Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand:
Der Bieter benennt in der Anlage Referenzbeschreibung vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2016 erfolgreich abgeschlossen hat. Als erfolgreich abgeschlossen gelten auch noch laufende Projekte, in denen die Leistungserbringung seit mindestens 6 Monaten erfolgt. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
— wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht;
— Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Beschaffungsgegenstände beschreiben:
—— Für Los 1 werden folgende Referenzen als mit dem Gegenstand dieser Vergabe vergleichbar anerkannt:
— mindestens eine Referenz mit einer Kombination von mindestens 8 Komponenten aus der Produktkategorie Data Center Switches wie angeboten;
— mindestens eine Referenz mit Multi-Protocol Label Switching (MPLS) auf der Basis einer beliebigen Kombination der angebotenen Router.
—— Für Los 2 werden folgende Referenzen als mit dem Gegenstand dieser Vergabe vergleichbar anerkannt:
— mindestens eine Referenz mit einer Kombination von Access-Switches wie angeboten. Die Referenz muss mind. 5 Komponenten umfassen;
— mindestens eine Referenz mit Multi-Protocol Label Switching (MPLS) auf der Basis einer beliebigen Kombination der angebotenen Router;
— mindestens eine Referenz mit einer Kombination aus Komponenten der im LV angegebenen Providerrouter P- und PE-Router mit Aggregations- und CE-Komponenten.
—— Für Los 3 werden folgende Referenzen als mit dem Gegenstand dieser Vergabe vergleichbar anerkannt:
— mindestens eine Referenz mit einer beliebigen Kombination aus mindestens 2 Sicherheitskomponenten der in diesem Los angebotenen Systeme.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Der Auftraggeber ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.
Lässt die Bewertung der Anlage Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck Anlage Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Kontinuität der Personalentwicklung:
Die Personalentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. Dazu wertet der Auftraggeber die Angaben zur „Personalentwicklung“ (eVergabe Kriterium 5.2.5.1) aus. Bei Bietergemeinschaften oder Unterauftragnehmerschaften sind für jedes an der Bietergemeinschaft beteiligte Unternehmen bzw. jeden Unterauftragnehmer (siehe Ziffer 4.3.1. und 4.3.2. im Teil A der Vergabeunterlagen) Angaben zu machen. Die Beurteilung des Angebots diesbezüglich erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Nachweise.
Qualifikation des einzusetzenden Personals:
Für das Kriterium „Qualifikation des einzusetzenden Personals“ wertet der Auftraggeber die Angaben zu Personalprofil 1-4 (eVergabe Kriterien 5.2.6.x – 5.2.6.x) aus. Das eingesetzte Personal gilt als qualifiziert, sofern folgende Nachweise erbracht werden:
— Nachweis über 2 Mitarbeiter/innen des Bieters, die über eine technische Zertifizierungsstufe des Herstellers im Bereich Netzwerktechnologie (für die Lose 1 + 2), bzw. Firewall-Technologie (für Los 3) verfügen. Die Personen können zur anonymisiert dargestellt werden, jedoch muss durch die angegebene Kennung die konkrete Person ermittelt werden können.
— Nachweis über 2 Mitarbeiter/innen des Bieters, die über die höchste technische Zertifizierungsstufe des Herstellers im Bereich Netzwerktechnologie (für die Lose 1 + 2), bzw. Firewall-Technologie (für Los 3) verfügen, mit einer kurzen Beschreibung der jeweiligen Qualifikationen. Die Personen können zur anonymisiert dargestellt werden, jedoch muss durch die angegebene Kennung die konkrete Person ermittelt werden können.
Im Los 3 ist der Nachweis für jeden Hersteller zu erbringen. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Nachweise.
Partnerstatus:
Zur Bewertung des Kriteriums „Partnerstatus“ zieht der Auftraggeber die Angaben zum Partnerstatus (eVergabe Kriterium 5.2.7.1) heran. Das Kriterium „Partnerstatus“ gilt als erfüllt, sofern der Bieter den Nachweis erbringt, dass er mindestens über einen Partnerstatus mittlerer Stufe der Herstellerfirmen verfügt, deren Komponenten Bestandteil seines Angebotes sind und der noch mindestens 3 Monate nach dem Öffnungsstermin der Angebote gültig ist.
Maßnahmen zum Qualitätsmanagement:
Für das Kriterium „Qualitätsmanagement“ wertet der Auftraggeber die Angaben zu Qualitätsmanagement (eVergabe Kriterium 5.2.8.1) aus. Die Anforderungen an das Kriterium Qualitätsmanagement gelten als erfüllt, sofern der Nachweis erbracht wird, dass der Bieter über eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 bzw. gleichwertig verfügt oder ersatzweise die Implementierung allgemeiner Qualitätsmanagement-Maßnahmen für alle Geschäftsabläufe dargestellt hat. Bei Bietergemeinschaften oder Unterauftragnehmerschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Unterauftragnehmers (siehe Ziffer 4.3.1. und 4.3.2. im Teil A der Vergabeunterlagen) für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.