rahmenvertragl Bestandteilen)

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Das LANUV NRW betreibt eine DV-Plattform mit unterschiedlichen Fachanwendungen aus dem Bereich der Abfallwirtschaft (AIDA – Abfallinformationsdatenbanken). AIDA wird seit dem Jahre 2003 sowohl im Intranet des Landes als auch im Internet betrieben. Seit Anfang 2017 erfolgt der AIDA-Betrieb aus der MS Azure Cloud und die Datenhaltung wurde im Jahr 2018 von Oracle nach Postgre SQL, kurz Postgres, überführt.
Gegenstand der Ausschreibung sind fachliche und software-technische Pflege der DV-Plattform im Internet sowie die Administration der DV-Plattform in der MS Azure Cloud.
Ein Teil der zu erbringenden Leistungen werden als Pflichtaufgaben beauftragt.
Dabei sind die in der Anlage „Leistungsverzeichnis“ – Tabelle 1a aufgeführten Pflichtleistungen mit einem Pauschalpreis zu versehen. Die in der Anlage „Leistungsverzeichnis“ – Tabelle 1b genannten Pflichtleistungen werden nach Stückzahl bzw. Aufwand erbracht.
Darüber hinaus kann ein zusätzlicher Teil flexibel während der Laufzeit bei Bedarf vom Auftraggeber beim Auftragnehmer abgerufen werden. Dies sind die optionalen Leistungen (vgl. Anlage „Leistungsverzeichnis“ – Tabelle 2, optionale Aufgaben).
Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-06 Auftragsbekanntmachung
2020-07-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Referenznummer: 71;1000489940;EU
Kurze Beschreibung:
Das LANUV NRW betreibt eine DV-Plattform mit unterschiedlichen Fachanwendungen aus dem Bereich der Abfallwirtschaft (AIDA – Abfallinformationsdatenbanken). AIDA wird seit dem Jahre 2003 sowohl im Intranet des Landes als auch im Internet betrieben. Seit Anfang 2017 erfolgt der AIDA-Betrieb aus der MS Azure Cloud und die Datenhaltung wurde im Jahr 2018 von Oracle nach Postgre SQL, kurz Postgres, überführt. Gegenstand der Ausschreibung sind fachliche und software-technische Pflege der DV-Plattform im Internet sowie die Administration der DV-Plattform in der MS Azure Cloud. Ein Teil der zu erbringenden Leistungen werden als Pflichtaufgaben beauftragt. Dabei sind die in der Anlage „Leistungsverzeichnis“ – Tabelle 1a aufgeführten Pflichtleistungen mit einem Pauschalpreis zu versehen. Die in der Anlage „Leistungsverzeichnis“ – Tabelle 1b genannten Pflichtleistungen werden nach Stückzahl bzw. Aufwand erbracht. Darüber hinaus kann ein zusätzlicher Teil flexibel während der Laufzeit bei Bedarf vom Auftraggeber beim Auftragnehmer abgerufen werden. Dies sind die optionalen Leistungen (vgl. Anlage „Leistungsverzeichnis“ – Tabelle 2, optionale Aufgaben). Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in Verbindung mit Software 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Postleitzahl: 45659
Postort: Recklinghausen
Kontakt
Internetadresse: https://www.lanuv.nrw.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de 📧
Telefon: +49 2361 / 305-0 📞
Fax: +49 2361/305-3268 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YRFD/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YRFD 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 090-214861
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
1. Im Rahmen der Vergabe der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen nebst Anlagen wird ein EVB-IT Erstellungsvertrag einschließlich der dazu gehörigen Anlagen abgeschlossen. Ein entsprechender Vertrag ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die in diesem Vertrag gelb hinterlegten Zeilen werden nach Zuschlagserteilung ausgefüllt. Die Übersendung des vervollständigten EVB-IT Erstellungsvertrages erfolgt mit Zuschlagserteilung über den Vergabemarktplatz des Landes NRW (VMP NRW). Der Auftragnehmer hat ein Vertragsexemplar gegengezeichnet zeitnah an den Auftraggeber über den VMP NRW zurückzusenden. 2. Für diese Rahmenvereinbarung wird eine Höchstgrenze i. H. v. 792 000,00 EUR brutto vereinbart. Wird diese Höchstgrenze erreicht oder überschritten endet die Rahmenvereinbarung auch vor Ablauf des 30.6.2024. