Aktivierungsmaßnahme für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit dem Schwerpunkt Gesundheitsförderung am Standort Flensburg mit einer einmaligen Verlängerungsoption.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-02.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Aktivierungsmaßnahme mit Gesundheitsförderung am Standort Flensburg
18-6570-2020”
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦
Kurze Beschreibung:
“Aktivierungsmaßnahme für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit dem Schwerpunkt Gesundheitsförderung am Standort Flensburg mit einer einmaligen Verlängerungsoption.”
Kurze Beschreibung
Aktivierungsmaßnahme für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit dem Schwerpunkt Gesundheitsförderung am Standort Flensburg mit einer einmaligen Verlängerungsoption.
1️⃣
Ort der Leistung: Flensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 24937 Flensburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II können erwerbsfähigen Personen Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung angeboten werden. Mit der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II können erwerbsfähigen Personen Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung angeboten werden. Mit der vorliegenden Maßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB III soll dem Gesetzesanspruch Rechnung getragen werden.
Das Jobcenter Schleswig-Flensburg strebt für seine Kunden nach der oben genannten Gesetzesgrundlage eine Maßnahme zur Aktivierung an. Der Schwerpunkt der vorliegenden Maßnahme liegt auf der Feststellung, Stabilisierung und Verbesserung sowie der Wiederherstellung der gesundheitlichen Stabilität von Teilnehmenden mit dem Blick auf die (Wieder-)Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-15 📅
Datum des Endes: 2022-04-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalige Verlängerungsoption: vom 1.5.2022 bis 30.4.2024
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot ist zwingend einzureichen:
Eine Kopie des Zertifikates über die Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III bezogen auf den...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot ist zwingend einzureichen:
Eine Kopie des Zertifikates über die Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III bezogen auf den jeweiligen Fachbereich nach § 5 Abs. 1 Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) nebst aktueller Anlage gem. § 5 Abs. 6 AZAV
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: s. Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Für mind. 3 der in der Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Referenzen und bei noch nicht ausgeführter Leistung: Vorlage...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Für mind. 3 der in der Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Referenzen und bei noch nicht ausgeführter Leistung: Vorlage des Nachweises über die notwendige Fachkunde zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung
s. auch Vergabeunterlagen Formblatt 124 Eignungserklärung:
Mit dem Angebot ist zwingend einzureichen:
Referenzbescheinigungen für mind. 3 der in der Eigenerklärung zur Bietereignung angegebenen Referenzen.
Bei noch nicht ausgeführter, vergleichbarer Leistung, Vorlage über die notwendige Fachkunde zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung..
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Mit dem Angebot ist zwingend einzureichen:
Eine Kopie des Zertifikates über die Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III bezogen auf den...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Mit dem Angebot ist zwingend einzureichen:
Eine Kopie des Zertifikates über die Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III bezogen auf den jeweiligen Fachbereich nach § 5 Abs. 1 Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) nebst aktueller Anlage gem. § 5 Abs. 6 AZAV
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-01
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-01
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Ort: Kreis Schleswig -Flensburg, Zentrale Vergabestelle, Flensburger Str. 7,, 24837 Schleswig. Raum: 306.”
“Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können...”
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Angebote können abgegeben werden:
— schriftlich,
— elektronisch mit Signatur,
— elektronisch in Textform.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, bei elektronischer Angebotsübermittlung mit Signatur ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D438988306 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter: https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
URL: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Nachprüfstelle im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319882785📞
E-Mail: poststelle@imlandsh.de📧
Fax: +49 4319883358 📠
URL: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 045-106606 (2020-03-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kreis Schleswig-Flensburg - Der Landrat
Kontaktperson: Kreis SL-FL, Zentrale Vergabestelle, Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig
Telefon: +49 4621/87209📞
E-Mail: zentrale.vergabestelle@schleswig-flensburg.de📧
Fax: +49 4621/87308 📠
URL: http://www.schleswig-flensburg.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Aktivierungsmaßnahme für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit dem Schwerpunkt Gesundheitsförderung am Standort Flensburg mit einer Einmaligen Verlängerungsoption.”
Kurze Beschreibung
Aktivierungsmaßnahme für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit dem Schwerpunkt Gesundheitsförderung am Standort Flensburg mit einer Einmaligen Verlängerungsoption.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II können erwerbsfähigen Personen Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung angeboten werden.
Mit der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II können erwerbsfähigen Personen Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung angeboten werden.
Mit der vorliegenden Maßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB III soll dem Gesetzesanspruch Rechnung getragen werden.
Das Jobcenter Schleswig-Flensburg strebt für seine Kunden nach der oben genannten Gesetzesgrundlage eine Maßnahme zur Aktivierung an. Der Schwerpunkt der vorliegenden Maßnahme liegt auf der Feststellung, Stabilisierung und Verbesserung sowie der Wiederherstellung der Gesundheitlichen Stabilität von Teilnehmenden mit dem Blick auf die (Wieder-)Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhalt und eingereichtes Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 045-106606
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Aktivierungsmaßnahme mit Gesundheitsförderung am Standort Flensburg
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 431988-4640📞
Fax: +49 431988-4702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
Benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
Oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Nachprüfstelle im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 66
Telefon: +49 431988-2785📞
Fax: +49 431988-3358 📠
Quelle: OJS 2020/S 152-372273 (2020-08-04)