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber – ohne Aufforderung – sofort schriftlich zu informieren, wenn 70 % des Gesamtvolumens erreicht sind. 3. Gemäß Ziffer 15 des Dokumentes „Ausschreibungsbestimmungen“: Pflichtleistungen gem. Anlage „Leistungsverzeichnis – Tabelle 1 a und 1b“: Die Rechnungslegung erfolgt jeweils halbjährlich (zum 15.07. und 07.12. eines Jahres). In der Teilrechnung erfolgt eine Aufgliederung in Pauschal- und Abrufleistungen. Der konkrete Abruf ist durch Abrufdatum zu konkretisieren. Optionale Leistungen gem. Anlage „Leistungsverzeichnis – Tabelle 2“: Die Rechnungslegung erfolgt innerhalb von 2 Wochen nach der jeweiligen Leistungserbringung und Abnahme durch den Auftraggeber. Grundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden. Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto und beginnt mit der Erklärung der Abnahme (vgl. § 13 Formular 512_EU). Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Die Rechnungen können nach Wahl des Auftragnehmers entweder per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden. 4. Der Auftraggeber wird vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO (Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz für den Bieter anfordern, der den Zuschlag erhalten soll. 5. Mit dem Angebot ist einzureichen: Eine aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN-A-4-Seiten) Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YRFD
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das LANUV NRW betreibt eine DV-Plattform mit unterschiedlichen Fachanwendungen aus dem Bereich der Abfallwirtschaft (AIDA – Abfallinformationsdatenbanken). AIDA wird seit dem Jahre 2003 sowohl im Intranet des Landes als auch im Internet betrieben. Seit Anfang 2017 erfolgt der AIDA-Betrieb aus der MS Azure Cloud und die Datenhaltung wurde im Jahr 2018 von Oracle nach Postgre SQL, kurz Postgres, überführt.
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Gegenstand der Ausschreibung sind fachliche und software-technische Pflege der DV-Plattform im Internet sowie die Administration der DV-Plattform in der MS Azure Cloud.
Ein Teil der zu erbringenden Leistungen werden als Pflichtaufgaben beauftragt.
Dabei sind die in der Anlage „Leistungsverzeichnis“ – Tabelle 1a aufgeführten Pflichtleistungen mit einem Pauschalpreis zu versehen. Die in der Anlage „Leistungsverzeichnis“ – Tabelle 1b genannten Pflichtleistungen werden nach Stückzahl bzw. Aufwand erbracht.
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Darüber hinaus kann ein zusätzlicher Teil flexibel während der Laufzeit bei Bedarf vom Auftraggeber beim Auftragnehmer abgerufen werden. Dies sind die optionalen Leistungen (vgl. Anlage „Leistungsverzeichnis“ – Tabelle 2, optionale Aufgaben).
Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Das LANUV NRW betreibt eine DV-Plattform mit unterschiedlichen Fachanwendungen aus dem Bereich der Abfallwirtschaft (AIDA – Abfallinformationsdatenbanken). AIDA wird seit dem Jahre 2003 sowohl im Intranet des Landes als auch im Internet betrieben. Seit Anfang 2017 erfolgt der AIDA-Betrieb aus der MS Azure Cloud und die Datenhaltung wurde im Jahr 2018 von Oracle nach Postgre SQL, kurz Postgres, überführt. Gegenstand der Ausschreibung sind fachliche und software-technische Pflege der DV-Plattform im Internet sowie die Administration der DV-Plattform in der MS Azure Cloud.
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Diese Rahmenvereinbarung beschreibt die Randbedingungen und die Arbeitsumgebung der zu erbringenden Leistungen. Die Rahmenvereinbarung wird für einen Zeitraum von vier Jahren bzw. bis zur Erreichung der preislichen Höchstgrenze geschlossen (s. Ausschreibungsbestimmungen). Ein Teil der zu erbringenden Leistungen werden als Pflichtaufgaben beauftragt.
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In der Leistungsbeschreibung werden an verschiedenen Stellen ungefähre Zahlenangaben (z. B. ca. 150) gemacht. Diese Angaben beruhen auf langjähriger Erfahrung und sollen die zu bearbeitende Leistung realistisch beschreiben.
Im Rahmen der Vergabe der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen nebst Anlagen wird ein EVB-IT Erstellungsvertrag einschließlich der dazu gehörigen Anlagen abgeschlossen.
Ein entsprechender Vertrag ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Dauer: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 47051 Duisburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung im Berufs- und Handelsregister (…)
(Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.);
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b) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
(Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an);
c) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen;
d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532_EU/Formular 533_EU).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an);
b) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zum Gesamtumsatz des Unternehmens in Bezug auf die letzten 3 aufeinander folgenden Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen;
b) Auflistung des für die durchzuführenden Aufgaben vorgesehenen Fachpersonals als gesonderte Anlage zum Angebot zzgl. des Nachweises der beruflichen Befähigung und Kurzviten je Person in folgenden Funktionen:
— Projektleitung „DV-Arbeiten“ und „Facharbeiten“;
— jeweilige Stellvertretung der Projektleitung;
— weiteres Fachpersonal (Fachinformatiker, Fachkraft Ingenieurleistungen, Hilfskraft, …);
Zum Nachweis der beruflichen Befähigung des Personals ist eine aussagekräftige Darstellung der Qualifikationen je Person insbesondere in Bezug auf dieses Projekt z. B. durch Kopien der Studiennachweise/Zeugnisse/Zertifikate oder ähnlicher Nachweis vorzulegen. Dies schließt die Nennung von vergleichbaren Projekten ein, in denen die benannten Personen jeweils im für sie aktuell vorgesehenen Aufgabebereich gearbeitet haben.
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Für Personen in der Projektleitung und deren Stellvertretung ist darüber hinaus zum Nachweis der beruflichen Befähigung ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachzuweisen (Kopie Studienabschluss ausreichend).
Im Falle der Zuschlagserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die vorgestellten Personen für die ausgeschriebene Leistung einzusetzen. Soweit andere als im Angebot benannte Personen eingesetzt werden sollen, ist dies mit dem Auftraggeber rechtzeitig im Voraus abzustimmen. Werden – ohne Zustimmung des Auftraggebers – andere als die benannten Personen in der Bearbeitung eingesetzt, kann dies einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen.
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c) Formblatt „Referenz 1“ und Formblatt „Referenz 2“ sind auszufüllen.
Dazu folgende Erläuterungen:
— Formblatt „Referenz 1“:
Referenzen und Erfahrungen des Unternehmens sind durch Nennung von Projekten aus den vergangenen 3 Kalenderjahren zu belegen, die nach Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (s. Formblatt „Referenz 1“). Die von den Unternehmen benannten Referenzen müssen die in Formblatt „Referenz 2“ aufgeführten Eignungsbereiche des Personals abdecken. An den in „Formblatt 1“ aufgeführten Referenzen muss mindestens die Hälfte der Personen zu einem erheblichen Anteil mitgewirkt haben, die für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen benannt worden sind.
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— Formblatt „Referenz 2“:
Mittels Formblatt „Referenz 2“ werden die persönlichen Eignungsmerkmale des eingesetzten Personals abgefragt, die erforderlich sind, um die ausgeschriebenen Leistungen sachgerecht erbringen zu können. Durch einen Verweis auf die entsprechenden Referenzen in Formblatt „Referenz 1“ ist die jeweilige Eignung zu belegen. Außerdem ist kurz die Tätigkeit des jeweils genannten Personals zum betreffenden Eignungsmerkmal im genannten Referenzprojekt darzustellen. Alle der insgesamt 12 unter Nr. I im Formblatt „Referenz 2“ aufgeführten Eignungsmerkmale sind dabei zwingend erforderlich, um die ausgeschriebenen Leistungen fachgerecht ausführen zu können. Für alle Eignungsmerkmale der Kategorie I sind die entsprechenden Belege gemäß Formblatt „Referenz 1“ erforderlich. Von den unter Nr. II im Formblatt „Referenz 2“ aufgeführten Eignungsmerkmale sind 7 der insgesamt aufgeführten 11 Eignungsmerkmale zwingend erforderlich und entsprechend mit Referenzprojekten nach Formblatt „Referenz 1“ zu belegen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Im Rahmen der Vergabe der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen nebst Anlagen wird ein EVB-IT Erstellungsvertrag einschließlich der dazu gehörigen Anlagen abgeschlossen.
Ein entsprechender Vertrag ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die in diesem Vertrag gelb hinterlegten Zeilen werden nach Zuschlagserteilung ausgefüllt.
Die Übersendung des vervollständigten EVB-IT Erstellungsvertrages erfolgt mit Zuschlagserteilung über den Vergabemarktplatz des Landes NRW (VMP NRW). Der Auftragnehmer hat ein Vertragsexemplar gegengezeichnet zeitnah an den Auftraggeber über den VMP NRW zurückzusenden.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle – FB 15
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YRFD/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 2. Quartal 2024
1. Im Rahmen der Vergabe der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen nebst Anlagen wird ein EVB-IT Erstellungsvertrag einschließlich der dazu gehörigen Anlagen abgeschlossen.
Ein entsprechender Vertrag ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die in diesem Vertrag gelb hinterlegten Zeilen werden nach Zuschlagserteilung ausgefüllt.
Die Übersendung des vervollständigten EVB-IT Erstellungsvertrages erfolgt mit Zuschlagserteilung über den Vergabemarktplatz des Landes NRW (VMP NRW). Der Auftragnehmer hat ein Vertragsexemplar gegengezeichnet zeitnah an den Auftraggeber über den VMP NRW zurückzusenden.
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2. Für diese Rahmenvereinbarung wird eine Höchstgrenze i. H. v. 792 000,00 EUR brutto vereinbart. Wird diese Höchstgrenze erreicht oder überschritten endet die Rahmenvereinbarung auch vor Ablauf des 30.6.2024. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber – ohne Aufforderung – sofort schriftlich zu informieren, wenn 70 % des Gesamtvolumens erreicht sind.
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3. Gemäß Ziffer 15 des Dokumentes „Ausschreibungsbestimmungen“:
Pflichtleistungen gem. Anlage „Leistungsverzeichnis – Tabelle 1 a und 1b“:
Die Rechnungslegung erfolgt jeweils halbjährlich (zum 15.07. und 07.12. eines Jahres). In der Teilrechnung erfolgt eine Aufgliederung in Pauschal- und Abrufleistungen. Der konkrete Abruf ist durch Abrufdatum zu konkretisieren.
Optionale Leistungen gem. Anlage „Leistungsverzeichnis – Tabelle 2“:
Die Rechnungslegung erfolgt innerhalb von 2 Wochen nach der jeweiligen Leistungserbringung und Abnahme durch den Auftraggeber.
Grundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden.
Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto und beginnt mit der Erklärung der Abnahme (vgl. § 13 Formular 512_EU). Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen.
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Die Rechnungen können nach Wahl des Auftragnehmers entweder per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
4. Der Auftraggeber wird vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO (Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz für den Bieter anfordern, der den Zuschlag erhalten soll.
5. Mit dem Angebot ist einzureichen: Eine aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN-A-4-Seiten)
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YRFD

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251-411-1691 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Fax: +49 251-411-2165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB – Informations- und Wartepflicht
1. Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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2. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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3. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 135 GWB – Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ...
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Quelle: OJS 2020/S 090-214861 (2020-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 137-337572
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 090-214861
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YRS0

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Diese Rahmenvereinbarung beschreibt die Randbedingungen und die Arbeitsumgebung der zu erbringenden Leistungen. Die Rahmenvereinbarung wird für einen Zeitraum von 4 Jahren bzw. bis zur Erreichung der preislichen Höchstgrenze geschlossen (s. Ausschreibungsbestimmungen). Ein Teil der zu erbringenden Leistungen werden als Pflichtaufgaben beauftragt.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): — Ausfallkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): — Konzept zur Arbeitsorganisation
— Konzept zur Qualitätssicherung
Preis (Gewichtung): 40.00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-14 📅
Name: Tauw GmbH
Postort: Moers
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info.moers@tauw.de 📧
Land: Wesel 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB – Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 135 GWB – Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat …/
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
§ 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer:
Quelle: OJS 2020/S 137-337572 (2020-07-15)